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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 17.11.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-11-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-190611172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19061117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19061117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-11
- Tag1906-11-17
- Monat1906-11
- Jahr1906
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2«8 Sonuavead, «r» 17. Novemver lE Zrankenberger Tageblatt begründet 1842. Bezirks- Anzeiger 65. )ahrgang. KMU für die MM AinkhWtmmiifl-iift IW, das MM AnitrgM md de« Mrat z« Irankenkrz i. Sa. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G- Roßberg in Frankenberg i. Sa. Erscheint an jedem Wochentag abends für den folgenden Tag. Bezugs preis vierteljährlich 1 50 monatlich 50 H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern laufenden Monats 5 früherer Monate 10 Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Bolen und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig auszugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligenAusgabetages. Für Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. tzms? 51. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die 5-gesp. Petitzeile oder deren Raum 15 bet Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redaktionsteilc 30 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Mederholunasabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 25 Z Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen - Expedittonen. Generalversammlung itt kMmktM sir Kit ZsWbm Sie MdM ks U. ZUMWÜs Ri in N MesRM W SMnbW Sonnabend, de« 24. November, abends 8 Uhr im Kalichscheu Gasthof. Tagesordnung: l. Ergänzungswahl der ausscheidenden Vertreter. 2. Wahl dreier Rechnungsprüfer. 3. Kassenangelegenheiten. Die Herren Arbeitgeber, sowie Kassenmitalieder werden hierzu eingeladen.' Der K a,s sie n v o r st a'n^d. Hermann Taubert, z. Zt. Vorsitzender. Rechnungs-Tabellen zur Aufstellung von Kassenabrechnungen für Gemeinden, Schul- und Kirchenkasfen rc., Tabellen zu Gemeindeabgaben-Katafter und -Heberegister, Steuerzettel für Gemeindeabgaben, Registranden-Tabetten, Zutrittsmarken für Tanzsäle in Buchform, Anlagen- und Abgabenzettel hält bestens empfohlen und liefert auch in Souder-Anfertigung schnell und billig auf zweckentsprechenden guten Papieren die iruvksLruelLvrvi von O. G». Die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine. Der Grptzmtwuif über di« Rechtsfähigkeit der BerufSoereine, der dem Reichstag am Dienstag zugegangen ist» besteht au- drei ungleichen Teilen. Der erst« betrifft di« Beruf-verein«, deren Rechtsfähigkeit auf Eintragung beruht, der zweite diejenigen, deren Rechtsfähigkeit nicht aus Eintragung beruht, und der dritte ent. hält Schlußbestimmungen. Dir wichtigsten Vorschriften d«S Ent wurf«» find die folgenden: In daS VereinSrrgistrr als BerufSverein eingetragen kann ein Verein von Gewerbetreibenden oder gewerblichen Arbeitern der selbe« oder verwandter Gewerbe werden, wenn sein Zweck nur aus die Wahrung und Förderung der mit dem Berus seiner Mit glieder unmittelbar in Beziehung stehenden gemeinsamen gewerb lichen Interessen oder daneben auf die Unterstützung seiner Mit glieder gerichtet ist, ohne daß ihnen ein Rechtsanspruch darauf «ingeräumt wird. Bon der Mitgliedschaft ausgeschlossen find nur Personen, die daS 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dagegen können Frauen und Minderjährige über 16 Jahre Mit glieder sein, Minderjährige find jedoch nicht stimmberechtigt. Gegen die Eintragung kann die Verwaltungsbehörde Einspruch erheben, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen, jedoch nicht deshalb, weil die Zwecke de« Verein» als politische oder sozialpolitische anzu- sehen seien. Mit der Eintragung erhält der Name der Vereins den