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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 28.12.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-12-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190012287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19001228
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19001228
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1900
- Monat1900-12
- Tag1900-12-28
- Monat1900-12
- Jahr1900
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 28.12.1900
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WHeiMlWer WM «rschetttt irden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,55 durch die Post Mk 1.82 frei in'S Haus. Knfeoettr nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu vriginalpreisen. Anzeiger fAr Hoheustein-Grnstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Kernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w° für -e« Verwaltungsbezirk -es Sta-trathes zu Hohenstein-Ernstthal. Organ aller Gerneinöe-Verwaltrrngen der rrrnliegenberr Ortschaften. Nr. 299. Freitag, den 28. Dezember 1900. 50. Jahrgang* Bekanntmachung. Gemäß § 140 des Allgemeinen Baugesetzes für das Königreich Sachsen vom 1. Juli 1900, in Verbindung mit 8 31 der Ausführungs-Verordnung zu diesem Gesetze vom gleichen Tage, wird hiermit Folgendes angeordnet: Schutzmatzreyeln bei Bauausführungen betr. 1. Die Bestimmungen unter Ziffer 2 bis 6 finden Anwendung: s.) bei Hochbauten, wenn einschließlich der Poliere und Lehrlinge mehr als 10 Personen zur Zeit der RohbauauSführungen gleichzeitig auf dem Bau beschäftigt sind; während der Rohbau- ausführungen vorübergehend beschäftigte Arbeiter, wie Zimmerleute und dergleichen, werden nicht in diese Zahl eingerechnet b.) bei Tiefbauten, welche von Unternehmern auSgeführt werden, wenn an einer bestimmten Stelle der Baues mehr als 10 Personen länger als eine Woche gleichzeitig be schäftigt sind. 2. Zur Unterkunft für die an Bauten beschäftigten Arbeiter bei ungünstiger Witterung und in den Ruhepausen müssen Räume geschaffen werden, welche im Mittel mindestens 2,20 m im Lichten hoch, mit Wänden umschlossen und mit einem Dache versehen sind und deren Grundfläche derart bemessen sein muß, daß auf jeden am Bau dauernd beschäftigten Arbeiter (vergl. Ziffer 1) eine Fläche von wenigstens 0,75 czin entfällt. Der betreffende Raum muß einen festen, trockenen Fußboden haben und auf besonderes Erfordern der Polizeibehörde vom 1b. Oktober bis 15. März heizbar sein. Für die dauernd auf dem Bau beschäftigten Arbeiter (Ziffer 1) sind in den UnterkunfSräumen Sitz plätze zur Verfügung zu stellen. Baumaterialien irgend welcher Art dürsen in diesen Räumen nicht ge lagert werden. Bei T'esbauten müssen die Unterkunstsräume so belegen sein, daß der Beschäftigungsvrt eines jeden Arbeiters von der Unterkunftsstätte der Regel nach höchstens 750 m entfernt ist. 3. Bereitet in dicht bebauten Ortstheilen die Herstellung besonderer Unterkunftsräume unverhältniß- mäßige Schwierigkeiten, so kann auch in a..drer Weise für die nöthige Unterkunft gesorgt werden. Auf Schankwirthschaften dürsen die Arbeiter jedoch nur dann verwiesen werden, wenn ihnen der Ausenthalt daselbst auch ohne Entnahme von Speisen oder Getränken gestattet wird. 4. Bei Hochbauten müssen für die in Ziffer 1 bezeichneten Personen Aborte in solcher Zahl vorhanden sein, daß ein Abort sür höchstens 25 Personen dient. Die Aborte müssen derart eingerichtet sein, daß von außen nicht hineingesehen werden kann. Erforderlichenfalls sind vor den Thüren Blenden anzubringen. Für Tiefbauten kann die Polizeibehörde die Herstellung solcher Aborte fordern. 5. Für die nach Ziffer 3 anzulegenden Aborte dürfen keine durchlässigen Gruben angelegt, sondern die Aborte müssen entweder an eine öffentliche Entwässerungs-Anlage vorschriftsmäßig angeschlossen werden, oder es müssen wasserdichte Tonnen, welche nach Bedarf rechtzeitig fortzuschaffen und durch leere mittelst Kalkanstrichs deSinfizirte Tonnen zu ersetzen sind, aufgestellt werden. Diese Tonnen sind durch Sitz- und Stoßbretter zu verdecken. Bei Tiesbauten in freier von Wohngebäuden entfernter Lage kann die Her stellung einer Erdgruoe gestattet werden. 6. Die UmerkunftSräume für die Arbeiter und die Aborte müssen genügend erhellt sein und sind stets in reinlichem Zustande zu halten. 7. Vom 15. November bis 15. März dürfen Stuckateur-, Putzer- und Töpferarbeiten in Neubauten nur dann ausgeführt werden, wenn die Räume, in denen gearbeitet wird, durch Thüren und Fenster ver schlossen sind. Die nur vorläufige Anbringung derartiger Verschlüsse ist für genügend zu erachten. 8. In Räumen, in denen offene Koksfeue» ohne Ableitung der entstehenden Gase brennen, darf nicht gearbeitet werden. Solche Räume sind gegen andere, in denen gearbeitet wird, dicht abzuschließen. Sie dürfen nur vorübergehend von den die Kokskörbe beaufsichtigenden Personen betreten werden. 9. Arbeiterinnen dürfen nur auf solchen Gerüsten Beschäftigung finden, deren Stockwerke durchaus dicht mit Brettern belegt und unter einander nicht durch Leitern, sondern durch schiefe Ebenen verbunden sind. Nach 8 145 des Allgemeinen Baugesetzes sind die Bauausführenden persönlich dafür verantwortlich, daß die vorersichtlichen Bestimmungen allenthalben Beachtung finden. Eine Uebertragung der den Bau ausführenden hiernach obliegenden Fürsorge ist — wie noch nicht genügend bekannt zu sein scheint — nur an solche Personen zulässig, die während der Arbeitszeit beständig aus dem Baue anwesend sind. Jedoch setzt eine solche Uebertragung, die auch an einen auf dem Baue beschäftigten Arbeiter erfolgen kann, vorgängige Anzeige an die Baupolizei-Behörde (Stadlrath) und Verpflichtung der betreffenden Person durch Handschlag voraus. Der Stadtrath wird auf eingehende Anzeigen derartige Verpflichtungen vornehmen. Im Uebrigen ist noch den Unfallverhütungsvorschriften der Sächsischen BaugewerkSberufSgenossenschaft, vom 23. Juni 1896 und den Unfallverhütungsvorschriften der Tiefbauberuf»genossenschaft vom 23. Juli 1889, soweit dielben auf die einzelnen Bauten Anwendung finden, genau nachzugehen. Hohenstein-Ernstthal, am 24. Dezember 1900. Der Stadtrath. vr. Polster. Bürgermeister. Zm Eo«k«rs über das Vermögen des Böcker Richard Paul Ebert in Hüttengrund, Oberlungwitz wird das demselben gehörige Hausgrundstück (neben dem Gasthaus zur goldenen Krone am Hüttenmühlweg) hiermit zum Verkauf auSgeboten. Auskunft ertheilt und Kauf preisangebote nimmt bis zum 8. Januar 1801 entgegen Hoheustein-Ernstthal, am 22. Dezember 1900. Rechtsanwalt vr Haubold. Bekanntmachung. Bei der am 9. dieses Monats stattgefundenen Ergänzungswahl zum Gemeinderathr sind die Herren Gutsbesitzer Heinrich Hein» „ Lonis Günther, „ Hermann