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03-Drittes-Blatt Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 31.08.1913
- Titel
- 03-Drittes-Blatt
- Erscheinungsdatum
- 1913-08-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-19130831033
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-1913083103
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-1913083103
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- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1913
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A T ^2^ rr Z >-» L> 'L Z «KA I'LZ LZ 8 -'S'UL L ZK 8 kirchlicher Angelegenheiten zu beteiligen, so wer den wir damit auch in jenen volkskreisen kirch lichen Linn und kirchliche Treue stärken. Hierzu ist der Erlaß des Airchenregiments, die Einrichtung des Helfersystems betreffend, dankbar zu begrüßen. Dieses Helfersystem könnte noch weiter ausgebaut werden und so gerade durch das Heranziehen kirchlich interes sierter Arbeiter und Handwerker zur Körderung kirchlichen Lebens und kirchlicher Litte viel mit beitragen. Kerner wäre es zur Erstarkung einer Kreiwilligkeitskirche innerhalb der Nachwuchs kirche entschieden sehr vorteilhaft, wenn in jeder Gemeinde des Jahres vier bis sechs Versamm lungen zur Besprechung allgemeiner, kirchlicher Kragen abgehalten würden, zu denen aber nur diejenigen Personen Zutritt hätten, die die Er klärung kirchlichen Sinnes bei ihrem Antrag aus Eintragung in die Wählerlisten abgegeben haben. Das würde die kirchlich gesinnten Gemeinde- glieder veranlassen, sich zahlreicher, als es bis her geschehen ist, in die Wählerlisten eintragen zu lassen. Dadurch würde der Areis wirklich lebendiger Temeindeglieder innerhalb der Ge meinde immer größer werden; auch würde dem Vorwurfe, daß unsere Landeskirche viel zu sehr Pastorenkirche und viel zu wenig Temeindekirche sei, immer mehr an Berechtigung genommen werden. And soviel ist doch klar, daß bei einer eventuellen Trennung der Airche vom Staate — dann diese innerhalb der bisherigen Kirch gemeinde bestehende Kreiwilligkeitsgemeinde die 8pes ccclemne inturne, d. h. den Grundstock für die zukünftige Gestaltung unserer Airche, bilden würde. Aber, und damit komme ich zu dem zwei ten Punkte, dies alles müßte durch die kirchliche Gesetzgebung bi«de«d für die Allgemeinheit, mit anderen Worten für aüe evangelisch« lutherischen Kirchgemeinde« Sachsens ge macht werden. Hauck nennt unter den Hauptmitteln der Zurüstung unserer Airche auf eine eventuelle Trennung der Airche vom Staate vor allem eine intensive Pflege der kirchlichen Sitten, indem man ihre noch vorhandenen Reste zu erhalten und neue kirchliche Litten zu schaffen sucht. Dieser ganz gewiß richtige Gedanke hat viele Einzelgemeinden veranlaßt, alte Litten, die früher Allgemeingut der ganzen Landeskirche waren, aber die man — vielleicht aus über triebener Kurcht vor Austritten — bei Gelegen heit der Einrichtung der Givilehe abschaffte, wieder ins Leben zu rufen. Sch meine die Ein führung der Aeuschheitsprädikate und anderes mehr. Aber da es jetzt der Einzelgemeinde überlassen ist, ob sie diese Litten wieder ein führen will, oder nicht, so entstehen mit der Zeit bedenkliche Zustände. In der einen Gemeinde sind die Aeuschheitsprädikate Litte, in der an dern nicht, in der einen existiert noch ein Braut kranzregulativ, in der andern nicht, in der einen gibt es Bestimmungen über die Beerdigung von Selbstmördern, in der andern nicht. — Dadurch entstehen eine Menge Reibereien und Wider wärtigkeiten. Entweder muß man, wenn diese Litten bei der jetzigen Kreizügigkeit oder wegen anderer damit verbundener Unzuträglichkeiten für die Jetztzeit nicht mehr passen, sie