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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 14.09.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-09-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191909144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19190914
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19190914
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-09
- Tag1919-09-14
- Monat1919-09
- Jahr1919
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Bezirks eptemver 161» 78. Jshrgüuz W-SWWWWWWW. Sonntag »en 14/ 1 sichg ir «äs 8 8 sicht, wenn es sich um Widersprüche anfechtbarer und unvor- I hergesehener Art handelt, wie sie der .Scharfen der Zuristen 1 1 7« 72 meldet worbe« lind, wird »K Eeneh» Flöha, den 12. September ISIS. Mats- und GeMindebehörden zuFrankenberg — Druck und Verlag: C. G. Roßberg in Frankenberg t. Sa. '5 Amtsblatt für die Amtshauptmannschast Mha, di Verantwortlicher NedaSeur: Ernst A.obberg sen. in Franlenberg i assoziierten Mächte darauf aufmerksam machten, das; diese Bestimmung gegen den Vertrag sei, welcher die Stärke des deutschen Heeres genau begrenzt und die Aushebung unter sagt, so könnte die deutsche Regierung antworten, das;, wenn dies so sei, die Verfassung selbst in ihrem Artikel 178 eine genügende Sicherheit vorgesehen habe, in welchem sie erkläre, daß nichts in dem Vertrage dprch die Verfassung berührt werden kann. SS Vka. für 1 Liter »««milch oder LutterwUch ab Stall 40, „1, , , Laden 88, ,1, , , , bei Zubrtngung durch Erzeug« kn» Hau» 48 «,1, , » » , , » Händler , , Diese Bestimmung tritt am 1S. September 191S in Kraft. Mit dem gleichen Tage tritt die Bestimmung über Milch-Kleinhaudekhüchstpreise für dm Stadtbezirk Frankenberg vom 16.2uli MS außer Kraft. Ueberfchreitunam der vorstehend festgesetzten Preise werden nach dm einschlägigen Straf- Vorschriften geahndet. Fraukenbera. dm 18. September MS.Leberuwittel-AbteUung dm Gtadirats». Zrankenbergdr Tageblatt Man könnte sagen, dies sei eine reine Hypothese; aber sie rechtfertigt sich, wenn man im Artikel 112 der deutschen Verfassung in ihrer jetzigen Form liest, daß kein Deutscher zur Aburteilung durch ein fremdes Gericht ausgeliefert wer den darf, während der Vertrag ausdrücklich vorsieht, daß gewisse Personen, die eines Verstoßes gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges angeklagt werden, auszuliefern und vor ein fremdes Gericht zu stellen lind. ' ! > Nach der deutschen Antwort soll Artikel 178 aufgenonünen worden lein, um jeden möglicben Widerspruch zwischen den Vorschriften der Verfassung und den Bedingungen des Frie densvertrages zu vermeiden. Dies ist eine ausgezeichnete Ab- Für «n'ündiguamn «t« »cm «mtübqü» Krank»»«« »ktraae» die Pretje üo, 00 und 7» L Llaine «neigen pL> br> «ukaai» zu bqahlea. gur »achwc!» u. «ermUteluna «S1 Tonderaebwr. Wr schwirr!