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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 13.05.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-05-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188805137
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18880513
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18880513
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-05
- Tag1888-05-13
- Monat1888-05
- Jahr1888
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er Stadt- eßt dem Die Nahrung des Kindes bleibe unverändert. 11 Uhr 50 Min. Nacht«, koks. Ml! scheint IHM, «L «xinahm« der S-nn-und Festtag«, admdr fllr den fol- genden Tag. Preis vierteljährlich l M. °» An- monatlich i» Pfg., rinzel-Nrn. »Ag. Bestellungen nchmen alle Post» anstallen, Postboten imd die «uigade- pellen des Tage blätter an. «jedem ^ork ^ork aälvu xloo Md^n». isseleesa. »>^1^ Ab Chemnitz - Hainichen - Krankender, in Dresden-Al Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, DiphtheriliS, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen, oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. 8 2. Die Kinder müssen »um Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. 8 3. Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung des Impflings die wichtigste Pflicht. 8 4. Wenn da» tägliche Baden des Impfling» nicht ausführbar ist, so versäume man wenigstens die tägliche sorgfältige Abwaschung nicht. Gottesackers nicht berührt werden; andernfalls würde Schadenersatz zu leisten sein; 3. Bäume dürfen nicht entfernt werden; 4. die Inhaber solcher Stellen, welche bis zu erfolgender SScularisirung de» Gottes ackers unberührt bleiben sollen, haben dieselben in gutem Stande zu erhalten. Frankenberg, den 9. Mai 1888. Der Kirchenvorstaad. Oberpf. Ärsch, Bors. «n»altm« M« brnchM. MekPrr Jnsaatt» »«trag,»«,. NmapNjier«eml»t»> »«llarisch« t «ach r«s«it««» Tarif. Jaleratra-«umchM für di« taxM,» ««»««««r »G vormittag, I» Uh«, Aus Eharlotteuturg. Am Freitag vormittag ist wieder ein Bülletin ver öffentlicht worden, welche« die günstigeren Nachrichten der letzteren Tage zusammenfaßt. Es lautet: „Das Befinden des Kaisers war in den letzten Tagen verhält nismäßig gut, das Fieber war ganz gerklg, der Schlaf, wenn auch noch öfters unterbrochen, doch erquickend. Die nähme der Lymphe zum Zwecke weiterer Impfung ist schmerzlos und bringt dem Kinde keinen Nachtheil. , Wird sie unterlassen, so pflegen sich die Pocken von selbst zu öffnen. 8 9. Bei regelmäßigem Verlaufe der Jmpfpocken ist ein Verbomd überflüssig, falls aber in der nächsten Umgebung derselben eine stark«, breite Röthe entstehen sollte, oder wenn die Pocken sich öffnen, so umwickelt man den Oberarm mit einem in Baumöl getauchten oder noch besser mit Vaseline bestrichenen kleinen Leinwandläppchen. Bei jeder erheblichen, nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist em «rzt zuzuziehen. 8 10. An einem im Impftermine bekannt zu gebenden Tage erscheinen die Impflinge zur Nachschau. Dieselben erhalten, wenn die Impfung Erfolg hatte, an diesem Tage den Impfschein. Der letztere ist sorgfältig zu verwahren. Z 11. Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung, oder weil in dem Hause eine ansteckende Krankheit herrscht (8 1), nicht in daS Jmpflokal gebracht werden, so haben die Eltern oder deren Vertreter dies spätestens am Ter- minStage dem Jmpsarzt anzuzeigen. . > - Kräfte haben sich wieder gehoben. Mackenzie, v. Wegner, Krause, Hovrll, Leyden, Bardeleben." — Der Kaiser hatte am Freitag in der That einen vorzüglichen Tag, die Aerzte waren sehr zufrieden. Er war morgens ge stärkt und in guter Stimmung und verließ bereits um 10j Uhr das Bett. Eine sichtliche Zunahme der Kör- perkräfte war zu konstatieren. Die Eiterung und der Husten haben abermals wesentlich nachgelassen, deshalb sind auch die Schlafstörungen nicht «ehr so bedeutend. Auch ein anderes erfreuliches Moment ist tingetreten: Der Kaiser litt seit langen Monaten an Nervenschmer, zen, die jetzt ebenfalls bedeutend gelindert find. Bor Dienstag wird ohne eintretende Zwischenfälle kein neues Bülletin wieder erscheinen. Der Mn L Ueberfiedelung nach Potsdam wird unentwegt im Auge behalten und thuuluhst bald zur Ausführung kommen. das Rechtsausweichm und Anhatten der Fuhrwerke auf den »«MM«? W«E »-r. 1 NE« dais d»be «'s--» im Hochsommer nur die heißesten Tagesstunden und die direkt« Sonnenhitze. Die Impfstellen sind mit aröbter Sorgfalt vor dem Aufr«ib«n, Zerkratzen und vor Beschmutzung zu bewahren.