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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 04.02.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-02-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191902042
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19190204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19190204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-02
- Tag1919-02-04
- Monat1919-02
- Jahr1919
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MM Verantwortlich« Rrdafteur: Ernst Rotzberg In Fnmkrnderg 1. Sa. — DMck vnd Dttlag vonsL G. Rohberg In Wankrnberg k Sa. Dienstag Seo 4. Aesmar 1Ä1S 78. Jayr-aug AoSftihrougs-BerorSuuog M vom 2dl Januar 1919. . Säuglingen oder krankem in abgeiiefert sein. 20 v. 60 v. 99 v. Sö v Regelung d«S Werkehre» mit Gtera I« Aommooalsertaod KlSha für Vas Jahr IMS Unter Aushebung der die Regelung des Berkehre« mit Eiern im kommunalverband Flöha betrrffenden früheren BÄanntmachungen wird folgende« bestimmt: Mi ^ferung alkernZtegenmilch^ auferl Dresden, den 29. Jqnuar 19l9l ArbettEMsterium. 8M M WmM ni MMe Bei dem immer stärker werdenden Mangel an Kuh milch ist es erforderlich von^ dem bevorstehenden Beginn der Ziegenmilchperiode an auch einen gewissen Teil: der Ziegen milch der öffentlichen Bewntschaftungzuzuführenund dadurch der Allgemeinheit nutzbar zu machen! Hierzu wird folgen des bestimmt: I. gebenden Ziegen dürfen auf ärztliches Zeugnis vo munalverband Dollmilchlarten sür Kuhmilch bewilligt werdens i jedoch hat alsdann eine entsprechMdeEinztehunglvom Landes-. ! sperrkartenfür Magermilch-' Quark urid käse nalhp den Bdr- schrifteN unter l einFutreten. , l ' -i. liefert« Ei schriftlich quittiert. Die QuttttmgMrtkn sind dahdr sorgsLlttg aufzttbewahrm und dkl jeder Llaamteferung vorzulegen. DieAv^Lufer haben di« Zulassungrgefuche an^ di» Gemeindebehörde zu richt« und erhalten" von dies« einen Aumvet» und eine AuikaufrWe. Die Zulassung kannin imhpemn Gemeinden erfolgen. Die Aufkäufer dürfen El«nUr m den wtmeinden auikaufen, tn den« !ste »uaelasim stnd und haben di« Lt«r an die Sammelstellen d« Gemeind«, in b« sie di« Ei« auf« gekauft haben, abzukesem. Dm Empfang jede« autzelauften Eie» habm die AufkSufa dm Geflügekhaltern auk'der Quttiung,karte zu oestätigen wrd thrchseit» in die ihnen vott d« Gemeinde übergebene A«-» kaufilift» eimutragm. Die Eintragung hat m»r in dttAuskauftlifte SM Gemeinde ru vfdkgen; in d«da» Ei aufgekauft ift. Die ordnungsaemäh au«a«fülltm AustaufMtm habm di« Süstäuf« an» jed« Wocke an die Behörde dies« Gemeinde abzug«»«». . Auskäuf««, die ihren PflMm nicht gehötia Nachkomme», kann die Auskauftalaubai» »v» dm Geineindm und vom Kommunalosband entzogen Gerden. 8 4. Die Arbeitgeber haben auf Verlangen der Bezirks-Jn- oalidenstellen oder ihrer Be-auftragte» (Gewerbv-Aüssichts- beamten) im Einvernehmen mit dem Arbeitevausschutz Ver trauensleute aus den Kreisen der Angestellten oder Arbeiter zur Ausübung ständiger Fürsorge für die Schwerbeschädigten des Betriebs zu bestellen. 8 5. . Es wird erwartet- bah all« Arbeitgeber es als Ehrenpflicht 8» GdMackhäkt« dürfen' df« in ihrem Betrieb gewonnenen-EI« nur an ihr« G«««ind«- h«Hbtd» btzw. dk'vo»dit!