Trötzsch, Gartenguts- und Brauereibesitzer Richard Hübsch, Hausbesitzer Richard Jakob, Lagerhalter Friedrich Metzner, Handelsmann Karl Petzold als Ausschußmitglieder, und als deren Stellvertreter die Herren Gutsbesitzer August Buschmau«, Gartenbesitzer Friedrich Bucher, Haus- und Kesselfabrikbesitzer Robert Franz, Kassirer Hermann Kretschmar, Strumpfwirker Louis Friedrich gewählt worden. Nachdem die Genannten die Wahl angenommen haben und Einsprüche gegen daS W«hlverfahren innerhalb der in 8 51 der revidirten Landgemeindeordnung vorgesehenen 14 tägigen Frist nicht erhoben worden sind, wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gersdorf Bez. Chemnitz, den 24. Dezember 1900. Der Gemeindevorstau-. Göhler. Die chinesischen Wirre«. Allmählich leben die durch Selbstmord oder Enthauptung eingegangenen chinesischen Würdenträger wieder auf. Die Auferstandenen scheinen sich in Singanfu, dem Aufenthaltsorte des Hofes, ein Stell- dichein gegeben zu haben. Neuerdings ist dort u. a. auch Lilienying, einer der einflußreichsten Palaft- beamten aufgetaucht, und es wird für wahrscheinlich gehalten, daß auch Kangyi, dessen Tod berichtet wurde, sich noch den Reis des Landes in Singanfu schmecken läßt. Die Collectivnote an die chinesischen Unterhändler wurde am 22. d. M. von allen elf Vertretern der Mächte in Peking unterzeichnet und zwar alphabetisch nach dem Namen der Länder. Da die Note in französischer Sprache abgefaßt ist, zeichnete Dr. Mumm v. Schwarzenstein für Deutschland (^IlemuAne) als Erster. Die chinesische Uebersetzung der Nole wurde von den Dolmetschern aller Legationen gemeinschaftlich besorgt. Jede Macht hatte daS Recht, sich eine Ueber setzung der Worte in die Sprache ihres Landes an- fertigen zu lasten, was seitens Deutschlands, Englands und Amerikas geschah. Ueber die Aufnahme der Bedingungen seitens der Chinesen liegt ein Pekinger Telegramm der Londoner „Morning Post" vor, wonach Sir Robert Hart in einer Unterredung mit Prinz Tsching diesem empfahl, hinsichtlich der Bestrafung der schuldigen Beamten Schritte zu thun, die Eindruck machen könnten. Tsching meinte, die Hinrichtung von zwei oder drei Schuldigen sei möglich, die lebenslängliche Einsperrung Tuans sicher. Er fügte aber hinzu, daß das in Peking beschlagnahmte Privat- und StaatSeigenthum im Werthe vollkommen gleichkomme der von den Ge sandten verlangten Entschädigung. Bon der Rückkehr des Kaisers Kwangsü nach Peking werden die Gesandten wohl endgiltig absehen müssen und vielleicht auch ohne Schaden für das Friedenswerk absehen können. Die neuerdings auf getauchten Gerüchte, daß Kwangsü nunmehr doch von Singansu abgcreist sei, werden nach einem Telegramm aus Petersburg von dem dortigen chinesischen Ge sandten als freie Erfindungen bezeichnet. Der Kaiser kehre nicht zurück, selbst wenn Graf Waldersee eine Strafexpedition nach Singanfu unternehmen sollte, wie die russischen Blätter ankündigten. Eine Rückkehr des Kaisers würde ihn in den Augen aller seiner Unter- thanen herabsetzen; wer einigermaßen das chinesische Ceremoniell kenne, wisse dies zur Genüge. In den neuesten Telegrammen heißt eS: Peking, 23. Dezbr. Li-hung-tschang leidet an großer Entkräftung. Sein Zustand erregt schwere Besorgniß. Selbst wenn er sich erholt, ist es zweifel- Haft, ob er im Stande sein werde, die dem Empfang der Note folgenden Verhandlungen zu führen. Peking, 24. Dez. Die Gesandten