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Nachrichten für Naunhof : 11.07.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id178785101X-191707119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id178785101X-19170711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-178785101X-19170711
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNachrichten für Naunhof
- Jahr1917
- Monat1917-07
- Tag1917-07-11
- Monat1917-07
- Jahr1917
- Titel
- Nachrichten für Naunhof : 11.07.1917
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Nachrichten fürNaunhof Amtlicher Anzeiger Illustr. Sonntagsbeilage Sachs. Landeszeitung Fernsprecher Re.» für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshaln, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Müchenlttch dreimal. Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends v Ugr. Bezugspreis mit der IUustr. Sonntagsbeilage vierteljährlich lM K. 75 Psg., durch die Post bezogen l Mk. 90 Plg. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Psg. Amtlicher Teil sechsgespaltene Zeile 20 Psg. Reklomezeile 30 Psg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vorm. Nr. 80.Mittwoch, 11. Juli 1917. 28 Jahrgang. Amtliches. »— Auf Warenbezugsmarke O Nr. 10 werden vom 12. bis mit 16. Juli 150 A Maisgrietz für i4Pfg. abgegeben. Gleichzeitig kommen gegen Abschneider» der Kälfte der Brotaufstrich-Bezugsmarke Nr. 6 100 Ansland-Marmelade für 36 Psg. zur Ausgabe. Abgabe an Kändler bei den Warenverteilungsstellen: Mittwoch, 11. Juli. Gefäße sind milzubringen. Außerdem steht den Kändlern ein Restposten Dörrmifchgemüse zum freien Berkaus — '/< Pfund für 55 Pfa. — zur Verfügung. Kändler haben ihre Bestellungen hierauf bis Mittwoch, den 11. Juli an die Bezirksverteilungsstellen zu richten. Grimma, 7. Juli 1917. 4050 1.. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft: Amlshauptmann v. Dose. Nahrnngsmittelznlage» fiir Krankt, Länglinge, Schwangere nnk Stillende. 1. Kranke können auf noch bestimmtem Vordrucke ausgestelltes ärztliches Zeugnis durch den Bezirksverband bei bestimmten Krank heiten Nahrungsmiikelzuloaen erhalten, dis außer nach der Krankheit nach den Vorräten bemessen werden. Zn dieser Kinsicht bleibt es bei dem bisher geübten Verfahren. Bei Bewilligung von Nahrungsmitteln fKaferftvrken. Brietz oder dgl.) werden zukünftig Nährmitkelkarten ausgestellt. 2. Säuglinge, d. s. Kinder rin 1. Lebensjahre, erhalten neben den ihnen schon zeither gewährten Nohrungsmitkelmengen eine weitere Zuckerkarte sowie im Rahmen der verfügbaren Vorräte Nährmittel (Saferflocken. Grieß usw.) je nach Einzelbestimmung des Bezirks- verbandes. 3. Schwangere erkalten als Zulagen abgesehen von Ler Milch karte auf Antrag vom Beginne des 6. Schwangerschaftsmonates an auf ärztliches Zeugnis durch die Gemeindebehörde bewilligt eine Brotzuloge von wöchentlich l Pfund Schwarzbrot oder 300 g Mehl und außerdem im Rahmen -er verfügbaren Vorräte Nährmittel (Saferflocken, Grieß usw.), deren Abgabe der Bezirksverband im Einzelfalle bestimmt. 4. Stillende erhalten auf Antrag von der Gemeindebehörde dasselbe wie Schwangere auf Zeugnis eines Arztes oder einer Kebamme bewilligt. Die bis jetzt regelmäßig wöchentlich gewährte Grießzulage für Stillende fällt weg. 5. Soweit zu 1—4 Nährmillelzulagen gewährt werden, werden besondere Nährmitlelkarlen ausgegeben. Die Karten gewähren keinen Anspruch. Sie werden bet Verlust nicht ersetzt. Ihre Be lieferung erfolgt je nach Vorhandensein von Vorräten nach öffent licher Bekanntmachung des Bezirksverbandes möglichst oller halben Monate einmal. Von den 6 Abschnitten der Karte trennen die