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Naunhofer Nachrichten : 16.05.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-05-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-190905169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-19090516
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-19090516
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1909
- Monat1909-05
- Tag1909-05-16
- Monat1909-05
- Jahr1909
- Titel
- Naunhofer Nachrichten : 16.05.1909
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Reaktiv« Robert «ünz, Naunhof. Achtuhr Ladenschluß Amtliches Ausschreibung einer Futzwegwalze oder Naunhof, am 15. Mai 1909 Bekanntmachung Der Stadtgemeinderat Naunhof, am 15. Mai 1909 wähl, so wenig >e hervorzurufen ver ordnete, 9 Uhr abends, nis genommew^r Kenntnis von der Einladung zum Sächsischen Gemeindetage Drittel wie bisher, — —7I7-^^I^7^^^^Staz^Sonn«b«ndNachmittalL^ Schlich der Anzeigenannahme: Vormittag» 11 Uhr am Tage de« Erscheinen«. Naunhofer Nachrichten erfcyeincn v- ..... . ... . , - - » > — Wir beabsichtigen, eine Futzweg-Walze zu beschaff« sein und aus 2 Walzen von zusammen 60 cm Breite bestehen s die etwa 200 Lg schwer Abbildungen können im bis höchstens 10 Uhr abends. Der Gtadtgemeirr-erat Willer. Der Bürgermeister Willer. Frei inS HauS durch die Post Mk. 136 vierteljährlich In einer vom hiesigen Vaterländischen Verein einberufenen Versammlung sprach am Mittwoch abend Herr Dr. Westenberger über das neue Wahlgesetz. Trotz der Wichtigkeit dieses Themas war die Versamm lung nur sehr schwach besucht. Es war zu verwundern, daß gerade dieses zeitgemäße Thema, noch dazu so kurz vor der LandtagS- Das neue Wahlgesetz. Naunhof, den 15. Mai 1909 Nr. 4 des Verordnungsblattes deS Ev.-luth. Landeskonsistoriums für das Königreich Sachsen liegt vom 14. Mai d. I. an 14 Tage lang an Pfarramtsstelle zur Einsichtnahme für die Glieder der hiesigen Kirchgemeinde aus. Ev.luth Pfarramt Naunhof. Pfarrer Herbrig. Verlag «nd Druck: Günz L- Eule, Rauuhos. vier Stimmen unter a auf 2800 Mk., unter b auf 2309 Mk., unter c auf 160 Steuereinheiten. Das neue Wahlgesetz er« fordert durch Aufstellung der Wählerlisten eine große Vorarbeit der einzelnen Gemeindeämter, vermeidet dafür aber auch nach Möglichkeit die Ungerechtigkeit. Alle Wähler haben in Zukunft zu einem einzigen Wahlakte zu er scheinen. Eine große Schwierigkeit lag in der Neueinteilung der Wahlkreise. Hier ist man zu keiner Neugestaltung gekommen, sodaß die Zahl der Wähler in den einzelnen Wahlkreisen auch in Zukunft noch recht ungleich bleiben wird- Dagegen hat man in der Anzahl der Abgeordneten eine Aenderung vorgenommen, indem man sie von 82 auf 93 erhöht hat. Die Großstädte erhalten nun 7 statt 5 Ab geordnete. Ferner bestimmt das neue Wahl gesetz, daß in einem Wahlakte alle Abge- abends geöffnet sein dürfen: an den 5 Werktagen vor Ostern bis höchstens «nküuvi-nu-e«: Für Inserenten der AmtShauptmann. schast Grimma 10 Pfg. die fünfge spaltene Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Rundschau. * Gastwirtekongresse. Die alljähr lichen Tagungen der Gastwirteverbände eröffnet diesmal der internationale Hotelbesitzerverein, der seine Generalversammlung vom 9. bis 12. Juni in Harzburg abhält. Vom 14. bis mochte. Der äußerst gesandte Redner ergriff gegen -'^9 Uhr das Wort zu seinem 1 stündigen Vorträge. Er gab in seiner Ein leitung einen kurzen Abriß der Geschichte unserer sächsischen Verfassung, ausgehend vom Jahre 1831 als dem Gründungsjahre der selben. Das alte Wahlrecht vom Jahre 1831, das der breiten Masse des Volkes nur sehr geringe Rechte brachte, weil das werktätige Volk nur 5 Sitze in der 2. Kammer hatte, wurde durch ein neues im Jahre 1868 ver drängt. Nach unten zu war dieses jedoch auch noch ziemlich beschränkt, vollends, als sich unser sächsischer Staat in den 70er und 80er Jahren aus einem Ackerbau in einen Industriestaat verwandelte. Dieses Wahlrecht galt bis zum Jahre 1896. In diesem Jahre wurde von feiten der Sozialdemokraten, deren es damals 14 in der 2. Kammer gab, der An trag auf Einführung des Reichstagswahlrechts