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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 02.03.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-03-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-189703024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18970302
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18970302
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-03
- Tag1897-03-02
- Monat1897-03
- Jahr1897
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2 SV * Sch. Lrschcinl tödlich, mit Aufnahme der Lrun> und JesUe^e, adcads iar den sol» senden lag. »rrts vicrtcljührllch I M. so Psg., monatlich so Pfg., Linjel-Nrn. b Psg. Bestellungen nehmen alle Post, anstalten, Postboten em!> die ilnigabe- Pelleil de» lage- blattcz an. Flöha, am 27. Februar 1897. Der Eivilvorfitzeude -er Königliche» Ersatzlommisfio» des «nShebnngSbezirls Möhn. Freiherr v«» Vv«e»«r». BekanntmttchunA. Am 26. dieses MonalS ist bei einem mittelgroßen, männlichen Spitzbastard mit mitrellangem, schwarzem, struppigem Haar, weißem Kranze um den After und weiß und grau gestricheltem Hinterleib, etwa 3 Jahre alt, welcher in AuerSwalde, Oberlichtenau, Niederlichtenau und GunnerSdorf frei umhergelaufen ist und in mehreren Orten Menschen, sowie Thiere gebissen hat, Tollwuth bezirkSthierärztlich festgestillt worden. In Gemäßheit von 88 37 flg. d-S R-ichsgesetzeS —die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, und von 19 flg. der Instruktion zu Ausführung der 88 19 bis 29 gedachten Gesetzes vom 27. Juni 89X wlrd daher Folgendes angeordnet: 1. Alle Hunde und Tatzen, welche von hem vorgedachten Hunde nachweislich gebissen worden sind, oder rücksichtltch deren der begründete Verdacht vor- liegt, daß st» von demselben gebissen worden seien, sind sofort zu tödten. 2 Innerhalb der Gemeindchezirke AuerStvald«, GarÜSdprf, OtwkUch- 1e«a«, Riederlichtünau, GaüüerSdSrf^ Merzdorf, Sachsenburg, Dittersbach, Mühlbüch, Ortelsdorf, Lichtenwalde, Braunsdorf, Altenhain, Ebersdorf, Oberwiesa uno Niederwiesa wirb bis zu und mit dem 26 M«i 1897 Huudesperre ang-ordnet. Während dieser Zeit sind all« Hunde festzulegen (anzuketten oder ein zusperren). Der Festlegung gleich zu achten ist das Führe« der mit einem sichere« Maulkorbe ve sehenrn Hunde an der Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne von drr Ortebehürdc ertheilte Erlaubniß aus dem durch obengenannte Orte gebildeten Sperrbezirke nickt ausgeführt werden. 3. Die Benutzung der Hunde z«m Ziehe« ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest eingeschirrt, Mil «nein sicheren Maulkorbe versehen und außer d r Zeit deS Gebrauchs sestgelegt werden. 4. Die Verwendung von Hirterchuude« zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei 1877 geborenen MililärMckiin^ ^ushebungsbezirke Flöha aufhältlichen, im Jahre rückfichtlich deren ein!2ü^ Militärpflichtigen früherer Altersklaffen, b-hörd-n noch nicht W «der Dienstpflicht durch die Ersatz- il k« den 16. März 1897, sckas,-n Mannschaften aus der Stadl Oederan und aus den Ort- Oederan, Breitenau, Fraükeusteln, Hartha, Hetzdorf, Kirchbach, Memmendorf, Tchöuerstadt, Thiemendorf und Wlugen- , Donnerstag, den 18. Mär; 1897. und zwar<-an"beiden Tagen " z Bormittags ^8 Uhr im Gasthof „Bellevue" in Oederan; m Mannschaften aus der Stadl Zschopau und aus den Ort- schäften Dittmannsdorf und Gchlöstchen-Porschendorf Freitag, den 19. März 1897, V. für die Mannschaften aus Dittersdorf, Gornau, Hohndorf, KrumhermerSdorf, Weihbach und Witzschdorf Sonnabend, den 20. März 1897, und zwar an jeden der beiden Tage Vormittag- j8 Uhr im Gasthof „Zum goldenen Stern" zu Zschopau; V. für die Mannschaften aus der Stadt Schellenberg und den Ortschaften Borstendorf, Dorfschelleuberg, Grünhainichen, Hennersdorf, Hohenfi Ute und Plaue Dienstag, den 23. März 1897, VI. für die Mannschaften aus den Ortschaften Böruichen bei Glünh., Erdmannödorf, Grünberg, Kuunersdorf, LenbSdorf, Marbach Metzdorf und Waldkirchen Mittwoch, den 24. März 1897, und zwar an beiden Tagen BormittagS 18 Uhr im Gasthof „Zum JSgerhof" in Schellenberg; VII. für die Mannschaften der Jahrgänge 1877 und 1876 aus der Stadl Frankenberg Donnerstag, den 25. März 1897, VIII. für die älteren Mannschaften auS der Stadi Frankenberg und für die Mannschaiten aus den Orten Altenhato, AuerSwalde, Braunsdorf, Dittersbach, Ebersdorf, GarnSdorf, Gun- nerSdorf