«'bezekSm-ttörttich»S«««tllte1le oder an die von d« Gemeinde- beMde-WttMm «ufkhuftr abg«ben. 8 3 le Geflügelhalt« «hält von der Gemeindebehörde seine« Wohn- lautmdx, von d« Gemeinde abMempelte Sierqmttang»kart«. da abzulieferndm Ei« eingetragen und wird üo« jede« adge- Schwerbeschädtgten besetzt werden, soweit sie nicht bereits von anderen Person« mit entsprechend beschränkter Erwerbs- ' fähigkeit eingenommen werden. 8 2. ! 1. Die hiernach zur Einstellung Schwerbeschädigter Ver pflichteten haben jeweils unverzüglich der von der Stiftung Heimatdank als Hauptfürsorgeorganisation bezeichneten Stell« anzumelden, wieviel noch nicht mit Schwerbeschädigten be setzte Stellen mit solchen besetzt werden können und für welche Arten von Schwerverletzten (Arm-, Bern-Verletzt« usw.) : diese Stellen geeignet erscheinen. ! 2. Als solche Stelle ist die Bezirks-Jnvalidenstell« be zeichnet worden, die für Aden Bezirk eines Vereins Hermal dank von diesem allein oder gemeinsam mit benachbarten Vereinen Heimatdank eingerichtet ist. ! Die Arbeitsnachweise Haven den BHirks-Jnvalitmnstellen unverzüglich Mitteilung zu machen, sobald ihnen das Frei- ' werden von Arbeitsplätzen bekamt wird, die für Schwer beschädigte geeignet sind. bi« rum 30. Jun! bl» ,um 31. Jtm bi« rum 30.' Septemb« Ivo v. Holzverfteiaeruna im Auerswald« Pfarrlehnsbusch Sa,»Hof «r AmKschSnke" in Auerswald» »o—»» »»» io. »«veu—- i»»s »avini«,,» io u«»»» 39 klöitzer, und rwar: 1 Ahorn (34 em Itark, 4 m lang), 1 ktrlch. bäum (47 «a ft, 8m l.), 1 Rieft« (37 om ft., 4ml.), 1 Etche (Wem ft., 4 m l.), 23 Lind«! (20 bi» 4S am ft, 8 bi« St m l.), 8 Esch«, (18 bi, 41 °m st., 3 bt« 5'/i -» I.). 4 Mrk«N (21 bi» 33 om st., 4 bi» 4«/, m l). 0«^ I. A: Ludwig, stellv. Bors. O «l. Haushaltungen mit mehr als 3 Ziegen habtnoonftder weiteren milchgebenden Ziege' die Hälft« des MUchertrag«, mindestens aber 1 Liter Zlegenmilch täglich, an hw ürtluh« Sanrm«lstell« oder einen von der Gemeindebehörde zu- be stimmenden Empfänger im Ort« abzuliefern. Der ksmmu- Tralverband kann stattdessen die Fortsetzung bestehend« Zie- genmilchlieferunaen an Molkereien,. Muchhändler oderanderr Stellen genehmigen oder solche Lieferungen selbst anordke«. D« aus GrünV dieser BefttmmuM, abMlkftrNd«, sowie all« vom gewerblichen Zhegenhaltern,. Molkereien od«r Händ lern verkaufte Ziegenmilch darf nur gegen Vollmilchtarte an Verbraucher abgegeben werden. IV. . Dich DWördttMg ttltt E 1L Febtuar ES j» Dresden, am 29.' Januar 1919. WWfchästvmMifwripnr. Landeskb«nsmttte!amt. ,-s c e ' i« Di« Zahl der von jedem Geflügelhalt« a^zulleferndenLkle» wird nach folgendem Matzstab bettchnet: Ml jede« Geflüstlhälta wird zu «rund» gelegt di« Zahl d« Hühn« und Kücken nach dem: Stand« L«^cMüa*liäbkmg aar: 1. D«»emb« lSt8, vermindert um die Zahl d« ftändig rn kostr stehenden Mitschattsangehörw««.; von dies« verbleibenden Hühnerzahl hat d« Land- M^fürßt^. 3» Et« «m Jahre ab,»liefern. Bön dies« Mmdeftmeng« müssen bi« ,um 3V. April bi« ,um 31. Mai bi» rück 30. 2ünt ansehen, SchwerkriegsdeschLdigten steiwilkig nach Kräften Ar- l bett und Verdienst zu gewähren und die Bezirks-Invaliden- , Retchsvecordnung' über Beschäftigung Schwerbeschädigter stellen der Durchführung' ihrer Aufgaben' als Fürsorg«stell«n , vom S. Januar 1918 (RGBl. S. 28) , m jeder Weise zu unterstützen. Sollte ei» ArbAtgeber gleich- ' "' " wohl gegen di« ihm obliegende Verpflkchtüng zur Beschäfti ¬ gung' Schwerbeschädigter verstoksn, so kamt er nach 8 6 der Reichsverordtmng über' Beschäftigung' SchMrbeschLMter für jeden «nyeknen' Fall mtt «inet Butze bis zu 10 OM M. belegt werdtm 8 1- Abgesehen von der -rn Z 1 der ReichsverordMtng vom 9. Januar 1919 vorgesehenen Verpflichtung zur Beschäftigung Schwerbeschädigter sollen in allen oswsrbllchen und landwirt- r Aastttchen Betrieben, Büros und Verwaltungen alle für di« ! Beschäftigung Schwerbeschädigter geeigneten Arbeitsplätze mit . Bekanntmachung Re.A. R. 7»OjL2 L8 K R A. Zu d« Berördnuna de» Bundesrate» üb« künstliche Düngemittel vo« 3. August'1818" (R^G.