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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 06.12.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-12-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-190712065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19071206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19071206
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1907
- Monat1907-12
- Tag1907-12-06
- Monat1907-12
- Jahr1907
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 06.12.1907
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Amtsblatt für lös Wch!. K»!tzcriA nnS öen Ll^trat jo Höheiißtisi-Erüsilhlil. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Vernsdorf, Vieinsdvrf, Langenberg Falken, Reichenbach, Callenberg, LaugenchurSdorf, Grumbach, Tivjch- heim, Kuhschnappel, Wüftenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, L«gmi Erlbach, Pleißa, Nußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w (Erscheint jeden Wocheittag abends für den folgenden Tag und kostet dura, die Austräger Fernsprecher !I Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch di« Austräger auf dein Lande snsgigen, das Viertestayr Mk. 1.55», durch die Post bezogen Mk. 1.92 frei ins Haus. Nr. 11. js auch befördern die Annonceu-Expeditionen solche zu Originalpreisen Nr. rsq. Zreitag, den 6 Dezember 1907.Jahrg. Die Selekta in Hohenstein-Ernstthal beginnt Ostern 1908 neue Kurse. Jede gewünschte Auskunft erteilt und nimmt Anmeldungen bis zum 14. Dez. an allen Schultagen von 11—12 Uhr im Schulhause entgegen. Direktor Dietze. Der 4. Termin Gemeindeanlage« und der Gemeindezins für 19V7 ist spätestens bis 14. Dezember I. »n die hiesige Gemeindekaffe — Rathaus, links 2. Zimmer — abzuführen. Alle verbleibenden Reste müssen zwangsweise beigetrieben werden. Oberlungwitz, am 5. Dezember 1907. Der Gemeiudevorstaud. Lieberknecht. Freibank. HM: Verkauf lm ztWm Rindfleisch, Pst. K Pf». Das Wichtigste. *) Die Zweite Kammer begann am Mittwoch die Beratung der Wahlrechtsreform. Minister Graf Ho hentHal gab die Er klärung ab, daß die Regierung auf dem Kompro mißwege die chaffung einer möglichst befriedigenden Wahlrechtsreform erstrebe. Die Erklärung der Kon servativen und Nationalltberalen lauteten gleich ent gegenkommend. * *) Die Fraktionen der Blockparteien im Reichstage berieten am Mittwoch über eine Er klärung, in der dem Fürsten Bülow volles vertrauen ausgesprochen wird. Der Reichs kanzler hatte erklärt, er werde aus der Eventualität, daß eine Einigung unter den Blockparteien nicht zu sitande komme, seine Konsequenzen ziehen. * *) Die Kommission des preußischen Abgeord netenhauses zur Vorberatung der Polenvorlage hat diese mit 19 gegen 9 Stimmen abgelehnt. * Das Londoner Blatt „Manchester DiSpatch" veröffentlichte Aeußerungen, die der Deutsche Kaiser über die gegenwärtige internationale politische Lage einem Diplomaten gegenüber in Highcliffe getan haben sollte. Von amtlicher englischer Seite wird dazu erklärt, daß eine der- artige Unterredung zwischen dem Kaiser und einem hochgestellten Diplomaten niemals stattgefunden hat und reine Erfindung ist. * Wegen Erkrankung des Königs Oskarvon Schweden wurde der Kronprinz zum Regente > ernannt. * Nach Meldungen Londoner Blätter soll der entwichene Ballon „Patrie" bet der Farm Ballpalagh in Irland nicdergefallen sein. Die Maschinerie sei vollständig zerstört. *) Näheres an andere, Stelle. Sächsischer Landtag. Zweite Kammer. 