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Sächsische Elbzeitung : 03.05.1876
- Erscheinungsdatum
- 1876-05-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-187605031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18760503
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18760503
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1876
- Monat1876-05
- Tag1876-05-03
- Monat1876-05
- Jahr1876
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 03.05.1876
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Amts- und Anzeigeblatt für das König!. Gerichtsamt und dcn Stadtrath zn Schandan und den Stadtgemcindrrath zu Hohustrin. M 38. " Aekanntmachung, betreffend die Außerkurssehung von Scheidemünzen der Thalerwährnng. Boni 12. April 1876. Auf Grund des Artikels 8 des MünMsehcS voni !). Juli 1873 <Neichs-Geschbl. S. 233) lmt der VundeSrath die nachfolgende» Bestimmungen getroffen. 8 1. Die Va Groschenstiicke der Thalerwährnng, die Thnlersliicke und alle übrigen, ans nicht wehr alö Thaler lantenden Silberschcidcmnnzcn der Thalerlvähr- ung, welche noch gegenwärtig gesetzliche Zahlungsmittel sind, gelten vom 1. Juni 1876 ab, nicht ferner als gesetzliche Zahlungsmittel. ES ist daher vom 1. Juni 1876 ab, anher den mit der Einlösung beauftragten Kassen, niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. 8 2. Die im Umlauf befindlichen, in dem 8 1 bezeichneten Münzen werden in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August 1876 von dcn durch die LandcS-Zentralbchörden zn be zeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese "Münzen geprägt haben, oder in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach den, in Artikel 15 Ar. 3 des Münz- gcsetzcS vom l). Jnli 1873 festgesetzten Werthvcrhältnissc für Nechnnng des Deutschen Reiches sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- oder LandeSmünzen umgcwcchselt. Nach dem 31. August 1876 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung, »och znr Umwcchselung angenommen. 8 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (8 2) findet aus durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichcn auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin, den 12. April 1876. Der Reichskanzler. v. Bismarck. Schandau, Mittwoch, den 3. Mn! >876. Zur Ausführung der Bestimmungen der vorstehenden, durch daö Reichs-Gesetzblatt vom Jahre 1876 S. 162 publicirtcn Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers, nach welcher von dem 1. Juni d. I. ab von dcn sächsischen Landcömnnzcn die kupfernen Fünf-Pfennigstücke, die silbernen halben Neugroschcnstücke, die Ein- und Zwei-NcugroschenstUcke und die in: 20-Guldenfusic ausgeprägten Churfürstlich und Königlich Sächsischen '/>- Thalerstücke anher Kurs gesetzt werden, wird hiermit bekannt gemacht, dah in den Monaten Juni, Juli und August 1876 die vorbezeichneten Münzen von der Finanzhanptkassc zu Dresden, der Lotteric-Darlehnökasse zu Leipzig und vo» sämmtlicheu Forstrentämtern, Bczirköstcuer-Einncihmcn, Hanpt-Zoll- und Stcner-Aemtcrn, Ncbenzoll- ämtcr», Nntcrstcucramtcr» und Zoll- »nd Stcucr-Rcccptnrcn nach dem gesetzlichen Werthvcrhältnissc sowohl in Zahlung angenommcn, als auch gegen Reichs- oder LaudcS- münzcn umgcwcchselt werden. Diese Casscnslellcn sind auch ermächtigt worden, die von anderen drntschcn DnndeSskaaten geprägten Scheidemünze», welche nach 8 1 der vorstehende» Aeka»»tmachn»g des Herr» Reichskanzlers vom l. Juni 1876 ab anher KurS gesetzt werden, innerhalb des vvrgcdachten Zeitraums in Zahlung oder zur ttmwcchsclnng anzunehmen. Dresden, den 26. April 1876. Finanz m inisteritt IN. von Friesen. v. Brück. Politische Wcltschau. O In der vergangenen Woche Hai miscr Landtag fleißig an der