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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 01.08.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-08-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188808011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18880801
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18880801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-08
- Tag1888-08-01
- Monat1888-08
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H 177. Erscheint täglich, mit Ausnahme der kann-und Festtage, abends stir den fol ¬ genden Tag. Preis vierteljährlich i M. so PK., monatlich so Psg., Linzel-Nrn. ö Pfg. Bestellungen nehmen alle Post anstalten, Postboten und die Ausgabe stellen des Tage- dlatteS an. . Mittwoch, dm 1. Auanit Inserat« werd« i «tt « Pfg. für «g gespaltene «orpuL- geile berechnet, kleinster Inserates betrag so Pfg, komplizierte undtM »ellarische Inserat t «ach besonbereM . Tarif. Inseraten - LnnabN? für die jeweilige «tend-rrummer biö vormittag» to Ntzr» rraakeni'trgcr Sagob/„,, ^rrksM^ Amtsblatt -er König!. Ämtshauptmannschaft Flöha, Les König!. Amtsgerichts und des Stadtrats ;u Frankenbergs werden ^n^uns^aÄ Posta?Men"'u^ " deutschen Reichs und OesterreM Gebiet des Weltpostvereins liegen, geschieht der Versand unter Kreuzband von unserer Expedition aus unter Portoansatz von 1 M. 50 Pf. Per Vlertelj h s - Vie Lipeckitwu äes kränkenderer --- ^LLuutmachung. ««ELuu Herr Robert Mar Mettler bier umerzeichnetem Ra.ye TnUf woL^ Frankenberg, am 31. Juli 1888. D e r N a t h. . Idr Kacubler, Brgrmsir. Ailftus an die Vmohner, die Dräuen und Jungfrauen Frankenbergs. dieser Summe soll uuter Anderem auch in den ersten Tagen des Septembers d.J. eine Berloosung verschiedener blanchbar ei Gegenstände stattsrnden und sind dazu schon Loose in Vertrieb genommen worden . , M befreffenden Lotterie eine recht grosze Ausdehnung und somit für das Denkmal eine« bedeutenden Zuschntz ermöglichen zu s m namentlich aber an die Frauen und Jungfrauen Frankenbergs, die gcwis; wünschen, znr Errichtung eines würdigen M°«»nE beigetragm zu haben, mit Geschenken das beschlossene Werl fördern zu Helsen. ^ubc, insbesondere Gaben, hergestellt durch der Hande Flein, werden dankend entaeaenaenommeu. Denkmal, errichtet aus Dankbarkeit für die in dem glorreiche» Kriege 1870171 gefallene,?Söhne Frankenbergs, errichtet zum Andenken au die langst ersehnte Einheit Deutschlands nud an unsern ruhmreichen ersten Kaiser Wilhelm, soll unsere Vaterstadt und seine Bewohner ehren und dazu bei- zutragcu, sollte sich icdcr Fraukcuberger, jede Frarlkcnbergerin verpflichtet fühle». °Werk mit frischen, fröhlichen Herzen und offene» Hände» zu unterstütze» und zur Abgabe der Geschenke die bereits sruher bekannt gemachten Sammel,tellen zu benutzen. Das Comitee für das Krieger- und Siegesdenkmal. Örtliches nnd Sächsisches. Frankenberg, 31. Juli 1888. f Eines der Retchsgesetze, auf dessen Inhalt nicht oft genug hingewiesen werden kann, damit Zuwiderhand lungen gegen die Bestimmungen desselben möglichst ver- mieden werden, ist das Gesetz vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Es setzt fest, daß derjenige, welcher ohne polizeiliche Erlaubnis Dynamit oder ähnliche Spreng stoffe herstellt, vertreibt oder auch nur im Besitze hat, mit Gefängnis von 3 Monaten bis zu 2 