und Reudärfchen Freitag, den 26. März 1897, IX. für die Mannschaften aus den Otten HauSdorf, Jrbersdorf, Lichtenwalde, Merzdorf, Mühlbach, Niederltchteuau, Niederwiesa, Oberlichtenau, Oberwiesa, Ortelsdorf, Sachsenburg und der Anstalt Sachsenburg Sonnabend, den 27. März 1897, und zwar an diesen drei Tagen tm Gasthof zum „WebermeisterhauS" in Frankenberg BormittagS S Uhr äbgehalten. Die eingangSgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie nicht von der Ge stellung zur Musterung ausdrücklich esttbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind, zu Vermeidung der in 88 26,7, 62,, und 66„ der Wehr ordnung angedrohten Strafen und Nachthetle an den vorerwähnten betreffenden Tagen und zu der jedem Einzelnen durch die OrtSobrigkeil noch bekannt zu machenden Stunde behufs ihrer Musterung in dem bestimmten Lokale pünktlich und in rein lichem Zustande vor der Ersatzkommission sich zu gestellen, htklbei auv zur Ver. wetdung einer Ordnungsstrafe von b M. thre GeburtS- beziehentlich LoofungS- ^^^^^ubringen Erscheinen im Musterungstermin« behindert ist, Hal ein ärztliches beziehentlich, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Behörde beglaubigtes Zeugnist beizubringen. . , , ., Wer an «vilevste zu leiden behauptet, hat aus eigne Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen weiche an EideSstall versichern können, daß und m welcher Welse sie selbst di- epileptischen Zufälle an dem betreffenden MMlärpfllchligen wahrge- MsisiärMchtige dürfen sich im Must-rungstermin- freiwillig zum Dienst- Durck diese freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vor- theile de?L°oSnummer in erster Linie zur Aushebung. Doch wird dabet ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur zur Musterung auf die Vortheilt der Loosnummer verzichtet werden kann Ueberdies wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auch Grfatzrefervisteu als Freiwillige eintreten und hierzu im Musterungstermine sich melden, beziehentlich den 8 84 der Wehrordnung gedachten Meldeschein erlangen könneri. Die Loofung der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Montag, den 29. März 1897, BormittagS j1v Uhr im Gasthause „zum WebermeisterhauS" iü Frankenberg und bleibt den M'lilärpflichligen, welche nach 8 66.«, ,, der Wehrordnung zu loosen berechtigt sind, überlasten, in diesem Termine persönlich zu erscheinen. Für die Nichterschienener» wird durch ein Mitglied der Erfatzkommission geloost werden. Hiernächst wird bezüglich der Reklamation«« noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht. Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 32 und 33 der Wehrordnung bezeichneten Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Begin« der Musterung zur Sprache zu bringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirtlich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellten, auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des Nachsuchenden oder aus das Resultat eingezogener sorgfältiger Erkundigung darüber sich gründender Zeugnisse, beziehentlich durch Stellung von Zeugen uno Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen. Auf die Zusicherung nachträglich zu führenden Beweises wird keine Rücksicht genommen werden. Uebrigens ist es wünschenswerth, daß, wenn Gesuche um Zurückstellung Militär pflichtiger als einziger Ernährer angebracht werden, die Ellern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Kommissian sich mit einfinden, da die behauptete ErwerbS- unsähigk-it vorerst durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden muß Die Entscheidungen der Ersatzkommission auf Reklamationen werden, auch wenn der Reklamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den dritten Tag nach dem MusterungStermine, Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen. Rekurse gegen diese Entscheidungen müssen, bei Verlust derselben, vi««e« 10 Dagen, von dem vorgedachten Zeitpunkt ab gerechnet und zwar spätesten- bis Nachmittags 5 Uhr der zehnten Tages bei der Ersatzkommission unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Dienstag, den S. Mär; —m MM Nach»-!» und 1 U» ILLLHM LU (>,> Osserten-rlnaahoa pro Inserat 25 Ps». » 0^,0 «rtra. HP? Meinst«! Inserate» ezirksäE^ . )^NÜÄststtt dereia LarU Eönigl. Amtshauplmannschast Mha, -es König!. Amtsgerichts «ud -es Stadtrats zu Frankenberg.
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