Suche löschen...
Naunhofer Nachrichten : 08.02.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-190102087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-19010208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-19010208
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-02
- Tag1901-02-08
- Monat1901-02
- Jahr1901
- Titel
- Naunhofer Nachrichten : 08.02.1901
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bezugspreis r Frei in's HauS durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährlich. Frei in s HauS durch die Post Mk. 1.30 vierteljährlich. Verlag und Druck : Günz L Eule, Naunhof. Redaktion: Hugo NSsch, Naunhof. Ankündigungen r Für Inserenten der Amtshauptmann« schäft Grimma 10 Pfg. die vierge« spalten« Zeile, für Auswärtige 12 Psg. Bei Wiederholungen Rabatt. Mit zwei Beiblättern: Illustriertes Sonntagsblatt und Landwirtschaftliche Beilage. Letztere «lle II Lage. Naunhofer Nachrichten. Orts blatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Erdmannshain, Eicha, Fuchshain, Grotzsteinberg, Klinga, Köhra, Kleinsteinberg, Lindhardt, Pomtzen, Staudnitz, Threna und Umgegend Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum des nachfolgenden TageS. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittags 11 Uhr am Tage deS ErfcheinenS Nr. 17. Freitag, den 8. Februar 1901.12. Jahrgang. Heffentkiche Sitzung des Stadtgemeinderates zu Naunhof Freitag den 8. Februar 1SO1 Tagesordnung befindct sich am Ratsbrett. Der Stadtgemeinderat. Igel, Bürgermeister. Bekanntmachung. Nach tz 6 des Gesetzes über die allgemeine Einführung einer Hundesteuer vom 18. August 1868 sind nicht nur Hunde, welche außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Localitäten ohne die für das laufende Jahr giltige Steuermarke am Halsbande angetroffen werden, durch den Caviller wegzufangen, sondern es sind nach § 7 dieses Gesetzes auch die Besitzer solcher Hunde, insoweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, mit 3 Mark, andernfalls dagegen mit dem dreifachen Betrage der hinterzogenen Hundesteuer, zu bestrafen Dies wird, da hier wiederholt Hunde, ohne mit der für das laufende Steuerjahr giltigen Steuermarke versehen zu sein, frei umherlaufend angetroffen werden, in Erinnerung gebracht. Naunhof, am 6. Februar 1901. Der Bürgermeister. Igel. Die Erhöhung der staatlichen Einkommensteuer in Sachsen. Hierzu ergreift die „Sachs. Natlib. Corr." von Neuem das Wort, um nach einer kurzen Zurückweisung der Polemik des konservativen „Vaterlands" folgenden Rückblick auf die Geschichte der Steuerreformpläne in Sachsen zu geben: Die ausschließliche Verantwortung, die die in der zweiten Kammer herrschende konser vative Majorität für die nunmehr zu er wartenden allgemeinen Steuerzuschläge trifft, ist eine solche, daß man darüber auf konser vativer Seite kein Wort verliert. Und doch ist es geboten, diese Verantwortung im Inter esse der historischen Wahrheit festzuhalten und darauf hinzuweisen, damit im Lande keine wie immer geartete Legende sich zu bilden vermag. Als am 15. Dezember 1897 in der zweiten Kammer die von Seiten der Regierung eingebrachten Steuervorlagen einer allgemeinen Vorberatung unterzogen wurden, verwies der Herr Finanzminister in seinem einleitenden Expose darauf, daß die Regier ung das Verdienst der Initiative für die Weiterführung der Steuerreform in demGrund- gedanken der