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Sächsische Elbzeitung : 29.06.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-06-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-187806299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18780629
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18780629
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1878
- Monat1878-06
- Tag1878-06-29
- Monat1878-06
- Jahr1878
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 29.06.1878
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MMe (MMlW. Amts- und Anzeigeblatt für das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Schandau und den Stadtgemeinderath zu Hohnstein. Die „Sachs. Elb-Zeitung" erscheint Mittwoch und Sonnabend und ist durch alle Postanstaltcn, sowie durch die Expedition dies. Bl. für 1 Mark tncrtcljährl. zu beziehen. — dLL" Inserate für das Mittwochsblatt werden bis Dienstag früh tt Uhr, für das Sonnabendsblatt spätestens bis Freitag früh i) Uhr erbeten. — Preis für die ge spaltene Corpuszeilc oder deren Nanin 1U Pf., Inserate unter 5 Zeilen werden mit 50 Pf. berechnet, (tabellarische oder complicirte nach ttebereinkunft.) — Inserate für die Elbzeitung nehmen an in Hohnstein Herr Vürgermstr. Hesse, in Dresden und Leipzig die Annonccn-Büreaus von Haasenstein <L Bögler, W. Saalbach, Jnvalidcndank und Nud. Mosse. 52. Schandau, Sonnabend, den 29. Juni 8878. Abonnements - Einladung. Auf das mit dem 1. Juli 1878 beginnende dritte Quartal der „Sächsischen ElbzeiLung" nimmt die unterzeichnete Expedition, sowie sedc kaiserliche Postanstalt zu dem Preis vou 1 Mark Bestellungen an. Wir ersuchen nnscrc geehrten auswärtigen Leser, die Abonncmcittö-Bcstcllun^ gefälligst sofort machen zu wollen, indem wir bei späteren Aufträgen für die vollständige Nach lieferung der bereits erschienenen Nummern nicht cinstchcn können. — nlv finden durch die ses Blatt eine weite Verbreitung. Die Expedition der Sachs. Elbzcitunq. O Umschwung in Belgien. Vor einigen Tagen fanden im Königreiche Belgien die alle vier Jahre verfassungsmäßig wiedcrkchrcudcn Wahlen znr Erneuerung der Hälfte der beiden Kam mern statt. Und diese Wahlen hatten zu allgemeiner Uebcrraschuug das Resultat, das; sowohl im Senat als auch in der Dcpntirtenkammcr eine liberale Mehrheit von etlichen Stimmen an die Stelle der Klerikalen trat, die bereits unausrottbar geworden zu sein schien. Nicht nur die liberalen Belgier, sondern die Frcihcits- nnd Fortschrittsfrcnndc der ganzen civilisirtc» Welt jubeln anläßlich dieses Sieges auf, durch welchen „die letzte Zwingburg des UltramontaniömuS in Europa gefallen" ist. Um die Bedeutung dieses Sieges zn ermessen, muß man sich vergegenwärtigen, daß Belgien zn ei ner förmlichen kirchlichen Domäne herabgcsnnken war, daß die Geistlichkeit cö vortrefflich verstanden halte, die liberale Gesetzgebung und die freiheitlichen Insti tutionen dcö Landes für sich anöznnntzeu. Der Kle rus hatte seit 1870 eine uliramontanc Kammermchr- hcit hinter sich, die alle möglichen ihm dienenden Ge setze acccplirt, so z. B. Bestimmungen, welche durch Zusammenlegung städtischer und ländlicher Wahlbe zirke und dnrch Kontrolirung der geheimen Wahl da rauf berechnet waren, die liberalen Wühler zu majori- siren und zu tcrrorisircn. Der klerikale Einfluß wuchs seit einem Jahrzehnt in bedenklicher Weise an. Die ultramoutaue Geistlichkeit beherrscht das ganze Volkö- schulwcsen, hat ihre besonderen von Jesnitcn geleiteten Gymnasien und eine eigene Universität, welche An stalten weit stärker besucht sind als die vom Staate geleiteten. Die Zahl der Klöster ist binnen 20 Jah ren von 779 mit 11,968 Mönchen und Nonnen auf 1314 mit 18,162 Mönchen und Nonnen gestiegen, und in diesen Klöstern wird die ganze weibliche Ju gend aller Stände erzogen. Die Gemeinde- und die Kammcrwahlcn waren größtcntheils vom Klcrns ab hängig, und es war bisher nicht abzuscheu, wie diese Zustände ohne Revolution abgcändert werden könnten. Die Ursache dieser Mißstände liegt vornehmlich in dem in die Verfassung aufgenvmmcncn bedenklichen Grundsatz von der Selbständigkeit