Ausgabestellen nach näherer Anweisung des Dezirksverbondes einige ab, wenn die Dauer der Bezugsberechtigung kürzer ist als die voraussichtliche Gültigkeit der Karte. Karton ohne Gemeindestempel, Ausgabetag und Nome des Be zugsberechtigten sind ungültig und dürfen keinesfalls beliefert werden. Jeder Kartenabschnilt ist mit einer Beslellmarke verbunden, die noch Erlaß der Bekanntmachung innerhalb der darin gesetzten Frist bei dem von der Gemeinde bestimmten Kändler oder in einer Apo theke des Bezirksverbandes abgegeben werden kann. Die Lieferung der Ware erfolgt dann später, nachdem der Kändler usw. nach Ein reichung der Beslellmarken im Rahmen der dadurch nachgewiesenen Bestellungen damit versehen worden ist. Die Ausgabetage werden in der Bekanntmachung zugleich mit geregelt. Die Kändler (Apotheker) sollen bei Abgabe des Beskellab- schntlkes die zugehörige Bezugsmarke (nicht den Stamm der Karte) mit ihrem Firmenstempel versehen. Mohr als ein Kartenabschnilt darf aus einmal keinesfalls beliefert werden. Fällt die Bezugsberechtigung fort, so ist der Kaushalkungs- vorsland unaufgefordert zur Rückgabe der Karten an die Ausgabe stelle verpflichtet. Benutzung der Karte nach Wegfall der Bezugsbe- rcchtigung wird bestraft. Jede Gemeindebehörde führt eine Liste über die von ihr aus- gegebenen Nährmittelkarten, die mindestens die laufende Nummer, den Namen des Karteninhabers und den Ausgabetag enthalten muß. 6. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Diese Bekanntmachung tritt am 16. Juli 1917 in Kraft. Bis dahin werden den Gemeindebehörden die nötigen Nähr miltelkarten zugefertigt werden. Weitere Stücke können vom Be- Zirksverbande bezogen werden. Mit dem genannten Tage tritt die Bekanntmachung des Bezirksverbandes vom 3. Oktober 1916, soweit sie noch in Wirksamkeit war, außer Kraft. Grimma, 8. Juli 1917. 3655 1. Der Dezirksverband der König!. Amtshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amtshauptmann. Kartoffeln. l. Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Kar toffeln bis zur Kerbstkarkoffelernke sowie der dem Bezirksverbande auferlegten umfangreichen Lieferungen von Kartoffeln an sächsische Be darfsbezirke wird folgendes bestimmt. 1. Jeder Kartoffelerzeuger, der über 200 qm Frühkartoffelanbaufläche hat, hat vom Ar seiner Frühkartoffelanbaufläche 1', Zentner zur Berfügnna des Bezirksverbandes zu halten, pfleglich auf- zubewahren, nötigenfalls auf Verlangen auszunehmen und sofort abzuliesern. Frühkartoffeln im Sinne dieser Bekanntmachung sind alle bis zum 14. September geernteten Kartoffeln. 2. Jeden Mittwoch hat der Kartoffelerzeuger seiner Gemeindebe hörde (Skadtrat, Bürgermeister, Gemeindeoorstand) anzuzeigen, welchen Teil der von ihm nach Ziffer 1 zur Verfügung zu haltenden Kartoffelmenge er in der laufenden Woche zu liefern vermag. 3- Die Gemeindebehörde haben die im Orte lieferbar werdende Ge samtmenge sofort denA zuständigen Kommissionär des Bezirks- verbandes mitzuteilen und zwar nach Kürzung der etwa für ver sorgungsberechtigte Ortseinwohner benötigten Kartoffelmenge. 4. Die Guksbezirke haben ebenfalls bis Mittwoch die in der laufenden Woche lieferbaren Mengen Kartoffeln unmittelbar dem Kommissionär anzuzeigen. 