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02-Ausgabe Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 07.09.1919
- Titel
- 02-Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1919-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-19190907022
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-1919090702
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-1919090702
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-09
- Tag1919-09-07
- Monat1919-09
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Wßem-LmMl TUM —l -^ - .. - ---------- ... ' n- ' - - - — Nr, 207 Sonntag, d^i 7. September Iö12 ^wvite^ Bian. Verordnung über -ir sm 8. DkLüber ZMO VarWnehmeode VolkozähluAü» 'Ani X. Okto, er 1919 findet nach >>n vü iiurannng in . c chh jede Gcmeckidebehörde spä ejien I-Vva'Z deren Beiitz in g.udci. .nil die diniere. diejenige 'Aiizalu ^^riland die jee in da.- INen'e R icksA.e oas seuder Erkundigungen. Ghlerliile und Hausbaiimigen. die in der bei ihren Herrschasten und Arbeitgebern zum 8. Oktober in Sachsen ständig oder übergehend sich ausbaiten. Dabei gilt als ein- den in deren auszuierügen iodag von k nagen. scheidender Zeitpunkt die Ätii.ernachi, Die Gäste von Gasthäusern und Wo 'N ha us siebende oder bewegliche Baulichleit über gange» Zühl»»g zu 'AGls aus Jeder bcwohlcke .Abständige Ginsvezir: bil aus, so sind nach Bedarf weitere Haushaltungslisten und das so gesammelte Wahlbezirks in ein Die,e Pakete erhallen als l. S andere Verwandte mw.i zn be->zm Verteilung Toch er ordnung spü.cstens de- Die Amlshauptmaunschasten ba- 8. den Die Wiedcreinfamntlung liebst überall am 9. Oktober zu 2. Ob ! i e g e n h e i l e n de r B e Hord e n. Die Ämtshauptmannschaslen und 3 die er- aus Drucksachen, umsas- 3 'end (A) den. die die Amtshaup'kman-nschasien bis erhalten Dresden, 1 Lkpiemier 1S1S. Aus- Wirtschaftsminifterium die gen Art bergen sowie die Insassen von Anstalten Art Kasernen. Barackengefangencn- oder und die slic den Zählbezirk ungefähr Zahl von Haushaliungslistcn lA) jedes ihm lnngsmaterial jedes zujammenzu.chnüren. Haushailungskisten Zäblcrlisten (B) Gcmeindelisten (C) den kann. nnbewoigl.es Fa: rzeugc zugereäme! die Am sbanplmann an er- 7. de voni die zur grenzen der Hauswirte, Volkszählung bin- lmbeu ihren Ent- ,md meinden durä> scheiden. iahen, tnng im au Ergibt Hau >tadt- adte den bald einer vera' besonderer dasz ein übrv 17. mgesühn isl, sind zu oie, ig, vZ,i den Ainishaurl.' ersorderl eben An eimng zuj wob- rv er ringe- Vie er gewol aukzu- Reichs- übersen reu Sie der (B) tige Zäh- Paket ttö- zuzu- Em- inachen. lichkeit lind tunlichster Beächlennigung ledigen. 2. Das Statistische Landcsamt har in je zügeln ri der nn le nncu Scihaf- vou Haussa> .ung-Aisten noch zalner oder >>au''? -.unas- in der Sohn, achten. und durch die Besitzer, Vor ¬ papiere für itn lassen. Oer- al.cr In- von schein u.i I'ckll' deren äansban .ra-list« Die erforderlichen Gemeinde d-e u bildenden Zühlbczirke isl so zu Liste lHausbaltungsivforstand. Ehe'rau, Ork/Zeinwohner, insjbesondere als auch auf den Zweck der zuwcncn. Nachdem das Niaterial der Zahldezirl« Prüfling zu unterwerfen und die etwa ndllg er scheinenden Berichtigungen und Ergänzungen zu veranlassen, erforderlichenfalls durch unmütelba res Vernehmen mit den Gemcindcbebärden. wel che verpflichtet sind, die Rückfragen mit Ptinkt- mas w folge von Militärdienst oder schäft abwesend sind, nicht al abwesend. 9 Oie Austeilung der Zählnugsiisten An die Oblicgenhei.en vollständig vertraut machen, haben ihnen spätestens bis zum t. Okto- dic Zählpapiere, zwei Stück der Zählerlisle ushab kl i' cm er Vorhauden'ciit von o lei bi, geina sz vom 21 ri .u Veröl^niing schlossenen Verbänden (in Kasernen, Baracken, Lazaretten, Lagern ujw.) in der Nach, vom 7. zum 8. Oktober 1919 umergcbracht waren, ge nügt summarische Angabe der Anzahl in den Spalten 9 und 10 der HaushallungKiit?. 