der Kirche, von der Trennung der Kirche vom Staat, ein Grundsatz, wel cher Jahrzehnte lang als hohe politische Weisheit ge golten hat. Trotz alledem aber gelang cö, wie gesagt, den Liberalen bei den soeben stattgchabten Wahlen, die Klerikalen in den meisten Wahlkreisen für beide Kam mern zu besiegen, so daß das klerikale Kabinct ck'^promonk-Lzmciou-Union zurücktrctcn und der König den Führer der Liberalen, Frore-Orbau, mit der Bildung eines liberalen Ministeriums betrauen mußte. Waö liegt nun näher, als daß daö neue Kabinct im Verein mit den Kammern gesetzliche Maß regeln treffen werde, um das Volk aus den klerikalen Banden zu befreien und der Wiederkehr eines pfäffi- schcn Regiments vorzubengcn, selbst wenn dies eine Verfassungsänderung uölhig machen sollte! Die Er fahrungen waren lang und trüb genug, um einen solchen festen Entschluß reifen zu lassen. Die belgi schen Liberalen haben sich vor zweierlei zn hüten: Vor der Aufrechterhaltung des klerikalen EiuflnsscS auf die Schule und vor der Uneinigkeit. Letztere war ihnen oft ein noch gefährlicherer Feind als ersterer, nud nicht selten fiel den Klerikalen lediglich, weil die Liberalen sich fraktionsweise befehdeten, der Sieg zn. Die Gründung dcö belgischen Staates geschah freilich unter Umständen, die eine Berücksichtigung der klerikalen Wünsche unumgänglich machten. Die Losrcißung von Holland war nämlich das Werk der klerikal-liberalen Koalition. Nach Bcsiegnug des ge meinsamen Gegners, Erreichung dcö gemeinsamen Zieles und der Einsetzung der beide Theile befriedi gende» Verfassung brach aber der Kampf zwischen beiden Parteien aus, der seitdem ohne Pause und mit wechselndem Erfolge fortdauert. Vou 1831--1834 war der Eharaklcr der belgischen Regierung kein aus gesprochen parteiischer; 1834 gewannen jedoch die Schwarzen die Oberhand nnd herrschten bis 1840. Von 1840—1841 regierten die Liberalen, von 1841 bis 1845 ging die Negierung an ein aus beiden Parteien zusammengesetztes Ministerium über. Noch iu einem achtmaligen Wechsel folgten die Parlamcutömnjorilä- tcn und die Herrschaft der Parteien aufeinander; am meisten waren jedoch die Liberalen am Ruder. Gleichwohl wird mancher die nochmalige Wiederkehr dcö Psaffcurcgimcutö für nicht unmöglich halten. Un möglich ist sie allerdings nicht, aber wohl nur iu dem Falle, daß sich die Einigkeit unter den Liberalen nicht erhält, und daß man cö unterläßt, die Schule von der klerikalen Herrschaft zu befreien. Aber auch dauu ist die Wiederkehr der goldncn Zeit der Ultramon- tancn keineswegs sicher, denn der Stern derselben ist sichtlich in ganz Europa im Nicdcrgchcn begriffen ans Nimmcrwicdcrkchr, und da Frankreich und Dcntsch- land zugleich energisch Front gemacht haben gegen die Römlinge, so ist cs diesen überaus schwer gemacht, in Belgien wieder Oberwasser zu gewinnen. Wir glauben vielmehr, daß nach abermals vier Jahren die liberale Majorität in den belgischen Kammern eine weitere Verstärkung erfahren wird. Tages.qeschichte. Sachsen. Schandau. Am 21. d. MtS. trat der Kirchcuvorstand zu einer Sitzung zusammen, für welche nachstehende Tagesordnung ausgestellt worden war: 1. die in dem Auszüge aus dem Stadtvcrordnc- tcu-Protocoll vom 3. Juni e. enthaltene Auslassung über den Voranschlag des Kirchenvorstandcs für das laufende Jahr; 2. Bortrag der im 1. Quartal e. in Nest ver bliebenen Stolgcbtthren und Beschlußfassung hierüber; 3. Antrag auf Gewährung eincö Beitrages anö dem Kirchenärar zur Unterstützung entlassener Sträf linge. Zn 1 war mau übereinstimmend der Ansicht, daß, weil der Inhalt jenes Referates eine irrthümlichc Auffassung der darin behandelten Angelegenheit in formeller, wie materieller Beziehung zuläßt, der Kir- chcnvorstand eine Verständigung der Mitglieder der Kirchengemeinde hierüber nicht verabsäumen dürfe. Nach 8 2 des Gesetzes vom 3(1 März 1868 und Z 21 Absatz 2 der Kirchcnvorstandsordnung sind, so bald znr Ausführung eines vom Kirchcnuorstandc ge- mßtcn Beschlusses Anlagen erhoben werden sollen, die zcordnctcn Vertreter der politischen Gemeinde mit ih rer Ansicht zu hören, dagegen bedarf cö dcrcn Zu stimmung