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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend : 02.03.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-03-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1801270953-186703023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1801270953-18670302
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- oai:de:slub-dresden:db:id-1801270953-18670302
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Erscheint Mittwochs und Sonnabends. Abonnement-preiS: Vierteljährlich 10 Rgr. W»chcnl>!lM Inserate, welche in Königsbrück bei Hrn. Kauf mann I. And. Grahl angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abends einzufenden. Preis der dreispalt. Corpuszeile 1 Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Amgegend. Amtsblatt — -er Königlichen Vericht-dehSr-en «n- -er stä-tischen Kehörden zu Pulsnitz un- Königsbrück. Ma. 18. Tomwbeud, dm r. Ms-, 188V. Bekanntmachung. Bei der unterzeichneten Königlichen NmtShauptmannschaft ist wiederholt darüber Beschwerde geführt worden, daß sich nach Eintritt deS ThauwetterS die öffentlichen CommuvicationSwege nicht mehr in dem Zustande befinden, welchen das öffentliche Verkehrsintereffe verlangt. Liegt nun auch der Hauptgrund diese» UebelstandeS in der Iahrc-zcit und in den ungünstigen schnell wechselnden Witterungs-Verhältnissen, so ist doch auch nicht zu verkennen, daß sich nur ein kleiner Theil der GulSherrschaflen nnd Gemeinden die sofortige und rechtzeitige Vollführung der nölhigstea HcrstelluugSarbciten, als daS Ableiten des auf der Fahrbahn sich ansammelnden Wasser-, daS Verziehen der ausgefahrenen Gleise, das Heben der Seiten» graben, die Reinigung der vcrschlcmmten Schlcußen u. s. w. hat angelegen sein lassen. Es ist aber ferner auch darüber geklagt worden, daß die betreffenden FuhrwcrkSbesitzer und Fuhrleute ohne alle Rücksicht auf die durch die ungün stigen Witterungs-Verhältnisse herbeigeführtr Erweichung der EommuuicgtionSwczc ihr Fuhrwerk unverhältnißmäßig schwer belasten und hierdurch die erst ^oft Mit vielen Kosten hcrgestelltc Fahrbahn vollständig zerstören. Unter diesen Verhältnissen sicht sich daher di; Unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft zu Wahrung deS öffentlichen Verkehrsinteresses veran laßt, die betreffenden Gutsherrschaften und Gemeinden anfzufordern, nunmehr ungesäumt und bei Vermeidung sofortiger executivischer Zwangsmaaßregeln, von denen man ohne nochmalige vorherige besondere Erinnerung ynnachsichtlich Gebrauch machen wird, zunächst den auf den Communicationswegen angesam- melten Koth abzuziehen, die vorhandenen auSgefahrencn Gleise zu verziehen, beziehentlich mit Steinen oder KieS auszuschütteu, auch die sonstigen Vertiefungen auf der Fahrbahn auSzuglcichen, die Abschläge, wo solche nicht zu beseitigen sind, zu reinigen, die Gräben in der nöthigen Weite und Tiefe zu heben, in der Tieferer auSgcfahrrucnGleise undMulden, wo,Solches nöthig sein sollte, zu gehöriger Ableitung des Wassers, Seitenabzugsgräben auzulegen und endlich bei Eintritt hierzu geeigneter Witterung die gesammte Fahrbahn zu vcrsteinen, resp. zu Verliesen. Dagegen werden aber auch die Fuhrwerksbesitzer und Fuhrleute zu Wahrung der Interessen der Baupflichtigen hierdurch noch besonder» darauf auf- vierksam gemacht, daß da- Gesetz vom 1.8. April 1840. „die Belastung und Felgendreite deS Frachtfuhrwerkes betr.", nach ausdrücklicher Anordnung des König!. Ministeriums deS Indern aych ans die EommumxationSwege und da- darauf verkehrende Fuhrwerk Anwendung zu leiden hat und hat man eS den betreffenden bäupflichtigcy Gut-Herrschaften uyd Gemeinden zu überlasten, in solchen Fällen, in denen sich eine wesentliche Benachtheiligung der Communica- tionSwege durch überlastetes Fuhrwerk herausstellt, Anzeige an die competenttn Behörden der Contravenicnten behufs Einleitung der Untersuchung und be ziehentlich Bestrafung derselben zu erstatten. Indem man zu Durchführung vorstehender Anordnungen hiermit di, König!. Gerichtsämtcr, sowie die Herren Friedensrichter um ihre Mitwirkung ersucht, hat man nur noch zu bemerk.cn, daß die betreffenden Straßenbaubeamten, sowie die GenSdarmcrie Veranlassung erhalten haben, auf die hier zur Sprache gebrachten Uebclständc ihr Augenmerk zu richten und für den Fall der Nichtbeachtung dieser Anordnungen unverzüglich Anzeige anher zu erstatten, damit von hjcr aus da- Nölhige eingeleitet werden kann. Budlssin, den 28. Februar 1867. Königs. AlNtShaUptlNaNNschaft. ' In Stellvertretung: Regierungsassessor Pritts. Bekanntmachung. Am 17. Januar diese» IahreS ist in dem Erbgericht zn Höckendorf eine doppelläufige Jagdflinte, ohne daß die Anfang» aufgrtauchten Verdachts- gründe genügende Unterstützung gefunden hatte», entwendet worden. Die Flinte hat damaScirte gebräunte Läufe, ist ziemlich lang und läuft nach oben spitz zu. Zwischen den beiden Hähnen ist ein Hirsch, an dem einen Schloß ein Hund, auf dem andern ein Fuchs , auf dem Abzugsbügel sind zwei Rebhühner eingravirt. Beschlag und Bügel siud von Neusilber. Aus den Schlössern befindet sich der Name des Verfertigers „Tragbrod in Kamenz". Am Ausgange der Mündungen ist die Stelle, wo daS frühere messingne Korn wcggejeilt ist, an der noch sichtlichen gelben Stelle bemerkbar, Dahinter ist ein eisernes Korn cjngcschraubt. DaS Hintertheil deS Abzugsbügels weist eine Reparatur nach, indem dasselbe früher zerbrochen gewesen und durch eine Löthung wieder in Stand gesetzt worden ist. Der Gewehrrienien ist von Leder und mit grünem Tuch gefüttert. Der Ladestock ist von Holz und mit einem Aussatz von Horn versehen. Solches wird zur Ermittelung deS DjebeS und Wiedererlangung deS Gestohlenen mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der Bestohlene auf die Wiedererlangung diese- Gewehre» 5. Thaler Bclohnuug auSgesetzt Has. Königsbrück, deu 14. Febümx 1867. DaS Königliche Gerichtsamt daselbst. AuctionskBekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Königlichen GerichtSamtcs sollen den L8. März 186T Vormittags von 9 Uhr au „nd nach Befinden den darauf folgenden Tag verschiedene Gegenstände an Meublement, HauS- und Wirthschaftsgeräthe, auch eine Schützenumform und ein Backtrog, nicht minder eine große Parthie neue' Glaswaären, bestehend aus Biertöpfchen nnd Wasserflaschen, in dem in, Gerichtsbeamtenwohngebäude parterre befindlichen VerhandlnngSzimmer öffentlich gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden versteigert werden, Ein Verzeichnis der zur Auctiou gelangenden Gegenstände hängt im hiesigen Amthause aus. Königsbrück, am 26' Februar 1867. ' ' ' Das Königliche Gerichtsamt daselbst. HartMg. ' " . Eckner.
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