gestellt. Nun schuf man das bisher giltige, das eigentlich einen Gegenstoß der bürger lichen Parteien gegen die Sozialdemokratie bedeuten sollte, das sich vollständig auf der Steuerleistung aufbaute und noch dazu ein indirektes war, da der Wähler bloß den Wahlmann bestimmen durfte. Dieses Wahl gesetz war ein mit technischen Fehlern be haftetes, reaktionäres Gesetz, das unbedingt einer Verbesserung oder der Abschaffung be dürfte. Mängel waren die Erschwerung de» WahlgeschäfteS durch die Wahlmännerwahlen, sowie der Umstand, daß 80»/^ der Wähler in der 3. Klaffe zu wählen hatten. Von allen Parteien des Landtags, sowie auch von feiten der Regierung wurde darum auf Aenderung dieses Wahlgesetzes hingearbeitet. Der Sozialdemokrat forderte einfach das für die ReichStagSwahl giltige allgemeine, gleiche, direkte Wahlrecht. Die Regierung wollte vor allen Dingen ein liberales Recht schaffen, so gleich aber sollte auch die 2. Kammer vor Ueberfllllung durch die Sozialdemokratie ge schützt sein. Der Wahlrechtsentwurf Graf HohentalS schlug vor, die eine Hälfte der 2. Kammer aus oem Volke zu wählen, die andere jedoch ans den Bezirks- und Kommu nalverbänden, da deren Mitgliedern doch «ine größere Urteilsfähigkeit zuzusprechen sei, als den öffentlichen Fragen fernstehenden Männern. Dieser Entwurf fand jedoch keinen Anklang, uns nun war es an der Wahlrechts-Deputa tion, etwas besseres zu schaffen. Man ent schied sich denn für das schon in vielen Staaten gebräuchliche Pluralwahlrecht, das die Stimmen nicht bloß zählt, sondern auch bewertet. Das neue Wahlrecht sieht in der Stimmenbewer- tung eine Steigerung von einer bis zu vier Stimmen vor und zwar sollte bei der Be wertung den Ausschlag geben: 1) Das Ein kommen, 2) die Beamteneigenschaft, 3) die Wahlberechtigung für die Handels- oder Ge werbekammern, 4) der Grundbesitz, 5) die wissenschaftliche Bildung. Ferner soll jedem über 50 Jahre alten Wähler eine Zusatz- stimme gewährt werden. Die Stimmenver- reilung geschieht in folgender Weise: Jeder Wähler erhält eineStimme. Zwei Stimmen hat: a) wer mehr als 1600 Mk. Einkommen hat, b) wer Beamteneigen schaft besitzt und 1400 Mk. Einkommen hat, o) wer für die Handels- oder Gewerbekammer wahlberechtigt ist und 1400 Mk. Einkommen hat, ck) dessen Grundbesitz 100 Steuereinheiten und der mindestens 1250 Einkommen hat, s) wer seine wissenschaftliche Bildung durch Einj.-Freiwilligen-Zeugnls nachweisen kann. Bei drei Stimmen steigern sich die Summen unter » auf 2 200 Mk., unter b auf 1900 Mk., unter c auf 130 Steuereinheiten, bei Auf Grund von Absatz 3 Ziffer 3 der Bekanntmachung der Königlichen Kreirhaupt- mannschaft Leipzig vom 2. April 1909 — abgedruckt in Nummer 83 des Dresdner Journals vom 13. April 1909 — und § 139s Absatz 2 Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung hat die Königliche Amtshauptmannschaft zu Grimma bestimmt, daß in der Stadt Naunhof offene Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr noch an folgenden Tagen länger als bi- 8 Uhr neugewählt werden. Die bisherigen Abge ordneten sind wieder wählbar. Das Schwer gewicht wird hauptsächlich im Mittelstände liegen. Aber auch die Landbevölkerung wird einen gewissen Einfluß behalten, dieser Um stand ist dem konservativen Einflüsse zuzu schreiben. Das neue Wahlgesetz, das solange ersehnt worden ist, ist nun giltig, es bedeutet im Vergleich zum alten einen Riesenfortschritt. Nun gilt es aber auch, von ihm Gebrauch zu machen und zwar den ausgibigsten, einen größeren als bisher. Es steht zu erwarten, daß unser s^hsisches Volk in Zukunft bei den LandtagSwaylen ein regeres Interesse an den Tag legen wird, als er dies in der Ver gangenheit getan hat. Welches Bild der neue Landtag zeigen wird, ist kaum vorauszusehen, jedenfalls rechnet die Regierung mit etwa 15 sozialdemokratischen Abgeordneten. Damit endete der Herr Vortragende seine überaus lehrreichen leicht verständlichen fesselnden Aus führungen. Die Anwesenden brachten ihm reichen Beifall dar. M. wir uns vor. Zur Steuerreform. Im Reichstage trat mit großer Bestimmt heit das Gerücht auf, im Einverständnis mit dem