Höherbesteuerung des fondierten Einkommens gegenüber dem nicht fundierten zum allerkleinsten Teile für sich in Anspruch nähme, sondern dieses Verdienst vielmehr der Kammer zuerkenne, die im Laufe der letzten 10 Jahre wiederholt die Einführung einer Ergänzungssteuer zur Herbeiführung der Höher besteuerung des fundierten Einkommens ge fordert habe. Die Regierung habe bei Fest stellung der Vorlage darnach getrachtet, den Anregungen und Intentionen der Kammer nach bestem Wissen zu folgen und gab sich der Hoffnung hin, daß die Beratungen zu einem ersprießlichen Ende führen würden. Diese Hoffnung wurde, trotz der in der zweitägigen Debatte (15. und 16. Dezember 1897) hervortretenden starken Meinungsver schiedenheiten, genährt durch die Ausführ ungen des konservativen Fraktionsredners, de» Abg. Opitz, der Namens des weitaus größten Teiles seiner Gesinnungsgenossen die von der Regierung vorgeschlagene allgemeine Ver mögenssteuer, die das Vermögen in allen seinen Erscheinungsformen, möge eS in Grund besitz oder in gewerblichem Einkommen oder in Einkommen aus Staatspapieren und Aktien bestehen, erfassen sollte, als gerecht und zu treffend anerkannte. Eines vor allen Dingen sei hierbei ausschlaggebend gewesen: daß nämlich alle dies« Wege — Kapitalrenten steuer, Anschläge zur Einkommensteuer oder allgemeine Vermögenssteuer —, wenigstens formell schon, in Erwägung gezogen seien, daß sie bei der Vorbereitung der Vermögenssteuer in Preußen bereits dort die gründlichste Erörterung ge funden hätten, und daß man sich dort doch schließlich überzeugt hebe, daß es zur Durch führung der Vermögenssteuer in gerechtem und sachlichem Sinne nur einen Weg gebe, nämlich den in der Vorlage eingeschlagenen, der der Heranziehung aller Arten des Ver mögens. Dieser Vorgang in Preußen, der nunmehr auch eine praktische Bewährung von verschiedenen Jahren bereits hinter sich habe, sei so wichtig, so überzeugend, daß seine Näherin Freunde sich gern dazu entschlossen hätten, der Regierung auf dem eingeschkagenen Wege zu folgen. Der konservative Redner hatte vorangeschickt, daß, wenn es nicht ge länge, die beabsichtigte Steuerreform durch- znführen, angesichts der Finanzlage des Staates eine Steuererhöhung unausbleiblich sei. Eine solche würde dann aber nicht durchgeführt werden können nach Maßnahme des gercch- teren Systems, das in der Vermögenssteuer zur Vorlage gebracht sei, sondern mit Maß gabe des bisherigen Systems, d. h. auf dem Wege eines Zuschlags zu der mehr oder minder einseitig wirkenden Einkommensteuer. Das war die Auffassung der großen Mehr heit der konservativen Fraktion am 15. Dezem ber 1897 über eine Vorlage, die wiederholt von der Kammer verlangt worden war, und die, wle der Finanzwinister später mit Recht hervorheben konnte, als vorzüglich durchge arbeitet nicht nur in der Kammer, sondern auch im Lande und namentlich auch im Aus lande vielfache Anerkennung gesunden hatte. Am 28. April 1898 fiel die Vermögens steuer mit 51 gegen 25 Stimmen, wobei es zu mehr oder weniger erregten Auseinander setzungen zwischen dem Finanzminister und den Konservativen kam; man wird nicht be haupten können, daß letztere hierbei besonder- glücklich abgeschnitten hätten. Mit dieser Ablehnung wurde nicht nur der vornehmste Zweck der Vorlage, die be stehenden Steuern in gerechterer Weise, namentlich in dem Sinne gerechter zu ver- teilen, daß die tragfähigeren