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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 05.06.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-06-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191406055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19140605
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19140605
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1914
- Monat1914-06
- Tag1914-06-05
- Monat1914-06
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Frankenberger Tageblatt Bezirks- W Anzeiger MW str die MM MDMmsidB UH«, das ZSmM MMt M de» KM-t z» IMM, i. Ss. «,»« >» I. S-. - DM- md »°» L L I» I. S» 127 Freitag, »eu S J«ni 1914 73. Jahrgang In Arankeuau (Amtshauptmannschaft Rochlitz) ist die Maul» und Klauen seuche auSgebrochen. Dresden, den 3. Juni 1914. Ministerium de» Innern. Der Gemeindrvrrband Taura und Umgegend, der die Gemeinden Taura, Markersdorf, Claußnitz, MohSdorf und Burkersdorf umfaßt, beabsichtigt, das auf den Flurstücken Nr. 928, 929, 936, 915, 922, 925, 908, 911», 891, 892, 893, 895, 876, 883, 900, 904, 905, 885b, 861, 865, 868, 847, 850, 836, 837, 839, 815, 818, 819, 320, 327, 329», 330 und 333» der Flur Claußnitz und Nr. 234, 235, 237, 236», 230, 229, 228, 226, 227, 146, 154, 157, 168, 180, 181, 195, 198, 218b, 217 und 218» der Flur Röllingshain zu erschließend« Grund« und Quellwasser zur Versorgung der genannten Gemeinden mit Trink- und Rutzwasser abzuleiten. Nach 8 33 Absatz 1 und 3 und 8 40 Ziff. 1» des WassergesetzeS vom 12. März 1909 wird dies mit der Aufforderung bekannt gemacht, Einwendungen gegen die geplante Ableitung binnen zwei Wochen bei der unterzeichneten Behörde, wo such dir Unterlagen ein gesehen werden können, anzubringen, andernfalls das Recht zum Widerspruch erlischt. Die auf besonderen privatrechtlichen Titeln ruhenden Einwendungm werden jedoch durch den Fristablauf nicht ausgeschlossen. 108 b Kgl. Amtshauptmannschaft Rochlitz, am 26. Mai 1914. Auf'MattZ479 des^Handtlsregisters, brtr. die Firma Robert Männel öd Co. in Frankenberg, ist Heute eingetragen worden: Der Privatmann Wilhelm Louis Ulbricht ist als Gesellschafter au-gefchiede«. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Bürstenfabrtkant Alban Robert Männel führt das Geschäft unter der bisherig« Firma weiter. Frankenberg, den 28. Mai 1914. Kos 253/14. Königliche» Amtsgericht. Var neue täcbr. Semeinaeneuergrrrtr Nach einem Bortrag, gehalten von Syndikus Dr. März in Zittau. 4. Für die Besteuerung der sogenannten Grundstücksforenfer empfiehlt da» Ministerium in seiner „Anleitung" als gerech teste Besteuerung die Heranziehung derselben mit dem in der Gemeinde erzielten Grundstückseinkommen nach Maßgabe seiner Gesamtleistungsfähigkeit, d. h. rS wird zunächst die Gemeindr- einkommrnstrurr für das gesamte zur StaatSrinkommensteuer veranlagte Einkommen ausgrworfen und sodann nach dem Verhältnis des nicht gemeindestrurrpflichtigen Einkommens zu dem Gesamteinkommen herabgesetzt. Diese Besteuerung nach der Gesamtleistungssähigkeit kann auch für BetrirbSforensrr in Anwendung gebracht werden. Zinsen von Schulden, die auf dem Grundstück« oder Gewerbebetrirbr eines ForenserS haften, find von dem in der Gemeinde steuerpflichtigen Ein kommen des ForenserS abzuziehen. Bet einem Gewerbebetriebe, der sich über mehrere Gemeinden erstreckt, wird in jeder Ge meinde nur ein verhältnismäßiger Teil des Einkommens aus dem Betriebe zur Einkommensteuer hrrangezogen. Derjenigen Gemeinde, in welcher sich der Sitz oder die Leitung des Gr- samtbetriebeS befindet, gebührt die Vorausbesteuerung des zehnten Teils vom Gesamteinkommen aus dem Gewerbebe triebe. Der übrige Teil des Einkommens wird mit Aus nahme der Versicherungs-, Sprditions- und Handelsgeschäfte nach dem Verhältnis der in den einzelnen Gemeinden er wachsenen Ausgaben an Gehältern