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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 23.11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-11-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-190911234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19091123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19091123
- Sammlungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1909
- Monat1909-11
- Tag1909-11-23
- Monat1909-11
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272 Die»St«» »e« 28 Rode«»» 1V0S Frankenberger Tageblatt Anzeiger 68. Mrgang Bezirks-D MSN für Sie ZmiLch Iml;-auM>llN«flh«st ID«, -s MigUe AmtrzeriHl M -m Mr«t zu IMLMg i. Ze Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C G. Roßberg in Frankenberg t. Sa. Erscheint an jedem Wochentag abend» für den folgenden Tag. Bezug«, preis vierteljührlich 1 50 monatlich 50 H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats b früherer Monate 10 Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe, stellen sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen find rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann «ine Garantie nicht übernommen werden. hoch-51 Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die k-gesp. Petitzelle oder deren Raum 1S bet Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 -Eingesandt" i» Redaktionsteile Sb H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, sür Wiederholunasabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarts. Kml Nachweis und Offerten-Annahme werden 25 H Ertragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle drutschdn «UNbE^E^etztlt»«». -a^mnammmnamWWmmmE^MW^WWWM^ammWMMMWNMMWMEM» Nach § 158 des WastergesetzeS vom 12. März 1909 und 8 49 der Ausführungs verordnung dazu hat die Wahl der beiden von den Mitgliedern der Wassergenossenschaften zu wählenden Beisitzer des sür den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha zu bildenden Wafseramte-, sowie zweier Stellvertreter im November dieses Jahres zu erfolgen. Für die erstmalige Wahl sind wahlberechtigt die Eigentümer der an die Wasserläufe und Wasserlaufstrecken im Bezirk der Amtshauptmannschaft angrenzenden Grundstücke und Anlagen, soweit sie in den von den Stadträten, Bürgermeistern, Gemeindevorständen und Gutsvorstehern des Bezirks aufgestellten vorläufigen Verzeichnisse eingetragen sind. Das Wahlrecht kann nur persönlich, sür juristische Personen und solche Personen, die geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, durch einen gesetzlichen Ver treter, für jede beteiligte Staatsverwaltung durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten und sür Miteigentümer eines Grundstückes oder einer Anlage durch einen mit schriftlicher Vollmacht Versehenen aus ihrer Mitte ausgeübt werden. Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Be vollmächtigten vertreten zu lassen. Niemand kann in einem amtshauptmannschaftlichen Bezirke das Wahlrecht mehrfach ausüben. Die Wahl geschieht durch Stimmzettel, die mit de« Namen der zu Wühlenden (zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter) z« versehen find. Di* Heiden zuerst genannten Ramen gelten für die Mitglieder des Wasser amtes, sie beiden nächsten für deren Stellvertreter, fofern auf dem Stimm zettel selbst nicht etwas Gegenteiliges Vermerkt ist. Enthält ein Zettel mehr als vier Namen, so gelten nur die vier zuerst geschriebenen Namen wählbarer Personen. Stimmzettel, die die Person des zu Wählenden nicht erkennen lassen oder die Namen Nicht wählbarer enthalten, sind insoweit ungiltig. Wählbar sind nur selbständige männliche Personen, die die Sächsische Staatsangehörig keit besitzen, im Sinne der Gemeindeordnungen unbescholten sind und ihren Wohnsitz im Be zirke haben. Als gewählt gelten diejenigen, die die relative Stimmenmehrheit erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Wahl findet MiHn»o«rIK, 24. DloAsrnbss» IS0S, von vormittags 9 Uhr bis mittags 1 Uhr statt und zwar 1 sür den AmtsgerichtSbezirk Augustusburg im BerhandlungSsaale der Kö niglichen Amtshauptmannschaft Flöha, 2 für den Amtsgerichtsbezirk Frankenberg im Rathaus zu Frankenberg, Zimmer Nr. 14 (II. Obergeschoß), 3 sür den Amtsgerichtsbezirk Oederan im RatSfitzungSzimmer im Rathaus Oederan, 4 . für den AmtsgerichtSbezirk Zschopau im Rathaus zu Zschopau, Zimmer Nr. 7. Die Wahl werden leiten: zu I: Herr Regierungsassessor BeschornerzinMöha, zu 2: Herr Stadtrat Nestler in Frankenberg, zu 3: Herr Bürgermeister vr Schoene in Oederan, zu 4: Herr Bürgermeister »r. Schneider in Zschopau. Die vorläufig aufgestellten Verzeichnisse der Wahlberechtigten liegen von Donnerstag, dem 18. November 1909, ab in den Wahllokalen zur Einsicht aus. Flöha, am 10. November 1909. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die ErgLnzungswahl von drei ländlichen Abgeordneten zur Bezirksverfummlung bete. Bei den vorgenommenen Ergänzungswahlen von ländlichen Abgeordneten sür die Be zirksversammlung Flöha sind folgende Personen gewählt Wörden: I. im VII. ländlichen, die Gemeinden ErdmannSdors mit Gutsbezirk, Dittmannsdorf Kunnersdorf und Witzschdors umfassenden Wahlbezirke für den durch Ableben aus der Bezirksversammlung ausgeschiedenen Herrn Gemeindevorstand Klemm in Erdmannsdorf Herr Bauunternehmer Gutsbesitzer Emil Weiße in Wthfchdovf, 2. im II. ländlichen, die Gemeinden Auerswalde mit Gutsbezir^ GarnSdorf und Oberlichtenau umfassenden Wahlbezirke für den durch Wegzug aus diesem Bezirk aus der Bezirksversammlung ausgeschiedenrn Herrn Gemeindevorstand Mehlhorn in Auerswalde Herr Fabrikant Max Böttger in Auerswalde, 3. im LIII. ländlichen, die Gemeinden Leubsdorf, Metzdorf, Breitenau und Thiemen dorf umfassenden Wahlbezirke für den durch Wegzug aus diesem Bezirke auS der Bezirksversammlung ausgeschiedenen Herrn Lehngerichtsbefitzer Hinkel in Leubsdorf Herr Gutsbesitzer Gemeindeältester Paull in LeubSdorf. Königliche Amt-Hauptmaunfchaft Flöha, am 16 November 1909. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Zigarrenfabrikanten Ottomar Heino Roentfch, früher in Frankenberg, soll nunmehr mit Genehmigung des Königlichen Amtsgerichts Frankenberg die Schlußverteilung erfolgen. Nach Abzug aller Kosten beträgt die zur Verteilung kommende Masse 506V M. 60Pf. Bei der Verteilung sind zu berücksichtigen 466 M. 22 Pf. bevorrechtigte und 41 38S M. 03 Pf. nichtbevorrechtigte Forderungen. Ein Verzeichnis der festgestellten Forderungen liegt auf der Gerichtsschreiberri des Kö niglichen Amtsgerichts Frankenberg zur Einsicht aus. Frankenberg, den 22. November 1909. Der Konkursverwalter. Kirchenvorstandsfitzung Mittwoch, den 24. November 1909, nachmittags 3 Uhr. gewährleistet von der Gemeinde) verzinst alle Einlage« mit SV» °/o und ist geöffnet Dienstags und Freitags «achm. 2—6 Uhr. Telephon: Amt Oberlichtenau Nr. 18. Ott km. (Von unserem Berliner Mitarbeiter.) Mit der gewohnten Promptheit, sogar noch etwas früher, als sonst, hat die Regierung mit der Veröffentlichung von Auszügen aus dem Etat begonnen, wodurch dessen Beratung im Parlament wirksam vorbereitet wird, denn nicht jeder manns Sache ist es, sich durch die dicken Foliobände des Reichshaushaltsetats hindurchzuwinden, und viele, selbst kein geringer Teil der Abgeordneten verstehen es nicht einmal, wo raus man ihnen bei der Kompliziertheit des Entwurfs kaum einen Vorwurf machen kann. Was den diesmaligen Etat anlangt, so merkt man ihm an den verschiedensten Stellen sehr deutlich an, daß auf die Ausgaben die Ebbe im Reichs säckel nicht ohne Einfluß gewesen ist, und daß man nun end lich sparsam zu wirtschaften beginnen will. Immerhin be ziffern sich die ordentlichen Ausgaben auf 2310,7 Millionen Mark, was ein Plus von 75,5 Millionen bedeutet, anderer seits aber kündigt die ganz enorme Minderausgabe bei den einmaligen Ausgaben in Höhe von nicht weniger als 68,6 Millionen Mark an, daß man an allen Ecken und Enden sparen will. Bei der Postvcrwaltung beispielsweise beträgt diese Minder ausgabe 35 Millionen Mark, und bei der Armee, wo man doch wahrlich sonst nicht knausert, sind bei den einmaligen Ausgaben 42 Millionen Mark weniger eingestellt worden. Bei der Marine allerdings ist diese Sparsamkeit noch in keiner Weise zu merken, cs werden dort 13,7 Millionen ein malige Ausgaben mehr angrfordert, waS natürlich im Zu sammenhang mit dem noch in Geltung befindlichen Flotten- gesctz steht. Auf diesem Gebiet dürfte man voraussichtlich auch späterhin keine allzu großen Einschränkungen vornehmen, mit Rücksicht auf die englischen Flottenrüstungen. Beispiels weise wird durch den kommenden Etat das Militärpersonal der Flotte von 54000 auf 57 000 Mann erhöht, und im Osfizierkorps fällt namentlich Vie starke Vermehrung des Jn- gcnieurkorps ins Auge, welche durch die neuen großen Schiffe und Torpedoboote in der Hauptsache bewirkt wird. Unter den einmaligen Ausgaben der Marine ist