nicht, da ihnen ein unbedingtes Widcrsprnchö- rccht ebenso wenig wie daö Recht einer Prüfung dcö Voranschlages in materieller Richtung znstcht, letzte res vielmehr lediglich Sache der Kirchen-Juspcctiou ist. Der Voranschlag ist nach einem dnrch Verordnung vom 30. Mai 1868 bestimmten Schema nnd mit einer zehnjährigen Dnrchschnittöbcrcchnnng der Einwohner anfznstcllcn nnd jedes Eapitcl, welches zu keinem An sätze Veranlassung gicbt, mit „vncmt" auöznfüllcn. Waö die Ausgabepast für Banlichkcitcn betrifft, welche mit 658 Mark zu hoch befunden wird, weil die Renovation der Kirche stattgefundcn hat, so ist daran zn erinnern, daß sowohl die Johanniökirche wie die Pfarrgcbündc nnd Todtcngräbcrwohnnug, inglei- chc» der Gottesacker fortgesetzt der Unterhaltung be dürfen. Wenn endlich die noch nicht erfolgte Aufstellung der Rechnung über den Ncnovationöban critisirl wird, so ist auf den Umstand hinzuwciscu, daß, wie auch den bctr. Accordnchmcrn erinnerlich sein wird, die inhibirtcn Garanlicsnmmcu erst im Monat Juli d, I. zahlbar sind. Der Kirchcuvorstand beschließt über diesen Gegen stand eine Eingabe an die vorgesetzte Kirchcn-Jnspcc- tion nnd znglcich Verwahrung gegen alle Nachthcile, welche anö diesem Verfahren für die Kirchcngcmcindc wie z. B. in Bezug auf den mit der Landständischcn Bank zu Bautzen abgeschlossenen Vertrag n. s. w. hcrvorgchcn können. Zn 2. wird der Kirchenrcchnungsführcr beauf tragt, die Restanten nochmals zn erinnern, dafcrn dies aber erfolglos bleiben sollte, die Außenstände cinzu- klagcn. Zu 3. beschlicht man zunächst abznwartcn, bis die Constiluirnng des Vereins für entlassene Sträflinge nnd Aufstellung der bctr. Statuten erfolgt ist. —l. — Am Donnerstag, den 27. d. Vormittag gegen 10 Uhr kamen II. MM. der König nnd die Köni gin mit Ihrer Königl. Hoheit der Frau Prinzessin Georg und Ihren Königl. Hoheiten der Frau Her zogin von Genua nud dem Prinzen Thomas nebst hohem Gefolge per Exlrazug auf hiesigem Bahnhofe an nnd bestiegen hier nicht, wie ursprünglich in Aus sicht genommen war, die daselbst bcrcitstchcndcn Equi pagen, sondern benützten das Dampfboot „Schandau" des hiesigen Dampfbootvercins und erwarteten am Landcplatz am Hanptzollamtc die inzwischen über die Brücke dirigirtcn Wagen. Von hieraus fuhren die hohen Herrschaften unter Begleitung dcö Herrn Ober- forstmeistcr Blohmer nach der Hintern sächs. Schweiz, um auf dem Hinterhermödorfer Revier den Königs- Platz, die vorderen nud Hinteren Schlcnßen und noch verschiedene andere schön gelegene Punkte zu besuchen. Das Diner, welches die königliche Küche selbst besorgte, wurde auf dem KöuigSplatz eingenommen. Die Rück kehr erfolgte über die hohe Straße und die Königin- Carola-Brücke Abend kurz nach 8 Uhr. — Daö Schützenfest des hiesigen jetzt so stattlich uniformirtcn Bürgcrschützencorpö, welches am 23., 24. und 25. d. M. vom ausgesuchtesten Wetter nnd dnrch zahlreichen Besuch begünstigt, unter den gewohnten Formalitäten den zufriedenstellendsten Verlauf nahm, zeichnete sich — insoweit wir genau unterrichtet sind — besonders dadurch aus, als Herr Töpfcrmstr. «Sieg mund 8on. in Folge seiner 50jähr. Mitgliedschaft bei der Grcnadicrcompagnic, sowie die Herren Kürschucr- mcister F. Hoffman» und Schuhmachermstr. CarlNichtcr hrcr 25jährigcu Mitgliedschaft wegen mit Ehrenzeichen bedacht wurden. Die Königswürde ging in Folge des gcthancn Meisterschusses auf Hrn. Bäckermeister Grahl über, welcher als gefeierter Schützenkönig am letzten Festabende seinen pomphaften Einzug hielt. Nicht un erwähnt möge bleiben, daß die alten historischen Bür- mützcn endlich der zeitgemäßeren nnd kleidsameren Kopf bedeckung gewichen sind. Schließlich sei noch bemerkt, daß bei Gelegenheit des oben erwähnten Festes auch Herr Kammcrnmsitys^NammclSbcrg anö Berlin von einer Deputation der Schützengcscllschast beglückwünscht wurde und zwar deshalb, weil derselbe aus besonderer Vorliebe für hiesigen Ort den 25. Sommer als Bade gast hier verlebt; möge cS ihm vergönnt sein, im tränten Schandau noch recht oft „Erholung" zu suchen und zu finden.
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