A-orker Wochenblatt. Mittheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Siebenter Jahrgang. P«it für ten Jahrgang bei Bestellung von der Post 2l Neugroschcn, bei Beziehung des Blatte» durch Botengelegenheit 15 Neugroschen. 1«^ " — ' _ . —. . 'S, 46. Erscheint jede Mittwoche. 16. Nov. 1842. Bekanntmachung. Um das Publikum vor Nachtheilen zu schützen, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nur die bestellten Haupt-Collecteurs, und die, mit besondern, von der Lotterie-Direction ausgestell ten Erlaubnistschcinen versehenen Unter-Collecteurs, zum Verkauf von Loosen der Landes-Lotterie befugt, letztere aber gehalten sind, sich gegen alle Personen, denen sie Loose anbieten, auf Erfordern, durch Vorzeigung des Erlaubnisscheins als eoncessionirte Unter-Collecteurs zu legitimiren, auch die auszugcbendcn Loose mit ihren Namen, unter Beifügung ihres Wohnorts, zu unterzeichnen. Alle Ortsobrigkeiten und Polizeibehörden werden zugleich andurch dienstergebenst ersucht, diejenigen Personen, welche über dem Verkaufe von Lotterie-Loosen betroffen werden, ohne sich durch einen Erlaub- nisischein legitimiren zu können, die Loose abnehmen und solche an die unterzeichnete Lotterie-Direction einsenden zu wollen. Leipzig, den 3. November 1842. Die Königliche Lotterie-Direction. von Loeben. Das Princip der Oeffentlichkeit und Rechenschaftsablegung, dessen Aufrechthaltung man bei Vertretung commun- licher Angelegenheiten als dringend nothwendig er kennt, ist die Triebfeder, welche die unterzeichneten Stadtverordneten bewogen hat, ihre Verhandlungen und Beschlüsse, in Gemasheit der Städteordnung, durch den Druck kürzlich bekannt zu machen. Jeder, der von einem Andern vertreten werden soll, wünscht zu wissen, ob und wie dieß geschieht, und er hat dazu ein, in der Natur der Sache begründetes, Recht, welches um so stärker hcrvortritt, je wichti ger die Interessen sind, die er zu treulicher Wahrneh mung derselben in des Andern Hand gelegt hat. Am höchsten Grade wichtig aber sind in viel facher Beziehung die öffentlichen Angelegenheiten der hiesigen, durch Brandunglück heimgesuchten und seit- dem von schweren Lasten gedrückten, Stadt. Sie können nicht sorgfältig genug erwogen, nicht oft ge nug besprochen werden. Und so mag denn durch die se Miltheilungen auch der hartbelastete Bürger an dem Gange der Dinge, an dem Getriebe deS communlichen Räderwerkes möglichst Kenntniß erlangen und rege» Antheil nehmen! Möge dieß auch zugleich für die Stadtverordneten ein Hebel sein, ihrer heiligen Pflicht gewissenhaft zu genügen! Mögen sie zum allge meinen Besten stets so handeln, wie sie es Angesicht- ihrer Committenten zu verantworten vermögen! Neukirchen, am 10. November 1842. Die Stadtverordneten daselbst. K. Kretzschmar, d. Z. Vorst. Auszug aus den Protokollen der Stadtverordneten zu Neukirchen, vom Jahre 1842. Beschlüsse vom 28. Januar: 1) regelmäßige Siz- zungen zu halten; 2) den Stadtrath zu ersuchen, eS möchten von demselben die von den Stadtverordneten gestellten Anträge, da die jetzige Zeit vorzugsweise in das communliche Wesen eingreife und Beschleunigung