« Sicharte« und b<l Platzsorschvtstra «usschl«,, strwtrdsholuiwkÄnlckärküAauni nach s-stsohindrr Staffrl. ,aq auslU-mdar List«. Milchhoehstpreife für KrKnkenverg . Gemäß der Verordnung de« Wirtschaftömtnisterlum« über Milchhöchstpretse vom 4. Sep tember MS wirb Folgende« bestimmt: Für den Stadtbezirk Frmkmbmg beträgt der Höchstprei» für Müch km «nmlms—f: «8 Pfg. für 1 LU« «oUmUch ab Stall 72 , , 1 . , , Ladm Vie FM»rt rat aie aeiülcbe Kote Ministerpräsident Clemenceau hat am Freitag der deut schen Vertretung in ersailles folgende Note vom 11. Sep tember übermittelt: > ' Durch ihre Note vom 2. d. M. haben die alliierten und assoziierten Mächte die deutsche Regierung aus einen die Beziehungen Deutschlands zu der österreichischen Republik be treffenden Artikel der neuen deutschen Verfassung hingewiesen, der mit den Bestimmungen des Friedensvertrages über diese Frage nicht in Einklang steht. Die deutsche Regierung "hat mit ihrer Note vom 5. September geantwortet, daß tat sächlich kein Artikel, wie auch sein karer Wortsinn immer sei, mit dem Friedensvertrag in Widerspruch stehen kann, weil in der Verfassung ein anderer Artikel steht, welcher besagt, datz keine ihrer Bestimmungen dem Vertrage Ein trag tun kann. Dank diesem sinnreichen Kunstgriff könnte die deutsch« Verfassung offenbar so geändert werden, datz ihr Wortlaut jeder der Bestimmungen des Friedensvertrages widerspräche. Sie könnte z. B. vorschreiben, daß ein deutsches Heek von Mehreren Millionen Mann im Wege der Aus hebung -«halten werden soll. And wenn die alliierten und Nr. 9 NtMMW m steche M mWIW kchlM binW Die Gerste der Ernte MS ist in vollem Umfang beschlagnahmt. Au« selbsterbauter Gaste dürfen trotz Beschlagnahme Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe «« verbrauchen: 1. die zur Bestellung da »um Betrieb gehörigen Grundstücke benötigten Saatguimengm, die noch bekannt gegeben werden, 2. die^r Ernährung da Selbstversorger und zur Fördaung de« tm Betrieb gehaltenen Liehe« ^UNtemrWtt^ldwirtschaftlicha Betriebe dürfen vom 16. August MS ab bi» auf weit«« au« ihr« felbstgebauten Geck« zur Ernährung monatlich 5 Kilogramm auf den Kopf verbrauchen. Zur Fütterung da Zuchtlauen, deren Deckung den Gemetndebehürden ««gezeigt ist, dürfen 2 Zattuek Gaste für den Wurf »«braucht werden. Hinsichtlich der Verarbeitung da Gast« zur menschlichen Ernährung gilt Folgendes: n- - 1. '0 Die Verarbeitung bat mir gegen einen besonderen Erlaubnisschein zu erfolgen. Die Aus stellung dies« Erlaubnisscheine ist jedesmal spätesten« 3 Wochen vor Beginn «ine« neuen Ba- sorgungezeitraume« bei da Gemeindebehörde zu beantragen. Die Ausitslumg^elbft «folgt durch die Gelreideaeschästckeve des Kommunaloabandes Flöba, Abteilung für Ausstellung von Ba- arbeitungsalaubnisscheinen, in Flöha, Bismarckitraße 15». 2. , Die Erlaubniilcheine werden für den Bedarf von 2 Monaten ausgestellt und sind nur in*«h»U» Vieser 2 Monat« gültig. Die Anlieferung und Verarbeitung de« Mahlgutes, wie auch die Abholung bezw. Zusendung d« daraus gewonnenen Erzeugnisse mutz spätestens am letzt«! Tage der auf diesem Scheine vermerkten Gültigkeitsdauer «folgen. Will ein Selbstversorger seinen Verbrauch vorübergehend einschränken, um spät« entsprechend gröbere Mengen ««brauchen zu können, so hat « leine Erieuanisse an Ersparnissen (Mehl usw.) auszubewahren. Die Verarbeitung darf jedesmal nur für diejenige Menge