5. Dem Abrufe der Kommissionäre ist unverzüglich Folge zu leisten. ll. Das Verbot der Ausfuhr von Kartoffeln bleibt be stehen; ebenso behält das Berfütternngverbot weiterhin Gültigkeit. III. Heber die Köchstpreise für Kartoffeln der neuen Ernte er folgt besondere Bekanntmachung. IV. Verstöße gegen die Bestimmungen unter Abschnitt l und ii dieser Bekanntmachung werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe dis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strasen bestraft. Bei vorsätzlichem Verschweigen, Beiseitekchaffen, Veräußern oder Ver- füttern von Kartoffelvorräten mutz die Geldstrafe, wenn ausschließlich auf sie erkannt wird, mindestens dem 20 fachen Werke der Vorräte gleichkommen, auf die sich die strafbare Kandlung bezieht. V Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Entgegenstehende Vorschriften verlieren mit dem Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Grimma, 6. Juli 1917. 1121. Der Dezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amlshauptmann. KtsWMlMt, Sekmdstthkbun- MLutchmmz mn fertigen, gebraschten mb m-tbrmchten GkgtMnben ms Alvmini««. Zur Durchführung der Bekanntmachungen des stellv. General kommandos des XIX. Armeekorps vom 1. März und 10. Mai 1917 wird weiter bestimmt: 1. Zur Ueberkragung des Eigentums an den beschlagnahmten Gegenständen aus Aluminium auf den Retchsmilikärfiskus ist nicht mehr erforderlich, daß jedem einzelnen Besitzer eine besondere Enteignungs anordnung zugestellt wird, sondern es genügt die Enteignung durch öffentliche Bekanntmachung. Es wird demnach hierdurch das Eigentum auch an denjenigen Gegenständen aus Aluminium, sür die den betr. Besitzern keine Enteignungsanordnung zugestellt worden ist, auf den Reichsmilitärfiskus übertragen. Nunmehr sind auch alle Besitzer von beschlagnahmten Gegenständen aus Aluminium, die keine Enteignungsanordnung erhalten haben, zur Meldung und Ablieferung verpflichtet. Meldevordrucke sind bei der Königlichen Amtshauptmannschafk oder bei den Gemeindebehörden unentgeltlich zu entnehmen. 2. Der für di« Ablieferung bestimmte Zeitpunkt wird vom 30. Juni 1917 auf den 31. Juli IM7 verschoben. Die Ablieferung hat an eine der in den 8 Städten des Bezirks und in der Gemeinde Borsdorf errichteten Sammelstellen zu erfolgen. 3. Wer den Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10OM Mk. bestraft. Grimma, 5. Juli t917. k: ll 407. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amkshauplmann. Die Königliche Kreishauptmannschaft Hot genehmigt, daß bis zum 31. Juli 1917 bei der Bereitung von Weizenbrot, Weizenmehl ungemischt verwendet wird. Grimma, 6. Juli 1917. 3795 b 1 Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amlshauptmann. Diejenigen Obstgrotzhändler, welche im Bezirk der Amts- houptmannschast Grimma in früheren Jahren die Ernte an Aepfeln, Pflaumen und Birne« aufgekaust und vertrieben haben, werden ausgefordert, sich am Freitag, den LS. Juli LSL7, nachmittag V,S Uhr, im Lehrervereinshaus Leipzig, Kramerstr. 4 einzustnden. In dieser Versammlung soll seilens der Landesstelle für Ge müse und Obst im Königreich Sachsen und seitens des Großhandelr- verbandes sür Obst und Gemüse im Königreich Sachsen mit den be- tetllglen Kreisen Fühlung wegen der Erfassung der diesjährigen Ernte hinsichtlich der genannten Obstarten und der Keranziehung der in Frage kommenden Kändler zu der hierfür geplanten Organisation genommen werden. Diejenigen Obstgrotzhändler, welche in der Versammlung nicht erscheinen, haben keine Aussicht, hierbei berücksichtigt zu werden. Grimtna, 9. Juli 19l7. 6. u. O. 507. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Ein Rittergutsbesitzer hat wie schon im Vorjahre in dankens werter Weise einen Betrag zur Verteilung von Geldpreisen für be sonders eisrige Betätigung bei der Brennefsel-Sammlung gestiftet. Kiervon sollen diejenigen 9 Schulklassen in den kleinen Sladl- und den Landgemeinden des Bezirks, die im Verhältnisse zu ihrer Schülerzohl in diesem Jahre bis Ende September die größten Mengen brauchbarer Brennesselstengel obliefern, ohne daß gegen sie Klagen wegen Flurschäden laut geworden sind, Preise in Köhe von 75, 50, 40, 30, 2 mal 25, 2 mal 20 und 15 Mark gewährt werden. An wen in diesem Jahre die Meldungen über die Sammlunas- ergebnisse zu erstatten sind, wird rechtzeitig noch bekannt gegeben werden Grimma, 4. Juli 1917. L II 1295. Der Amtshauptmann. Geh. Reg.