A-orker Wochenblatt. Mittheil ungen über -etliche und vaterländische Angelegenheiten. Vierter Jahrgang. Prei« für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 1« gr. SLchs., bei Beziehung des Blattes durch Dotengelegenheit 1S Gr. SLchs. 26. Erscheint jeden Donnerstag. 28. IllNl 1838. Das ehrliche Begrabniß und das Sachs. Mandat vom 20. November 1779. I. Entgegnung. (Beschluß.) Nun spricht Herr rc. Adler noch vom anatomischen Theater zu Leipzig, vom Fallmcister und von der H. Kreisdirckzion. Hierüber nur noch Weniges. Daß das anatomische Theater den Leichnam nicht würde obholen lasten können, ist doch wahrscheinlich nur vorausgesetzt worden, denn er wurde ja doch eher begraben, als die Antwort von Leipzig da sein konnte. Was half also die Benachrichtigung des anatomischen Theaters, da der Herr Gerichtsverwalter ja schon an dem nämlichen Tage, wo der Selbstmord ge schehen war, den Fallmcister zur Beerdigung veran laßte. Ucbrigens ist bekanntlich die Hitze am io. April noch nicht gerade so sehr arg. Was den Fallmelstcr anlangt, so kann ich dem Herrn re. Adler versichern, daß ich einen Fallmcister in meinem Leben noch nicht für unehrlich gehalten habe und daß ich ihm gern die Bruderhand reiche, wenn es zumal ein so rechtschaffener Mann Ist, als der Falkensteincr. Aber kommt auf meine Ehrlich- sprechung etwas an? Denkt zur Zeit der große Haufe auch so? und allgemein so? Wenn mich also der Herr „Berichtiget" hier gefangen zu haben glaubt, und darüber seine Freude zu erkennen giebt, so hat er sich da vor der Zeit einen Spas gemacht, denn wahrlich an diesem Vorurthcile habe ich noch uie gehangen und in meinen Angen ist ein Fallmcister so ehrlich, wie ein Handwerker, so ehrlich, wie ein königlicher Rath, so ehrlich, wie rin Gerichtsver» Walter. — Nun meint Herr w. Adler übcrdieß noch, unser Fallmeister betriebe das Gewerbe eines Fall- meisters nur nebenbei. Was soll das aber für ein Unterschied sein? Wenn eine Person, die sich mit dergleichen Handthicrung abgicbt, einmal anrüchig oder unehrlich ist, so kommt darauf nichts an, ob sie das Gewerbe en gros oder en äetsil betreibt. Aber warum hat uns denn Herr ic. Adler nicht daS Hauptgewcrbe unsers Fallmcisters genannt?. Mich für meine Person würde er sich dadurch sehr zu Danke verpflichtet haben, denn mir ist kein anderes Ge werbe bekannt, sowie denn überhaupt hier unser Fallmcister für den Fallmcister gilt, für weiter nichts. — Sagt Herr re. Adler, das Gesetz schließe auch den Fallmeister von der Beerdigung der Selbst mörder nicht aus *), so überlasse ich diesen Punkt wieder den Sachverständigen zur Beurtheilung. Aber die große Menge denkt nicht an das ihr unbe kannte Gesetz, und die große Menge hätte doch Herr rc. Adler billig berücksichtigen sollen; er hätte be rücksichtigen sollen, daß die große Menge nun ein mal zur Zeit noch glaubt, die Beerdigung eines Ent leibten werde dadurch zu einer unehrlichen, daß der Fallmeister damit zu schaffen gehabt hat. i' Endlich will ich es recht gerne glauben, daß die H. Kreisdirckzivn die Begräbnißweise der Dorfstädter ') Auch hiervon Im Nachträge rin Mehre«. Dir ««»attion.