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Mitwirkung bedurfte und deshalb hauptsächlich im Seegefecht angewendet wurde. Den Griechen kommt das Verdienst der ersten Entwicklung des Feuerwerkswesens zu (daher „griechisches Feuer"); der Taktiker Amaias gibt um 360 o. Ehr. die Beschreibung eines Brandsatzes aus Pech, Schwe fel, Werg, Weihrauch und Kienspäncn, der in Fcuertöpfen verwendet wurde, und kennt bereits Brennstoffe, die durch Wasser nicht gelöscht wer den. Einen großen Fortschritt bezeichnet der Zusatz von ungelöschtem Kalk. Sextus Julius Africanus beschreibt einen selbstentzündlichen Feuersatz, der, bei Nacht auf die hölzernen Kriegs werkzeuge des Feindes gestrichen, durch den Mor gentau dank dem beigcmischten Kalk sich ent zündet und jene verbrennt. In der Regel wird die Erfindung des „griechischen Feuers" einem Ingenieur Kallinikos aus Heü°pMs zugeschrie ben; er wandte es mit Erfolg in der Schlacht an, die die Führer des Schiffsheeres des Kai sers Konstantin Pogonotes (d. i. der Bärtige) bei Cyzicus am Hellespont den Sarazenen lie ferten. Die Wirkung soll furchtbar gewesen sein: Drcißigtausend Mann, die sich auf der Flotte befanden, wurden mit ihren Schiffen mit ten auf dem Meere lebendig verbrannt. Der flüssige, aus Erdöl und ungelöschtem Kalk ge mischte Feuersatz wurde als brennender Strahl aus Spritzen gegen die feindlichen Schiffe ge- schleuocct; die Entzündung der plötzlich entwickel ten Dämpfe wirkte explosiv, das Brennen im Wasser erschien unnatürlich, die moralische Wir kung war groß. Löschen konnte man das grie chische Feuer nur mit Olivenöl oder mit Essig, dem Sand beigemischt wurde. Nicht weniger Vorteil zog 941 Konstantin Porphyrogenotes aus dem mit Strenge gehüteten Geheimnis, in dem er mit 15 schlechten Schiffen den von Igor mit mehr als 1000 russischen Schiffen unter nommenen Angriff auf Konstantinopel glänzend abschlug. Später wurde das griechische Feuer auch aus Handsiphonen geschleudert und in feste rer Form mittels einer Art Blaserohr geschossen (zur Zeit des Kaisers Alexius I). Nach einigen Autoren gilt Kallinikis mit Unrecht für den Er finder des wirksamen Kriegsfeuers; es soll viel mehr im 6. Jahrhundert von byzantischen Mön chen entdeckt und von Kallinikos nur verbessert und verbreitet worden sein. Und schließlich hat man auch gefunden, daß die Brcnnstoffmischung durchaus nicht so verheerend gewirkt haben kann, wie es gewisse Geschichtsschreiber glauben machen wollten; die Hauptwirkung bestand bei den aber gläubischen Orientalen in dem Entsetzen, das das auf dem Wasser brennende Feuer hervorrief. In der Hauptsache bestand das griechische Feuer aus Erdöl, Teer, Harz, Pflanzenölen und Fet ten, oen kondensierten Säften gewisser Pflanzen und pulverisierten Metallstofsen; Salpeter ent hielt es nicht. — Das Deutsche Reich, wohnhaft in Berlin. Die Sache klingt wie ein schlechter Scherz. Und ist es doch nicht. Es handelt sich sogar um eine ganz ernsthafte An gelegenheit mit hochpolitischem Anstrich, die außer die holländischen Gerichte bas holländische Parlament und die holländische Regierung be schäftigt hat. Der Zusammenhang ist folgender: Ein holländischer Schiffer hatte eine Klage gegen das Deutsche Reich erhoben, weil ihm zu Anfang des Krieges ein mit Kohlen beladener Leichter untergegangcn war und er dem Aus bruch der Kriegswirren die Schuld an dem