31. öffentliche Sitzung vom 4. Dezember. Am Regierungstische: die Minister Dr. Graf p. Hohenthal, Dr. p. Rüger und Dr p. Otto. Die Tagesordnung enthält: 1. Allgemeine Vor- beratung über das König!. Drkcet Nr. 12, den Entwurf zu einem Wahlgesetze für die Zweite Kammer der Ständeversammlung betreffend. 2. All gemeine Vorberatung über den Antrag der Ab- geordneten Günther, Roch, Bär und Müller- Hirschfelds, die Reform des Wahlrechts für die Zweite Kammer betreffend. Dieser Antrag geht dahin, die Regierung zu ersuchen, noch in dieser Sesston einen Gesetzentwurf vorzulegen, der oaS ReichStagSwahlr-cht für die Landtag-- Wahlen einführt und weiter bestimmt, daß die Wahlen an einem Sonntage vorzunehmen sind, u«ter gleichzeitiger Einführung von Stichwahlen. S. Allgemeine Vorberatung über den Antrag der Abgeordneten Günther, Bär und Roch, die König!. StaatSregierung zu ersuchen, der Stände versammlung baldigst einen Gesetzentwurf vorzu- legen, nach welchem frühestens im Oktober eines jeden Jahres ein ordentlicher Landtag einzuberustn ist. Auf Vorschlag des Direktoriums wird die Debatte über alle drei Punkte gemeinsam eröffnet. Minister Dr. Graf v. Hohenthal r Mit dem neuen Wahlrechte sollte die Aufgabe gelöst werden, daß auch die staatserhaltenden Elemente gegen eine Majorisierung durch die staatsfeindlichen geschützt würden. Die Erfüllung dieser verlockenden Aufgabe hat neben ihrer dankbaren Seite, wie tö es an meinem eigenen Leibe gespürt habe, auch eine undankbare. AIS ich vor dem Gemeindetage zu Bautzen meine Ansichten veröffentlichte, habe ich eS mit der Absicht getan, um möglichst noch vor dem Zusammentritt deS Landtages eine Klärung der öffentlichen Meinung herbeizuführen. Anfangs klang der Widerhall aus der Oeffentlichkett durchaus nicht erfreulich. Von allen Seiten wurden nur die an geblichen Mängel der Vorlage betont, für die Arbeit der Regierung, die gewissenhaft, fleißig und schwer gewesen war, fand sich von keiner Seite ein Wort der Anerkennung. Hatte ich doch sogar — von den Invektiven der sozialdemokratischen Blätter, deren anmutige Tonart ja sattsam bekannt ist, ganz zu schweigen — in einem bürgerlichen Blatte eine längere Auseinandersetzung lesen müssen, die mit den Worten schloß: „Werft da« Scheusal in die Wolfsschlucht". Allerdings hatte der Verfasser dieses Artikels sich so ausgedrückt, daß man nicht ohne weiteres erkennen konnte, ob er mit dem Scheusal den Entwurf oder mich gemeint hatte. (Grob- Heiterkeit.) Bis zu einem gewissen Grade hatte ich einen solchen Erfolg erwartet. Denn ich mußte eine Vorlage bringen, die, um möglichst allseitig akzeptiert werden zu können, keinen ausgesprochenen Partet- charakter trug; ich mußte versuchen, einen Mittel weg zu finden, der von allen denjenigen begangen werden konnte, die den einigermaßen guten Willen hatten, etwas Ersprießliches zustande zu bringen. Die Vorlage mußte w gestaltet werden — wenig- stenS war daS meine Ansicht —, daß sie in diesem Hause womöglich eme Zweidrittelmehrheit finden könnte, daß sie für daS jenseitige hohe Haus akzep- tadel war, und daß sie unter Berücksichtigung deS Umstands, daß sie auf einer liberalen Grundlage aufgebaut sein sollte, doch alle Kautelen gegen die lleberflutung der Kammer durch staatsfeindliche Elemente enthielt. Die Politik und namentlich die parlamentarische Politik beruht ja auf einer ganzen sieihe von Kompromissen. Niemand kann mit dem Kopfe durch die Wand, weder die Regierung noch die Parteien. Von dieser Wahrheit werden sich auch diejenigen überzeugen müssen, die mit ihren abfälligen Urteilen nicht zurückgehalten haben und ihrer Un zufriedenheit über die Vorlage in teilweise un- degründeten Vorwürfen Ausdruck verliehen haben. Hat