-Rat v. Bose. Bevölkerungszählung. Am 12. Juli 1917 findet eine Zählung der mit Lebens mitteln zu versorgenden Bevölkerung statt. Allen Hausbesitzern oder deren Vertretern werden von heute an Zählungsvordrucke ausgehändigt. DieHausbesttzer oder deren Vertreter sind verpflichtet, die Hausliste allen im Hause wohnen den Wohnparteien zur Eintragung vorzulegen. Die Hauslisten find für jede Haushaltung durch den Haus haltungsvorstand oder seinen Vertreter, für Mistalten durch die Anstaltsleiter bis zum Abend des 12. Juli d. I. auszufüllen. In die Hauslisten find einzutragen: s) alle Zivilpersonen, die am 12. Juli d. I. am Ort ihren ständigen Wohnfitz haben, auch wenn sie am Zählungstage vorübergehend abwesend find; k) alle Mlitärurlauber, die sich in der Nacht vom 11. zum 12. Juli am Ort aufhalken oder im Laufe iws 12. Juli eintreffen. Die Vollständigkeit der Eintragung aller in die Lausliste aufzunehmenden Personen ist vom Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter durch Unterschrift zu bestätigen. Die ausgefüllten Hauslifien sind Freitag, den IS. Juli Js. vormittags im Meldeamtszimmer des Rathauses hier ab zuliefern. Naunhof, am 10.Juli 1917. Der Bürgermeister. Flurbewachung. Von jetzt an wird die hiesige Ortsflur durch ein militärisches Kommando bewacht. Das Betreten der Felder vor beendeter Aberntung ist den bei den Erntearbeiten nicht beteiligten Personen streng verboten. Die Wachmannschaft wird jede Uebertretung zur An zeige bringen. Naunhof, am 10. Juli 1917. Der Bürgermeister. Die Flurgenostenschaft. Willer. Otto Teichert, Vorsitzender. Hauptkörung der Ziegenböcke. Im Monat August findet die Hauptkörung sämtlicher Ziegenböcke statt. Die Halter von Ziegenböcken — auch der bereits gekörten Böcke — werden aufgefordert, die zur Deckung bestimmten Böcke bis spätestens den IS. dS. Mts. im Meldeamtszimmer des Rathauses hier anzumelden. Naunhof, am 10. Juli 1917. Der Bürgermeister. W» lßs WÄM IliiM in IlßM laglick xjn. unä Kückraklunßen: Verrinsung 4°,. Kei V,jsbrkicker stünäigungskriot 4V,"/<>. Qrobsre Linlsssn del län^. KünckixunL Koders An»«8tro. 6e80k«kt8^vit: y—1 Ukr. posisclisekkonw: l.elprlx 1V7SZ. Die Beratungen im Reichstag. Vertrauliche Sitzung des Kauptausschusses. Berlin, 7. Juli. Im Reichslagsgedäude herrschte seit dem frühen Morgen das regste Leben. Der große Saal, in dem der Kauptausschutz seine Sitzungen abhält, war bei Beginn der Verhandlungen überfüllt. Da bekanntgeworden war, daß die hochpolitischen Auseinandersetzungen der gestrigen Sitzung Heuke in Anwesenheit des Reichskanzlers ihren Fortgang nehmen sollten, hatten sich neben den Mitgliedern des Aus- schusses die große Mehrzahl der Abgeordneten und eine stattliche Menge von Regierungsvertretern als Zuhörer eingefunden. Aus allen Nebenräumen waren die verfügbaren Stühle hergeholt worden, aber sie reichten nicht aus und viele Zuhörer mutzten sich mit einem Stehplatz begnügen. Im ganzen waren 300 Personen im Sitzungssaal versammelt. Der Reichskanzler hatte der gestern ergangenen dringenden Aufforderung, im Kauptausschusse zu erscheinen, Folge geleistet und war schon bei Beginn der Sitzung im Sause. Die Verhandlungen über die auswärtige und militärische Lag« wurden von vornherein
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