Malheur zuschrieb. Das Gericht in Rotterdam gab der Klage statt und verurteilte das Deut sche Reich, das bei dem Prozeß natürlich nicht vertreten war, in Abwesenheit zum Schaden ersatz. Mit diesem Urteil in der Hand, begab sich der Holländer aufs Ministerium des Aeußeren und verlangte, daß auf diplomatischem Wege die Schuld in Berlin einkassiert werden sollte. Ec erhielt vom Justizministerium den Bescheid, daß dies nicht ginge. Hierauf großes Geschrei in der holländischen Presse uns ein Entrüstungssturm gegen den Minister, wie er dazu käme, sich einfach über ein von einem holländischen Gericht gefälltes Urteil hinwegzu- setzcn. Und flugs fand sich auch ein Mitglied der Zweiten Kammer, das an den Justizmini ster eine schriftliche Anfrage in dec Angelegen heit richtete, die auch pflichtschuldigst von dem Minister beantwortet wurde. Die Antwort nimmt in der holländischen Presse nicht weniger als anderthalb Spalten ein, was ein Beweis ist für die Gründlichkeit, mit der auch in Kricgs- zeiten .solche wichtige Angelegenheiten in Holland behandelt zu werden pflegen. Das schönste bei der ganzen Sache ist aber-doch das Urteil des Rotterdamer Gerichts, dessen Wortlaut in dem offiziellen Organ der holländischen Juristen welt, dem „Weekblad voor het Rechr" wieder gegeben wird und wo es allen Ernstes heißt: „Geladen ist das Deutsche Reich, wohnhaft zu Berlin, ohne irgend einen bekannten festen Sitz innerhalb des Königreichs der Niederlande, ge laden, aber nicht erschienen usw." — Es ist nur zu hoffen, daß das Deutsche Reich weiter in Berlin „wohnhaft" bleibt und nicht etwa festen Sitz in Holland nimmt. Sonst könnte es ihm bei dieser Rotterdamer Rechtspraris noch schlecht ergehen. vectüAr; uaü daWm». Grotzröhrsdorf. Am Neujahrstag gastie ren im Hotel Haufe die Dcesoner Kammerspiele mit dein Schwank „Dollarpriuzessmuen", ein überaus lustiges Stück, das allen Freunden eines gesunden Humors warm empfohlen werden kann. 'Nachmittags wirb das Märchenfpiel „Dec Him- melsfchneider" gegeben, alle Darsteller der Abend vorstellung find auch in diesem L>lück beschäftigt. liWM Risi iig. Amtsblatt für die Hrtsöehörde und den Kemeinderat zu Mretnig Lsksl-Mrrigec M die SriDzkten gretnlg, MKrSMsoU, ftainwaiäe, Irsnlientda! und iimgegentl. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags i/z11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag ^11 Uhr cinzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. -lr. 104. Mittwoch, den 27. Dezember 1916. 26. Jahrgang >rn^ gt noch Inserenten im Röder ate, für «lle übrigen 15 Pfg., im r.nt« lichen Teil 20 Pfg. und im Rellameteil 30 Pfg-, neh- m außer unserer Gesch: sisstclle auch sämtlicheAnnoncen-Exvc» ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. .. allgemeine Anzeiger erscheint wöche.uiich zweiMa!: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementöpreis: viertel jährlich ab Schalter 1,05 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 25 Pfennige, durch die Post 1,05 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. och^ zugeb!