io? zuwohnen, und die Qualen der Schlachtopfer «nzusehen, die den Henkern uud zugleich den Verwünschungen des Volks hingcgeben wa ren. „Es war, heißt es in einem Berichte über ein Auto da fe' im Jahr i6gO, ein großer Trost für die Andächtigen, eine Be schämung für die Lauen und erweckte das Er staunen aller Anwesenden, als sie Zeugm wa ren von einer Beharrlichkeit, die Jahrhun derte lang bewundert zn werden verdient. Von früh acht Uhr an war Seine Majestät auf dem Balkon, ohne daß die Hitze Sie drückte, oder der große Zusammenfluß Sie belästigte und die langwierige Feierlichkeit Sie langweilte. Ihre Andacht und ihr frommer Eifer waren ihrer Ermüdung so sehr überlegen, daß höchstdieselben nicht einmal auf eine Viertelstunde sich entfernten, um zu essen, und als die Feierlichkeit zu Ende war, fragten Sie, ob es noch etwas gebe, oder ab man nun fortgehen könne." So verfuhr die Inquisition in der Zeit ihrer furchtbarsten Wirksamkeit, Die Spa nier empfanden bas Drückende dieser Anstalt, und die Beschränkungen, welche für persön liche Freiheit daraus hervorgmgen, schon in frühern Zeiten so sehr, daß eines der Haupt- gcfuche der Mißvergnügten im Anfänge von Karts V, Negierung war, dec König möge dafür sorgen, daß die Inquisition ihr Amt mit Gerechtigkeit verwalte. Man würde ir ren, wenn man glauben wollte, die geläu terten Ansichten und der Geist der Duldsam keit, wodurch die neuern Zeiten sich auszeich nen, hätten gar keinen Emfluß auf diese An stalt gehabt. Immer war die Inquisition, selbst seit der letzten Hälfte des iLten Jahr hunderts, ein Gegenstand verdienten Ab- ros scheu- für den philosophischen Beobachter, aber das Schreckliche ihrer Formen ward all- mählig gemildert, obgleich ihre ursprüngliche Verfassung wenig geändert. Nur selten sah man im verflossenen Jahrhunderte Autos da fe' und sehr oft züchtigte die Inquisition nur solche Menschen, welche überall ein Gegen stand von Polizeistrafen gewesen seyn würden. Wahrend dieser Zeit wurde die Gewalt des Gerichts sehr beschränkt. Schon im Jahre 1762 ward der Groß Inquisitor, weit er ge gen des Königs ausdrücklichen Willen , eine Dulle bekannt gemacht halte, welche ein neues französisches Buch verdammte, in ein Kloster dreizehn Stunden von Madrid verwie sen , und eine Verordnung der Regierung ge bot, daß der Groß-Inquisitor keine Befehle bekannt machen solle, die nicht vorher der König gebilligt habe; daß er, wenn er Bul len erhielte, durch welche Bücher verboten würden, sich nach den Landesgesctzen richten und das Verbot nur kraft der Gewalt, dir ihm sein Amt gab, nicht aber mit Anfüh rung der Dulle , verkündigen solle; daß dir Inquisition, vor dem Verbote eines Buches, den Verfasser desselben vorladen solle, um seine Vertheibigung zu hören. Unter Aran da'- Staatsverwaltung ward im Jahr 1770 die Gerichtsbarkeit der Inquisition bloß auf hartnäckige Ketzerei und Apostasie beschränkt, und dem Gericht verboten, einen Unterthan des Königs zu verhaften, ehe nicht jede Be schuldigung gegen ihn völlig erwiesen wäre. Eine spätere Einmischung der Regierung in die Verwaltung des Znquisitionsgerichts schützte einen Theil der Staatsbürger gegen die Wlllkühr und die Neckereien des heiligen Amt-. Es ward im J.hre I7S4 verordnet,