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Hohensteiner Tageblatt : 22.05.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-05-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-189705228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18970522
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18970522
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1897
- Monat1897-05
- Tag1897-05-22
- Monat1897-05
- Jahr1897
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 22.05.1897
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MkMemcr Tageblatt Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Ml. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 1v Uhr sowie für Auswärts alle Austräger, desgl. alle Annvnccn-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Ruszdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leutersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, PLeitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltmtgsdeziek des SLadteathes zn Hohenstein. Nr. 117. KAMM»«»«««« Sonnabend, den 22. Mai 1897. 47. Jahrgang. Bekanntmachung. Es ist in der letzten Zeit wahrgenommen worden, daß die Unsitte, das Wasser der städtischen Hochdruckleitung in den Privatgrundstücken, welche Wasseruhren besitzen, an den Zapfsteiieu langsam laufen zu lassen, derart sich verbreitet hat, daß ganz energische Maaß- rege ln zur Bekämpfung dieser Wassersteuerhinterziehung ergriffen werden müssen. Gewöhn lich wird der Auslauf- oder Hauptabspcrrhahn so wenig aufgedreht, daß das Wasser nur in einen dünnen Fädchen läuft und in untergestellten Wassergeräßen gesammelt wird. Mit Bezug auf 8 19 des Wasscrregulativs, welcher unter T abgedruckt ist, wird deshalb hiermit bekannt gemacht, daß unsere Wasserwerksorgane sowie die Schutzmannschast streng mmcwiesen sind, bei den vorzunehmendcn Revisionen derjenigen Hauszuleitungen, in welchen Wasseruhren eingesetzt sind, jeden oben erwähnten Fall zur Anzeige zu bringen. Diese Fälle werden dann von uns unrochsichtlich mit Geldstrafe bis 150 Mk, even tuell 2 Wochen Haft bestraft werden und außerdem findet eine Nachschätzung des hinter zogenen Wusserguantums statt. In Wiederholungsfällen wird dem betreffenden Grundstück auf Grund des 8 19 des Wasserregulativs das Wasser der städt. Hochdruckleitung ganz ent zogen werden. Hohenstein, am 17. Mai 1897. Der Stadtrat h. vr. Polster. D 8 19. Wenn wahrgenommen wird, daß in einem Grundstücke durch fortwährendes Laufenlassen, durch Nichtinstandhaltung der Hausleitung oder durch sonstiges unnützes Ver schwenden des Wassers Mißbrauch getrieben wird, oder wenn bei Wasseruhren, durch lang sames Durchlaufenlassen des Wassers, Steuerhinterziehung stattfindet, so ist der Stadtrath berechtigt, das Wasser aus der städtischen Leitung dem betreffenden Grundstück unnachsichtlich sofort zu entziehen. Bekanntmachung. Die diesjährige» öffentliche» Jmpfnttgen im hiesigen Gemeindebezirk finden vom 24. bis mit 29. dieses Monats, ausschließlich des Himmelsahrtstages im hiesigen Emmahvspital von nachmittags 3 bis 4 Uhr statt und zwar am Montag, den 24. Mai a. c. für die Kinder, deren Familiennamen mit dem Buchstaben A — ? Dienstag, den 25. Mai a. c. für die, deren Familiennamen mit 2 — K Mittwoch, den 26. Mai a. c. für die, deren Familiennamen mit U — öl Freitag, den 28. Mai a. c. für die, deren Familiennamen mit O — 2 und Sonnabend, den 29. Mai a. e. für die, deren Familiennamen mit T — 2 anfangen. Jmpfpflichtig sind alle im Jahre 1896 und früher geborenen hier aufhält liche» Kinder, welche »och nicht oder nicht mit Erfolg geimpft worden sind. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. Jedes Kind was an einem der eingangsbezeichneten Termine geiinpft worden ist, muß wiederum acht Tage später im Jmpflvkale zur Nachschau dem Jmpfarzte vorgestellt werden. Im Uebrigen ist den Verhaltungsvorschriften, welche den Eltern der Impflinge aus- gchändigt werden, streng nachzukommen. Hinterziehung der Impfung wird gemäß ß 14 des Jmpfgesetzes mit ent sprechender Geld- beziehentlich Haftstrafe geahndet werden. Oberlungwitz, am 19. Mai 1897. Der G e m e i n d c v o r st a n d. Oppermann. Deutscher Reichstag. Berlin, 20. Mai. Der Reichstag verwies ohne Debatte den Nachtragsetat betreffend die Remunerationen für Beamte