Reichskanzler verhandelten die Konserva tiven mit dem Zentrum über die Grundlage für ein gemeinsamer Vorgehen zum Zustande- bringen der Reichsfinanzreform; auch die Reichspartei sei zu den Verhandlungen zuge zogen worden. Als Besitzsteuer solle ein Baukum- satzsteuer in Betracht kommen, für die an geblich schon ein Entwurf des Abg. Frhr. von Gamp vorliege; auch im Reichsschatzamt werde ein solcher Entwurf ausgearbeitet. Ueber die übrigen Ersatzsteuern sei ebenfalls eine Ver ständigung unter den genannten Parteien an- gebahnt. Diese Vorlage könnte aber erst im Laufe des Sommers fertiggestellt werden, so daß eine Vertagung des Reichstages bis zum September sich als notwendig erweisen werde. Unter den Ersatzsteuern solle» sich auch einige befinden, die bis jetzt in der Oeffentlichkeit noch nicht genannt worden seien. In den dem Staatssekretär Sydow nahestehenden Kreisen wird angenommen, daß er sich freuen würde, von seinem un- dankbaren Amte möglichst bald entbunden zu werden. Mit Bezug auf eine Mitteilung der Bar mer Zeitung wird von freisinniger Seite folgendes festgestellt: .Er ist weder zu treffend, daß zwischen Konservativen und Li beralen Verständigungsversuche im Gange sind, noch daß man auf freisinniger Seite zu der Ueberzeugung gekommen ist, die Branntwein liebesgabe müsse einstweilen weiterbestehen. Alle solche Meldungen, wie sie bald in Interessenten kreisen, bald in mangelhaft unterrichteten Blättern auftauchen, sind nichts als haltlofe- Gerede." /, ,, 6 „ Pfingsten, „ „ 14 Tagen vor Weihnachten „ „ 4 Krammarkttagen (zweimal je Sonntag und Montag) am Tage vor dem NeujahrStage Naunhof, am 12. Mai 1909. A Z § Arif das Gesuch des Sächsischen Verkehrsverbandes, um Bewilligung einer Bei- bilie für den Führer „Winter in Sachsen" wurde ablehnende Entschließung gefaßt. 4 Die Aufnahme eine- Darlehns für die Kosten der Garanstaltserweiterung (Bau des Kohlenschuppens, oeS 2. Gasbehälters, Erneuerung der Oefen) soll in Höhe von 35 000 Mark gegen 4«/,ige Verzinsung, V,o°/o Verwaltungskostenbeitrag, Tilgung, sodaß das Darlehn nach dem vorliegenden TilgungSplane im 43. Jahre getilgt ist, bei dem land wirtschaftlichen Kreditvereine im Königreich Sachsen ausgenommen werden Rathause (Meldeamtszimmer) eingesehen werden. Lieferanten werden ersucht, bis zum 27. dieses Monats Preisangebote mit genauen Angaben über Größe und Gewicht, sowie unter Beifügung einer Abbildung hier ab zugeben. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Ablehnung sämtlicher Angebote behalten wiedergewählt der Bürgermeister, Herr Stadtrat Beyer als Vertreter der Gemeindebehörde, als Viehbesitzer die Herren Moritz, Teichert und Zeibig, als wissenschaftliche Fleischbeschauer die Herren Tierarzt Niemann-Naunhof und Koch-Brandis und als Vertreter des Gutsbezirks Herr Forstmeister Sinz. 6. Das GaS für die sogenannten Auftauflammen m den Schaufenstern, soll wie das Gas zu Heizzwecken für den Preis von 15 Pfg. je cbm abgegeben werden, unter der Vor aussetzung, daß das Gas durch besondere Messer geht. 7. Zu dem Zwangsversteigerung-verfahren über das Grundstück Blatt 728 des Grundbuchs für NaunhA soll wegen der Steuer-Forderung in Höhe von 17 M. 07 Pfg. der Beitritt der Stadtgemeinde erklärt werden. 8. Nachdem die beteiligten Grundstücksbesitzer bei der gewünschten Verlängerung des Gasrohrstranges in der Melanchthonstraße, die geforderten Erklärungen, jährlich mindestens für 60 M. Gas abzunehmen, ablehnten, hat sich die Angelegenheit erledigt. Der Stadtgemeinde- rat nahm von dem Sachstand Kenntnis. In geheimer Sitzung wurde dem Stadtkaffen-Kontralleur auf Grund des ärztlichen Zeugnisses ein Erholungsurlaub von 4 Wochen bewilligt. Bezugspreis: inS HauS durch AuStrüger Mk. 1.20 vierteljährlich Sitzungsbericht. der aestriaen 11. diesjährigen Sitzung ist folgendes beraten und beschlossen worden 1 Von dem Dankschreiben der freiwilligen Feuerwehr für die Bewilligung des Bel trags zur Deckung des beim vorjährigen Verbandstage entstandenen Fehlbetrags wurde Kennte Mit einer vierseitige« Illustrierten Sonntagsbeilage
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