von Bedeutung die Förderung für den weiteren Ausbau von Wilhelmshafen, der in den letzten Jahren gleichfalls mit Rücksicht auf England in fortifikatorischer wie marinetechnischer Hinsicht durch den Bau von neuen Bassins für die größten Kriegsschiffe der Nassauklasse, den deutschen Dreadnoughts, beträchtlich ver stärkt wird. Sehr bedeutend machen sich dagegen, wie bereits erwähnt, die Einschränkungen bei der Post- und Telegraphen-Verwal tung bemerkbar. Bei den dauernden Ausgaben ist nur ein Plus von 1,6 Millionen Mark eingesetzt, wovon ein Teil aus die Erhöhung der Beamtengehälter entfällt, so daß er sichtlich ist, daß allzuviel neue Beamtenstellen, im Gegensatz zu früheren Jahren, kaum geschaffen werden dürften. Die einmaligen Ausgaben sind mit einem Minderbetrage von 35 Millionen angejetzt, und aus den Erläuterungen geht hervor, daß man namentlich hinsichtlich der Errichtung neuer Post gebäude, auf welchem Gebiet man früher ziemlich freigebig umging, sich sehr große Beschränkung auferlegt hat. Immer hin hofft man, aus der Reichspost-Verwaltung für das Reich noch einen Mehrertrag von etwa 53 Millionen heraus schlagen zu können. Auch der Etat des Rcichsamts des Innern zeigt deutlich, wie man sich an Sparsamkeit gewöhnen will. Die Mehrsor- derungen beziffern sich auf nur 3,2 Millionen Mark, und cs handelt sich dabei durchgehends um Ausgaben, die im allge meinen Interesse liegen und darum gebilligt werden müssen. Im außerordentlichen Etat werden 23 Millionen Mark mit einem Plus von 9 Millionen gegen das Vorjahr gefordert, allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, daß dabei 2 Millionen auf die Förderung von Kleinwohnungen und 21 Millionen für die Erweiterung des Kaiser Wilhelm-Kanals gefordert werden. Beim Auswärtigen Amte, wo man gleichfalls an verschiedenen Punkten sparen will, wie beispielsweise bei Reise kosten und Tagegeldern rc., fällt die beabsichtigte Verstärkung des Geheimfonds um 300000 Mark ins Auge, die wohl Anlaß zu einigen Auseinandersetzungen im Reichstag geben dürste, wo man von derartigen Fonds aus erklärlichen Gründen kein großer Freund ist; würde man sie vielleicht dazu verwenden, bei unseren Botschaften im Ausland Persön- . lichkciten anzustellen, die mit der Presse des betreffenden ! Landes intime Fühlung haben und diese im deutschen In teresse zu bearbeiten verstehen, so wäre eine solche Ausgabe allerdings nicht nutzlos, wie das Beispiel anderer Länder, speziell Frankreichs, beweist. Alles in allem läßt der Etat deutlich die Spuren des „neuen Herrn" erkennen. Vie Wable» rum wstte»«». Zum ersten Male werden am kommenden Mittwoch die Wahlen zum Wasseramt der Amtshauptmannschaft Flöha stattfinden. Das Wasseramt ist eine durch daS neue Wassergesetz vom 12. März 1909 für jede Amtshauptmannschaft geschaffene behördliche Institution, der alle rechtlichen Fragen in bezug auf Ausnutzung der Gewässer unterstehen. So u. a.: Fluß- laufregulierungen, Instandhaltung der User, die Erlaubnis erteilung zur Einführung von Stoffen in ein fließendes Ge wässer, die den allgemeinen Gebrauch desselben beeinträchtigen. Erforderlich ist ferner die Genehmigung des Wasseramtes zu wesentlichen Aenderungen des Bettes oder der Ufer eines fließenden Gewässers, zur Errichtung von Stauanlagen, zur dauernden Ableitung größerer Mengen von Wasser aus einem fließenden Gewässer, zur Errichtung von Brücken und Stegen. Ferner entscheidet das Wasseramt über die Streitigkeiten unter den einzelnen Wasseranliegern, über die Verpflichtung zur Beitragsleistung, über Festsetzung der Grenze des Hochwasser gebietes, über die Veräußerung von Grundstücken und die Aufnahme von Anleihen seitens der Wassergcnossenschasten usw. Man sieht, daß das Wasseramt eine für die Wasseranlieger sehr wichtige und bedeutsame Einrichtung ist. Das Wafferamt setzt sich zusammen aus dem Amtshaupt mann, dem Vorstand der zuständigen Straßen« und Wasser- bauinspektion und drei Mitgliedern. Von den letzteren drei werden zwei durch die Wasseranlieger und einer von der Be zirksversammlung gewählt. Wahlberechtigt sind die Eigen tümer der an die Wasserläufe und Wasserlaufstrecken angren zenden Grundstücke und Anlagen, soweit sie in die von den Stadträten, Bürgermeistern, Gemeindevorständen und Guts- Vorstehern des Bezirks ausgestellten vorläufigen Verzeichnisse eingetragen sind. Nicht wahlberechtigt sind hingrgm diejenigen, deren Grund-
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