allge- mei« abschaffen, oder, wenn die oben genannten Bedingungen nicht zutreffen, sie allgemein ein führen. Ich persönlich stehe auf dem Stand punkte, daß, da nun einmal diese alten Sitten früher ganz abgeschafft wurden, sie auch nicht wieder eingeführt werden sollen, weil tatsächlich Unzuträglichkeiten damit verbunden sind. Doch das näher zu erörtern, gehört nicht hierher. Aber in der ganz richtigen Erkenntnis, daß die kirchliche Sitte das kirchliche Leben stärkt, haben sich in letzter Zeit in vielen Gemeinden wunderschöne Sitten gebildet, die bei niemand, oder höchstens nur bei kirchenfeindlichen Glie dern der Gemeinde Anstoß erregen, z. B. Auf stellung eines Regulativs über die Patenwahl bei unehelichen Aindern, Einführung einer be sonderen Abendmahlsfeier für die zur Kahne einberufenen jungen Mannschaften und deren Angehörige, ein besonderer Gottesdienst zur Er öffnung des Aonfirmandenunterrichts und an deres mehr. Es wäre zu wünschen, daß, wie einst die Gesamtkirche auf Anregung einzelner Gemeinden hin die Konfirmation und die Einrichtung der Beichtrede angenommen hat, jetzt auch wieder diese von Einzelgemeinden ausgehenden Anregun gen zur Kräftigung der kirchlichen Litte Gemein gut der ganzen Kirche würden. Ls sind in letzter Zeit für alle Kirch gemeinden gültige Gesetze erschienen, z. B. ein Gesetz über die Anbringung eines Kastens an den Kirchen zum Zwecke der Bekanntmachung kirchlicher Landes- und Drtsgesetze, ein Gesetz über eine Neueinrichtung der Airchenbuchführung und anderes mehr. Würde man in ähnlicher Weise durch all gemein gültige Gesetze neue Einrichtungen zur Belebung kirchlichen Linnes und kirchlicher Litte innerhalb aller Gemeinden vorschreiben, so würde sich dies für eine eventuell spätere Tren nung der Airche vom Staate als äußerst segens reich erweisen. Die Aircheninspektionen und unser hohes evangelisch-lutherisches Landeskonsistorium wissen es gar nicht, wie viel Macht sie noch haben und wie gern — wirklich kirchliches Leben weckende Gesetze und Anordnungen entgegengenommen werden. Hier nenne ich unter andern die erst kürzlich erschienenen Nerorduunge« über die Beteiligung der Airche an Armenleichen, deren Hauptvorzug es ist, daß sie eben eine Nerord «u«g und nicht bloß eine Anregung ist. Es soll nicht geleugnet, sondern vielmehr dankbarst anerkannt werden, daß unser Airchen- regiment sowohl durch das Aonsistorialblatt als auch durch Vermittelung der zurzeit üblichen Airchenvisitationen unsern Airchgemeinden allerlei Anrrgnuge» gibt, innerhalb der Gren ze« der Giuzelgemeiude ein regeres kirch liches Leben zu ermöglichen. Aber nur in alle« Airchgemeinden gemeinsam vorhandene kirch liche Litten und Gebräuche werden einst, wenn die Trennung zwischen Ltaat und Airche wirk lich eintreten sollte, ein mächtiges, starkes Band der Zusammengehörigkeit bilden. Lolche gemeinsame Litten und Gebräuche aber lassen sich nicht durch Anregungen, sonder« nur durch Gesetze erziele«. Das gilt nun auch für den letzten Punkt, den ich erwähnen will. Um die Airche für eine eventuell spätere Trennung vom Staate finan ziell lebenskräftig zu machen, hat unser Airchen- regiment angeregt, daß jede Gemeinde ein vorläufig unantastbares, werbendes Airchen- vermögen sich schaffe, daß mit anderen Worten das jetzige Geschlecht für den Kortbestand des kirchlichen Wesens bei dem zukünftigen Geschlechte sorge. Gewiß ein herrlicher Gedanke! Denn wenn Hauck auch mit Recht, wie vorhin schon erwähnt, die jetzige finanzielle Unterstützung der Airche durch den Staat noch nicht als den größten Segen der Verbindung beider für die Airche bezeichnet, so ist doch ganz sicher, daß bei einer eventuellen Loslösung des Staates von der Airche