Jahren, soweit nicht nach Beschaffenheit des Falles höhere Strafen an gedroht sind, zu bestrafen ist. Das Ministerium des Innern hat deswegen bereits unter dem 3. November 1885 die Verbreitung einer Warnung angeordnet, welche folgendermaßen lautet: Warnung. Es ist zu bemerken gewesen, daß die Vorschriften über den Verkehr mir Sprengstoffen, wie sie in dem ReichSzesetze vom 9. Juni 1884, in der dazu gehörigen sächsischen Ausführungsver ¬ ordnung vom 8. August 1884 und in der Verordnung vom 3. November 1879 enthalten sind, nicht so allge mein bekannt geworden sind, wie es zu wünschen wäre, und es ist wiederholt vorgekommen, daß Personen ledig lich infolge von Unbekanntschaft mit jenen Vorschriften denselben zuwidergehandelt und Strafe verwirkt haben. Es ist daher jedem, der mit Sprengstoffen zu verkehren hat, dringend anzuraten, sich über jene Vorschriften genau zu unterrichten. Insbesondere mag aber auf folgendes aufmerksam gemacht werden: Mit Gefängnis von 3 Mo naten bis zu 2 Jahren, soweit nicht nach Beschaffenheit des Falles höhere Strafen angedroht sind, ist zu bestra fen, wer ohne polizeiliche Erlaubnis Dynamit oder ähn liche Sprengstoffs herstellt, vertreibt, oder auch nur im Besitze hat. Die polizeiliche Erlaubnis zum Besitze sol cher Sprengstoffe enthält nicht zugleich die Erlaubnis zum Vertrieb. — Wer daher dergleichen Sprengstoffe, die er mit polizeilicher Erlaubnis sich angeschafft Hal, an andere überlassen will, bedarf dazu, falls er nicht schon im allgemeinen die Erlaubnis zum Vertriebe hat, einer weiteren polizeilichen Erlaubnis. Bei gleicher Strafe ist den Händlern mit solchen Sprengstoffen untersagt, die- selben an Personen abzulassen, welche nicht den erforder- Uchen polizeilichen Erlaubnisschein vorweisen können. Die Nichtbeachtung der über den Transport, die Ver sendung und Aufbewahrung von Dynamit und ähnlichen Sprengstoffen ergangenen Vorschriften ist ebenfalls mit der eingangsbemerkten Strafe bedroht. Dresden, am 3. November 1885 Ministerium des Innern, v. Nostitz- Wallwitz. Gebhardt. — Wir machen auf dieselbe hier mit wiederholt aufmerksam, da in der neuesten Zeit wie derholt Fälle vorgekommen sind, in denen zwar der Strafrichter nicht anders konnte, als auf die gesetzlichen Strafen zu erkennen, die letzteren aber allerdings sehr hart erschienen, da der Bestrafte meistenteils keine Ahnung von der Schwere seines Vergehens hatte. — Folgende aus Berlin stammende Meldung tritt in verschiedenen Blättern auf: Dem Vernehmen nach wird Kaiser Wilhelm II. in den ersten Tagen des Sep tember dem König Albert von Sachsen einen mehrtägigen Vom Kampf ums deutsche Vaterland. (Fortsetzung aus Nr. 176.) XXl. Trotz der Bündnisverträge mit den Südstaaten und trotz der höchst erfreulichen neuen Gestaltung des Zoll verbandes zwischen den beiden Teilen Deutschlanos wollte es doch nicht gelingen, schon im Jahre 1867 das von allen Teilen klar erkannte Ziel der nationalen Einheits- destrebungen zu erreichen. Nur der Grobherzog von Baden gab bei Eröffnung der Kammern seines Landes am 5. September die Erklärung ab, daß sein Entschluß fest stehe, „der nationalen Einigung mit dem Nord deutschen Bunde unausgesetzt nachzustreben", wie daß er gern die Opfer bringen wolle, „die mit dem Eintritte in denselben unzertrennlich verbunden sind". Die preu ßische Regierung sprach dem gegenüber