Erledigung seiner Aufgaben gearbeitet. Das Budget ist iu der Zweiten Kammer fast ganz, in der Ersten zum großen Theil dnrchbcrathcn. Es stehen in der Zweiten Kammer nur noch aus die Bc- rathuug über einige Positionen dcö außerordentlichen Budgets, ferner die Abthcilung „Reservefonds," ein reines Ncchcncxcmpcl, welches nach Feststellung der übrigen Abthcilnngcn des Budgets angcstellt wird, und darin besteht, daß man die fcstgcstelltcu Ausgaben von dcn festgcstclltcn Einnahmen abzicht — die ge fundene Differenz bildet dcn znr Bestreitung von nn- vorhcrgcschcncu dringlichen Ausgaben bestimmten Re servefonds, der aber für gewöhnlich znm größten Theile unvcrwcndct bleibt — und endlich die Positionen des EinnahmcbudgctS, welche die direkten Steuern betref fen. Jedenfalls kommt die Stcnerfragc in gegenwär tiger Woche zur Erledigung, wenigstens in der Zwei ten Kammer. Folgende Anträge sind von der Finanz- dcputation gestellt. Vom Referenten Kirbach: „iV. 1. Für die Finanzpcriodc 1876/77 neben einem Präzipnnm von 5 Pfennigen auf die Gruud- stcuercinhcit noch weitere 2 Pfennige auf die Grund stcncrcinhcit, sowie die Hälfte der vollen Gcwcrbc- und Personalstem:!' zn erheben, dcn Ncstbcdarf aber mittelst der Einkommcnstcncr anfznbringcn und dem gemäß nach der Budgctaufstellung in Pos. 23 Nr. 1 mit 4,018,290 Ikl., - 24 - 1 - 3,404,480 - und - 27 - 1 - 3,089,260 - zu bewilligen. 2. Für die zukünftigen Finanzpcriodcn schon jetzt folgende Grundsätze gesetzlich fcstznstellcn: a) Die gegenwärtige Grnndstcuergcsctzgebung bleibt unverän dert fortbcstchcn, die Grundsteuer selbst aber ist in jedem Jahre nach einem festen Satze von 5 Pfennigen auf die Einheit zn erheben, d) Dieser feste Satz darf unter keiner Bedingung wieder erhöht werden; wohl aber ist in dem Falle, daß in dcn maßgcbendcn bcnach- bartcn größeren Staaten, namentlich in Preußen und Oesterreich-Ungarn, eine erhebliche Verminderung der Grundsteuer ciutritt, auch für Sachsen eine entspre chende Abmindcrung zulässig, e) Die Gewerbe- und Pcrsonalstcucr wird aufgehoben und der gcsammtc durch direkte Steuern aufzubriugcndc Staalöbcdarf ist, soweit er nicht durch die feste Grundsteuer gedeckt wird, mittelst der Einkommcnstcncr oder eiucr andern etwa später au deren Stelle tretenden persönlichen Steuer zu erheben." . Diesen Anträgen treten die Abgg. Or. Mmtuutz und Starke-Mitwcida bei, Abg. Pcnzig nur dem An träge unter 2, geht jedoch dabei von der bestimm ten Voraussetzung auS und beantragt in Ucbercin stimmnng mit dcn Abgg. l)r. Minkwitz, Starkc-Mit- wcida und Kranse: daß die Regierung nm die als baldige Vornahme einer gründlichcn Umarbeitung des Einkommensteuergesetzes ersucht werde, wobei jedoch Starke-Mitwcida annimmt, daß diese Umarbcilnng erst nach der erstmaligen Erhebung der Einkommen steuer vorgcuommeu wird. — Die Abgg. Bunde, Mehnert, von Oehlschlägel, Oehmigen und Uhlemann beantragen dagegen: U. die Regierungsvorlage bei Pos. 23 und 24 anzuuchmen; die Abgg. Krause und Pcnzig endlich: 0. für die jetzige Finanzpcriodc von der Erhebung der Einkommensteuer abzuschen, vielmehr den Staatöbcdarf ausschließlich iu der bisherigen Weise und in dem bisherigen Verhältnisse durch die Grund steuer und durch die Gewerbe- und Pcrsonalstcucr anf- zubriugcn. — Darau schließt sich noch, in Erwartung eines Ucbcrschnsscs von 2 Millionen Mark nach dem vorläufigen Bndgctabschlnß, ein Antrag ans Wegfall der Chaussee- und Brückengelder. In Deutschland erregte die urplötzlich auftanchcnde 'Nachricht von dem Rücktritte des StnatsminislcrS nud Präsidcut des NcichSkauzlcramtcS Dclbrück ciu sol ches Aufsehen, daß selbst das Interesse für die dem preußischen Abgeordnetenhaus!! vorliegende Frage der Neichsciscnbahncu in dcn Hintergrund