des Auswärtigen Amts an die Budgetcommission. — Bei der dritten Berathung des Antrages Rickert betreffend das Vereinsgesetz, bei der Ver treter des Bundcsrathes nicht anwesend sind, führt Abg. Ahl- wardt (b. k. Fr.) auS, von der preußischen Gesetznovelle würden die Antisemiten vielleicht am schärfsten getroffen. Redner wird vom Präsidenten, weil er ausführlich von der preußischen Vorlage spricht, wiederholt zur Sache gerufen, Redner bittet schließlich, den Antrag Rickert mit großer Majorität anzunehmen. Abg. Lerno (Centr.) bespricht das badische Vereinsrecht, das mit dem preußischen Entwürfe nicht im entferntesten zu ver gleichen sei. Abg. Werner (d. Ref.-P.) kritisirt das Verhalten des Gra?en Hohenthal in der vorgestrigen Sitzung und bedauert, daß Sachsen einen solchen Vertreter habe. Der Präsident rügt den Ausdruck. Abg. Werner fortwährend, die Antisemiten wür den trotz der behördlichen Maßnahmen weiter bestehen. Abg. Hilpert (b. k. Fr.) und Abg. Förster (d. Ref.-P.) treten eben falls für den Antrag Rickert ein. Abg. Förster polemisirt gegen einen Artikel der „Kölnischen Zeitung", der fälschlich von einer agrarisch-antisenntischen Fronde spreche, die an der Einbringung der preußischen Vorlage schuld sei. Der Antrag Rickert wird gegen die Stimmen der conservativeu Parteien angenommen. Ein Regierungsvertreter war bei der Berathung des Antrages nicht anwesend. Der Abg. Prinz Alexander Hohenlohe stimmte für den Antrag Rickert. Die zweite Berathung der Handwerker vorlage wird bei 8 81b fortgesetzt. Die 88 81b bis 87 inkl. werden nach längerer Debatte in der Commissionsfassung an genommen unter Ablehnung aller Anträge, die von socmldemo- kratischer und freisinniger Seite gestellt sind. Auch die weiteren Paragraphen bis einschließlich 8 99 werden nach längerer De batte in der Commissionsfafsung angenommen unter Ablehnung aller Amendements Darauf vertagt das Haus die Weiter- berathung auf Freitag 1 Uhr. Tagesordnung außerdem: die Vorlage betr. Servistarif, Äesoldungsvorlage und Nachtrags etat. Schluß 5^4 Uhr. Sachfisches. Hohenstein, den 21. Mai 1897. In der letzten Sitzung des Erzgebirgsvereins sprach Herr Pastor Albrecht über einen Ausflug nach dem Kyffhäuser. Ist auch über diesen Berg und das auf ihm errichtete Kaiser Wil helm-Denkmal vor Jahresfrist in allen Blättern berichtet worden, so fand doch der Vortrag allgemeinen Beifall, da derselbe, von Poesie durchweht, in umfassendster Weise über Ramen des Berges, Gründung und weitere Schicksale der Bury, Entstehung der Kyffhäusersage und über anderes für den Touryten Seheus- würdige in interessantester Weise berichtete. Hierauf erfolgte Aussprache über die Panoramaangelcgenheit, über die wider rechtliche Sperrung eines vom Verein geschaffenen WegeS. Ferner machte ein Mitglied die unerfreuliche Mittheilung, daß auf dem bei Ernstthal gelegenen Stadtrichterberge eine der vom Vereine aufgestellten Steinbänke völlig demoliert und zer schlagen worden sei. Aehnliche Klagen wurden auch laut bcz. der auf dem Marktplatze zu Hohenstein befindlichen eisernen Bänke. Da die Schöpfungen des Vereins der Allgeineinheit zu gute kommen, so wollen wir nicht verfehlen, die geschaffenen Anlagen, die aufgestellten Bänke rc. dem Schutze des Publikums zu empfehlen, bez. die Bitte an dasselbe zu richten, die Verüber von Beschädigungen bei einem Vorstands- oder Vereinsmit- gliede oder auch bei der Polizei namhaft zu machen. Nächsten Sonntag, den 23. Mai, nachmittags 2^ Uhr findet die Inspektion der hiesigen freiwilligen Turner feuerwehr seitens des Chemnitzer Kreisfeuerwehrverbandes, dem das genannte Corps angehört, statt. Die Geräthübunger hierzu finden auf dem Uebungsplatze am städtischen Krankenhause und die Hauptübung an einem Gebäude der Schulstraße statt. Die Inspektion wird von den Herren: Wunderwald-Limbach, Pro fessor Kellerbauer-Chemnitz, Ehrler-Zschopau, Schaarschmidt- Chemnitz vorgenommen. Der Inspektion folgt eine Sitzung im Hotel „Drei Schwanen" hierselbst. Ueber das Vermögen des Kohlenhändlers und Wirth- schaftsbesitzers Friedrich August Schüßler in Meinsdorf ist am Mittwoch, den 19. Mai, Nachmittag ^1 Uhr das Konkurs verfahren eröffnet worden. Der Ortsrichter Heinrich Ernst Heinzig in Meinsdorf wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 12. Juni