und Löhnen einschließlich der Tantiemen deS Verwaltungs- und BetriebSpersonalS verteilt. Die Grundsteuer wird in den §8 46 — 54 behandelt. Sie ist Pflichtsteurr in Höhe von mindestens 7,5 Prozent für die bürgerliche, die Kirchen- und Schulgemeinde. Ihr unterliegen dic bebauten und unbebauten Grundstücke des Gemrindebezirkes, sowie die ihnen gleichgestellten Rechte. Die Form der Er hebung der Grundsteuer steht den Gemeinden sret. Sie können als Maßstab den Reinertrag, Pacht- oder Mietwert oder den gemeinen Wert nehm«, je nachdem auch mehrere Maßstäbe verbinden. Wird die Grundsteuer nach dem gemeinen Wert erhoben, so ist dieser durch Schätzung zu ermitteln. Der Schätzung hat eine Aussorderung zur Srlbsteinschätzung vor- cmzugeh«. ES wird dm Gemeinden in der „Anleitung" empfohlen, statt der bisherigen Erhebung der Grundsteuer in Form von Zuschlägen zur staatlichen Grundsteuer zu einem anderen Maß stab überzugehen. Bei Grundstücken, dir noch nicht baureif str^ und von ihren Eigentümern selbst für Zwecke des von ihn« im Hauptberufe betriebenen Gewerbes einschließlich der Land- und Forstwirtschaft oder der Gärtnerei benutzt werden, ist als gemeiner Wert höchstens das Dreißigfache des bei gehöriger Bewirtschaftung zu erzielenden Ertrage- in Ansatz zu Sringm. In der „Anleitung" werdm dann für diese Schätzung noch wettere Richtlinien gegeben, insbesondere wird darauf hingtwitsen, daß in Gemeinden, di« sich lebhaft entwickeln, stärkeren Bevölkerungszuwachs oder Anzeichen der Boden spekulation aufweisen, die Steuer vom gemeinen Werte be vorzugt werden soll. Die Gemeinden werden aber vor über triebenen Schätzungen des gemrinen Wertes ausdrücklich ge warnt, da sie, abgesehen von dem Unmut, den solche über triebene Schätzungen Hervorrufen, irrige Vorstellungen über den Wrrt deS Grundbesitzes erzeugen und Anlaß zu über mäßigen Beleihungen und zu teueren Mietpreisen geben. Die Gewerbesteuer wird in den 83 65 und 56 behandelt. ES wird festgrstellt, daß die Gemeinden Sondergrwrrbesteurrn auf Automatm, sowie auf Schankwirtschaften, Gastwirtschaften und Stätten des Kleinhandels mit Branntwein und Spiritus erheben können. In der „Anleitung" deS Ministeriums wird ferner noch ausdrücklich .rvorgehoben, daß die Erhebung einer allgemeinen Arw^ ^eurr nach wie vor zulässig sei. Diese Hervorhebung ist besonders bemerkenswert, da bekannt lich der Landtag eine entsprechende Bestimmung im Regie rungsentwurf gestrichen hat. Der Landtag wollte im Gesetz selbst die Gewerbesteuer nicht einmal erwähnt wissen. ES zeugt für die Anhänglichkeit der sächsischen Regierung an diesen Gedanken der Gewerbesteuer, daß sie durch die Anführung in der „Anleitung" diese Steuer nicht ganz in Vergessenheit bringen will. Man kann wohl annehmen, daß der größt« Teil der Gemeinden, namentlich solche, welche zur wirtschaft lichen Hebung des GemrindehaushaltS sich der Heranziehung von industriellen Anlagen befleißigen, auf diese Steuer nicht zukommen. Immerhin müssen die Industriellen ihre Auf merksamkeit darauf richten, daß die Grmrmdesteuerordnung auf die Gewerbesteuer nicht zurückgrrift. Die Sonderbesteuerung von Wanderlagern ist Pflichtsteuer, d. h. sie muß von den Gemeinden erhoben werden und kann bis zu 200 Mark wöchentlich betragen. Die Kopfsteuern dürfen nicht neu eingrführr werden und sind dort, wo sie bereits bestehen, bis zum 1. Januar 1918 abzuschaffen. Die „Anleitung" empfiehlt daher, daß die Ge meinden schon jetzt, wo sie mit der Neuregelung ihrer Steurr- ordnung beschäftigt sind, die Kopfsteuer abschaffen und zur Einkommensteuer übergeh«. Die Hundesteuer ist eine von den Steuem, welch« die Gemeinden ohne Rücksicht, ob ein Bedarf vorliegt, erheben müssen. Sie ist durch das in Geltung bleibende Gesetz vom 18. August 1868 zwingend vorgeschrieben. Der Mindestsatz ist Mk. 3.