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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 26.02.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-02-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-190902262
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19090226
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19090226
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1909
- Monat1909-02
- Tag1909-02-26
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- Jahr1909
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ArMeg, »«, s«, Aevr«« 5M» Anzeiger S^rüüdet 1842. KMU für W KiinWe DbstybllmsW Mo, dis Königlich KmkzmK iiild dm Küdln! zil AlmieMz i. 'Ku verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. S. Roßberg in Frankenberg 1. Sa. Ä das der und Frankenberg, den 24. Februar 1969. Ler Stadtrat. A R 8 Erscheint.«« ze»em «Sochent«g abend» sür den folgenden Tag. Bezugs- Art« vierteljührlich 1 bv monatlich SO Trägerlohu extra. — Einzelnummern laufenden Monats b früherer Monate 10 H. veU«llm»zr« werden in nuferer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe- stellen sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Rach dem Anslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. t t Hiernächst wird bezüglich der Reklamation nöch auf fölgendeBtsMstiurchim auf merksam gemacht. Lik SS und SS'der Äehrord- im Rukünvigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis S Ühr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags deS jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie uicht übernommen werden. Goch- 51. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsea. Militärpflichtige oder deren Ach nung bezeichneten Voraussetzungen um im Frieden in Berücksichtigung bürgerl.^.. — derartiger Vergünstigungen bestehenden BtthältnifferiutgeZttt VVrBesiiAststetk zur Sprache zu bringen und iht.e Anträge durch Vorlegung bon ZeÜtztsiffen,die'vü Kranz Otto Böhl das Dieustmädchen Anna Friedl« BrnuUer bei Herrn Gutsbes. Bruno Pötzsch in Ebersdorf wegen mehrjähriger treuer Dienste öffssttlich belobigt worben 'sind. Flöha, am 22. Februar 1909. Amlahauptmann Dvst, Vorsitzender. Paul Marttt» Höhle bei Herrn GutSbes. und Gemeindr-Bo^aird Ditttichin' 'Sachsenburg, Dienstmädchen Mtnnn Johanne Roth bei Herrn Gasthofsbes. Emil Schlegel m 'SaDvtburg, Dienstknecht 68 Jahrgang. Durch Gesetz vom 23. Dezember 1908 ist 8 30 der Rev. Städtrordnung, nach welchem festes Diensteinkommen, Wartcgeld und Pension bei der Veranlagung zu den Gemeindeew- kommen steuern nur nach V« in Anschlag zu bringen waren, vom 1. Januar 1S0S ab auf gehoben. .... Es finden jedoch die in diesem Paragraphen enthaltenen Bestimmungen zugunsten der jenigen Steuerpflichtigen auch fernerhin Anwendung, bei deren Veranlagung zu den Gemeinde einkommensteuern im Laufe des Jahres 1908 sie anzuwenden gewesen sind. Pensionen und Wartegeld werden bei der Erhebung von Temeindeeinkommenfteuern auch künftig nur zu */, in Anschlag gebracht. , . . . - Gemäß 8 1 der Ausführungsverordnung zu obigem Gesetz sind für diejenigen Personen, deren festes Diensteinkommen bei Veranlagung zu den Gemeindeeinkommensteuern im Laufe des Jahres 1908 nur zu V» in Ansatz gebracht worden ist, alphabetische Listen auszustelley. die mindestens eine Woche lang zur Einsichtrinhme für die Beteiligten öffentlich auSzultgen und darnach abzuschließen sind. Den in den aufgestellten Listen verzeichneten Personen ist nach 8 2 der genannten Ausführungsverordnung auf Verlangen von der Gemeindebehörde kostenlos eine schriftliche Bescheinigung darüber auszustellen, daß sie im Laufe des Jahres 1908 in der betr. Gemeinde festes Diensteinkommen bezogen haben, das bei der Veranlagung zu den Gemeindeeinkommen steuern nur zu */z in Ansatz gebracht worden ist. Für Duplikate dieser Bescheinigung sind die geordneten Gebühren zu entrichten. Die AnSlegung der für Frankenberg aufgestellten Liste erfolgt in der Zeit vom 26. Februar bt» mit 6. MälA 1S0S in der Stadtsteuereinnahme, RathäuS 2. Obergeschoß Zimmer Nr. 8. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß es bei denjenigen Beteiligten, die ihren hiesigen Wohnsitz nicht aufgeben, der erwähnten Bescheinigung nicht bedarf, da die Veranlagung bei allen Steuerpflichtigen, deren Besteuerung im Jahre 1908 nur nach */, ihres festen Dienst einkommens stattgefunden hat, auch fernerhin ohne besonderen Antrag ersolgt. Abonnements auf -ns Tageblatt auf den Monat IM Lis»« nehmen unsere Tageblattausträger und unsere bekannten Aus gabestellen in Stadt und Land, sowie alle Posta»st«lte« noch entgegen. lk»p«aitla» so« ragolvluttoö, Zrankenberger Tageblatt Musterungsgeschäst im AllshebmMzirk Flöha. Die Musterung aller in dem Aushebungsbezirke Flöha aufhältlichen, im Jahre 1889 ge borenen Militärpflichtigen, sowie der Militärpflichtigen früherer Altersklassen, über deren Dienst pflicht durch die Ersatzbehörden noch keine Endgültige Entscheidung erfolgt ist, wird wie folgt adgehaltep: 1 in plLks im „Lorenzschen Gasthof" von vormittag» Uhr a«: Montag, de« 1. März, für die Orte Flöha, Metzdorf und Niederwiesa; Kienslag, den 2. ML»), für die Orte Erdmannsdvrf und Falkenau; Mittwoch, de« 3. März, für die Stadt AugUstuMirg und die Ortschaft Grün hainichen ; Ko««erstag, de« 4. März, für die Orte Grünberg, Hennersdorf, Hohenfichte und Plaue>BernSdvrf; Areitag, de« 5. März, für die Orte Borstendorf, Kunnersdorf und Oberwiesa; Sonnabend, de« 6. März, für die Orte Eppendorf und Gückelsberg; Montag, de« 8. März, für die Orte Dorfschellenbetg, Leubsdorf und Marbach; 2 in fwwAlLSAkAS's im „Webermeisterhaüse" vo« vormittags Uhr an: Klenstag, de» 9. März, für die im Jahre 1887 und 1888 und früher ge borenen Mannschaften aus der Stadt Frankenberg; Konnerstag, de« 11. März, für die im Jahre 18k9 geborenen Mannschaften aus der Stadt Frankenberg; Areitag, de« 12. März, für die Orte Altenhain, Auerswalde und Ebersdorf; So««a5e»d, de« 13. März, für die Orte Dittersbach, Gornsdorf, Jrbersdorf, Merzdorf, Niedert,chtmau, Oberlichtenau und Sachsenburg und aus der Anstalt Sachsenburg; Mo«tag, de« 15. März, für d>e Orte Braunsdois, Gunnersdorf, Hausdorf, Lichtenwalde, Mühlbach, Nrudörfchen und Ortessdorf; 3 in im Gasthof „Bellevue" von vörmtttag» Vi8 Uhr an: Kienslag, de« 16. März, für die Stadt Oederan; Mittwoch, den 17. März, für die Orte Börnichtn bei Oederan, Breitenau, Frankenstein, Gahlenz, Görberdorf, Hartha, Heßdorf, Kirchbach, Memmen- dort, Schönerstadt, Thiemendorf und Wingendmcs; 4 in L«vUops« im „Kaisers««!" Vo« vor mittags V.8 Uhr an: Konnerstag, de« 18. März, sür die Stadt Zschopau; Areitag, de« 19. März, sür die Orte Börnichen bti Grünhainichen, Hohndorf, Krumhermersdorf, Waldkirchen und Witz chdorf: Sonnabend, de« 2V. März, für die Orte Dittersdorf, Dittmannsdorf, Gornau, SchlößchemPorschendorf und Weißbach. Ueber vorliegende Reklamationsanträge wird für die Militärpflichtigen aus den Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Augustusburg und Frankenberg im Mustertingstermin am 1S. März dieses Jahres in Frankenberg, für die aus den Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Oederan und Zschopau zum Losungstage am 22. März diese» Jahre» in Zschopau entschieden werden. Die eingangsgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie> nicht von der Gestellung zur Musterung ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden find, zur Vermeidung der in 88 2V„, 62.« und 66„ der Wehrordnung ange- drohie« Strafen und Nachteile an de« vorerwähnten betreffenden Tagen und Stunden behufs ihrer Musterung in dem bestimmten Lokal pünktlich und Un reinlichem Zustand vor der Ersatzkommisfion sich zu gestellen, hierbei auch zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 5 Mk. ihre Gestellungsbefehle «nd bez. Losungsscheine mitzubringen. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden ohne genügende Entschuldigung ausbleiben oder nicht pünktlich erscheinen, werde«, sofern sie nicht zngl-ich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis z« 3« M». oder mit Haft bi» zu drei Tage« bestraft Wer betrunken oder in schmutzigem Zustande z»m Mnsternngstermine erscheint, hat eine Geldstrafe von 16 Mk. oder im Falle der Uneinbringlichkeit der selben eine Haftstrafe vo« 2 Tagen z« erwarte«. Alle Militärpflichtigen, auch wenn sie nicht noch besonder» vorgelade« werden sollten, haben mit den Mannschaften desjenigen Ortes zur Musterung zu erscheinen, in welchem sie sich zur Stammrvlle ängemeldet haben. Diejenige«, welche im Borjahre zu eiuer Tr«ppe»gattu«g anSgehobe«, bi» jetzt aber «och «icht zur Einstellung gelaugt oder welche überzählig geblieben sind, habe« sich ebenfall» wieder zu gestehen. Militärpflichtige, die ihre Anmeldung zur Stammrolle unterlassen und dadurch die Vorladung unmöglich gemacht haben, sind von der Gestellungspflicht nicht entbunden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis beizubringen, welches, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich (als Bezirks-, Gerichts-, Polizei-, Armenarzt u. dergl.) angestellt ist, durch die Ortsbchörde beglaubigt sein muß. Wer an Epilepsie leidet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes betzubringen. Ebenso haben diejenigen Militär pflichtigen, welche schwerhörig, taubstumm und mit geistige« Gebreche« behaftet find, bei ihrer Gestellung ärztliche Atteste oder Schulzeugnisse vorzulegen. Militärpflichtige dürfen sich im MusterungStcrmine freiwillig zum Die«stei«tritt melde«. Durch diese freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Los nummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. Doch wird dabei ausdrücklich darauf hin gewiesen, daß nur zur Musterung auf die Vorteile der Losnummer verzichtet werden kann. Ueberdles wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auch Ersatzreserviste« als Freiwillige eintreten und hierzu im Musterungstermine sich melden beziehentlich den in Z 84 der Wchrordnung gedachten Meldeschein erlangen können. Die Lvf««g dxx Militärpflichtigen des ganzen AuShebungsbczirkS erfolgt Montag, den 22. März 1S0S, _ 8 Uhr im „Kaiferfaal" in Zschopau. Es bleibt den Mklitarpflichtigcn, welche nach 8 66,«, „ der Wehrordnung zu losen be rechtigt sind, überlassen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen . wird durch ein Mitglied der Ersatzkommisfion gelost werden. zetgenpretS: Dsts-grsp Petitzeile oder deren Raumes Anzeigen 12 Z; im amtlichen Teil pro, Zeile 40.^; Redaktionsteile SS H. Für schwierigen und tabellarischen Gas für Mederholungsabdruck ErmSßtgilN g nach fesistehenden Nachweis und Merten-Aunahm« werden LP ö Extragebüch s«aten-Aunahme auch durch alle deutschen Annoncen OM ö unterstützen und zu bescheinigen. Auf die Zusicherung nächtkWch f keine Rücksicht genommen werden. Uebrigens ist es wünschenswert, daß, wenn Gesuche um ZurückstellMq H als einziger Ernährer angebracht werden, die Eltetn der bettefftndtn MtnÄHD Kommission sich mit einfinden, da die behäUMe EiÄeMuttfähWit Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden muß. Die Entscheidungen der Erfatzkommission auf Reklamatiünkn toerb-en/aü^toennber Reklamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den drtttsn Dag Mh M« RmMäÜoä»- termine, mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen. , Die Ortsbehörden werden besonders darauf aUfmerksUm grmttcht, da Einreichung der Stammrollen bis zu den Musterungstttniinen etföl den Ans und Abmeldnuge« sofort uud nicht erst'M Musst werden müssen. Flöha, am 22. Februar 1909. Mek a ant m a g» In der am 21. dss. Mts. abgehaltenin Bittsammlung des untttzekchnettn BMiltS ist dem Dienstmädchen Marth« Anna JVhn . bei Herrn Gutsbes. und Gememde-Vodstand "DistttH ^in'SaWjibütg ein Ehreuzeugnt» und dem Dienstmädchen Clara Ida Gteh bei Herrn Gutsbesitzer Emil Feldmann 1n "NMtkviesa ein Ehrengeschenk von 10 Mk. wegen langjähriKr'treuer Dimsi« MÄannt wsrden, während der WirtfchastSgehilse
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