d. I. bei dem Ge richte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendcn Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 21. Juni Vormittags 11 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Ter min anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkurs masse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forder ungen, für welche sie aus der Sach- abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 5. Juni d. I. Anzeige zu machen. Recht unangenehme Wetteraussichten prophezeit auch der Gothaer Wetterkundige H. Habenicht. Die EiSverhältniffe im Norden sollen derart se'n, daß Mitteleuropa noch längere Zeit feuchtkühles Wetter behält und erst der Spätsommer und Herbst darin Aenderung bringe« wird. Offene Stellen für Militäranwärter (Inhaber des Civil- versorgungsscheines). Bei der Amtshauptmannschast Pirna 1. Juni Diätist, anfänglich 2 Mk. Tagegeld; beim Landgericht Leipzig 1. Juni Dienergehilfe, 1000 Mk. normalmäßig, 60 Mk. Bekleidungsgeld, Gehalt steigt bis 1400 Mk.; bei der Landesanstalt zu Hochweitzschen 1. Juli Wächter, 1050 Mk., steigt bis 1350 Mk.; beim Amtsgericht Annaberg 1. Juni Dienergehilic, 1000 Mk.; 60 Mk. Bekleidungsgelo, Gehalt steigt bis 1400 Mk.; — bei der Staaisanwaltschaft Freiberg Dicner- gehilfe im Gefangenhouse, 1000 Mk., 60 Mk. Bekleidungsgeld, aller 5 Jahre 2(X> Mk. Zulage bis der Gehalt 1400 M. er reicht. Wer Testament machen will, dürfte Anlaß haben, sich zu vergewissern, ob dies- Verfügung auch nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches ihre Giltigkeit behält. In dieser Be ziehung wird darauf aufmerksam gemacht, daß zwar nach Art. 214 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch die vor dem Inkrafttreten des Gesetzbuches erfolgte Errichtung oder Aufhebung einer letztwilligen Verfügung nach den bisherigen Gesetzen beurtheilt wird, auch wenn der Erblasser nach dem Jnkraftreten des Gesetzbuches stirbt; daß dagegen die Wirksam keit der lctztwilligen Verfügung, wenn der Erblasser nach dem Inkrafttreten stirbt, den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz buches untersteht. Nachdem aber das Gesetzbuch die Zahl der gesetzlichen Erben, welche auf einen Pflichtteil Anspruch haben, gegenüber dem bisherigen Recht vermehrt, indem zukünftig auch die Ehegatten sowohl bei beerbter als auch bei unbeerbter Ehe ein Erbrecht anzusprechen haben, und ferner die Berechnung der Größe des Pflichtteils eine Äenderung erleidet, so kann der Fall eintreten, daß ein bis 1900 giltiges Testament nach diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Vollzüge kommt, weil beispielsweise das Rech: aus den Pflichttheil verletzt ist. Herr Seminarobcrlehrer Weise schreibt dem „Bogtl. Anz." unterm 20. ds. Gestern abend kurz vor 8 Uhr habe 'ch einen ganz bedeutenden Erdstoß beobachtet, der auch sowohl in meinem Hause, wie in den Nachbarhäusern verspürt worden ist. Es würde mir sehr angenehm sein, wenn mir die Bewohner Plau ens und des übrigen Vogtlandes in ebenso freundlicher Weise wie früher etwa gemachte Beobachtungen mittheilen würden. Die Glieder der Kirchgemeinde Grumbach mit Tirsch heim seien auch an dieser Stelle auf die nächsten Sonntag in der Kirche zu Grumbach durchHerrn Superintendent Weidauer aus Glauchau vorzunehmcndc Kirchenvisitation hingewiesen. Rach der Predigt im Vormittagsgottesdienste findet KatechiS- musuntcrrcdung statt, der sich eine Visitationsansprache deS Herr Ephorus anschlicßt. An den Gottesdienst schließt sich eine Besprechung mit den Hausvätern der Kirchgemeinde. Der Gottesdienst beginnt bereits vormittags 8 Uhr. Infolge von Meinungsverschiedenheiten zwischen Rath und Stadtverordneten in Chemnitz bezüglich der Straßen'oahnfrage werden die geplanten Linien überhaupt nicht gebaut, so daß die Vororte also ohne die gewünschte Straßenbahnverbindung mit der Stadt bleiben. Aus Mittweida wird unterm 20. Mai geschrieben: Als einen Unglückstag wird man den gestrigen 19. Mai 1897 in die Chronik von Mittweida einzutragen haben. In den Nach mittagsstunden ballten sich rings um den Horizont Gewitter wolken zusammen und gegen 6 Uhr brach unter heftigem Blitzen und Donnern das Gewitter los. In der Stadt trat das Gewitter nur mit starkem Regen und ganz vereinzel
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