Zusatz: eingetragener BerusSoerein. Durch die Satzung kann bestimmt werden, daß an die Stelle der Versammlung der Mitglieder ein von diesen gewählter Aus schuß tritt, der au» mindesten» 50 Mitgliedern bestehen muß. Ein Beschluß der Mitgliederversammlung oder des Ausschusses kann wegen Verletzung deS Gesetze» od«r der Satzung im Wege der Klage angefochten werden. Zuständig für solche Klagen ist ausschließlich daS Landgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Von besonderer Wichtigkeit ist die weitere Bestimmung, daß d«r Vorstand nicht verpflichtet ist, dem Amtsgericht ein Verzeich nis der Mitglieder einzureichen. Der Vorstand muß jedoch rin Mitgliedervrrzeichni» führen und der Vcrwaltungtbehörde und den Mitgliedern aus Verlangen jederzeit oorlegen. Auch muß er jähr- lich eine Ueberficht über die Zahl und die Berussstellung der Mitglieder, über die Einnahme» und Ausgaben de» Verein» und den Stand de» VcreinSvermögcns aufstellen, der Verwaltungs behörde einrrichen und im Reich»anzeiger veröffentlichen. Dem Verein kann unter gewissen Voraussetzungen die Rechts fähigkeit entzogen werden; da« gilt insbesondere für den Fall, daß der Verein eine Arbeiteraussperrung oder einen Arbeiterau-- stand herbeisührt oder fördert, die geeignet find, dre Sicherheit de- Reicher oder eine« Bundesstaates zu gefährden, eine Störung in der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser oder Beleuchtung hrr- beizuführen oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben zu ver- Ursachen. In gewissen Fällen können die Mitglieder de« Vorstandes zur Befolgung der gesetzlichen Vorschriften von der Verwaltungs behörde durch Orbnung»strafen bis zu 3 00 Mark angehalten werden. Wissentlich falsche oder auf Täuschung berechnete un vollständige Angaben de» Vorstände- werden mit Gefängnis bi» zu drei Monaten und zugleich mit Geldstrafe bis zu 1000 M. bedroht. In Ansehung der eingetragenen BerusSoereine »erden die landesgesetzlichen Beschränkungen de» Verein-- und VersammlungS- rechis (m t Ausnahme der Vorschriften über öffentliche Tanzlust barkecken) aufgehoben. Der zwcue Abschnitt enthält entsprechende Bestimmungen für diejenigen Belufsoereme, deren Rechtsfähigkeit nicht aus Ein- tragung beruht, da« heißt solche, die ihren Mitgliedern einen Recktsanspiuch aus Unterstützung gewähren oder deren Zweck sonst auf eine» wirtschaftlichen G-schäst-belrleb gerichtet ist. Zum Schluß w-ro bestimmt, daß d:e Eintragung solcher Bk- rufso-reine, die schon auf Grund de« Bürgerlichen Gesetzbuch» ein getragen sind, gebühren- und stempelfrei erfolgt. Gom Reichstag. 118. Sitzung vom 15. November, nachm. 2 Uhr. Zunächst wird ein Antrag der Polenfroktion auf Einstellung eines gegen den Abg. v. Chrzanowski wegen Uebertretung und Vergehens gegen die Vorschriften über das Vereins- und Ver- sammlnngswe'en beim Landgericht Goesen schwebenden Straf verfahrens wird angenommen. Daraus setzt das Haus die Besprechung der Interpellation Bassermann über die auswärtige Politik fort. Staatssekretär des Auswärtigen Frhr. v. Tschirschkp: Es ist in der gestrigen Sitzung als auffällig bezeichnet worden, daß ich an der Besprechung der Interpellation nicht teilgenommen habe. Der Herr Reichskanzler hat bereits festgestellt, daß ich aus München nicht habe zeitig genug zurückkommen können, daß auch nicht vorauszusehen gewesen ist, daß die Interpellation bereits gestern zur Verhandlung kommen würde. Abg. Wiemer hat gestern gesagt: „v. Tschirschky ist hier nicht anwesend, er scheint weniger Gewicht auf seine Anwesenheit im Reichstag zu legen, als auf die Teilnahme an höfischen Festlichkeiten. Wir hätten gern etwas von ihm über Italien gehört. Schon seine Ernennung zum Staats sekretär bat Erstaunen erregt. Es gibt jetzt Staatsmänner, die höheren Wert darauf legen, biegsame Diener eines höheren Willens, als Verantwortliche Ratgeber der Krone zu sein." Meine Herren! Ich bm nach München