^ Di« Hemdärm«! müssen Hinreichend weit sein, damit sie nicht durch Scheuern die Impfstellen reizen. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vom vierten Tage H Nein« Bläschen welche sich in der Regel bis zum neunten Tage unter mäßigem Fieber vergrößern und zu erhabenen, von einem rothen Entzündungshofe umgebenen Schutzpocken ent wickeln. Dieselben enthalten eine klare Flüssigkeit, welche sich «m achten Tage zu von ßhemnih, Kainichen und Irankenöerg nach Dresden 1» «1er Xsvlit von» LS. L«u» LV. Mw» 1888. Bekanntmachung. Für die Inhaber von Familien- oder Erbbegräbnisse» auf dem alte» Gottesacker wird Folgendes bekannt gegeben: 1. Einfriedigungen, Steinplatten u. w. d. A. dürfen nur nach vorgängiger Anmel dung bei dem Unterzeichneten hinweggenommeu werden; EagME ^ezirksaE^ In Dresden Anschluß nach der sächsischen Schweiz. Rückfahrt mit den ge wöhnlichen Personenzagen bis mit Freitag, den 2b. Mai d». I». Bill-tpr-is- für Hin- und Rückfahrt, ab Chemnitz II. Cl. 4,50 M. Cl. 2,50 - Hainichen und Frankenberg - - 4,50 - - « 3,00 - Fahrtunterbrechung ist unzulässig. Billetverkauf von Freitag, den 18. Mai, ab. Dresden, am 9. Mai 1888. ' Königliche Generaldirektion der sächsische« EtaatSeisenbahue«. mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mi?Haft bis ,Vl4 T^^ gegebenes Zeichen (bei den Posten mit dem Horne, bei anderen durch Anrufen oder auf sonst eine vernehmbare Weise) nicht -I?» ""d zwar dem entgegenkommenden, wie dem überholenden Fuhr- -> auf die Hälfte des Wegs ausweicht; 2' Ar den Verkehr durch Anhalten, insbesondere vor Gast- und Schank- wtrthfchaften, Schmiedewerkstätten oder anderen gewerblichen Etablissements rrgend eine andere Weise sperrt oder hemmt. . 1 Ziffer 10 n und beziehentlich Ziffer 2 der Verordnung vom 9. Juli 1872, c. auf den öffentlichen Wegen betreffend, verbunden uiit 8 366' ° des Neichsstrasgesetzbuchs.) Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 8. Mai 1888. _ von Gehe. Dich. Bektmutmachuna. die öffeittlichen Impfungen betreffend. 2- Gemäßhut des Gesetzes vom 8. April 1874 unentgeltlich vorzunehmenden öffentlichen Impfungen bez. Jmpfrevistoueu werden in diesem Jahre in der Zeit vom S. Mai bis 18. Juli und 5. September bis 10. Oktober nachmittags von » bis 4 Uhr i« -er Aula -es Bürgersch«lgebS«-es stattfinden. , . Eltern, Pflegeeltern und Vormünder aller in hiesiger Stadt aufhältlichen Kinder, welche im Jahre 188V oder in früheren Jahren geboren und noch nicht, bez. ohne Erfolg geimpft worden sind, werden hierdurch aufgefordert, zu einem der oben an gegebenen Impftermine im Jmpslocal mit ihren impspflichtigen Kindern zu erscheinen. Eltern, welche Kinder aus Gesundheitsrücksichten zur Zeit nicht impfen lassen wollen, haben dieselben behufs uueutgeltlicher ärztlicher Uuterfuchuug in den Impfterminen vorzustellen. Eltern rc., deren impfpflichtige Kinder durch Privatärzte bereits geimpft worden find, oder während der Jmpfperiode noch geimpft werden, oder auf Grund privat ärztlicher Zeugnisse zurückgestellt worden sind oder noch zurückgestellt werden, haben Impfscheine und dez. Befreiungszeugnisse in den Impfterminen vorzulegen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre Kinder oder Pflegebefohlenen der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entziehen, oder aber Impfscheine und BefreiungSzeugniss« obiger Aufforderung gemäß vorzuzeigen unter lassen, werden nach 8 14 de» Jmpfgesetzes mit Geldstrafe bis zu SV Mark oder mit Hast bis zu S Lage» bestraft werden. Gleichzeitig machen wir auf die nachstehenden Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Impflinge aufmerksam. Frankenberg, den 26. April 1888. Der Rath. Dr Kaeubler, Brgrmstr. Gr. Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Impflinge.
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