gestattet werden, die dem zulässigen Babrauch iür die auf dem Erlaubnisschein vermerkte Frist entspricht. An Futt« dürfen innerhalb von 2 Monaten auch die Mengen vsarbettet werden, die im vergangenen Monat «spart worden sind. . > 8. Dl« v«arbelt«ng der Gerste ist nur in den» auf dem Erlaubnisschein vermerkten Be trieb zuläistg. Ein Wechhl de» Betriebe» darf nur mit Genehmigung da obenerwähnten Ge- tretdegelchästsstelle de» Kommunaloabandes Flöha «solgen, weshalb die etwa beabsichtigte Ba- arbeitung tn einem anderen Betrieb, als in dem aus den Schein oermalteN Betrieb, stet» vorher d« obengenannten Stelle unta Vorlegung de» fraglichen Erlaubnisscheine», d« dann entsprechend abgeäudert werden wird, anzuzeigen ist. Die »erarbeitenden Betriebe dürfen Gaste von Selbstversorgern nur zur sofortigen Ber- arbettung und nur tn den Mengen annehmen, die durch den ihnen gleichzettig ausgehändtgten ordnungemätztg ausgestellten Erlaubnisschein belegt find. Die» gilt auch für die Annahme von Gaste zur Reinigung. Die verardetteaden Betriebe haben dl« Gap« der Ablieferung zu oawtegen und da« Gewicht auf m . „ , un tn den Mahlbüchan sosort (siehe nächsten Absatz dieses Paragraphen und Ziffer 11 dieser Be kanntmachung) zu vermerken. Abschnitt I de« Erlaubnisscheine» verbleibt im Besitz de» verarbeitenden Betriebes und dient al» Beleg für dte Eintragung tn da« von allen Betrieben nach besondaet Anweisung zu führende Mahl- und Lagerbuch; Abschnitt H ist dem Eigentümer da Äorräte gleichzeitig mit den von da Baarbettung gewonnenen Erzeugnissen zurückzugebm und von diesem aufzubewahren. n , , b. - Gerst« oder barau» hergestellt« Srzeugnlsse. dl« de« 2uhab«r oder L«U« de» ver- »b«lt«udeu Betriebe» gehöre», dürfen nur tn den Mengen tn leinen Betrtebsräumen lagern, al« dasür ordnungsmäßig ausgestellte Erlaubnisscheine vorltegen. 8. Wenn Rlchtlelbstvasorga Gaste zur Herstellung von Futt« vaarbeiten lassen wollen, so bedarf es hinzu ebenfalls eine, Erlaubnisscheines. - 7. Die auf einem Erlaubnisschein aufgesührten Mengen müssen auf «lumal zur Anlieferung und WdUeferung gebracht werden. Dte Betriebe dürfen Aufträge zur Verarbeitung von Teil- «sag«, da aut dem Erlaubnisschein »«zeichneten Mengen nur annehmen, wenn der Auftrag geber gleichzeitig schriftlich auf die Baarbettung de« Reste» ausdrücklich Verzicht leistet. 8. Bor der Besörderung da Gaste zur Mühle und vor der Abholung d« »«arbeiteten Bor räte au« d« Mühle find die Säcke mit Anhängezetteln nach vorgelchrtebenem Must« zu ver- sehen. Di« An den Säcken anzubrMgenden Anhängezettel werden den Selbstversorgern gleich zeitig bei Aushändigung da Erlaubnisschein« gegen eine Gebühr von 10 Pfg. mit behändigt waden. - ,, Dte Anhängezettel haben an den Säcken während deren Lagerung im Mühlmbetrieb zu verbleiben, bt» dte Verarbeitung ihre» Inhalte» «folgt. Die Borräte find so zu laoan, daß dte Aufnahme des gesamten tn einem Betrieb vorhandenen Bestandes jederzeit leicht möglich ist. Sofort nach da ««arbeitung da Gerste find dte mit dm daraus hagestrlltm Erzeugnissen gefüllten Säcke wieder mit den Anhängezetteln zu vasehen. Die Anlieferung von Gerste und di« Abholung der darau» hergestellt«« Erzeugnisse bei den Betrieben „ch Etntrttt der Duntelhett sowie au Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist unterlagt. Wett« ist auch dte Verarbeitung von Gaste an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, sowie zur Nachtzeit nur mtt vorherig« Erlaudnt» de» Kommunalvabande» gestaltet. 