—, höhere Sätze können eingeführt werden. Die Einführung ermäßigter Sätze für Gebrauchshunde ist der Er- Wägung der Gemeinden anhrimgestellt. Dir Bierstruer ist eine von den Steuern, welche den Ge- mrinden zur Deckung des von der Einkommensteuer nicht auf- gebrachten Bedarfs freisteht. In Gemeinden, die bisher schon eine Bierstruer erhoben haben, werden die jetzt geltenden Be stimmungen in der Regel ohne erhebliche Aenderung in die Steuerordnung ausgenommen werden können. Wo in einzelnen Gemeinden zurzeit noch für Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens einvreiviertrl Prozent der Menge höhere Sätze als 30 Pfg. für den Hektoliter erhoben werden, ist dies vom 1. Oktober 1915 nach dem Reichs- brausteuergrsetz unter allen Umständen unzulässig. Was die Höhr drr Steuer anbrlangt, so bleibt es den Gemeinden un benommen, geringere Sätze als die reichSgrsetzlichen Höchst sätze von 65 und 30 Pfg. zu wählen, auch die geringwertigen Biere ganz struerfrei zu lassen Nicht genehmigt werden kann dagegen eine verschiedene Besteuerung einheimischer und aus wärtiger Biere. Dir LustbarkeitSstruer wird wie die Biersteuer im Gesetz nicht besonders aufgeführt, kann aber von den Gemeinden er hoben werden. Die Fälle, in denen Lustbarkettssteurr erhoben wird, sind in der Steuerordnung genau zu bezeichnen. Der Steuer unterliegen grundsätzlich nur öffentliche und solche Lust barkeiten, die von Vereinen oder zu diesem Zwecke gebildeten Gesellschaften veranstaltet werden. Die Steuer kann uach der Art und dem Umfange der Lustbarkeiten den örtlichen Verhältnissen entsprechend abgestuft Werden. Fortsetzung folgt. llmemasttrekretäl v. Lapeiie Mit der Ernennung des Admirals v. Capelle ist das Marine amt in die Reihe derjenigen Reichsämter etngetreten, die außer dem leitenden Staatssekretär noch einen Unterstaatssekretär besitzen. Das Reichsjustizamt war noch das einzige der sieben Reichsämter, an dessen Spitze nach dem Staatssekretär gleich die Abteilungs direktoren standen und der den leitenden Staatssekretär unter stützende bezw. vertretende Unterstaatssekretär fehlte. Dem Staats sekretär deS Auswärtigen, v. Jagow, steht der Unterstaatssekretär Zimmermann zur Sette, dem deS ReichSamts des Innern, Dr. Delbrück, Unterstaatssekretär Richter. Exzellenz Kühn von: Reichs- schatzamt hat den Untcrstaatssekretär Jahn an seiner Seite und der Chef deS ReichSkolonialamts Dr. Sols den UnterstaatLsekretär Conze. Im Reichs stamt wird Staatssekretär Krätkc von dem Unterstaatssekretär Granzow vertreten. Das Neichseisenbahnamt, das nicht in der Reihe der übrigen Reichsämter rangiert, wird vom Präsidenten Wackerzapp geleitet. Der Reichskanzler wird durch den Unterstaatssekretär im ReichSkanzleramt Wahnschaffe entlastet. Unterstaatssekretär v. Capelle, der schon als Admiral und DepartementSdirrktor im Reichsmarineamt die Funktionen eine« Unterstaatssekretärs ausübte, ist unter Belassung seiner jetzigen Dienststellung gleichzeitig mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Unterstaatssekretärs betraut und damit zum Vorgesetzten aller AbteilungSturektoren des ReichsmarineamtS erhoben worden. Die Ernennung war die Folge der Neuorganisation, die imReichs- marmeamt notwendig geworden war, da mit dem Anwachsen der Flotte auch der Umfang der Geschäfte immer größer wurde. Eduard Capelle wurde am 10. Oktober 1855 in Celle geboren und trat nach kurzer Dienstzeit al« Kapitän zur See und nach U das Reichsmarineamt ein, in dem er den grüßten Teil seiner amtlichen Laufbahn zurück- legte. Seit 1904 leitete er als erster Seeoffizier daS BerwaltungS- departement des ReichsmarineamtS. In dieser Stellung war er die rechte Hand des Staatssekretärs und hatte einen entscheidenden Anteil an allen die Flotte betreffenden ReichStagsvorlagen, sowie besonders auch an deren parlamentarischen Vertretung. Im Reichs tag hat sich der jetzige Unterstaatssekretär, der