Suche löschen...
Sächsische Elbzeitung : 11.01.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-01-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-186701117
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18670111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18670111
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1867
- Monat1867-01
- Tag1867-01-11
- Monat1867-01
- Jahr1867
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 11.01.1867
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
- Sächsische MIU« ^FÄZMLM dTV MZG TT UM Amts- und Anzeigeblatt für Schandau und Hohnstein. Die „Sächsische Elb-Zeitung" erscheint regelmäßig Freitags und ist durch die Expedition in Schandau, sowie durch alle Postanstalte» für 1V Ngr. Vierteljahr!, zu beziehen. — Inserate für auswärts nehmen an; Hr. Kämmerer Hesse in Hohnstein, sowie die AnnoucenburcauS von H. Engler und E. Fort iu Leipzig, welche man an erwähnten Geschäftsstellen spätestens bis Mittwoch Abend, in der Expedition d. Bl. aber bis Donnerstag früh 8 Uhr abzugebcn bittet. «W. 2. Freitag, den 11. Januar 1867. Verordnung all sämmtliche Obrigkeiten und Wahldirigenten, die Reichstagswnhlen betreffend. Wie das Ministerium des Innern wabrzunchmcn gehabt, ist die Vorschrift im 2. Absage von 8 l l der Ausführungsverord nung zum Wahlgesetze für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 7. vor. Mouatö bisweilen in einer Weise ausgefaßt wor den, welche dle OeffcMIichkeit der Stimmenauszählung bei den Wahlen in Zweifel zu stellen geeignet ist. ES werden daher die Obrigkeiten und Wahldirigenten darauf aufmerksam gemacht, daß nach der gedachten Vorschrift das Abstimmungsloeal um 3 Uhr dcS Wahltags nur für die zur Abstimmung sich Aumcldcnden zu schließe» ist, an der in § 1l des Gesetzes und 8 22 der Ausfüh rungsverordnung ganz allgemein für alle Wahlhandlungen vorgcschriebcncn Ocffentlichkcit aber hierdurch nichts geändert wird, dieselbe vielmehr auch nach Schluß der Abstimmung und also namentlich während der Auszählung der Stimmen Blatz ergreift. Dresden, am 3. Januar 1867. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. Das KriegSministerium findet fich veranlaßt, vorläufig zur öffentliche« Kenutniß zu bringen, daß nach 8 95 der demnächst zur Publieation gelangenden Verordnung zu Ausführung des Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 24. vor. MtS., zu welcher insoweit die ständische Zustimmung crtheilt worden ist, Anmeldungen zum einjährige» Freiwillig e»dienst für die nächste, die Militärpflichtigen vom Jahres 1866 betreffende, Aushebung bis zum AnmeldungSterminc zur Aushebung selbst, mithin bis z,um 1. Februar 1867, angenommen werden sollen. Es sind daher aber auch spätestens an diese,» Tage, bei Verlust dcS Anspruchs auf die Vergünstigung zum einjährigen Dienste, diese Anmeldungen bei der bctr. KreisprüfnngSeommission (KrciSdircc- tion) auzubringen. — Dresden, am 7. Januar 1867. Kriegs - Ministeriu m. - Im Auftrage, dcS Ministers, Mann. Die Wahlen für das norddeutsche Parlament. In kurzer Frist werden die Wahlen zum norddeut schen Bunde anbcraumt werden; cs ist also hohe Zeit, darüber nachzudenken, welche Männer zur Wahl wohl am berufensten sind. Von vornherein ist cinzugestehen, daß Männer ohne den ehrlichen festen Willen, vcr Constitui- rung des norddeutschen Bundes ihre ganze geistige Kraft zu widmen, bei der Wahl gar nicht in Frage kommen können. Es handelt sich nicht mehr darum, neue Projekte zu machen, sondern, die einmal geschaffenen Thaisachcn zu verwerihen, durch den norddeutschen Bund den Kern zur Einheit Deutschlands wirklich zu begründen. Abgeordnete, die principiell gegen die Schöpfung deS norddeutschen Bundes wären; Männer, die zwar äußerlich, d. b. der Wahl wegen eine bunveöfrcundliche Gesinnung zur Schau trügen, aber in ihrem Herzen dächten: fort, fort, je eher, je lieber, mit der ganzen Bundesbcscheerung — solche Männer würden ein Mandat zum norddeutschen Parla ment mit derselben Gewissenlosigkeit annehmcn, als bei spielsweise die preußischen Polen, welche sich vorgenom- men haben, gegen ihre Zugehörigkeit zum norddeutschen Bunde lediglich zu protestircn. Das Protcstiren ist und bleibt aber eine unnütze Politik, sobald man sich nur auf sic beschränkt, weil dabei gar nichtö herauskommt. In welchem Sinn der norddeutsche Bund aber ein gerichtet werden soll, darauf ist bei den Wahlen nicht min der großes Gewicht zu legen. Es wird unter den Man dats-Bewerbern nicht an einer compacten Zahl von Män nern fehlen, die aus partikularistischem Interesse weit lie ber den vielköpfigen Staatcnbund, als den einheitlichen Bundesstaat erstreben. Was aber der alte Staatenbund Deutschland seit 50 Jahren cingebracht, lebt wohl noch in sehr frischem Gevächtniß. Neäction und Bevormundung nach Innen, Ohnmacht und Spott nach Außen — dies waren seine Hanplerzeugnissc. Unter allen Umständen wird man eine Ccntralisation der militärischen und diplo matischen Kräfte in Händen deS Bundes-OberhaupicS für nothwcndig erklären müssen; eine Bedingung, welche ja auch durch die Friedensschlüsse und besondere Verträge be reits zur Thatsachc geworden ist. Die sonstigen gemein samen Angelegenheiten mögen der Vereinbarung mit dem Parlament, überlassen bleiben, das sicherlich dabei die Ei- genthümlichkeiten der einzelne» Volksstämmc um so mehr wahren wird, je liberaler und volksthümlichcr die Männer sind, die mit dem Mandat beauftragt werden. Tritt nicht gerade in Preußen, welches die größte Zahl der Abgcord-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite