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Hohensteiner Tageblatt : 22.04.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-04-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189604225
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18960422
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18960422
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1896
- Monat1896-04
- Tag1896-04-22
- Monat1896-04
- Jahr1896
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 22.04.1896
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MMeiner Tageblatt Erscheint «eben Wochentag abends für den folgenden Lag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für nehmen dir Expedition oiL Vorm. IG LH; fowie für Auswärts alle Austräger, deS^i E Annoncen-Expeditionen zu^Origi««ö Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga« Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seisersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg ArMeim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein, Nr^92?^ Mittwoch, den 22. April 1896. 46. Jahrgang. e-I'I-.I.I»,»»!» n Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Adolph Louis Tröltzsch eingetragene Feld- und Wiesengrundstück, Folium 486 des Grundbuchs, für Hohenstein, Parzelle Nr. 43 des Flurbuchs über die Flur, 53,7 a groß, mit 27,03 Steuereinheiten belegt und auf 2000 M. geschätzt, soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und cs ist der 4. Mai 1896, Vormittags als Versteigernngstermi«, sowie der 11. Mai 1«9«, Vormittags 11 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. . » Eine Ucbersicht der aus dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Königliches Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, am 27. Februar 1896. Constantin. Au der Wohnung des Schneiders Max Fröhlich in Hohenstein, Dresdnerstraße, kommen den 5. Mai, Nachm. 3 Uhr verschiedene Pmndobstcte, bestehend in Möbel und Kleidungsstücken, gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohcnstein-Ernstlhal. Secr. Kurth. Q. 178. Sächsisches Hohenstein, den 20. April. Wie aus dem heutigen Jnseratentheil ersichtlich, veranstaltet der Stenographen-Verein „Gabelsberger" vom 28. April ab, im Deutschen Krug hier wiederum einen Kursus m Gabels- litischen Verein zu thun habe, sondern mit einer Corporation die, auf dem Boden des Gesetzes vom 18. Juli 1881 (Junungs- bilvung betreffend) stehe. Nachdem der Jahresbeitrag auf 75 Pfg. pro Mitglied scstgcstellt und die Wahl einiger Vertrauens männer erfolgt war, referirte der Vorsitzende, Herr Schneider meister Adler, über die am 22. März d. I. in Großenhain ab gehaltene Hauptversammlung deS allg. deutschen Handwerker- bundcs im Königreich Sachsen und betonte nach Schluß seines Referats das Zusammengehen mit dem Bunde der Landwirthe und bezeichnete dabei Herrn ReichStagsabgeocdneten Hausse- Dahlen als einen hochzuschätzenden Vertreter im deutschen Par lamente. Sodann fand die Ausgabe der Mitgliedskarten statt, worauf Herr Adler mit der Aufforderung, die Interessen des HandwerkerbundeZ nach Kräften zu fördern, die Versammlung schloß. Ein Antrag aus der Versammlung, dahingehend, gegen die in Aussicht stehende Schließung der Läden um 8 Uhr abends zu petitioniren, fand allgemeinen Anklang, weil gerade dieGc- schäftS-Jnhaber in kleinen Städten dadurch geschädigt würden. Dec Leiter der Versammlung wurde von derselben beauftragt, in diesem Sinnne an den derzeitigen Vorort Großenhain zu berichten. Viele Sänger, welche in diesem Jahre nach Stuttgart reisen, um an den Wettgesängen auf dem deutschen Sänger feste theilzunehmen, dürften noch keine Kenntniß haben von einer (auf den dänischen Eisenbahnen seit Jahren zum Vortheil für die Staatscasse bestehenden) in Württemberg seit etwa 2 Jahren eingeführten Neuerung, nämlich von der Einrichtung der .vicrzehntägigen Fahrkarten". Diese Karten kosten 2. Classe 30 Mk. und 3. Classe 20 Mk., doch ist erforderlich, daß der die Karte lösende Reisende seine Photographie (unaufgczogen) beibringen muß. Im Besitze einer solchen Karte kann dann jemand im Gebiete der königlichen Württcmbergischen Eisen bahn Hinreisen wohin er will und so ost er will. Wir empfehlen diese Karte jenen Besuchern deS deutschen Sängerscstes in Stuttgart, welche sich länger in Württemberg auihalten wollen, weil sie mit derselben 14 Tage lang die landschaftlichen, zum Theil subalpinen Schönheiten des Schwarzwaldes g-nießen können. Vielleicht wird auch bei