-Bl. S. 990) wird folgendes angeordnei: Artikel I Die gewubsmätztge Herstellung,von Mischungen au« 1. schweielsaurem Ammoniak mit Svpervhosphat, 2. Natrium-Ammontum-Sulfat mit Suverphoephat, 3. schweselsaurem Ammoniak mtt Sup-rphosphat und kalt, . 4, Nätriüm-Ammonfum-Sulfat mit, Superphv phat und Kali wird mit da Maßgabe gestattet, daß die fertige Mischung mindesten» 4 v. H. wasserlöslich« Pho»phorsäüre und höchsten» 4 v. H. kalt (Lr9) enthält. Artikel Ü Die gewabrmäßige Herstellung diel« Mischung«, ist nur denen gestattet, die sie schon vor dem 1. August 1914 gew«b»mLtzig hergestellt haben. Artikel m , Da Preis da Mischungen berechnet stck nach dem Höchstpreis tüt Stickstöff und Phösphor- säu»«' Dtt'kallörek» darf 30'PfS M da« ktko kall'(^,0) nicht übaMgett.' Al« Mischlohn dürfen autzer dem Höchstpreis 2 20 Mark für 100 Kilogramm berechnet waden.' Artikel IV Diese Bekanntmachung tritt am 21. De^mba in Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1918. ^eichsamt für wirtschaftliche DemoSttmachmrg (Deaudilmachungsdntt) ge». Koeth. Die Gemeindebehörden bezw. Sammel§ellen haben den Gepügelhaltan den da bei ihnen abgelieferten Etatebenfall« auf da EIuquittung«kärle zu testättge«. SS Die Abgabe von Etan durch die Gemelnden bezw. durch die von ihnen beWrckten Stellen darf auch tn Zukunft nur gegen die vom kommunalverband haalldgegeLenen Gchg» karte« erfolgen. Wr Ei«, die die AufUuftr bet dm Geflügelhaltern abholeu, haben die «ufkäufia « M». sür dassStück an die GeflÜgelbaUa-zu be^hlen. vrlngen Eeflügelhasta «a unmittelbar an di« vrt»sau»«elstell«, so/ haben die Ort»- sammelstellen für da« Et 42 Pf«, an die Gkflüaelbalter zu bezahlen. Der Verkaufspreis von Etan an die Verbraucher wird aus 45 Pf», für da, Ei festaeletzt. Für Eia unter 50-Gramck>S«otcht geIten die vorstehenden Preise vermludert um 10 Pf«, i 8 8 Jede Aueführ von Eiern »au« dem kommanaloaband Flöha wird »uterfagt. 8 9 Die Gemeindebehörden und der kommunakvuband find berechttgt, Eeflüaelbaltan, di« schuldhaft mit da EiaablieferuNg im RückftaG' bleiben, geeianete Leb«n»mÄt«ltarttN, stwbe- sondae Zuckakarteni zu entziehen od« fie mtt'entsprechimden Zwangsftrasm zu beftgen. Im übrigen w«den Zuwtderhaudlunge« gegen diese Bekanntmachung mit Gefängni» bt» zu einem Jahre mit Geldstta'e bt» zu 10000 Mark bestraft. Diele Bekanntmachuna tritt sofort tn Ktaft. Klöha, d«, 30. Januar 1919. Der konnnunalvadand. Verkauf von Zuekerkonia bei sämtlichen Händlern: Mittwoch den S. d». Skt», auf Ledensmutelmark« Rr. 8 je 250 Graw« »um Preise von 80 Pfg« fttr da» Pfund. v AtadtrNt Frankenbera. dm 3 Februar i» 9 ,— i Als nikkchgebend iftj j«d« Mutwrzieg« nach dem Absetzen des Ziegenlammes, spätestens aber dr«i Wochen nach, dem < Zickeln anzusehvn. , V. j Ist MilchüberschubgenNinde« ' dürfem di« ablirferung«- pflichtigen Zseg«tthakt«r aus Anentrahmter Mttch yergeMlten ' Ziegenkäse statt da Milch zur Ablieferung, bringen. DÄck ist 1 Pfünd Ziegenkäse --- 5 Litern Ziegenmilch zu achuen. . D«r