2. Bei der Ausfüllung der Haushaltungs- der Fahrt über Nacht im Laufe des Tages an langenden Schiffe zu erstrecken 6. Die Zählung der Anwesenden ersolgr durch namentliche Aufzeichnung der zu zählen den Personen bei derjenigen Haushaltung, in deren Wohnung oder zugehörigen Näumlichkeilen sie vom 7 zmn 8. Oktober- übernachtet haben. 7. Die zu einer Haushaltung gehörenden, ! nicht dc Fe-Rude auch die Gäste in Gasthäusern und Herber- sowie die Insassen von Anstalten akiei einzeln einzutragcn jind. Für Militärpersonen und Kriegsgefangene: unter Aufsicht der Heeresverwaltung in ge ¬ ben einzelnen Haushaltungen am. o. er beZ i »an Oktober I9l9 an die Amtshauptmannichai» zu libersenden. überwiesenen Zählbezirks genau anzugeben, so- das; über die Zugehörigkeit einer Wohnstätte kein Zweifel entstehen kann. der Militärbehörde des Ortes zu überlassen. -1. Die Zäylbezirte sind innerhalb der Ge ¬ rn onen; dabei deren Zähler listen gesondert isl aus die in listen zu legen Auischrin den Namen des Zäblorts und die Zäl.lbczirlsnummer und werden nach der Num- mernsolge für die ganze Gemeinde iorgml'ig zusammengepackl. Die abgeschlossene und be glaubigle Gemeindelisle ist obenan zu legen lausende Nummern zu inner zusammengepacite Zahenngs- mi n'lrarer, in mündli.h ^inzu ben die Vollständigkeit der Zählung in An- selmng aller Gemeinde- »nd selbständigen Guls- bezirke sowie sämtlicher zu dcmelben gehörigen Wolmpkätze zu prüsen und erforderlichenfalls die nachträgliche Ergänzung anzuordnen. 2. Das soweit nötig, vervo liländigte Zählungsmalerial isl von den AiNlSbauptwrnn schas.cn nach Gemeinden zu ordnen und zu numerieren und nebst den unbenutzt gebliebenen Formularen bis zum 2:1. Oktober an das Sta tistische Landesaml einzusenden. von ihnen dutch Anfragen beim Statistischen Landesaml auszuklären. 2. DD Vornahme der Volkszählung ist spätestens bis 1. Oktober durch die Amtshaupt- mannschas.en und die Stadträte der zu 1 be zeichneten Slädie mi.tels öffentlicher Bekannt machung zur Kenntnis der Einwohner zu brin gen. In dieser Bekanntmachung ist sowohl auf die in Aussicht genommene Mitwirkung der abwesend sind, durch Unter wi icm.M wa!m<> werden, die zur Zeit der zwecken benulzt wird. Im Zwei'ek, wclher Flüssen usw. ankernden werden ollen, entscheide, schasl. Fall der Verhinderung cines Zähler- als- ein Vertreter einlreten kann. 2. Die Wabl der besonderen Zähler bleibt Gemeindebehörden überlassen. Löwen nicht ansschüjjc beauftragen, derjenigen Gemeinden, S.ädüordnung nicht ri sein Zweck, sowe l nö. mamuchasien ml der versehen. 2. Es wird den Dabei dar- lein bewohmes oder Hausmitungslisten mit sind die nicht durch die beGn- emgesammeüen Hansbaltungs« zu numerieren. Die Zählerlisle ihr verzeichneten Hausbahungs» del einen oder mehrere Zählbezirke. 3. Für die militärischen Anstalten Eimeilung der Zäglbezirlc, welche die und sonstigen militärischen Gebäude 8. Un.er Haushaltung sind die zu einer wohn- und hauswirtschafilichen Gemeimchait vereinigten Personen zu verstehen. Einer Haus haltung gleichzuachten sind einzeln lebende Per sonen, die eine besondere Wohnung innehaben und eine eigene Hauswirtschaft führen. Ebenso wie die Teilhaber einer reMckmä- szigen Haushaltung sind anzusehcn und zu ver zeichnen die in einer Kaserne oder in Massen guartieren umergebrachten, in einem Arresthause oder in einem Lazarette befindlichen Miiitärper- soncn, die in einem Gefai^enenläger unlerge- brachslen Militär- und ZiEgefcmgenen, die Gäste in Gasthäusern und Herbergen, die In sassen von Anstalten aller Art, die Personen mit besonderer Wohnung, die keine eigene Haus wirtschaft führen, ferner die Bemannung und Fahrgäste eines Schiffes und in Wohnwagen umherziehenden Personen. K 2. 