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Hohensteiner Tageblatt : 27.07.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-07-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188607271
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18860727
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18860727
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1886
- Monat1886-07
- Tag1886-07-27
- Monat1886-07
- Jahr1886
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 27.07.1886
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ijühMmitr CMbbitt. jeden Wochentag abends für den folgenden nehmen d!e ErE^°n'b^ Vormittag tl Tag und kostet durch die Expedttion und I / f ^5 Uhr, sowie die Austräger, desgleichen alle durch fre^üw Haus' für Annonccn-Expcditionen zu Originalpreisen HHtnsttiii-kriiWlil, AttliiiiDitz, ÄbttiÄttlWüttiitz, Kkks-orf, Hkrmsilors, ÄW Laiigtübtrn, Fglktn, Mtiilsdorf, Wiistenbraiid, brlbalh, llrsprliiig, Btrnslliirf, Ntichtliba^ Ärschheim, MchuWl, Hütttngruiid rc. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtraths zu Hohenstein. Nr. 134. Dienstag, den 27. Juli 1886. 36. Jahrgang. Witterungs-AuSsicht auf Dienstag, den 27. Juli: Veränderliche Beivölknng mit leichten Regenschauern und warmer Temperatur bei mähigem Süd bis Südwest. Abonnements-Einladung. Bestellungen ans das Hohensteiner Tageblatt für die Monate August und Sep tember werden in der Expedition selbst, sowie von den Austrägern zum Preise von SO Pfg. entgegeugcuommen. Achtungsvoll Die Tageblatt-Expedition. Sächsisches Hohenstein, 26. Juli 1886. Vom 1. August ab findet der Telegraphendienst an Sonn- und Feiertagen nicht mehr wie bisher zwischen 11 und 12 Uhr statt, sondern zwischen 12 bis 1 Uhr Nachm. Die für Sonnabend Abend nach Wüstenbrand unberufene Volksversammlung hat nichtstattgefunden, obwohl der Einberufer derselben, vorher behördliche Erlaubniß hierzu erlangt hatte. Der Referent Herr vr. Bruno Schoenlank aus München traf abends ebenfalls Ivie seine Parteigenossen in Wüstenbrand rin, mittlerweile aber war das behördliche Verbot eingelanfen. Hierauf entfernte sich der Referent mit einem Theil seiner Anhänger und wandte sich nach Hohenstein zu. In der Naumannschen Restauration aus dem Lungwitz-Mittelbacher Landgrabeu sand in den ersten Morgenstunden des heutigen Tages ein kleiner Exceß statt. Drei junge L<ute, zwei aus Oberlungwitz und einer aus Ursprung, befanden sich nur noch in der Restauration und schenkte der Wirth, um zu Bett gehen zu können, den Leuten nicht mehr ein Hier auf entfernten sich diese Gäste, versuchten aber Rache dadurch zu üben, daß sie mit Steinen nach der Haus thür der Restauration warfen. Herr Naumann, als er das Bombardement bemerkt, will zur Thür hinaus gehen, bekommt aber dabei einen gegen die Thür gerich- ieten Stein ins Gesicht geschleudert, der ihn die rechte Wange verletzt und bedeutende Geschwulst veranlaßte. Dies der Thatbestand, alles Weitere beruht auf Ueber- treibung. Der Stein mit welchem der Wurf geführt wurde, dürste ein Gewicht von >/s Kilo haben. Den mehrfach seitens unserer geehrten Leser ge äußerten Wünschen, den Familiennachrichten des Leipziger Tageblattes in unserem Blatte Raum zu gönnen, kommen wir von heute ab nach und verweisen aus die dritte Seile unserer heutigen Nummer. Von ganz besonderem Interesse, und zwar selbst für weitere Kreise, waren auf der diesjährigen amtlichen Konferenz der k. Bezirksschulinspectionen, welche unter dem Vorsitze Sr. Excellenz des Kultus ministers I)r. v. Gerber abgehalten wurde, die Ver handlung „über den Kirchenbesuch der älteren Schul kinder, mit Rücksicht auf die Verhandlungen der 