man doch leider selbst in einer sehr ansehn- lichen Versammlung der Regierung Uebelwollen gegen die konservative Partei vorgeworfen. Aber rch erlaube mir, dem geehrten Herrn, der diese Ansicht ausgesprochen hat und der ja in di sem Hause einen hervorragenden Platz einnimmt, zu sagen, daß sich weder in meiner Bautzener Rede noch in der Tätig keit, welche die Regierung entfaltet hat, um die Wahlrechtsvorlagen vorzubercsten, irgend ein Anhalt für diesen Angriff gefunden hat. Denn es kann doch nicht darin eine Unfreundlichkeit gegen eine Partei erblickt werden, wenn die Regierung an der Vorlage, die sie gemacht hat, festhält, und wenn alle UmstimmungSoersuche an ihr abprallen. Ich sollte eher meinen, daß die sachliche und ruhige Haltung der Regierung für jeden Gutgesinnten, also auch für jeden Konservativen, mehr einen Anlaß zur Genug tuung bieten sollte als irgend etwas anderes. — Man hat fernrr behauptet, die Vorlage zeige in allen ihren Teilen die Furcht vor der Sozial- demokcatie. Ich weiß nicht, ob eS am Platze ist, einer Regierung, die den Mut gehabt hat, eine Vorlage einzubringen, die beinahe auf allen Seiten bekämpft morden ist, Mangel an Mut vorzuwerfen. Ich möchte indes bei dieser Gelegenheit konstatieren, daß die Furcht ein Gefühl ist, das der Regierung fremd ist; und was meine Person anlangt, so nehme ich für mich diejenige Eigenschaft in Anspruch, die Fürst Bismarck in einer berühmten Reichstagsrede allen Deutschen zugesprochen hat. Ich fürchte keine Partei und ich fürchte keine Person in diesem Hause. (Beifall.) Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber auch bemerken, daß ich diejenigen Herren außerhalb des Hauses, die mir schon jetzt mit Straßen- demonstrationen und ähnlichen Betätigungen des groben Unfugs gedroht haben für dxn Fall, daß ihre Wünsche nicht in Erfüllung gehen, auch nicht fürchte. (Bravo l Mit demselben Recht, mit dem man mi Furcht oorwirft, weil ich bestrebt bin, Bildung und Besitz gegen die Brutalisierung durch die Masse zu schützen, mit demselben Rechte könnte man dem guten Hausvater, der sein Besitztum durch einen Damm vor der lleberflutung durch Wildbäche schützt, Furcht vorwerfen. (Abg. Günther: Schlechter Ver- gleich I) Ich will auf die Einzelheiten des Entwurfs jetzt nicht etngehen. In Ermangelung von positiven Gegenvorschlägen — auf die reine Negation bedar eS ja in diesem Stadium keiner besonderen Ant wort — kann sich die Regierung über etwaige Konzessionen nicht aussprechen. Werden ihr Ver- besserungSvorschläge unterbreitet, so wird sie für diese Vorschläge sehr dankbar sein, sie wird über diese Vorschläge diskutieren und sich gern eines Besseren bekehren lassen, wenn sich ergibt, daß sie auf falschem Wege ist. (Bravo!) Eine Verant wortung aber, meine Herren, wird die Regierung nicht tragen können: DaS ist die Verantwortung, daß auch diese Ständeversammlung vorübergeht, ohne ein ersprießliches Resultat gezeitigt zu haben. Die Verbitterung, die daS noch ungelöste Wahl rechtsproblem in weiten Kreisen unseres Landes er- regt hat, muß so schnell wie möglich beseitigt werden. Wie ich daher den Wünschen der Kammer nach Möglichkeit Rechnung tragen werde, so bitte ich auch Sie dringend, daß Sie nach Möglichkeit sich be- mühen, auf der Grundlage deS Gesetzentwurfs zu einer Einigung mit der Regierung zu gelangen; denn ich nehme ohne weiteres an, daß Sie alle bereit sind, daS jetzt bestehende Wahlrecht durch ein besseres zu ersetzen. Ich habe die feste Ueberzeugung, daß eine offene, ehrliche Aussprache am schnellsten und besten zu dem Ziele führen wird, das wir alle