die Brillanten zum Roten Adlrrorden und seit 1912 den erblichen Adel besitzt, bei allen Parteien durch seine persönliche Liebenswürdigkeit und sein Verständnis für moderne Anschauungen große Beliebtheit erworben. ffur Sei»« «na v«««a Frankenberg, dm 4. Juni 1914 Ler Juni t« Sinusprücheu »er Landlente D«r Juni bringt wohl nur feiten noch Nachtfröste, und in diesem Monat ist auch draußen in der Natur und in dm Gärten die Blütezeit vorbei. ES kann schon manches ge erntet werden und viele Früchte zeigen sich in ihrer besten Entwicklung. So ist der Juni der erste eigentliche Sommer monat. Nach den Wünschen der Landlmte soll er noch keine allzu große Hitze, aber auch keine allzu große Abkühlung und nicht zuviel Regen bringen. Für diese Wünsche der Land bevölkerung gibt es verschiedene Sinnsprüche. So heißt eS: „Soll gedeihen Korn und Wein, muß im Juni Wärm« fein." „Ist der Juni feucht und warm, wird der Bauer gewiß nicht arm." Oderauch: „Bringt der Juni manchmal Regen, kommt es dem Bauer sehr gelegen." „Juni trocken mehr als naß, gibt ein volles Winzerfaß." Ferner: „Nicht zu naß und nicht zu kühl, nicht zu trocken, nicht zu schwül, warm und naß und kühl und trocken, gibt's was in den Topf zu brocken." Viel Regen im Juni schadet den Fluren unbedingt, dämm sagt der Landmann nicht mit Unrecht: „Wmn naß und kalt der Juni war, so ist verdarb« das ganze Jahr." „Im Juni große Rrgenflut, bringt dm Bauer um Hab' und Gut." Winde im Juni werden für unschädlich gehalten, deshalb heißt eS in einem Sprichwort: „Wenn im Juni der Wind weht, es dem Bauer trefflich geht." Und in einem anderen Spruch heißt «S: „Im Juni kann deS Nordwinds Hom nichts mehr verderben an dem Korn." Darüber, ob häufiger Gewitter im Juni für den Landmann von Vorteil oder Nachteil sind, werden verschiedene Meinungen laut. In manchen Gegendm Deutschlands, namentlich in Ostdeutschland, sagen die Land- leutr: „Im Juni häufig Blitz und Donner, die bringen einen schlechten Sommer." Dagegen sagen die Landleule in an deren Gegenden: „Gibt es im Juni viele Donnerwetter, wird das Getreide umso fetter." Nach dem alten Volksglauben soll auch ein schlechtes Erntrjahr zu erwarten sein, wenn der Kuckuck noch nach Johanni schreit. Dies kommt in dem Sprichwort zum Ausdruck: „Der Kuckuck ruft uns teure Zeit, wenn er noch nach Johanni schreit.". Stück, bar. nach Chemnitz vraunSd. DltterSb. (513) am (3710) Dienstag 2768 (19SV) 204 3S3 391 1378 804 1S 63 17V 198 45 34 59 107 ; 99 118 Hainichen . 81 182 448 451 267 Sonnabend 966 (974) Sonntag 2685 (2783) f* Kahrkarteuverkauf. Auf dem hiesigen Bahnhofe wurden während der Pfingsttage Fahrkarten verkauft: Montag 3886 Freitag 666 Summe.- 10971 (9949) 4070 501 417 1374 (Die eingeklammerten Zahlen geben den Verkehr wLhrend der Pfingst tage 1918 wieder.) 's* Da- Marktfest, das am nächsten Mittwoch zugunsten des Bismarckturmbaufonds stattfindet, verspricht eine recht genußreiche Veranstaltung zu werden. Wie aus der im An- zeigenteil dieser Nummer bekannt gegebenen Bortragsfolge zu entnehmen ist, bringt das Marktfest eine Reihe schöne vokale, turnerische und orchestrale Darbietungen, denen zu lauschen und zuzusehen «ine Freude sein wird. Elektrische Bogen lampen, sowie die Sterne auf den Gaskandelabern werden dem Marktplatz eine festliche Beleuchtung geben. An die An wohner deS Markte« wird die Bitte gerichtet, durch Illumi nation der Häuser den festlichen Eindruck der Veranstaltung erhöhen zu helfen. Der Reinertrag de« Festes, an dem drr Frankenberger Sängerbund, der Turnverein D. T. und das Stadtorchester Mitwirken, ist, wie schon jetzt gesagt, für den Baufonds des Bismarckturms bestimmt. Junge Damen, welche bereit sind, den Blumenverkauf an dem Abend zu übernehmen, wollen sich bei Herrn Lehrer Hertzsch, Winklrrstraße 6, II., melden.
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