4. ordentlichen evangelisch-lutherischen LandeSshnodc." Der Referent, Schulrath Eichenberg-Dresden, sprach seine Meinung dahin aus, daß man wohl die Ver pflichtung der Lehrer, durch Lehre, Ermahnung und Beispiel auf den Kicchenbesuch der älteren Schul kinder hiuzuwirken, eine weitergehende Forderung aber, insbesondere die, förmliche Kontrole über den Schulbesuch der Kinder „mit Kontrolstrichen" zu führen und bei dem Kirchenbesuche der Kinder die Führung zu übernehmen, nicht anerkennen könne, den Eltern vielmehr das Weitere überlassen müsse. Man erwarte überhaupt in erziehlicher Hinsicht von der Schule jetzt oft zu viel, von dem Hause zu wenig. Warum die Kinder hier und da die Kirche zu wenig besuchten, davon läge der Grund theils in der Gleich giltigkeit der Familie, theils am Mangel an Raum in der Kirche, theils an der Predigtweise, der „Kunst predigt, einem traurigen Erbstück der Kanzelbercdsam- keit." Die scharfe Kontrole sei ganz unevangelisch und rufe leicht geistlichen Hochmuth hervor. („Vater, mein Bruder schläft und ich — ich bete!" Vater: „Wollte Gott, du schliefest auch!") Wie weit sei dann die evangelische Kirche noch von den Beicht zetteln der katholischen Kirche entfernt! — Was die Zwangssührung der Kinder zur Kirche durch die Lehrer anlange, so sei es fraglich, ob man dies dem Lehrer ohne Weiteres zuschieben dürfe und ob es seinem Ansehen und seiner Erbauung nütze; ferner sei zu bedenken, daß man den Einfluß der Eltern auf ihre Kinder in fraglicher Beziehung lahm lege und die Quelle groben Unfugs öffne. (Kurrendaner streiche.) Nach Alledem werde es einer neuen Ver ordnung für Sachsen nach der vom Jahre 1842 er schienenen nicht bedürfen. — Den Aussprachen der Versammlung nach pflichtete man dem Referenten vollkommen bei. Die Steuerbehörden sind veranlaßt morden, ein Strafverfahren wegen Wechselstempel-Uebertretung dann nicht einzuleiten, wenn Wechsel-Accepte vorliegen, welches eines der wesentlichen gesetzlichen Erfordernisse eines Wechsels, insbesondere der Unterschrift des Ausstellers, entbehren. Die in dem Wechselstempel- Gesetz von 1869 enthaltene, hier in Betracht kommende Borschnst könne nur Anwendung finden, wenn der zur Zeit der Annahme, beziehentlich der Aushändigung wrqelegene Wechsel später die Eigenschaft eines voll- 'tändigen Wechsels im Sinne des Gesetzes erlange ind dann die Frage der Stempelpflicht zurBeurtheilung komme. Seitens verschiedener Gewerbtreibender sind bei den Polizeibehörden Beschwerden erhoben über das Unwesen der sogenannten „Ausverkäufe", durch welche der Conkurs zum Besten des Ausverkäufers ruktifizirt wird. Ein Theil des Publikums ist noch mmer naiv genug, zu glauben, daß ein Ausverkauf welchen die Flagge „Concurs'' deckt, ganz besonders Gelegenheit bieten müsse. Nicht selten wird der Loncurs-Ausverkauf noch fortgesetzt, wenn das ur- prüngliche Lager längst erschöpft ist oder gar schon ein gerichtlicher Ausgleich ein Ende gemacht hat Das Lager wird einfach ergänzt und dann, speculirend auf den Glauben der Menge, immer frisch daraus los ausverkaust, zur Täuschung der Käufer und zum Schaden der steuerzahlenden Ge'.oerbsleute. In an- erkennenswerther Weise stellt sich auch in mehreren ächsischen Orten die Polizeibehörde auf Seiten d-r oliden Geschäftsleute. Bekanntlich ist im „Ausland," d. h. in Preußen und den übrigen deutschen Staaten das Spielen in der sächsischen Landes-Lotterie, das dort sehr beliebt st, verboten. Diejenigen, welche als Inhaber säch- ischer Lotcerieloose bekannt wurden, wurden zu einer, allerdings verhältnißmäßig geringen, Geldstrafe ver urlheilt. die namentlich ein glücklicher Gewinner ganz gern zahlen