uns in Sachsen demnächst ein solcher oder ähnlicher Versuch im Interesse sowohl der Touristen, als auch der Staatseinnahmen gemacht. Derselbe dürfte von gleich günstigem Erfolg begleitet sein wie in Württemberg und Dänemark. Ter von der deutschen Sängerschaft zu seinem 60. Ge burtstage durch Ucbcrrcichung einer namhaften Geldspende ge feierte Altmeister Heinrich Pfeil bringt jetzt jedem einzelnen Vereine, der sich an dem Werke der Humanität betheiligt und dazu beigetragen hat, dem Scchzigjährigen einen hoffnungsfreu digen Ausblick in die Zukunft zu ermöglichen in einem gedruckten Schreiben für diese freudige Ueberraschung und ehrende Aner kennung aufrichtigen und herzinnigen Dank dar. Möge dem Altmeister noch manches Jahr beschicken sein, sich dieser Sänger gabe zu erfreuen. Die Gemeinden dienen bekanntlich bei uns dem Staate als Steuereinnehmer, soweit die dirccten Steuern (staatliche Einkommensteuer, Grundsteuer) in Frage kommen. Für Er hebung der staatlichen Einkommensteuer werden den Gemeinden gegenwärtig bei einer Ist-Einnahme bis zu 2000 Mark zwei Procent dieser Einnahme, bei einer Ist-Einnahme von über 2000 Mark 1,8 Procent dieser Einnahme, mindestens aber 40 Mark vergütet. Die Gebühr für die Besorgung der übrigen, den Gemeindebehörden nach dem Einkommensteuergesetze und den dazu gehörigen Nusführungsbestimmungcn obliegenden Ge schäfte ist für die Gemeinden, denen die Anlegung dcrCatastcr ibcrtragcn ist, auf 0,75 Proccnt der Ist-Einnahme und für die übrigen Gemeinden auf 0,5 Procent dieser Einnahme fest gesetzt. Der siebente Dclegirtcntag des Sächsischen Verbandes Deutscher Reichstag. Berlin, 20. April. Im Reichstage wurde in der hcutigeu Sitzung zunächst die zweite Berathung des Gesetzentwurfs zur Abänderung des Genvssenschastsgcsetzcs bei Nummer 8 des Artikels I. fortge setzt. Nach dieser Nummer sollen in das Genosscnschastsgcsetz einige neue Paragraphen eingeschaltet werden, die den Ver kauf der Consunwereinsangestellten an Nichtmitgliedcr, dicUcber- lassung und Benutzung der Legitimation zum Zwecke des Waarcn- bezugcs, die Verleitung zur unbefugten Waarenabgabe (8. 145 a) und die gewohnheitsmäßige Veräußerung aus dem Consum- vercin bezogener Waarcn durch Mitglieder 18- 145 6) mit einer Gcldststrafc bis zu 150 M. bedrohen und auch die Ausgabe von Marken unter Strafe stellen l8- 145a) Einige Ausnahmen von diesen Strafbestimmungen sind vorgesehen. Der welfifche Abg. Freiherr v. Hodenberg empfahl die Festsetzung einer Mindeststrase von 30 M. für den verbotenen Waarcnverkauf durch Angestellte und für die Ucbcrlaffung der Legitimation an Nichtmitglieder. Gchcimrath Hofmann hielt es für rath- samer, dem Gericht die Festsetzung der Strafe zu überlassen. Der freisinnige Abg. Schneider beantragte, die Höchststrafe für den verbotenen Verkauf durch Angestellte auf 30 M. zu be messen. Auch diesem Anträge trat Geheimrath Hofmann ent gegen. Der socialdemokratischc Abg. Wurm empfahl den Antrag des Abg. Schneider, die Abgg. Hammacher (nat.-lib.) und Freiherr v. Stumm (Rcichsp.) sprachen für die CommissiouS- fasfung, der Abg. Fuchs (Centr.) für den Antrag Hodenberg. 8. 145 a wurde darauf unverändert angenommen. Den 8- 145b fand der Abg. Podbielski (cons.) zu weit gehend. Er erklärte sich gern bereit, den unlauteren Wett bewerb der Confumvereine zu verbieten; aber man dürfe nicht deren ganze Thätigkeit lähmen. Der Ccntrumsabgeordncte Fuchs hielt das Gesetz ohne den 8 145b für zwecklos. Aehnlich sprach sich auch der Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) aus, indem er den Nvthstand in Handwerk und Kleinhandel hcrvorhob. Auch der nationallibcralc Abg. Hammacher bezeichnete die Be denken des Abg v. Podbielski als nicht zutreffend. Die Be hauptung, der Nothstand der Kleinhändler sei durch die Con- sumvcreine hervorgerufen, sah der freisinnige Abg. Schneider als unbewiesen an und widersprach dem Paragraphen. Der Rest des Gesetzes wurde im Wesentlichen unverändert ange nommen und als Einführungszcit der 1. Januar 1897 festgesetzt. Dan» folgte die Berathung der vom Abg. Bachem An gebrachten Anfrage über das Duell. Der Abg. Bachem knüpfte an die Ereignisse der jüngsten Zeit an und verlangte eine Umgestaltung der Ehrengerichte, so daß sie Ehrenhändel end gültig schlichten können, und schäfere Strafen gegen schwere Beleidigungen. Im Auftrage des durch Unwohlsein verhin derten Reichskanzlers erklärte der Staatssecretär v. Bötticher, daß ein Verschulden der Behörden in den