10. D« Loh« für di« Verarbeitung von Gaste ist in bar zu bezahlen. 2edes andere Entgelt tst unzulässig. Die Tausch,Stieret ist allgemein verboten. Die verärbAtend«, Betriebe habm sür die Mmgm, die sie für Selbstversorger auf Er- laubnisschein hin vaarbeiten, ein besondere» Mahl- und Lagerbuch nach vorgeschriebevem Must« zu führen, in da» dl« Eingänge an Gaste und die Ausgänge an Saarbeitungserzeugnissen sowie da» Ergebnis der Verarbeitung «tnzuiragen find. Der Uebabrtnga da Gaste und der Abholer da Erzeugnisse habm dann im Mahlbuche die Eintragungen zu bescheinigen und find nebm dem vetttebislata fü« ihr« Richtigkeit vaantwottltch. , k Au» dem Mähst undäLaaabuch muß fich der Lagabeftand jederzeit ergeben. Sin« Durchschttft Mahl- und Lagerbuch«« Nt ulltumuttllch bd» nm S. d fonat» her SttreldtgeschWsltrlle dm Kommunalverb«»« M« 15«, «»»»uretch« Mt«d«» GdttrüguuiW der Abschnitt M Betrieb»!,«« zurückbeh-lMn wird (»al. Zlff« 4 «bsA 3) Die Baarbeitung da Gerste bat nach den von da Retch»getreidelelle festgesetzten Bor« Mm zu geschehen. Die A»»»tchumg da Gerste hat mindesten« N 85 Proz. zu «folgen. 13. r Sämtliche au» da Gaste hagestellte Erzeugnisse blecken auch während da Baarbeitung wand Eigentum de» Auftraggeber» und find vollständig an dies«, abzuführen. Äaztchtm idlbstvasorga aus Rückgabe eine« Teile» da Erzeugnisse (namentlich Kleie und Abfall), so gellen Ue Mmgm al» für dm Kommunalvaband beschlagnahmt. av jedem Wochentag abend» sür dm folgend«» rag. Der vezug»pr«l» betrügt viertelt. 4.00 M.; monatl. 1^0 Ml. (LrSaer- lohn besonder»), «inzelvrrkaufspret» für die Rnmmer 10 v«ftell»»gr« werden In unserer Beschästsstelle, »on den Boten und ilug- gabestellm tn Stadt und Land, sowie «on ollen Postanstalten Deutschland« und Österreich» angenommen. — »oftscheMoMo« Leipzig 28801. UMtftirechm ot. Telegramm«: Tageblau granlenbergsachsen. § Flöha, dm 11. Septrmba MS. D«,Ko«MMt«l»«»«ud »« Amt»b«rvt««unschaft Flöha. - Anmeldm«« »er zu HauSschlachUmge« »estimmteu Schwei«« ««» Schafe M EM Abzug dies« Bekanntmachung ist in jedem im hiefiam Kommunaloaband geleamen Betriebe auszuhangm, da fich mit da Verarbeitung von Selbstyersorgagut im SMne dies« ekanntmachmrg befaßt. 15. ! Mit Gefängnis bi« zu einem Jahre und mit Geldstrafe bi» zu 56voll Mark oder mtt «tn« es« Strafet» wird bestraft, wer dielm Anordnungm zuwid«hanvett <8 86 d« Retch«getreide- Bnuna). 