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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 04.12.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190412047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19041204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19041204
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1904
- Monat1904-12
- Tag1904-12-04
- Monat1904-12
- Jahr1904
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 04.12.1904
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Sonntag den 4 Dezember 1904. Jahrgang. Nr. 282. Erscheint jede« Wochentag abcnds für den folgende» Tag uxd lostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1^5 . durch die Post Mk. 1,82 frei in's HauS. Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dein Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Hohenstein Ernstthal, Oheriungwih. Gersdorf, Kugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Langmberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengruud u. s. w. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Hohenstein-Ernstthal. Grgcrrr crller Genreirröe-Verrvaltrrngerr der rrrnlregenöorr Ortschcrftorr. Anzeiger für Gemeinsame öffentliche Atzung des Rats- ick AMmOneten-Mgiums Dienstag, den 6. Dezember 1904, abends 8 Uhr. Hohenstein-Ernstthal, am 3. Dezember 1904. vr. Polster, E. Redslob, Bürgermeister. Stadtverordneten - Vorsteher. Tagesordnung: Haushaltplanberatung. Die Neufestsetzung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter betreffend. Nach Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern voin 21. Dezember 1903 — Nr. etc. Pf. etc. 1905 Kratt. in Tagearbeiter im Sinne in Artikel 1 Ziffer VI deS aus dem nachstehenden Ver- 420 III G. — wird der Betrag der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher von tz 8 des Krankenvcrsicherungsgesetzes unter Beachtung der Vorschrift Neichsgesetzes vom 25. Mai 1903 für den hiesigen Regierungsbezirk in der zeichniffe ersichtlichen Weise neu festgesetzt. etc. Bezirk der Studt Hohenstein-Ernstthal: Erwachsene männliche „ weibliche Jugendliche männliche „ weibliche etc. Die neuen Sätze treten mit dem 1. Januar Chemnitz, am 11. Juni 1904. Königliche Kreishauptmannschaft, v. Welch M. — ., 30 10 90 Arbeiter 2 ,, 1 1 Die vorstehende Neufestsetzung hat für die Jnvalivenverfichernng derjenigen Personen, die Nicht Mitglieder der Allgemeinen Ortskrankenkasse oder ein Betriebs- (Fabrik-) Krankenkasse sind, (z. B. Hausgewerbetreibende der Tabaklabrikation und der Textilindustrie häusliche Dienstboten) die Wirkung, daß vom 1. Januar 1905 ab die männlichen mindestens in der II. und die weiblichen mindestens in der II. Lohnklasse zu versichern sind mit Ausnahme 1 ., der Haus-Treiber und -Spuler, für die seit dem 1. Juni 1901 300 M. (— l. Lohnklasse) und 2 , der Hausbeamtinuen, für die vom 2. Januar 1905 ab 551—850 M. (— III. Lohnklasse) als Jahresarbeitsverdieust festgesetzt worden sind, ferner 3 ., der Hauslehrer und Erzieher, die stets mindestens der IV. Lohnklasse anzugehören haben. Bei denjenigen, die gegen eine im voraus für Wochen, Monate, Vierteljahre oder Jahre ver einbarte feste bare Vergütung beschäftigt werden, die auf's Jrhr berechnet, höher ist als der 300 fache Betrag des obigen ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter, wird der Versicherung diese Ver gütung zu Grunde gelegt. Ttadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 30. November 1904. I>r. Polster, Bürgermeister. We. Die ans gemischten Ehen (Ehen zwischen Personen evangelischen nnd katho lischen Glanvensbekenninisfes) hervorgeggngenen Kinder sind in der Regel in der Konfession des Paters zu erziehen. Es ist jedoch den Eltern gestattet, durch freie Ueberein- kunft hierüber unter sich etwas anderes festzusetzen. Eine solche Uebereinkunft ist an eine Einwilligung der Ettern oder Vormünder nicht gebunden, es sind aber hierbei teils die allgemeinen Bedingungen eines rechtsbeständigen Vertrages, teils auch die gesetzlich vorgeschriebenen Formen zu beobachten. Der gleichen Vereinigungen können sowohl vor Eingang der Ehe, als während derselben geschlossen, auch mit Beobachtung der Formvorschriften wieder aufgehoben oder verändert werden. Auf die religiöse Erziehung derjenigen Kinder aber, die das 6. Lebensjahr bereits erfüllt haben, ist der Ab schluß, die Aufhebung oder Veränderung solcher Vereinigungen ohne Einstus;. Um der Unzuträglichkeit zu begegnen, daß die in Betracht kommenden Eltern auf die Not wendigkeit der Abschließung eines Vertrages erst bei der Aufnahme der Kinder in die Schule, wo es dazit in vielen Fällen bereits zu spät ist, aufmerksam werden, wird hiermit aus die obigen gesetzlichen Bestimmungen und auf das Erfordernis des rechtzeitigen Vertragsabschlusses hingewiesen. Hohenstcitt-Ernstthal und Glaucha«, am 26. November 1904. Tic