wünschen. Wir müssen suchen, die Diskussion so zu gestalten, daß sie gedeihliche Früchte trägt. In diesem Sinne ruft Ihnen das sächsische Volk zu: Der Worte sind genug gewechselt, laßt mich auch endlich Taten sehen. (Großer Beifall.) Geh. RegterungSrat Heink: Viele würden die Einheitlichkeit in dem Entwürfe vermißt haben. (Sehr richtig!) Aber die Regierung erblickte gerade n der Zusammenfassung zweier verschiedener Systeme einen Vorzug der Vorlage. ES liege ein gewisser Lidersinn darin, daß den Gemeinden jeder Einfluß auf die Gesetzgebung verschlossen sei, während man Sen Einfluß deS einzelnen Staatsbürgers als selbst verständlich hinnehme. AuS dieser Ueberzeugung sei Ler Gedanke eines Zwischengliedes zwischen Selbst verwaltung und Volksvertretung entstanden. Der konstitutionelle Bau werde erst seine Krönung er- halten, wenn der erste Abgeordnete der Selbst- Verwaltung in dieses HauS eingezogen sei. Durch sie Schärfe der Wahlkämpfe würden manche Leute der politischen Tätigkeit ferngehalten, sie sollten durch die Kommunaloerbände mit herangezogen werden. Redner bittet dies als einen weiteren Vorzug der Vorlage zu betrachten. An dem allgemeinen direkten Wahlrecht wolle die Regierung unbedingt festhalten, aber daS allgemeine gleiche Wahlrecht sei nach den Grundsätzen der Regierung so lange unmöglich, als Besitz und Bildung in der Minderheit blieben. Sie müsse also am Pluralstimmrecht festhalten. Ueber die Zusatzstimmen für Bildung und Besitz sei in der Begründung deS Entwürfe« alle« Nölige gesagt. Dem Alter habe man keine Zusatzstimme gegeben. Bei gegenseitigem guten Willen sei eine Verständi gung über die Wahlrechtsreform möglich. Abg. Opitz (kons.) wirst einen historischen Rückblick auf die Entwicklung des Wahlrechts seit Errichtung deS Norddeutschen Bundes. Da« 1896er Wahlrecht habe jedenfalls Sachsta angesichts deS Ausfalls der Reichstagswahlen vock 1893 vor einer schweren Erschütterung bewahrt. Gewiß habe da« Wahlsystem seine Mängel, und eS sei hohe Zeit, da eine Aenderung etntreten zu lassen. Die Rechte be grüße es daher mit Freude, daß die Regierung jetzt eine Vorlage gemacht habe, und er sei von seinen politischen Freunden beauftragt, zu erklären, daß sie entschlossen seien, der Regierung mit nachdrücklichster Unterstützung an die Seite zu treten. Als Ziele stellt Redner auf: schleunigste Beseitigung deS in direkten Wahlsystems, größere Erleichterung deS Zu tritts zu diesem Hause für die breiten Massen und! ängstliche und gewissenhafte Sorge dafür, daß die! Umsturzpartei nicht etwa die Mehrheit in der Kammer erhalten könne. Redner wenLn dann zu den Einzelheiten der Vorlage und sprach: hch scharf gegen die Wahlen durch KommunalverbLndr au». Durch die Regierungsvorlage würden direkt zwei Klaffen von Abgeordneten geschaffen und eS bestehe die große Gefahr, daß die von KommunalverbSaden ge wählten Abgeordneten auch in der Kammer voll ständig unter den Einfluß eines Manne« (de« Amt«» hauptmann«) geraten. Auch für die geschäftig Be handlung der Vorlagen sei die Zweiteilsr^ ein Nachteil. Eine Auflösung der Kammer würde um Bezug auf die von den Kommunalverbändes ge wählten Abgeordneten ein Schlag in« Wasser ter», wenn nicht gleichzeitig eine Auflösung der wählenden Körperschaften erfolgte. Redner beantragt hierauf namens der Fraktion, die Vorlage an eine außer ordentliche Deputation von 21 Mit gliedern zu verweisen. Gr hätte gewünscht, daß die Kegterung in der Begründung zum Dekret Nr. 12 wenigstens etwas auf die zahlreichen Wahlrechts vorschläge eingegangen wäre. Er müsse deshalb an die Regierung daS Verlangen