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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 23.06.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-06-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190106237
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19010623
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19010623
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1901
- Monat1901-06
- Tag1901-06-23
- Monat1901-06
- Jahr1901
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 23.06.1901
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WeHck-WMer WM 'o Nr. 144. 51. Jahrgang. «WSSSSSSVMWWMWWWSWSSV Sonntag, den 23. Juni 1901 Hohenstein-Grnstthal. Oberlungwitz. Gersdorf, ßugan, Hermsdorf. Zernsdorf. Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Erscheint irden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,b5 durch die Post Mk 1,82 frei in's Hans Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w fnr das Königliche Amtsgericht «nd den Stadtrach zu Hohenstein-Ernstthal. Gvgcrrr crller: Geineinde-Veutvcrltmrgen öer rrurlregeirdeir Ortschcrften. Inserate nehmen außer ver Expedition auch die Au-träger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Qriginalpreisen. Anzeiger für Wegen Reinigung der Geschäftsräume können Freitag, den 28., nnd Sonnabend, den 29. Juni 1991 nur dringliche Sachen Erledigung finden. Hohenstein-Ernstthal, den 21. Juni 1901. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Königl. Generaldirektion der Sächs. Staatse isenbahnen wird in den nächsten Tagen die jetzt im Eisenbahnkörper liegende Gas- und Wasserleitung nach der Unterführung zwischen Weinkeller- und Schützenstroße verlegt werden. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenniniß gebracht, daß bei Vornahme dieser UmlegungSarbeiten eine theilweise Beschränkung des Verkehrs in dieser Unterführung eintreten wird. Hohenstein-Ernstthal, am 21. Juni 1901. Der Stadtrath. vr. Polster, Bürgermeister. 9. öffentliche Stadtverordneteu-Sitzung Dienstag, den 25. Juni 1991, Abends 8 Nhr. Hohenttein-Ernstthal, am 22. Juni 1901. Johannes Noch, Stadtverordneten-V'cevorsteher. Gßlr. Tagesordnung: 1. Kenntnißnahmen. 2. Arealverkauf vom ehem. Rother'schen Grundstücke an der Karlstraße. 3. Festlegung des Niveaus der verlängerten Zeißigstraße. 4. Gesuch der Lehrerkollegien der hiesigen Volksschulen um Verlängerung der Sommerserien auf 4 Wochen. 5. Richtigsprechung n. der Pensionskassenrechnvngen , ^f die Jahre 1898 und 1899. b. der Gasanstaltskastenrechnungen f 6. Ausloosung von Stadtschuldscheinen. BekcrnntuTcrchung, Pferdevormufterung betr. Alle hiesigen Pferdebesitzer werden hierdurch aufgefordert, sämmtliche in ihrem Besitze befindlichen Pferde Mittwoch, den 26. Juni d. Js. vormittags 8 Uhr im Hofe des Gasthofes „zum grünen Thal" hier vorzusühren. Ausgenommen hiervon sind: 1. die Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, 2. „ „ kaltblütiger oder kaltblütiggemischter Schläge unter 3 Jahren, 3. „ Hengste, 4. „ Stuten, die entweder hochtragend sind (d. h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten steht) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, 5. die Vollblutstuten, die im Allgemeinen deutschen Gestütbuch oder den hierzu gehörigen . officiellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, 6. die Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, 7. die Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, 8. die Pferde unter 1,50 m Bandmaß. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen n) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufe- nochwendigen Pferde, b) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Post kontraktmäßig gehalten werden muß. Die Pferde find links an der Halfter mit der Nnmmer der Vorführungs liste zu versehen. Die Aushändigung der Nummer an die Pferdebesitzer erfolgt am Tage vor dem Musterungk- termine durch hiesige Schutzmannschaft. Die Pferde find blank, d. h. ohne Gefchirr und Sattelzeug und möglichst auf Trense mit 2 Zügeln vorzuführen. Die Hufe find zu reinigen aber nicht zu schmieren. Pferdebefitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht oder nicht recht zeitig oder vollzählig, sowie überhaupt nicht ordnungsgemäß vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbei schaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Den Pferdebesitzern, auch soweit sie ihre Pferde nicht selbst vorsühren und den Beschlag- schmieoen wird die Betheiligung an den Vormusterungen warm empfohlen. Gersdorf Bez. Chemnitz, den 13. Juni 1901. Der Gemeindevorstand. Göhler. Die hiesigen Pferdebffitzer werden hiermit aufgefordert, sämmtliche in ihrem Besitze befind- lichen Pferde Dienstag, den 25. Juni d. I., vormittags Uhr pünktlich auf der neuen Straße beim Elektrizitätswerk zur Bormusterung vorzu führen, mit Ausnahme l. der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, 2. der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schläge unter drei Jahren, 3. der Hengste, 4. der Stuten, die entweder hochtragend sind, <d. h. deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten steht) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, 5. der Vollblutstuteu, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch" oder den hierzu gehörigen offiziellen — vom Uniorklub geführten — Listen eingetragen und von einem Bollbluthengst laut Dockschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, 6. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, 7. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, 8. der Pferde unter 1,50 m Bandmaß. Außerdem kann unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung einlreten; Gesuche sind rechtzeitig an den Unterzeichneten einzureichen. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pfeide sind ausgenommen: a) Beamte im Reicks- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde, b) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pserdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Post kontraktmäßig gehalten werden muß. Die Pferde find links an der Halfter mit der Nummer der Vorführungsliste zu versehen. Die Aushändigung der Rammer an die Pferdebefitzer erfolgt am Tage vor dem Musierungstermine. Die Pferde sind blank, d. h. ohne Geschirr und Sattelzeug und möglichst auf Trense mit 2 Zügeln vorzuführen. Die Hufe sind zu reinigen aber nicht zu schmieren. Pferdebefitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht oder nicht rechtzeitig oder vollzählig, sowie überhaupt nicht ordnungsgemäß Vorführer, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Den Pferdebesitzern, auch soweit sie ihre Pferde nicht selbst vorführen, und den Beschlagfchmieden wird die Betheiligung an den Vormusterungen warm empfohlen. Oberlungwitz, am 18. Juni 1901. Oppermann, Gemeindevorstaud. Bekanntmachung. Nachdem die Gemeindekaffenrechnungen für Hermsdorf aus das Jahr 1900 ausgestellt worden sind, liegen dieselben vom heutigen Tage ab 4 Wochen lang in der Gemeindeexpedition zu Jeder manns Einsicht öffentlich aus. Hermsdorf, deu 21. Juni 1901. Der Gcmcindcvvrstand. Müller. Bekanntmachung. Nachdem sämmtliche Gemeindcrechnungen für das Jahr 1900 fertig gestellt, liegen dieselben von heute ab 4 Wochen lang zur Einsichtnahme für Betheiligle in hiesiger Gemeindeveiwaltung während der Geschäftsstunden aus. Wüftenbrand, am 15. Juni 1901. Dcr Gemcindevorstand. Schubert. Alpei r-Soi röerzübe. 1. Am 13. Juli nnd 14. August 9^> Rachm. Vorm. 6 w 6°" Nachm. Nachm. "Rachm. Vorm. 7 o -Kufstein -Lindau -Lindau, zurück von Friedrichshafen -Stuttgart -Friedrichshafen -Friedrichshafen, zurück von Lindau Fahrkartengiltigkeit 45 Tage. Schluß des Fahrkartenverkaufs am Tage vor ZugSabgang Rachm. 6 Uhr. Außerdem verkehrt am 29. Juni d. I. ein Sonderzug von Leipzig Vapr. Bf. nach München, zu welchem aus sämmtlichen sächsischen Stat'vnen Auschlußfahrkarten auSge- geben werden. Näheres ergiebt die bei den Stationen unentgeltlich zu erhaltende Uebersicht. Königl. Generaldir. der Tächf. Staatseifenbahnen. Abf. Glauchau Ank. München C.-Bfi am anderen Tage 2. Am lft. Juli. Abf. Glauchan Ank. Friedrichshafen, Hasenbi. (am 20. Juli) 3. Am 20. Juli. Abf Glauchau Ank München C.-Bf. (am 21. Juli) Fahrpreise für Hin- und Rückfahrt: Glauchau-München -Salzburg oder Bad Reichenhall l. Kl. II. KI. III. Kl. 40,2 M. 29,0 M. 20,7 M. 54,9 M. 39,3 M. 27,9 M. 4t',2 M. 35.4 M. 25,1 M. 60,4 M. 43 2 M. 30,7 M. 60,4 M. 43,2 M. 30,7 M. 46,3 M. 33,4 M. 23,8 M. 58,5 M. 42,0 M. 29,8 M. 60,4 M. 43,2 M. 30,7 M.
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