vorgckommcnen Fällen nicht vorlicge, und daß Erwägungen über Abhülfe an gestellt würden, die aber noch nicht abgeschlossen seien. Der freisinnige Abg. Rickert äußerte seine lebhafte Genugthuung hierüber. Der konservative Abg. Schall kennzeichnete die Stellung seiner Parteigenossen zu der Frage. Sehr scharf äußerte stch der socialdemokratische Abg. Bebel, der das Duell für ein Zeichen „moralischer Verlumptheit" erklärte. Die weitere Berathung wurde auf morgen vertagt: morgen soll auch der freisinnige Antrag über diesen Gegenstand zur Verhandlung kommen. bcrgerS Stenographie. Der Kursus dauert ca. 4 Monate — und das Honorar hierfür beträgt pro Thcilnehmer 5 Mark, gewiß ein sehr niedriger Betrag für den großen Nutzen, der aus der Kenntniß der Kurzschrift erwächst. — Wir wollen nicht unterlassen, auf den Werth dieses geistigen Verkehrsmittels, das von Tag zu Tag immer mehr und mehr die ihm zukommcnde Würdigung und Beachtung findet, ganz besonders hinzuweisen. Welchen Rutzen bringt die Stenographie doch dem öffentlichen Leben, dem Beamten wie dem Kaufmann: die Devste der Gegenwart: „Zeit ist Geld", wird in ihr wie nirgends anders verkörpert. Wir finden die Gabelsbergersche Stenographie daher in Tausenden von Geschäften und gewerblichen Unternehmungen aller Art, in den Schreibstuben der Behörden und Gelehrte», ebenso wie in dem Parlament als eine Dienerin die biS hinauf in die höchsten Kreise anerkannt wird; ihre Kenntniß wird heute schon größtcntheils für irgend eine Anstellung in den er wähnten Bcrmszweigen verlangt, oder doch erhalten solche Be werber den Vorzu,'. Im eigensten Interesse können wir des halb allen jungen Leuten der schreibenden Welt zur T) ilnahme an den erwähnten Kursus rathen, umsomehr als die Steno graphie auf die Entwickelung des Geistes einen fördernden Einfluß auSübt und über welch' schönen Erfolg verfügt beson ders unser Stenographenverein „Gabelsberger." Vorigen Donnerstag veranstaltete dieser Verein in seinem Stammlocal einen Herrenabend, der wie sein Vorgänger einen recht amüsanten Verlauf nahm, Ernstes wechselte mit Heiter cm, das schließlich das Feld allein behauptete. Im Verlauf des Abends wurde auch das Ergebniß deS am 26. v. M. stattgefundenen PreiswettschrcibenS bekannt gegeben, wonach in der 1. Ab- theilung, 120—160 Silben pro Minute, die Herren: Paul Selbmann, den 1. Preis; Heinr. Drechsler den 2. Preis und Hugo ESpringal den 3. Preis, Herr Paul Weinert aber, erst fest einem Jahre Stenograph, eine Belobigung erhielt. In der 2. Abtheilung. für Anfänger, die einen Kursus erst vor einigen Wochen beendeten und in der ebenfalls nach Dictat, 50—70 Silben pro Mmutc geschrieben wurde, konnten die Herren Karl Gräfe den 1. Preis und Rudolf Hundhammer den 3. Preis erhalten, während die Arbeiten der Herren Paul Vogel, Jo hannes Löffler, W'lh. Lorenz, Ernst Selbmann und Georg Zimmermann eine belobigende Erwähnung fanden. Wir ver zeichnen diesen Erfolg des Stenographen-Vereins, dem wir unsere volle Sympathie entgegenbringen, gern, und würden uns freuen, wenn diese Zeilen dazu veranlaßten, daß die uneigen nützigen, ganz im Sinne ihres Meisters ausgeführten Bestreb ungen der Gabelsbergcr-Jünger auch in Hohenstein-Ernstthal mehr und mehr Anerkennung und Unterstütz mg finden würden. Glück aus! Am 1. Mai dieses Jahres stowet wieder eine Fabrikar beiter-Zählung statt. Die durch die am verflossenen 22. März in Großenhain abzehaltene zweite Hauptversammlung des Allg. Deutschen HandwerkerbundeZ im Königreich Sachsen neugestärkte und ge festigte Bundesbewegung nimmt auch an anderen Orten ihren stillen, erfreulichen Fortgang. In Leisnig hat der Bund seit Jahresfrist festen Boden gefaßt und neue Ausbreitung gewonnen, wie der Verlauf der daselbst unlängst vom dortigen Bundes- vorstandsmitglicde nach dem Rathskcllcr einberufenen Versamm lung Leisniger Handwerksmcister bewiesen hat. In Mügeln zählt der Bund bereits 88 Mitglieder, eine stattliche Anzahl für die bekauntlich nicht allzu große Stadt. Von der am Sonn tag den 12. April im Schützenhaus zu Mügeln abgchaltcncn Versammlung des Bundes berichtet das Mügelner Amtsblatt": Herr Schneidermeister Adler, der die Versammlung leitete, cr- ging sich vor Eintritt in die Tagesordnung über das Wesen und die Ziele des allgemeinen denstchen Handweflcrbundcs und gab die hauptsächlichsten statutarischen Bestimmungen kund, laut denen man es betreffs des Bundes keineswegs mit einem po-
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