Schultern stärker als bisher herangezogen würden, vereitelt, sondern auch der Negierung stillschweigend eine Blankovollmacht zur Erhebung allgemeiner Steuerzuschläge gegeben. Jedermann in der zweiten Kammer hat sich sagen müssen, daß dle blanke Ablehnung der Vermögenssteuer, ohne etwa anderes, gleichwertiges an ihre Stelle zu setzen, den wachsenden Staatsbe dürfnissen gegenüber ein Vacuum schaffe, das nur durch das allerdings sehr einfache, aber ebenso geistlose, wie brutale Mittel allge meiner Steuerzuschläge ausgefüllt werden kann. Der verantwortlichen konservativen Mehrheit ist dies also durchaus gegenwärtig gewesen. Wenn sie sich trotzdem zu einem positiven praktischen Ergebnis nicht durchzuarbeiten und keine vorausschauende Finanzpolitik zu treiben vermochte, so darf sie heute auch das Odium nicht abweisen, das mit der Erhebung all- gemeinerSteuerzuschläge mitRecht noch jedesmal verbunden war. Sachsens Fischerei und Teich wirtschaft. Ueber Sachsens Fischerei und Teichwirt schaft giebt das sächsische statistische Bureau aus Grund der letzten amtlichen Erhebungen folgende Auskunft: Obwohl die Fischerei Sachsens in flie ßenden Gewässern durch gewerbliche Anlagen, insbesondere durch die Einführung schädlicher Abfallwässer in die Flußläufe fast von Jahr zu Jahr mehr beeinträchtigt worden ist, und dem Fischbestande der Elbe durch den immer zunehmenden Dampfschiffsverkehr ganz außer ordentlich geschadet wird, so hat sich doch, Tank der rührigen Thätigkeit des sächsischen Fischereivereins, das Fischereigewerbe in den letzten Jahrzehnten gehoben. Insbesondere hat sich der genannte Verein unbestreitbare Verdienste um die Hebung der Forellenzucht erworben. Viele kleine Oberläuse sächsischer Flüsse, für welche die Gefahr, verunreinigt zu werden, zur Zeit noch nicht besteht, sind der F schzuchl nutzbar gemacht und großen teils durch Forellen belebt worden. Auch der Teichwirtschaft hat der sächsische Fischereiverein Aufmerksamkeit und Fürsorge zugcwendet, indem er teils neue Teichan lagen veranlaßt, teils für bestehende die An regung zur rationellem Fischereibetriebe ge geben hat. Nach dem vom genannten Ver eine herausgegebenen Werke über die Fisch wässer im Königreich Sachsen giebt es außer zahlreichen kleinen Teichen, die einzelnen Gutswirtschaften gehören, links der Elbe 6 und rechts der Elbe 36 mehr oder minder bedeutende Teichwirtschaften mit über 600 Teichen, die eine Fläche von mehr als 3000 Hektar bedecken. Mehrere große Teichwirt schaften sind Eigentum des StaateS; zu die. sen gehören 9 Teiche in Wermsdorf, 25 Teiche in Moritzburg, 4 Teiche des Remonte- depots Kalkreut bei Größenhain, 8 Teiche in Cosel bei Königswartha und Naundorf bei Ortrand, die zusammen 55 92 Hektar um fassen. Die größte Teichwirtschaft in Sachsen gehört zur Herrschaft Königswartha, von deren Teichen nicht weniger als 79 mit einer Fläche von 664,3257 Hektar innerhalb des König reichs Sachsen liegen. Andere bedeutende Teichanlagen mit über 100 Hektar Fläche gehören zu den Rittergütern Zschorna bei Radeberg, Schönfeld bei Großenhain, Groß grabe bei Kamenz, und Niedergurig bei Bautzen u. a. Der verbreitetste und wahrscheinlich auch der ertragsreichste Fisch in den sächsischen Teich wirtschaften ist unstreitig der Karpfen. Der etwas über 90 Hektar große Hwfftsce in Wermsdorf allein liefert bei zweijährigem Be sätze nicht weniger als 200 Centner