gegangen, nicht des Vergnügens halber, an einem höfischen Feste teilzunehmen, sondern als Vertreter des Auswärtigen Amtes in Begleitung des Kaisers. Ich habe dabei pflichtgemäß Gelegenheit genommen, mich dem Prinzregenten in meiner neuen Eigenschaft vorzustellen. Ich weiß auch nicht, aus welchen Tatsachen Abg. Wiemer mir den Vorwurf macht, daß ich ein Hofmann sei. Er verkennt die hohe Auffassung von meiner Pflicht erfüllung, von der Pflicht, die ich der Krone und diesem Hohen Hause gegenüber habe. Die auswärtige Politik wird einheitlich geführt. Ich bitte Sie, meiner Versicherung Glauben zu schenken, daß ich, nachdem ich Staatssekr« tär des Auswärtigen geworden bin, keinen anderen Ehrgeiz besitze, als den, ein treuer Mitarbeiter des Reichskanzlers zu sein zum Wohle des deutschen Vaterlandes und des deutschen Volkes. Liebermann v. Sonnenberg (wirtsch. Vg.): Die Aktion der Nationalliberalen ist verständlich durch die unliebsamen Vorkomm nisse in ihrer Partei: Die Blockpolitik der Nationalliberalen in Baden nebst dem Bündnis mit der Sozialdemokratie, die durchaus entgegengesetzte Politik in Darmstadt, wo sie sich über die Be stätigung eines sozialdemokratischen Beigeordneten beschweren, der Umstand, daß Prinz Alexander zu Hobenlohe seinen Vater als Angehörigen der Nationalliberalen enthüllte, die Steuerpolitik der Fraktion, das Verhalten der Jungliberalen — alles das war An laß genug zu einer Diversion in das Gebiet des Männerstolzes vor Königsthronen. Manche der Ausführungen Bassermanns hat der Reichskanzler wohl zu Unrecht auf sich gemünzt, zum Beispiel die Bemerkung über Liebenswürdigkeiten. Der Reichskanzler muß gestatten, daß man das rosige Gemälde feiner Ausführungen, ohne Schwarzseher zu sein, hier und da mit einigen Schattenstrichen versieht. Rußland kann uns heute nicht mehr den Rücken frei halten, wie 1870, es hat alle Hände voll zu tun; aber wir müßten Pelikan im Mappen. Roman von Ferdinand Runkel. <2. gorgetzung.) . (Nachdruck verbo'-n., „Er wird wahrscheinlich nicht mehr lange dort sein, das sag' ich Euch. Und wenn der Lutz hierher kommt, kann ihm ein solcher Verkehr außerordentlich schaden. Denkt Euch doch, so ein roter Kragen bekommt leicht Flecken." „Aber der Vater," warf Frau von Güldcnborn ein, „ist doch ein sehr ehrenwerter Mann, er ist Stadtverordneter." „Aber auf der liberalen Seite, liebe gnädige Frau, und er hat neuerlich eine ganz energische Rede gegen die Regierung gehalten. Nehmen Sie's mir nicht übel, wenn ich ehrlich sein soll, ist das kein Verkehr für eine Osfiziersfamilie, und wenn Fritz die Aspiration hat, in den Generalstab versetzt zu werden " „Hast ganz recht, Claus Dietrich, bist ein ehrlicher Freund, das habe ich alles nicht gewußt. Der gute Professor sprach ja manchmal ein bischen nach links hinüber, aber .... Hast ganz recht, Freund, wir sind Dir sehr dankbar, und wenn ich auch verabschiedet bin, ich bin immer noch Offizier und dem König gegenüber verpflichtet, Hast ganz recht, das ist kein Verkehr für uns." Das meine ich doch auch und freue mich, daß Du mir »«stimmst.... Nun, und da ich mir das von der Seele heruntergeredet habe, wollen wir auf etwas Anderes kommen. Wenn nun der Lutz erst in Berlin ist, dann ist ja sein Glück gemacht, denn der wird schon dafür sorgen, daß sein Kommando mit einer dauernden Versetzung in den Generalstab endet.... Ich würde ihn nicht im Hause wohnen lassen, er mag sich nne Junggesellenbude mieten und da für sich allein Hausen." Frau von Güldenborn sah den General mit einem recht wehmütigen Blick an, und ver feinfühlige alte Herr erriet sofort die Gedanken, die ihr aus den Augen sprachen. „Ja, meine liebe gnädige Frau, das geht nicht. Wenn der Junge bet Ihnen im Hause wohnt, belastet er die väterliche Kasse zu sehr. Sie werden dann hinein gezogen in die un vermeidliche Geselligkeit .... Und dann hat so ein junger Mann Bekanntschaften und Beziehungen, die nicht in's Eltern haus passen. Es ist ja hart aber " „Ich verstehe Dich schon, Claus, weiß was Du meinst, Dil hast ganz recht. Es ist immer gut, wenn unsere elenden Verhältnisse ihm möglichst fern bleiben. Der Vater ist Major, das klingt gut, aber, daß er Karten für einen Reiseführer- verlag zeichnet, daß die Schwester für's Geld pinselt, das erfährt besser niemand. Damit muß man sich eben abfinden, der Kriegsdienst ist rauh und duldet keine Sentiments." „Es ist ja eigentlich Unsinn, lieber Fritz, aber Ihr müßt alles vermeiden, was irgend nachteilig ans die Karriere Deines braven Sohnes wirken könnte. Er ist wirklich ein lumon Militär«, und wenn mich mein Urteil nicht trügt, hat er die zwölf Knöpfe schon im Tornister." „Geb's Gott, daß Sie recht hätten, Exzellenz. Aber es kann noch so viel dazwischen kommen." „Bei dem nicht, meine liebe gnädige Frau, bei Lutz nicht. Der geht seinen Weg geradeaus, Nase nach dem Ziel und sieht nicht links und nicht rechts, für den gibt's nichts, als Soldat sein, das ist ein Kerl, aus dem Holz, woraus man die Jorks schnitzt." Die Augen des alten Majors leuchteten wie Feuer kugeln -durch das dämmerige Zimmer. Ja, den Begriff hatte er auch von seinem Buben und er vergaß dabei ganz, oaß er doch noch einen zweiten Sohn hatte, von dem heute garnicht gesprochen wurde. Nur die Mutter machte die Ungerechtigkeit gut, die dem Jungen widerfuhr und sagte: „An den kleinen Henning denkt natürlich niemand." „Ach der Henning, gnädigste Fran, das ist ein Marzi panbübchen, weich uno zart und liebenswürdig. Ein guter Schlittschuhläufer, ein glänzender Tennisspieler, ein unermüd licher Tänzer, der macht seine Karriere nach anderer Richtung. Der erheiratet sich eine Million, so eine ganz kleine, wissen Sie, und dann kauft er sich eine Klitsche und lebt wie unser Herrgott in Frankreich .... Ein Soldat ist das nicht, der kägt bloß Uniform." Major von Güldenborn nickte leidenschaftlich, und General von Sperreuter fuhr unbeirrt fort: „Aber der Lutz. . . Ich will Ihnen nur eine Geschichte erzählen: Wir kamen im Jahre 98 zum Brigadeexerzieren nach Loburg, ich sage dem Lutz. . . . Wenn Sie etwas brauchen, Güldcnborn, sprechen Sie ungeniert, ich habe feine Sachen mit und so viel, daß der ganze Stab davon leben kann, was Sie wollen, Kakao, Tee, Kaffee, Wein, alles ist da. Er steht vor mir gerade wie ein Laternenpfahl, legt die Hand an den Hnt und schmettert sein „danke gehorsamst, Herr General" wie ein junger Gott heraus. Nun war es der erste September, als wir anfingen. Wir hatten die Besichtigungen der beiden Regimenter, das Brigadccxerzicren und dann die Hebungen in Loburg selbst, sodaß wir nahezu vierzehn Tage in den Baracken lagen. Und denken Sie, der Lutz verliert aus dem ersten Ritt, den wir machen, sein Portemonnai mit dem ganzen Geld. Das Natürliche wäre nun gewesen, das er mir's gesagt, oder wenigstens sich meiner Vorräte bedient hätte, was ihm ja angeboten war. Nein, er redet keinen Ton, steigt morgens mit einem Schluck Wasser nüchtern in den Sattel und tut ohne einen Bissen zu essen, oder einen Tropfen zu trinken seinen Dienst bis sechs Uhr abends zum Kasino und hungert dann vom Abend wieder bis zum nächsten Abend." „Das hat Lutz getan ?" warf ziemlich erschreckt Fran von Güldcnborn ein, und der alte Major brnmmte wohl gefällig in seinen grauen Schnauzbart: „Ja, ja, das steht ihm ätzulich." „Vierzehn Tage fast treibt er das so, bis ich durch einen Zufall dahinter komme. Was er sagt? Leichtsinn muß Strafe haben. Soll ich etwa meinen alten Herrn, der's selber nötig hat, anpumpen? Nein sage ich, Güldenborn, aber Ihrem alten General sollten Sie Vertrauen schenken. Na, wie's denn einmal gesprochen war, war er auch wieder der ganze Lutz, und ritterlich ungeniert, wie sich das für einen Kameraden geziemt, bediente er sich dann meines Ueberflusses, den ich ekrlich mit ihm teilte." (Fortsetzung folgt.)
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