« 91. weiger. I nf er « t «, die 4 gespat- ene Kvrpusze"e 12 Pfg. für ngtoni mrikaS i-M .ezogen. ?riege< >cn er- einzu- unver, ng, mscheü t.durch i läßt- ! dein chen- von chte, > sind t. 1. els igs< st rka en hsi--- er. Anmeldung zur Landsturmrolle des 1. Aufgebots. Durch Verordnung vom 28. Mm 1915 sind die Landftucmpflichtigeu des 1. Aufgebots, die sich bisher noch nicht gemeldet haben, aufgcrufen worden. Hiernach haben sich sämtliche hiesigen Landsturmpflichtigen des Geburtsjahr ganges 189S vom 27. bis mit 31. Dezember 1916 dei der unterzeichneten Ortsbehörde zur Stammrolle auzumrlden Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist der standesamtliche Geburtsschein vor zulegen. Alle Landsturmpflichtigen, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren Aufenthalt oder Wohnsitz verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sofort beim Abgänge und Nach Ankunft an dem neuen Aufenthaltsorte spätestens innerhalb dreier Tage der Siammrollen- Behörde der betreffenden Orte zu melden. Diejenigen Landftucmpflichtigeu, die unterm 2. Januar 1917 ihren Dienstort wechseln, haben sich nur bei dec GrmriudrbehörÄe des neue» Dienstortes zur Stammrolle anzumelden. Wer diese vorgcschriebcncn Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Bretnig, am 27. Dezember 1916. Der Gemeindevsrstand. ll«cze DZKciAlrn. Die deutsche Regierung schlägt in ihrer Ant wortnote an Wilson zur Herbeiführung des Friedens den Zusammentritt von Delegierten der kriegführenden Staaten an einem neu- . tralen Orte vor; in demselben Sinne wurde die NiLe von Oesterreich-Ungarn beantwortet. Bei den Kämpfen in der großen walachischen Ebene sind IN den letzten Tagen 5500 Russen gefangengenommen worden. An der Bahn Buzau—Braila erstürmten deut sche Divisionen und k. u. k. Streitkräfte das Dorf Filipcsti und stark verschanzte russische Stellungen. Die Dobrudscha-Armee nahm Jsaecea an der unteren Donau und leitete den Angriff auf den Brückenkopf Macin ein. Das nördliche Donau-Ufer beiderseits von Tul cea liegt unter dem Feuer der deutschen Ge schütze.' In einzelnen Abschnitten der Westfront nahm die Artillerietätigkcit zu; Vorstöße starker eng lischer Patrouillen wurden abgewiesen. Nach einer neueren Verfügung sollen alle Mann schaften, die mindestens ein Jahr im Felde gestanden und in dieser Zeit noch keinen Ur laub gehabt haben, vor allem Verheiratete, Urlaub erhalten. Bier k. und k. Zerstörer versenkten bei einem Vorstoß in die Otranto Straße zwei bewaff nete Ueberwachungsdampfer, schossen einen feindlichen Zerstörer in Brand und beschädig ten andere. Zwei englische Zerstörer sind infolge Zusammen stoßes in der Nordsee gesunken; sechs Offi ziere und 49 Mann ertranken. Der neue österreichisch-ungarische Minister des Aeußern Graf Czernin betonte in einer An sprache, daß er an den Richtlinien der Poli tik Baron Burians festhalten werde. Der Siegeswille im deutschen Volkskriege. Welch unermeßlicher Unterschied besteht zwi schen dem jetzigen Kriege und dem olt mit die sem verglichenen Siebenjährigen, den Friedrich der Große gegen eine gleich starke Feiudcsüber- mvcht führen mußte, wie die heutige gegen Deutschland. Damals, als das Heer nur zum Teil Volksheer war, konnte es sich der große Prcußenkönig noch allenfalls zum Kriegsgrund satz nehmen: „Der Bürger soll nicht merken, wenn der Soldat sich schlägt." Heute merkt auch jeder, der nicht Soldat ist, daß er im Kriege lebt, und zwar merkt ec das nicht nur, sondern er ist nach dem neuen Gesetze über die Kriegs dienstpflicht selbst in dem Sinne wehrpflichtig, daß er daheim durch Kriegsarbeit am Kampfe mitwirkt und mittelbar teilnimmt. Die Wehrpflicht hat sich in einem Maße aus gedehnt, für das es kein Beispiel, keinen Ver gleich giebt: sie erstreckt sich auf das ganze ar beitsfähige Volk. Zum Wehrstanve gehören heute nicht mehr Söldner, wie ehedem ausschließlich, auch nicht nur die zum Waffendienst tauglichen Krieger, sondern das gesamte Volk ist der Wehr stand. Des heutigen Wehrstandes Grundgesetz läßt sich, nach des Reichskanzlers Worten, so aussprcchen: „Jede Hand, die daheim Geschütze und Geschosse schafft, ersetzt einen Mann, schützt eiu junges Leben im Schützengraben. Jede Hand, die daheim feiert, hilft dem Feinde." Die Wehrpflicht des denlschen Volkskrieges von heute stellt jeocn vom vollendeten 17. bis 60. Jahre in die Reihen der kriegswirtschaftlichen Heimarmee. Ehedem pflegte gesagt zu werden: zum Kriegführen gehört erstens, zweitens und drittens Geld. Heute aber heißt es: zum Kcicg- führen gehört außerdem noch Arbeit, und noch einmal Arbeit und zum dritten nochmals Arbeit. Erst heute fährt in voller unbegrenzter Wirk lichkeit das gesamte Volk den Krieg, vor der Front mit den Waffen, durch Arbeit hinter der Front. Zum deutschen Volksriege gehört aber noch eins: der Wille, des ganzen Volkes Arbeit für den Krieg erfolgreich zu machen, der Sieges wille, der jeden, der am Kriege hilft, erfüllt, Ser Volkswille, das Recht zum Siege, auf das Deutschland sich den gerechten Anspruch errungen hat, mit allen Volkskräften duechzusetzen. Der Verlauf des rumänischen Feldzuges bekräftigt das Recht des deutschen Volkes auf den Sieg. Ein führendes Blatt in Petersburg hatte die rumänische Kriegsteilnahme mit der Erklärung begrüßt, Rumänien liefere nunmehr den letzten Nagel zum Sarge für die Mittelmächte. Heute muß cs gestehen, daß solche Erwartung trüge rischer Wahn gewesen ist; heute ruft es: „Wir müssen jetzt allen Hoffnungen entsagen!" Diese Aeußerung spiegelt die Grunsstunmung wioer, die heute im Lager der Feinde herrscht. Nur wir haben das Recht, vom Siege zu sprechen. Denn unsere Siege sind nicht Hoffnungen; sie sind Taten. Ueberdie AnwenduüAL^n Kriegs- feuern in alten Zeiten schreibt -4>er „Mercure de France": Die Men schen haben wahrscheinlich schon in den ältesten Zeiten Kriegsfeuer anzewendet, um einander Schaden zuzufügen. Es gilt als ziemlich sicher, daß schon Alexander dec Große im, Kriege gegen seine Feinoe allerlei Brennstoffe benutzt hat. Be lagerte und angegriffene Städte verteidigten sich oft mit siedendem Oel und mit geschmolzenem Pech, das von den Basteien auf dre Köpfe der Angreifer hinabgegoffen wurde. Zu großer Be rühmtheit gelangie das von den Byzantinern und Arabern bis ins 13. Jahrhundert benutzte „griechische Feuer". Die Byzantiner nannten es „Seefeuer", weil es durch Berührung mit Wasser nicht gelöscht wuroe, vielmehr oft dessen H euausfuhr-Verbot. Die Ausfuhr von Heu aus dem Bezirke der Amtshauptmannschaft Kamenz einschließlich der Städte Kamenz und Pulsnitz wird verboten. Heu darf nur ausgeführt werden, wenn auf schriftliches Ansuchen hin die König!. Amts- hauptmannschaft die Ausfuhr ausdrücklich genehmigt und hierüber eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt hat. Dieses Ausfuhrverbot tritt sofort in Kraft. Bretnig, den 27. Dezember 1916. Der Gemeinbevorstand. Sonnabend, den 30. d. M., von nachm. 2—5 Uhr: Brotmarken und Butterkarten im Rittergute. Brotausweise sind mitzubringen. Bretnig, den 27. Dezember 1916. Der Gemeindevorstand.