2st eine der tn 8 80 bezeichnetm ftrafbarm Handlungm, geweck«- oder gewohnhett»- äßta beaangm, so kann die Strafe auf Gesänant« bts zu 5 2ahrm und Geldstrafe bi» zu v ooo Äk. erhobt werden. Neben "Gefängnis kann aus Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte chnnt wudm (8 81 d« Reichsgetreidrordnung). D« BasuchM strafbar. j. Nebm d« Stras« kann auf EMztrhuna o« Geck« od« d« Erzeugnisse erkannt werden, Ü die fich die strasbare Handlung bezieht, ohne Unterschied ob fie dem Tät« gehören od« nicht, weit sie nicht für vasauim «klärt «ordm find. - Die Bekanntmachung de« Kommunalüttbande« Flöha Nr. s vom L August 1vl8. dte Erarbeitung von Gaste, Has«, Mai» und Hülsmfrüchtm zur »nmschlichm Ernährung betteffmd, Unt« Bezugnahme auf die Bekanntmachung, des Wirtschaftsmtntfterium», Landesleben»- Mittelamt, vom S. diese« Monat«, — abgedruckt in Nr. 264 der »Sächsischen Staatszeitung" vom 6. September 1619 — wird hiermit folgende» bestimmt: I. 2ed« Laushaltungsvorftand, d« Schweine ^md Schafe zur späteren Hausschlachtung HW, hat dem Stadtrate bez. der Gemeindebehörde de» Schlachiortes anzumelden: 1. spätesten« bt« zum 15. W«vt««G«v 1616 alle bereit» in seinem Besitz befindlichen und zur Selbstversorgung bestimmten Schweine und Schaf«, auvschuMch derjeniga», deren Hausschlachtuna Kocett» genehmiat ist, Machtung, all« «ach kW M rurSekbstvttstrj, bestimmten Schweine und Schafe. Die Stadtrüte und Gemeindebehörden habm diese Anmeldungen sofort in die ihnen von hier aus zugebenden Ortsliften > (Schweine und v (Schafe) emzutragen. II. Die Anmeldung entbindet nicht von der Verpflichtung, vor der Schlachtung d« Schweine und Schafe bei dem Kommunalverband um die Genehmigung nachzusuchen; fie gwt auch keiner lei Anspruch auf Erteilung d« Genehmigung. in der Fassung zweier langer und verwickelter Urkunden entdecken kann. Hier aber handelt es sich nicht um an fechtbare und nicht vorauszusehende Widersprüche. Die Wider sprüche, gegen welche sich der Protest der alliierten und assozi ierten Regierungen richtet, sind gewiß klar und offenbar und können nur gewollt sein. Niemand wird glauben, daß die Urheber der deutschen Verfassung bei der Aufnahme des Artikels 61 und bei der Feststellung des Wortlauts des Artikels 112 nicht wußten, daß diese Bestimmungen in sich selbst mit den wenige Wochen vorher von Deutschland feier lich übernommenen Verpflichtungen unvereinbar waren. Dieser Zustand darf nicht länger dauern. Die deutsche Regierung erkennt an und erklärt, daß, wenn die Verfassung und der Vertrag in Widerspruch stehen, die Verfassung nicht vorgehen kann. Im Hinblick aus diese Anerkennung erwartey die alliierten und assoziierten Mächte von der deutschen Re- gierung, daß sie ohne weiteren Verzug die Auslegung, welche sie' in ihrer Antwort vom 5. September 1919 den alliier ten und assoziierten Mächten mitgeteilt hat, ineinerdiplo- , malischen Urkunde, Heren Wortlaut hier beigefügt wird, niederlegt, sowie daß diese Urkunde unverzüglich von einem ' bevollmächtigten Vertut« der deutschen Legluung in L«, Grwerbslosen-Kontroüe Die Ksntroll« der Erwerbslose« findet kommende Woche »mHmittig« 2 Hk» 4 Ahr statt. Tttcktt« Frmrlmckwm. den 12. September MS. X Sparkaffe Atterswalde Wrk KpmG 31» 'I. Postscheckkonto Leipzig 34714 Die angeschloffeue Girokasse verzi«stEinlage« i« jeder Höhe hei täglicher Verfügung Si»ko«t«n für jederwan« Girokonto Rr. 10 G«f»äft»,«it: Montag kl» S«««a»«n» 8 Hk» 3 Ahr durchgehend.
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