Heffteklaprers für das Pfund ZiegeNkäft ist auf ha» des M'könnnunalverband geltend«« ErMApt- Für die 1. bis 3. milchgebende Ziege jeder Haushaltung ist je einem vollmllchversorgungsberechtigten HaushaltuWS- angehörigen die Voilmilchkart« zu> entziehen. Soweit Doli- Seck milchversorgungsberechtigte,nicht vorhanden find-4st statt dessen preis . , für di« 1. bis 3. milchgsbends Ziege j« 3 Haushaltungsach- s D«r abgelieftrt« sowie aller von gewerblichen Zftg«tt° gehörige keine Landessperrkarte für Magermilch, Quark^und Haltern, Molkereien oder Händlern verkauft«-Ziea^nkäse v«s käse zu gewähren. s nur M«n Marken der Landessperrkärte für Magermilch, Werden in einer Haushaltung neben" Ziegen auch Kühe , Quark und käse an Verbraucher abgegeben werden. gehalten, so fällt für jede der «rsten 3 milchgebendrn-Ziegen j VI. die Selbstoersörgerratton/ an Kuhmilch für je 3 Haushak- j Die KümMUnüIverbäNVe erlassen die zur Ausfühtttttz, di» tungsangehörige fort und das AbliesrmngssM des^kuhhattert - ser Derotdnuntz, rnsbesondere zur' Urberwachung txr Aolieft- erhöht sich dementsprechende l rung, «rfördötttchen Bestinrmungen. Sre^ köstnen^ in II. - ! fällen Ausnahmen von den Vorschrift«» dieser ÄdroednuNtz Haushaltungen mtt milch bewllligLn und Ziegenhaltern, die ihr« Abgabepsircht nicht iches Zeugni» vock' konv> ! erfüllen, dtt'Ablieferung <" Mm Mtt ücd ckM a« Milo» PMs, 30. 1, Die verschiedenen Delegierten halten gestern einen seht aufgeregten Tag, da sich verschiedene uw erwartete Tatsachen ereigneten. Plangemäß war-der Tag für dw Erledigung dir polnischen und Ischöchischen Bestrebungen be-- Mrmt, aber hauptsächlich, hat man sich doch mit anderen Fragen beschäftigt. Die größte Ueberraschung war, daß, als J^m die Frage der dautschen Kolonien behandel» sollte, «s dü Erklärung abgdb, datz «s von Wilsons 14 Wmkten überhaupt nicht» erfahr«» hab«. Japan habe dm Waffe»- j .MstMld nicht untorschrtelxn und brauche sich nicht um Wilsons > au» der: Welt schaffen kann.- D^er lmd- fttzt! im Gang«, einen modus vivendi ausfindig zu — : AnM A Prtttzipien zu künmern. Diese Erklärung wirkte wie ein spruch aus dre Inseln im Still«» Ozean erhebt und dies« Donnerschlag. Man hat zwar die auffällige Tatsache bemerkt, Ansprüche im direkten Widerspruch zu den australisch«» Am datz Japan in den Plenarsitzungen vom Sonnabend sich nicht sprächen stehen, und weil ferner «ine Annerion mit den vor ¬ über den Völkerbund ausgesprochen habe. Aber man führte ' embarten und von Japan noch nicht! anetkannten Prinzipien dres auf die Schweigsamkeit der Japaner- zurück. Jetzt'er- überhaupt in Widerspruch shehen würde. Di» Gebiete sollen schemt aber dieses Schweigen in einem ganz'anderen Lichte» nämlich nicht etmm Staat gegeben^ sondern vom Völker^ Offenbar nnnmr Japan für sich eine absolut« Sonderstellung bund ledrglich zur Verwaltung übertragen werde». Di« Amerb in Anspruch, wodurch das Zustandekomnie» des Völ^rbund«« kanet smd überzeugt, datz der Plan des Völkerbund«» sch»^ nach den Wilsonschsn Grundsätzen auf fehr lockere» Schrauben t«m würde,, falls man d«ft japanischen und australischen- SM- montiert wär« und wodurch n^ch verschiedene ndp* Schww- sprüch« nicht rraktitzn heraufbeschworen werden könnttn- Dies« Schwierig- Beratungen i,„ « Vten sind insbesondere deshalb so grotz, »eil Japan Am mache». DK Möglichkeit, Hughes zu anderer
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