in ihrem Rund schreiben vom 7. September die Versicherung auS: „Der Norddeutsche Bund wird jedem Bedürfnisse der süd deutschen Regierungen nach Erweiterung und Befestigung der nationalen Beziehungen zwischen dem Süden und dem Norden Deutschlands auch in Zukunft bereitwrllrg entgegenkommen, aber wir werden die Bestimmung des Maßes, welches die gegenseitige Annäherung inne,»Hal- ten hat, jederzeit der freien Entschließung unserer süd deutschen Verbündeten überlassen." . I« jenen Tagen stand aber Baden allem da mit seinen Wünschen auf eine engere Verbindung mit dem Norden, in den übrigen süddeutschen Staaten.bedurfte man noch längerer Zeit, um die nötigen Sympathien für einen Anschluß zu gewinnen. Die feudalen Parti- kularisten und Ultramontanen Bayerns, die seit Men schengedenken in ihrem Lande das Ruder geführt hatten, waren wohl in etwas verdrängt worden; dieselben stan den jedoch noch immer an der Schwelle des Kabinettes und es bedurfte der größten Klugheit und Vorsicht, um diesen Meistern der Intrige die Zügel der Staats leitung für immer zu entwinden. Unter solchen Um ständen hätte selbst eine Regierung, die für den An schluß eingenommen, nichts zu thun vermocht, als für einen langsamen, steten und ehrlichen Fortschritt auf nationaler Grundlage mit Besonnenheit zu wirken. Einfacher und klarer lagen die Verhältnisse in Würt temberg, wo die Regierungsblätter jeden deutsch gesinn ten Mann als Vaterlandsoerräter denunzierten, wo der Minister Varnbüler am 11. Dezember 1867 in der Kammer mit den grimmigsten Worten gegen Preußen und den Norddeutschen Bund zu Felde zog und schließ lich erklärte, Württemberg werde diesem Staatswesen niemals beitreten, niemals, niemals, wenn nicht die Verhältnisse auch diesen Schritten gebieten sollten. Auch der Herr von Dalwigk verstand eS, allen Be strebungen der hessischen Volksvertretung, dem unnatür lichen Zwitterverhältnisse des Großherzogtums ein Ende zu machen, einen passiven, aber nachhaltigen und er folgreichen Widerstand entgegenzusetzen. Große Hoffnungen hatte man auf das Zollparlament gefetzt, von dessen Zusammentritte alle Deulschdenkenden reichen Gewinn für die Kraft, die Klarheit und Ver- breitung des nationalen Gedankens erhofften. Aus diesem Grunde hatten auch die Wahlen zu dem Par lamente in Süddeutschland fast überall zu einer uner hörten Erbitterung der Parteien geführt. Aber auch das am 27. April 1868 zusammentrelende Zollparla ment sollte in nur sehr bedingter Weise die Hoffnungen der Patrioten erfüllen, denn nachdem die Adreßdebalte ein durchaus unbefriedigendes Resultat ergeben, war es lediglich die Diskussion vom 18. Mai, die der Regie rung und den deutschgesinnten Volksvertretern Gelegen heit gab, den nationalen Gedanken hoch zu halten und seiner Weiterentwickelung das Wort zu reden. Dieser Verlauf des Zollparlamentes hatte bis zu einem gewissen Grade auch Napoleon III. beruhigt, der noch wenige Wochen vor Eröffnung dieses Parlamentes an das englische Auswärtige Amt vertraulich das Er suchen gerichtet hatte, sich mit Frankreich zu einem Proteste gegen die Hebelgriffe Preußens in Süddeutsch land zu vereinigen, um sich von Lord Stanley die Antwort zu Holen, daß England keine Veranlassung habe, sich m die heimischen Angelegenheiten Deutschlands r» E°n. (Fmsitzung folgt.) .
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