Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Redigirk von den verantwortlichen Redacteuren E. Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. Verlag von E Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. WO. 42. Freitag, den 17. October, 185V. Diese Zeitschrift erscheint ,eden Freitag in einem ganzen Vogen und kostet vierteljährig 7 Ngr. 5 Pf. prnonunwriinüo.—Bestellungen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 Pfennigen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis Mittwochs Mittags, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis Dienstag Nachmittags abzugeben sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus geber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, sowie alle Postämter an. » Bekanntmachung. Die Einrichtung des Wacht- und Polizcidicnstes in den Landgemeinden des GcrichtSamtSbezirkS entspricht fast allenthal ben keineswegs denjenigen Erfordernissen, welche an dieses Institut im Interesse der allgemeinen polizeilichen Ordnung und Si cherheit und im wohlverstandenen Interefse der Gemeinden selbst gestellt werden müssen. Ist nun nenerdings durch Generalverordnung der Königl. Kreisdirection zu Budissin vom 20. August d. I. (Budissincr Kreisblatt No: 145.) uud rcsp. amtshanptmannschaftlichen Erlast vom 1. October d. I. eine durchgreifende Reorganisation deS fraglichen Instituts anbefohlen worden, so bringt man nachstehend die Grundsätze zur Kcuntniß der Gemeinden, nach welchen in: hiesigen Amtsbezirke bei dieser Reorganisation zn verfahren ist. 1 ., Den Ortswächtcrn liegt die Führung der Tag- nud Nachtwache in ihrer Gemeinde ob und die tägliche Revision der Gemeindehäuser; sic sind zugleich Schul- und Gemeindeboten. 2 ., In den grosseren Gemeinden ist darauf Bedacht zu nehmen, einen besonderen Diener für den Polizeidienst am Tage und besondere Nachtwächter anzustellen. 3 -, Die Zahl der in jeder Gemeinde anznnehmenden Wächter wird Obrigkeitswegen nach Maastgabe der örtlichen Verhält nisse festgesetzt. Eine Mehrzahl von Wächtern wird vorläufig mir rücksichtlich der Gemeinden, Großröhrsdorf, Ohorn, Bretnig und Hauswalde beabsichtigt. 4 ., Die sogen. Zechwacheu werden durchgehends abgcschasft. 5 ., Zn Ortswächtern dürfen nur völlig unbescholtene, körperlich und geistig rüstige, des Lesens und Schreibens kundige Personen erwählt werden. Die Wahl unterliegt obrigkeitlicher Genehmigung, ebenso die Entlassung. 6 ., Neu anzustellende Wächter dürfen in der Regel daS 40. Lebensjahr nicht überschritten haben, von den gegenwärtig fungircnden Wächtern können diejenigen, welche das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, dafern sie den Er fordernissen sub ao: 5. allenthalben gütigen, versuchsweise beibehalten werden. 7 ., Die Wächter dürfen ohne obrigkeitliche Genehmigung keine Ncbengeschäfte treiben. Die Feststellung des Diensteinkom- mens derselben unterliegt obrigkeitlicher Genehmigung. Das Dienstcinkommen ist wöchentlich aus der Gemeindecasse zu zahlen; das Selbsteincassiren der Wachgelder dnrch den Wächter ist fernerhin unstatthaft. 8 ., Die Wächter sind für Rechnung der Gemeindecasse mit einer für den ganzen Bezirk gleichmäßigen, aus Rock und Mütze bestehenden Dienstkleidung, inglcichen mit Seitengewehr und einem Notizbuche ausznrüsten. Die Dienstkleidung ist all jährlich zu Weihnachten zu erneuern. Verpflichtung und Instruction besorgt daS GerichtSamt. 9 ., Die Wächter haben sich im Voraus denjenigen Bestimmungen zu unterwerfen, welche nach Befinden wegen Errichtung einer Pensionscasse werden getroffen werden. 10 ., Für Fälle außergewöhnlicher Unsicherheit bleibt die Anordnung außerordentlicher Maaßregeln zu Verstärkung des Wach personals Vorbehalten. Die Gemeinden des Gerichtsamtsbezirks werden nunmehr angewiesen, über Ausführung des vorstehend Angeordneten zu berathcn nud das Resultat der gefaßten Beschlüsse mittelst einer nach dem Schema sub cs einzurichtenden Tabelle binnen 14 Tagen anzuzeigen. Königliches GerichtSamt Pulßnitz, den 11. October 1856. Litzkendorf. G Ort. Vor- und Zuname, Alter des oder der anzustellenden Wächter. Angabe der OrtStheile, für welche die mehreren Wächter angestellt wer den sollen. Wöchentli ches Dienst- einkommcn. Wahl eines GemeindcrathSmitglic deS zu der Deputation für Au schaffung der Dienstkleidung und Ausrüstung.