stellen, daß sie, wenn fich die Unannehmbarkeit dieser Vorlage herauSstelle, >ann die Frage prüfe, ob nicht ein allgemeiner, gleiches, direktes und geheimer Wahlrecht, modifiziert durch das Pluralsyftem, möglich sei. Der Antrag Opitz auf Verweisung der Vor lage an eine besondere Deputation wird allseitig unterstützt. Geh. Rat Gchelcher: Kein einziger Abgeord neter dieser Kammern sei auf Grund des direkten Wahlrechts gewählt worden. Die Folgerungen der Abg. Opitz seien also nicht zutreffend. Abg. Echieck (nat-ltb.) Das allgemeine, gleiche Wahlrecht müsse für den Reichstag bestehen bleibe«, sei aber für den Landtag unannehmbar. Ebens» der Eventualantrag Günther. Seine Fraktion be grüße eS mit Genugtuung, daß die Regierung die Idee deS Pluralwahlrecht» ausgenommen habe, die zuerst von seinen politischen Freunden in die Dis kussion gebracht worden sei. Allerdings bedürfe er deS weiteren Ausbaues. Unbedingt ablehnend stellen ch seine politischen Freunde zur Wahl der Abge ordneten durch die Kommunalverbände, eine neue form deS indirekten Wahlsystems. Durch sie würde die joltttk in Körperschaften hineingetragen, denen sie esser serngehalten werde. Weiter hätte er auch Be denken gegen die vorgeschlagene WahlkreiSeintetluug. Die Trennung zwischen städtischen und ländlichen Wahlkreisen, die unserer Ansicht nach den bestehenden Verhältnissen nicht mehr Rechnung zu tragen ver mag, müsse beseitigt werden. Dagegen müssen Wahl kreise gebildet werden, die bet möglichst gleicher Ein wohner- resp. Stimmenzahl in sich als geographisch abgerundet gelten können. Wir sind bereit, von der Eindrittel-Erneuerung deS Landtages Abstand zu nehmen. Der Antrag auf alljährliche Einbe rufung des Landtages könnte doch nur berücksichtigt werden, wenn wir gleichzeitig auf eine einjährige StaatshauShaltperioüe zukommen wollten. Wir wollen gern mit der Regierung gemeinsam an dem vorliegenden Werke arbeiten und werden alles daran setzen, noch in dieser Sesston ein Wahlgesetz zustande zu bringen, daS weiten Kreisen unserer Bevölkerung Befriedigung gewährt. (Beifall.) Abg. Günther (sreis.) stellt den Aeußerungen deS Abgeordneten Opitz über den WaylrechtSraub oom Jahre 1895/96 gegenüber fest, daß ein Ver dienst dem Dreiklassenwahlrecht unter keinen Um- tändcn zukomutt. Selbst bedeutende StaatSrechtS- ehrer haben damals in einer Erklärung warnend die Stimme erhoben gegen die Verschlechterung deS Wahlrechts. Was bringt nun der neue Entwurf ? Dem sächsischen Volke steht jetzt das Recht zu, 82 Abgeordnete zu wählen, in Zukunft dürfen auf Grund der Verhältniswahl die Wähler nur 42 Ab geordnete wählen, sie geben dem Staate also nur ein Rumpfparlament. Die Wahlen durch Bezirks ausschüsse können als eine Willensäußerung de- Volkes unmöglich gelten. Sie seien eher eine Fäl schung der Volksmeinung. Auch verschiedene andere Bestimmungen deS Gesetzentwurfes sind nicht« weniger al« freiheitlich, sondern eher ultra-reaktionär. Wa« im Reich möglich sei, müsse auch in Sachsen an gängig sein. (Widerspruch.) Man möge sich doch endlich einmal von der Furcht vor der Sozialdemo kratie befreien. Es ist doch ganz klar, daß bei kleinen Leuten, denen man ihr Wahlrecht beschnitten hat, nur Haß erzeugt wird. Eingehend auf Einzelheiten des freisinnigen Antrag«, erklärt Redner, daß er und seine politischen Freunde sich hauptsächlich von dem Gedanken leiten ließen, ollen, etwa 700000 säch sischen Staatsbürgern gleiches Wahlrecht zu gewähr leisten. Die im Jahre 1895 gemachten Fehler dürfen nicht wiederholt werden. Znsammenfassend seien
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