versammelten sich heute bei dem spanischen Gesandten Cologan und empfingen dort den Prinzen Tsching. Sie überreichten ihm die gemeinsame Note und zwar mit einer kurzen Ansprache, in welcher die Hoffnung auf eine möglichst schnelle Beantwortung der Note ausgesprochen wird, welche sorgsam mit dem Wunsche auszearbeitet ist, die Dynastie zu erhalten und dem chinesischen Volke keine zu harten Bedingungen aufzuerlegen. Weiter wird in der Ansprache die Hoffnung ausgesprochen, daß der Kaiser von China auf die Nothwendigkeit der sofortigen Einwilligung hingewiesen werde. Die Ant wort wird bi» etwa nächsten Donnerstag erwartet. — Tsching nahm sie mit folgenden Worten entgegen: „Ich habe die Ehre, die auf die Wiederherstellung guter Beziehungen bezügliche Note in Empfang zu nehmen. Ich werde sie sofort dem Kaiser übermitteln und, sobald die Antwort eintrifft, dieselbe mittheilen". Li-hung-tschang ist krank und ließ sich entschuldigen. London, 24. Dezember. Während verschiedene Morgenblätter sich von der gemeinsamen Note der Mächte an China wenig Erfolg versprechen, tritt „Standard" für energisches Vorgehen zur Geltend machung der internationalen Bedingungen ein. Nichts Geringeres als eine Kontrole der chinesischen Finanzen würde wirklich befriedigend sein, wenn sie auch kaum mit der Unabhängigkeit China- in Einklang gebracht werden könne. Wenn indcß die Mächte sich durch die Möglichkeit künftiger Verwickelungen abschrecken ließen, würde ein endgültiges Abkommen niemals zustande kommen. Wären die Mächte schwach genug, sich zurück- zuziehen, ehe sie glänzende Genugthuung für die Ver- gangenheit und ernste Bürgschaften für die Zukunft erlangen, so gäbe es keine Sicherheit sür das Leben und Eigenthum der Ausländer. Dies würde ein unerträglich schimpfliches Ende der Ereignisse des Jahres sein. Die hartnäckigsten Chinesen müssen be- greifen, daß es nothwendig sei, die Fremden künftig- zu achten. Richt durch ihre eigene Wahl, sondern durch die Aktion der Chinesen wurden die Mächte in diese Lage versetzt. Wenn einige darunter sich zurückziehen wollen, müßten und würden England und Deutschland bis anS Ende auSharren, keine Schwierigkeit dürfte sie von der betretenen Bahn abbringen. Berlin, 26. Dez. Feldmarschall Gras Walder see meldet auS Peking unter dem 24. Dezember: Am 22. sind Franzosen 22 Klm. östlich Thso- tschou (halbwegs zwischen Peking und Paotingfu) auf angeblich 2500 Mann chinesischer Truppen mit Artillerie gestoßen. Chinesen sind mit großem Verlust unter Zurücklassung von 5 Fahnen und 4 Geschützen in Richtung auf Kuan-Hsien geflohen. Ebenso wie am 15. in Nungstinghsien (da» unterm 21. gemeldete Gefecht der Kolonne de» Major» v. Haine) handelt eS sich voraussichtlich um den gesammelten Rest schon zersprengter Truppen. Peking, 26. Dezbr. (Meldung der „Agence HavaS".) Die Chinesen griffen eine französische Truppenabtheilung in der Umgegend von Tschi-tschou ?) im Süden von Paotingfu an. General Bailloud chlug sie nach heftigem Kampfe, nahm die Stadt und teckte sie in Brand. Die Chinesen verloren etwa 1000 Mann; die Franzos.n hatten keine Verluste. London, 26. Dez. Der „Standard" meldet vom 24. d. M. aus Schanghai: Hier eingegangenen Nachrichten zusolge hat die chinesische Regierung die Prinzen Tuan und Tschwang an der Grenze der Provinzen Schansi und Schensi verhaftet. Nutzsten
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