möchte. Der preußische Fiscus erhob neuerdings aber Klage aus Herausgabe des Gewinns. Das drohte für die Spieler recht unangenehm und empfindlich zu werden. So hat der preußische Fiscus gegen einen Kaufmann in Kreuzburg (Oberschlesien) einen Proceß auf Herausgabe seines in der sächsischen Landsslotterie gemachten Gewinnes angestrengt. Nach einer Mittheilung des „Kreuzburger Wochenblattes" hat nun die Entscheidung des Breslauer Ober-Lands gerichts eine Verzögerung erlitten, weil der preußische Finanzminifier die Acten eingefordert hat. Man hält es nicht für unwahrscheinlich, daß der preußische Fiscus die Klage zurückzieht. Genaue Zahlen darüber, wieviel Körnerfrüchte das Königreich Sachsen selbst erzeugt und wieviel es davon über seine Grenze zur menschlichen Nahrung einsührcn muß, sind unlängst von amtlicher Seite veröffentlicht worden. Bei einer Bevölkerung von 3 058 600 braucht Sachsen an Körnerfrüchten durch schnittlich aus den Kops der Bevölkerung 230 Kilo gramm jährlich (als Brod, Mehl, trockene Gemüse re.); das macht einen Jahresbcdarf von 7 034 780 Doppelcentnern. Nun hat aber die Ernte an Körner früchten in Sachsen für menschliche Nahrung im Durchschnitt der Jahre 1880—1885 nur jährlich 2 806100 Doppelcentner betragen; es fehlen also durchschnittlich im Jahre 4 228 680 Doppelcentner, die nach Sachsen eingesührt werden müssen. Es giebt wenige Länder, die hinsichtlich der «Körnerfrüchte so sehr auf fremde Bodenerzeugnisse angewiesen sind wie Sachsen. Dagegen liefert der Kartoffelbau einen den Verbrauch in Sachsen weit übersteigenden Ertrag. In den genannten Jahren betrug nämlich der Verbrauch, selbst wenn man 100 Kilogramm jährlich auf den Kopf rechnet, 3 058 600 Doppel centner, die Ernte aber ergab durchschnittlich im Jahr 11 319 400 Doppelcentner Kartoffeln für mensch liche Nahrung, der Ueberschuß also belief sich auf 9 260 800 Doppelcentner. Daß die Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschlag in vielen Fällen aus Leichtsinn unter lassen wird, darauf deute» folgende Zahlen hin. Von den landwirthschaftlichen Betrieben in Sachsen batten im Jahre 1872 gegen Hagel versichert nur 25 Prozent, im Jahre 1882 bereits 50 Prozent, im Jahre 1885 aber war deren Zahl wieder herabge gangen auf 46>?2 Prozent. Die übrigen 53Vz Pro zent werden wahrscheinlich erst versichern, wenn sie einmal schweren Hagelschaden erlitten haben. Die alte Geschichte von dem Braunen, den man erst dann zudeckt, wenn Jemand hineingefallen! Mancher „kluge" Geschäftsmann bringt bei Be zahlung mittelst Postanweisung 20 Ps. für Porto in Abzug Diese Handlungsweise ist unberechtigt und laut Urtheil des Reichsgerichts sogar straffällig, da in ihr der Betrugsversuch zu erkennen sei. Jüngst ereignete es sich, daß ein Arbeiter bei Reinigung eines Taubenschlages einer Fabrik ver unglückte. Der daraufhin bei der betreffenden Be- russgenossenschaft erhobene Anspruch auf Unfall- Unterstützung wurde abgewiesen, ebenso entschied das dcßhalb vom Beschädigten angerufene zuständige Schiedsgericht, weil derartiges Vornehmen als zum Fabrikbetriebe gehörig nicht erachtet werden kann. Wenn auch die Extrazüge für Alpenreisende Heuer eine nicht minder große Zahl von Theilnehmern fanden wie früher, so ist doch die Zahl der Per sonen, welche es vorgezogen haben, sich der neu ein geführten kombinirbaren Rundreisebillets sür ihre Sommer- oder Ferienreise zu bedienen, diesmal noch viel größer gewesen als die der Extrazügler. Die Vortheile dieser Art zu reisen, sind allerdings auch in die Augen springend. Je mehr die neue Ein richtung bekannt werden wird, desto mehr wird man
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