Karpfen und je 10 Zentner Hechte und Schleien. Man kann dieser einen Angabe entnehmen, daß die sächsischen Teichwirtschaften alljährlich mehrere Tausend Zentner Karpfen produzieren und deshalb von nicht zu unterschätzender Be deutung für die Volksernährung sind. Außer durch Karpfen sind die sächsischen Binnenge wässer auch vielfach durch Schleien, Forellen, Hechte und Aale belebt. Die Förderung der Fischerei wird außer von dem Sächsischen Fischereiverein zu Dresden insbesondere von den Fffcherinnungen in Pirna, Dresden, Meißen, Strehla und Leipzig, sowie von einerAnzahlFischereigenossenschaften angestrebt. Der gewerbliche Unterricht in Sachsen. Welchen Aufschwung das sächsische ge werbliche UnterichtSwesen im letzten Jahr zehnt genommen, erhellt aus folgenden statis tischen Angaben: Im Jahre 1899 bestanden höhere gewerbliche Schulen 7 (-f- 4 gegen das Jahr 1899), gewerbliche Fachschulen 135 ( -s- 59), gewerbliche Fortbildungsschulen 36 (-s- 8), gewerbliche Zeichenschulen 12 (solche gab es im Jahre 1889 überhaupt noch nicht), gewerbliche Lehranstalten für Frauen, Mäd chen und Kinder 45 (-s- 2) und Handels schulen 48 ( -4- 16). ES erfolgte demnach insgesamt eine Vermehrung um 101 oder üA 55 v. H. Mit dieser Vermehrung der Schulen hat auch der innere Ausbau des gewerblichen Unterrichtswesen» gleichen Schritt gehalten. Die Schularbeit ist mehr und mehr den Be dürfnissen der Werkstatt angepaßt worden; mit der Sicherstellung der Lehrkräfte ist eine Verbesserung ihrer materiellen Lage einge treten. Die vom sächsischen Staate zur Unter haltung der gewerblichen Schulen alljährlich bewilligten Beihilfen sind von 190,000 Mk. im Jahre 1884 auf 377 000 Mark, also etwa auf das Doppelte, im Jahre 1899 ge stiegen. Die Verbindung zwischen den Schulen und der Regierung, sowie zwischen den ein zelnen Anstalten ist durch Anstellung eines Gewerbeschulinspektors geschaffen. Das Völkerrecht bei den Chinesen Der Berichterstatter der „Etoile Belge" schreibt: Da« internationale Recht, das Völker recht, ist den Chinesen unbekannt. Es stellt bekanntlich eine Gesamtheit von Grundsätzen dar, die aus dem gegenseitigen Verkehr gleich berechtigter Staaten hervorgegangen ist. Nun hält sich aber China für die „über allen andern stehende" oder vielmehr die .einzige" Nation. Thatsächlich war es dies Jahr hunderte hindurch in dem Sinne daß die Himmliichen, ohne jeden Verkehr mit dem Abendlande, wie die Romer den Mittelpunkt der ihnen bekannten Welt bildeten und um ihre achtzehn Provinzen nur tributpflichtige Länder sahen. Zwischen dem Sohne des Himmels und den Nachbarherrschern bestanden nur die Beziehungen eines Suzeräns zu Vasallen. Das internationale Recht, wie wir eS verstehen konnten, nicht in das Land ein dringen. Allerdings haben die Dinge sich inzwischen geändert, aber die frühere Theorie besteht noch. Das Volk ist von ihr durch- ; drungen, und die Mandarinen beeilen sich nicht, ihm den Jrthum zu nehmen. Es ist noch nicht so lange her, daß chinesische Be amte, die Unkenntnis der Chinesischen von Seiten der Gesandten benutzend, auf dem < Rücken von deren Stühlen mit Kreide die Inschrift anbrachten: „Abgesandte aus den Vasallenstaaten des Westen», die kommen, um dem Kaiser den Tribut zu zahlen." Zwar hat die chinesische Regierung da» Völkerrecht i angenommen — wenn auch mit Widerwillen,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite