649 nießbar. Den letzten kleinen Nest übcrschicke ich beikommend zu einem beliebigen Versuch. Ich ha, be zwar von diesem Versuch damals hin und wieder erzählt, habe ab rdoch nicht erfahren, daß er nach» geahmt worden sey, außer von der verwittweten Deisbackerin Frau Voigt in zu Friedrichssiadt am PrLesnitzer Schlaue, ^rn der ich damals den Kehl gekauft harte. Düse hat soear das Verfahren ab gekürzt, und den Kohl, ohne ihn erst in der Luft zu trocknen, gleich im Backofen gedürrt, und auch dieses ist gelungen. " ,, Der Vorzug dieser Methode vor der gewöhn lichen Aufbewahrung des Kohls in den Gärten u. a. besieht: z) im Allgemeinen darin, daß alle Blätter, die durch Frost, Fäulniß und Ungeziefer den Win ter l>urch verlohren gehen, beim Dürren für die Consumtion erhalten werden, und s) für den einzelnen Konsumenten, daß er im Herbste wenigstens nm die Halste wohlfeiler einkauft, als im Winter." „Der Braunkohl ist eines von den wenigen im heurigen Jahre gut gerathenen Produkten; es wäre Schade, wenn man dieses gesunde Nahrungsmittel in unsrer bedrängten Zeit nicht aufs beste zu benu tzen suchen wollte." ,, Weil ich glaubte, daß es für vorstehende Be kanntmachung empfehlend seyn würde, wenn sie von der ökonomischen Societät ausging, so habe ich diesen Weg gewählt und überlasse Ew. rc. das Weitere." rc. rc. Schneider. Nach einem hierauf angcsiellten Versuch mit ge dachtem dreijährigem Kohl, den ich durch die Güte des Herrn Land - Rentmeisters Schneider zu dem Ende erhielt, ergab sich, daß er der obigen Empfeh lung völlig entsprach. Es wäre zu wünschen, daß dieses Verfahren, wodurch jährlich eine ansehnliche Quantität Braunkohl vor dem Frost, der Fäulniß, 6Zo den Schnecken u. a. Ungeziefer bewahrt werden könnte, allgemeine Nachahmung fände. Dresden, am LZ. October 1316. Friedrich Christian Franz, Sekretär der ökvnvm. Svcjetät. Bemerkungen über den freien Getreide- Handel. (Fortsetzung.) Nur Freiheit des Gewerbes und innern Ver kehrs überhaupt, wie des Landbaus und Handels mit Lebensmitteln insbesondere, nebst einer völligen Sicherung des Eigenthumrechts, kann als ^in zweck- mäßiges Mittel angesehen werden, Mangel und Theurung im Ganzen zu verhüten, und Ueberstuß, wenigstens hinlängliche Vorräthe zu bewirken. Dies bestätigt die Erfahrung aller Zeiten und Län der; und aus dieser müssen die leitenden Grundsä tze abgezogen werden, wornach man alle gegen Tbeu- rung und Mangel zu ergreifende Maaßregeln zu prüfen und zu beurtheilen hat. r) Nur dann wirb ein hinlänglicher oder über- fiüßtger Vorrath im Lande hervorgebracht, gesam melt und aufbewahrt, wenn das Eigentumsrecht des Producenten und Sammlers oder Verkäufers für immer gesichert ist; wenn beide nicht der Ge fahr ausgesetzt find, von Zeit zu Zeit einen großen Verlust zu leiden, ohne Hoffnung diesen in andern Zeiten durch einen hinlänglichen Gewinn ersetzt zu sehen. Was sonst kann den Landmann ermuntern, die Landescultur gleichmäßig fortzusetzen, und wohl gar zu erweitern, als die Gewißheit, immer und überall, wo cs ihm am vorteilhaftesten ist, ver kaufen zu dürfen? Was anders kann den Eigen tümer größerer Vorräthe, oder den Käufer dersel ben ermuntern, sie für einen möglichen Mangel auf zubewahren, als die Sicherheit des freien Verkehrs mit demselben? Schrankt man diesen ein, so ver brauchen Güterbesitzer und Landleute selbst mehr