wenigstens für die llebergangszeit der Mangel dieser finanziellen Unterstützung sich außerordentlich fühlbar machen würde, — und deshalb muß die Airche sich jetzt schon finanziell kräftigen, sowohl in ihren Einzelgemeinden als in ihrer Tesamtanstalt. Aber unsere Airchgemeinden sind bisher ge wohnt gewesen, z. B. bei größeren Ausgaben für kirchliche Neubauten, ebenso wie die Schul gemeinden und die politischen Gemeinden, nicht nur das gegenwärtige, sondern auch das zu künftige Geschlecht mit der Verzinsung und Til gung der Aosten zu belasten, sie können sich - deshalb nur sehr schwer hineinfinden, in Ver folgung der eben genannten Anregung jetzt im Gegenteil für das zukünftige Geschlecht zu sorgen. Und doch ist dies unbedingt notwendig. Da heißt es denn: vickesut consules, oe yuiä 6e- trimeuti capist res publica, frei übersetzt: das Airchenregiment ord«e an, daß die Airch gemeinden der Zukunft keinen Mangel haben. Wenn es einfach Gesetz würde, daß jede Ge meinde für jedes angefangene Tausend ihrer Seelenzahl jährlich nur zehn Mark unter Aon- trolle der Aircheninspektion unantastbar werbend anlegen müsse, so würde nach ^52 Zähren jede Gemeinde für jedes angefangene Tausend ihrer Seelenzahl reichlich hunderttausend Mark Airchen- vermögen besitzen. Würde damit der äußere Bestand des kirch lichen Lebens der Zukunft gewährleistet, so würde durch treues Wachen über das Bekenntnis unserer Kirche und durch eifrige Pflege kirchlicher Sitte auch das innere kirchliche Leben der Zu kunft vor Schaden bewahrt werden. Und darum: So wenig wir, als wirklich kirchlich gesinnte Männer der Gegenwart, die Trennung der Airche vom Staate wünschen sollen, so kann doch dieses Schreckgespenst uns die freudige Hoffnung für die Zukunft unserer Airche noch lange nicht rauben, wissen wir doch — und das ist schließlich die Hauptsache, daß Lhristi Worte von seiner Airche für alle Zeiten Geltung behalten müssen, daß nämlich auch die Pforten der Hölle sie nicht überwältigen sollen. Mag auch vielleicht im Laufe der Zeiten ihre äußere Gestalt sich nochmals ändern, das Evangelium von Ghristo und die von ihm ge stifteten Sakramente werden ihre segensreiche Araft bis ans Ende aller Tage behalten. Und wenn die evangelisch-lutherische Airche dieses Evangelium von Lhristo lauter und rein fort predigt und die ihr anvertrauten Sakramente auch weiterhin nach dem Willen ihres göttlichen Stifters verwaltet, so wird es doch trotz allen Anfeindungen immer heißen: „Gottes Wort und Luthers Lehr' vergehen nun und nimmermehr!" Dessen sind wir fröhlich! Amen! Nagdaknen-Hilssverein zu Lhemnitz. Der Magdalenen-Hilfsverein zu Lhemnitz versendet seinen ^7. Jahresbericht auf das Zahr ld!f2, dem wir Kolgendes entnehmen: Das Zahr !jdl2 brachte uns in seinem Verlauf zwei mal Wechsel in der Leitung un seres Magdalenenstiftes. Anfang Mai verließ uns Schwester Elisabeth Artiger. An ihre Stelle trat mit freudiger Bereitwilligkeit vertretungs weise Schwester Maria Schuhknecht, unsere Ltadtmissionsschwester. Sie hat 5 Monate lang mit ganzem Herzen und mit vielem erzieherischen und wirtschaftlichen Geschick in Hilbersdorf als eine rechte Ltistsmutter geschaltet und gewaltet. Am Vktober schickte uns das Mutterhaus eine neue Vorsteherin in der Person der Schwester Dlga Böder, die die Zügel des Regiments mit Alugheit und Güte ergriff und sich bald so in die neue Arbeit eingelebt hat, daß sie jetzt schon mit dem Stift aufs beste verwachsen ist. Bei dem zweimaligen Wechsel hat unser Kräulein Wächter aus alter Anhänglichkeit treu und gütig ausgeholfen. Im Bestand der Zöglinge ist der Wechsel etwas Natürliches und Notwendiges. Hier ge«
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