trat. Dcn zahlreich an dieses Ereignis; geknüpften Kombinationen und Konjuucturcu machte indeß die kategorische und nn- nmwnndcnc Erklärung des Reichskanzlers Bismarck, daß der allgemein bedancrte Rücktritt nnr ans Gc- snudhcitSrücksichtcn erfolgt sei, ciu schncllcö Ende. An einen Shstcmwcchscl in der deutschen Handelspolitik ist nicht zn denken. — Der außerordentliche Landtag des Fürstcnthums Lippe, welcher endlich einmal eine Vereinbarung zwischen dem Laude nud dem Fürsten hcrbciführcu soll, ist nnf den 10. Mai znsammcnbe- rnfcn. Da die Fortschrittspartei sich der Thcilnahmc au den Verhandlungeu wie in früheren Jahren ent halten wird, ist cs schr zweifelhaft, ob eine beschluß fähige Versammlung zu Staude kommt. Ucbcr die iu Oesterreich zwischen den beiden Ne gierungen geführten Anögleichsvcrhaudlnugcn verlautet: Das vou den beiden Ministerien endlich erzielte Ein- verständuiß, betrifft zunächst daö Zoll- und Handcls- bündniß, dessen Erneuerung für einen Zeitranm von zehn Jahren erfolgen soll. Die Proposition, daß das selbe überhaupt unkündbar sei und nur eine Revision alle zehn Jahre stattfinde, wurde vou den ungarischen Ministern abgelehnt. Bezüglich des Zolltarifs, wel ¬ cher von dcn bcidcn Ncgicrnugcn vereinbart wurde uud in Zukunft für die Abschlicßung vou HaudclSvcr- lrägcn zwischen Oesterreich-Ungarn und dcn auswär tigen Staaten maßgcbcnd sein soll, einigten sich beide Negierungen für eine Erhöhung der Einfuhrzölle bei der Textil- und Schafwvllwaarcnindustrie. Eine Er höhung des Einfuhrzolles für Eisen wurde nicht be schlossen. Bezüglich der Getreideeinfuhr aus Nußlaud wurde abgemacht, daß der bisher au der russischen Grenze cingchobene Zollsatz aufrecht erhalten bleiben soll. Dagegen einigte man sich über eine Abänderung der Zollbchandlung des Getreides an der Grenze. Die italienische Dcpntirtcukammcr hat ihre Sitz ungen wieder ausgenommen. Die Opposition gegen daö Mnhlstcncrgcsctz trug bekanntlich nm meisten znr Erschütterung des italienischen Miuistcrinmö Miug- hclti bei nnd eine von der Linken wegen des Mahl- stcucrgcsctzcö nnd seine Handhabung gestellte Inter pellation gab schließlich dcn unmittelbaren Anstoß znm Sturze desselben nnd znr Ernennung des gegenwär tigen KabinctS anö der Linken. Fast scheint cs aber, als solle auch dem Ministerium Dcprctiö die Mnhl- stcucr vcrhäuguißvoll werden. Das neue Knbinct der Linken wandelt aber bis jetzt genau dieselben Wege, welche die früheren Ministerien 15 Jahre lang ge gangen sind; daß cs aber auch in der Mahlstencrfragc nicht klüger zn operircn weiß, dadurch legte cö ein be denkliches Zeichen au den Tag nnd cö gehört nach dcn bisher abgelegten Proben seiner Ncgicrnngöfähig- kcit wenig Prophctengabe dazu, um voraus zn verkün den, daß die Tage der Ministcrhcrrlichkcit der Linken nicht von allzu langer Dauer sein werden. Ein Mee ting, daß in Mantna wegen des Mahlstcncrgcsctzcö abgehalten werden sollte, ist ans telegraphischem Wege verboten und die Zeitung „Favilln", welche dasselbe angeregt hatte, koufiscirt worden. In der Dcputirtcu- kammer wurde der Minister des Innern Nicotera dicscrhalb intcrpellirt uud führte als Grnud des Ver bots der Versammlung an, daß cr Gründe gehabt habe zn befürchten, cö könnten dabci Unordnungen Vorkommen. Die Nachrichten ans Frankreich sind ohne her vorragendes Interesse. Die Erhebung der englischen Gesandtschaft in Nom zur Botschaft ist in der letzten Nummer dcr Londoner amtlichen „Gazette" unter dem Datum des 24. März angcküudigt wordcu. Der bisherige Ge sandte Sir Augustus Berkeley Paget wurde zugleich znm Botschafter ernannt. Den spanischen Kortes ist das Budget für das laufende Jahr mitgcthcilt worden. Die Einnahmen
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