Königliche BczirkSschulinspektinu. Der Stadtrat. Der Königliche Pezirksschulinspektor. Dr. Polster, Bürgermeister. Schulrat Lötzsch. We. Es sind bei unS eingegangen: I . Nr. 46 bis 50 des diesjährigen Reichsgesetzblattes mit folgendem Inhalte: Verordn, über das Jnkraftreten von Vorschriften des Gesetzes, betr. weitere Abänderungen des Kronkenverstcherungs- gesetzes, vom 25. Mai 1903 für die preußischen Knappschaftskassen: Bekanntm., betr. die Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung; Bekanntm., betr. den internationalen Verband zum Schutze des gewerb lichen Eigentums; Verordn., betr. die Emschädigung Schutztruppenangehöriger für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; Bekanntm., betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs; Bekanntm.. betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues; Verordn., betr. Ergänzung der Militär-Trans- port-Ordnung für Eisenbahnen; Bekanntm., betr. Ergänzung des Militärtarifs für Eisenbahnen; 2 .) das 24. und 25. Stück vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt«! für das Königreich Sachsen, enthaltend: Verordn., eine anderweite Aenderung von 8 6 der Ausführungs verordnung zur Gewerbeordnung vom 28. März 1892 betr.; Verordn., die Enteignung von Grundeigen tum zur Erbauung einer uvrmalspurigen Gütcrbahn von Copitz nach der Herrenleithe und einer Eisenbahn von Bühlau nach Dürrröhrsdorf betr.; Bekanntm., die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem außerordentlichen Landtage betr.; Verordn., polizeiliche Vorschriften über Waffen und Schießbedarf betr.; Allerhöchste Verordn., Ernennungen für die I. Kammer der Ständeversammlung betr. Diese Gesetzblätter liegen im Rathause Zimmer Nr. 1, 14 Tage lang zu jedermanns Einsicht aus. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 2. Dezember 1904. Or. Polster, Bürgermeister. We aus der Klasse der Gutsbesitzer, aus der Klasse der Hausbesitzer Montag, Ser 12. Dezember V. I bestimmt. 1. Gem.-Aelt. Fabrikant Alban Siegert, 2. 3. „ Albert Vogel, Privatmann Moritz Ebersbach, Die Ansässigen wählen nachmittags von ^1—stz4, die Unansässigen von 5 bis 8 Uhr. Die Stimmzettel sind von den Stimmberechtigten persönlich und zusammengefaltet abzugeben. Die bis Ablauf der festgesetzten Zeit nicht Erschienenen können zur Abstimmung nicht zugelassen werden. Die zu Wählenden sind auf den Stimmzetteln so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen, oder Namen nicht Wählbarer enthalten, sind dieselben nach 8 45 der rev. Landgemeindeardnung uugiltig. Einwendungen gegen das Wahlverfahren sind bei Verlust derselben binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau anzubringen. Bei dem Gemeinderat verbleiben und sind deshalb zur Zeit nicht wählbar die Herren: Gustav Bennewitz j aus der Klasse der Unanfässtge«. Es sind für diese Herren Neuwahlen vorzunehmen, außerdem ist für jede der 3 Klaffen ei« Ersatzmann zu wählen. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Zur Wahl ist die hiesige Gemeinde in zwei Bezirke eingeteilt: 1. Wahlbezirk: Kat.-Nr. 1 bis mit 150, 501 bis mit 663 Abt. und 1 bis mit 42 Abt. L Hierzu gehören auch diejenigen Personen, welche hier Grundstücke besitzen, aber auswärts wohnen. 2. Wahlbezirk: Kat.-Nr. 151 bis mit 500. Als Wahllokal ist für den 1. Wahlbezirk das Restaurant „zur Post", für den 2. das Restaurant „Reichel s neue Welt" und als Wahltag Gm.-RMMWMhle» in MluWitz Mit Ende dieses Jahres scheiden aus dem Gemeinderate aus die Herren: Oberlnngwih, am 2. Dezember 1904. Ler Gemeillvevorstaud Lieberknecht. Gutsbesitzer Eduard Engelmann, „ Emil Wendler, „ Hermann Beckmann, „ Ernst Wagner, „ Moritz Schubert, Hausbesitzer Strumpfwirkermstr. Herm. Schaarschmidt Hausbesitzer Otto Kunze, „ Fabrikant August Härtel jun., „ „ Alban Hodermann, „ Schneidermeister Paul Wörner, „ Fabrikant Hermann Hertel, „ „ Otta Nitzsche, Unansässiger Strumpfwirker Otto Köhler, „ „ Friedrich Baldauf, „ „ Moritz Dörr. Louis Friedrich Meher Louis Meher ? Louis Zimmermann s Tischlermeister Heinrich Venter l Sattlermeister Hermann Kranke s Gartenbesitzer Franz Jungnickel j Kektmutmachnng. Mit Ende dieses Jahres scheiden aus dem Gemeinderate die Herren Gutsbesitzer Gustav Kretschmar, Mühlengutsbesitzer Hermann Krötzsch, Gartengutsbesitzer Ernst Hartig, Hausbesitzer u. Schmiedemeister Ernst Heuschkel, „ „ Klempnermeister Albert Büttner, „ „ Strumpfwirkermeister Robert Uhlmann, als Anfäfstge aus Die Ausschcidenden sind wieder wählbar. Es sind somit insgesamt: 2 Vertreter aus der Klasse der Gutsbesitzer, 1 „ „ „ „ „ Garteuautsbesitzer, 3 „ „ „ „ „ Hausbesitzer, sowie je 2 Stellvertreter aus der Klasse der Gutsbesitzer, 1 der Gartengutsbesitzer und 3 der Hausbe sitzer zu wählen. Die Wahl findet Montag, den 5. Dezember 1904 von vormittags 1l Uhr bis nachmittags 7 lthr
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