1. Zur Aufzeichnung der zu zah lenden Personen dienen Hautsshalttungstn-en, in Daneben ist sm jeden Zäblbezirl zur Aus teilung und Wiebereinsammlung oer Zällnngs- listen, soweit dies nicht durch die Hauswirte be sorgt wird, ein besonderer Zähler zu bestellen. Es isl auch dafür Sorge zu tragen, dasz nir Gemeindebehörden über Prüfung zu umerwerfen und etwaige Mängel zu oeseit^en, soweit notig, aus Grund nn tadlrä.e derjenigen Städte, in denen die Ne ¬ an das Statistische Landesaml, von den gen Gemeindebehörden späteslens bis zum und ist mög- beendigen. Jeder Gemeinde hl M'papieicn zuzme lcu, vom Stab'-.Zeit Lind- ezirke ob. Mit s Zälngcschänes Irasanzeige zu ernal en Gemeindebehörde liegt besondere Zäh'nngs j Lie Gemeindebeboroeni .n denen Lie Nev'.L e. eZ. dungsweise oder erweroshalber nicht nur vor die einzelnen Haushaltungen und Anstalten übergehend abwesend sind, ferner solche, die in- folgt am !Z. und 7. Oktober und mufz am Haltung vorübergehend Abwesenden unter Ab- schM 2 der Haushallunasliste. Hinsichtlich der Reihenfolge der Einträge ist der Vordruck l.mmru an der '. f wiedergcgei. en ül, dem ^ählungsmatcrial die für die Bevölke rungsstatistik erforderlichen Zu vmnreniltzUungen zu serligen und die für die Neichsstapstik den hierzu erlassenen Bestimmungen gemäh hellenden Uebersichten dem Statistischen am. zu den festgesetzten Terminen zu stel cn. 5. Au mindestens einer Zählerlisle besonderen Zählers ist der Umfang des Kriegsgefangen-!Okwbei leende: sein. vorübergehend beginn-! am 8. Oktober mittags die an der Rückseite AM.imng" zu mach cu ZU verwenden, die mit a, b, c, usw. zu be zeichnen sind. 7. Die Eintragung der Anwesenden cr- ifolgr in Vas Verzeichnis unter Abschnitt 1 der Haushaliungsliste, die der aus ihrer Haus- lw!.,-o N'a-.ld o. Nc Erfolg > der Bundesra ' ot.rorduuug I9I8 u Zer induug ms. t .vie an -um üeriums rom !' und die Fahrgäste der am 8. Oktober im Be . , zirke der Eenieinde liegenden oder dori von nagtingen eine Haushaltungsuste nicht die Gemeiildebehörd.sfn un er fortdauernder c gen g t jt indckg n Gu s miuclocuen Leitung d .ernieruignPagcrn, Nkassencjuartieren, Lazarct- .en, Klöstern, Erziciutngs-, Versor-rungs, Ar ¬ den Haushattnngslisten verglichen und, richtig gcsle.h ünd, ist die Gemeindelisle auszunUlen. 7. t. Die Haushalrungslislen fui ,e den Zähkerbezirk sind sodann nach Nummern zu bis zum 23. Oktober 1919 vidierle Siäd^eordming eingefnhrt ist« die Ausführung der Volkszählung in Bezirken zu leiten und zu überwachen. standene Zweifel und erhobene Bedenken Die Ausgaben des Stalin i i ch e n Landcsamte s. 8 9. 1. Das Statistische Landesann hat emgcfcndcten Zählunc^materialien einer I > wir e ruck Zan ist die Kaicrnen nmfackeu, „7 6. Die Haushalkungslisten für die mili äri- ./'sscheu Anstalten jind an die der beneffendcn An- ma-er al jür jede Gemeinde ist von den räicu in Städten mit der Revidierten das; das Geschäft der Zählung innerhalb der vorgcschriebenen Zeit mii Sicherheit besorgt wer ¬ den in dieser Nach. Geborenen und Gestorbe nen die vor MiNernachGeboreneu und die nach Mit'ernacht Gestorbenen mitzuzähken sind. ö. Die während der Zählungsnackn ans ei ner Eisenbahnsahrt oder sonst unterwegs oc - . - - - ... , - ... 'indlichen Personen werden dori als anwesend "ien-, Kr.mlen , ^-irafanfirllien, Ge angnmea verzeichnet, wo sie am 8. Oktober zuerst an- Mw.- sind unter einer entsprechenden Uebc-r- t^ngen. lschri t in bcjonderen Hausbaltungstisteu zu ver Di: Zählung ist auch auf die Bemannung! Zeichnen. - - ' .... Reichl ve gröszcren Anstalten pu die Eiii- zmn Aoen aluin-Aiste ml. rifolgen. . Erstackel ein . . : m.w ugaoen, w nung des Reichsminisieriunts vom 1V. Juli l 1919 eine auperordentliche Votl»zählung im. Deutschen Reiche statt. tlisle Hal durch den Hausmr'tungsvmstmd odcr Zur Ausjm.rung dieser Zählung wird für«durch oie Besitzer, Borste er, Vc-rwaüer .-.n Sachsen folgendes verordnet: 'Anstalten oder durch geeignete Vertre.er iHvus- jeigentünier usw.), 1. AlIge m eine B c st i in m u n g en : . ooii der Gemeinde Tnnlichst sind die Hanswinc nnd Einsammlnilg der Zahl- eigenes Grundstück zu rmau- sich lveireit, die oorgc ckic.cbcu gegebenem,alls durch dei zum Zählge'chäst Beauftrag- , . kick» uachiräglich das zur Durchsuhrung der Bevo'keruugszah jahlbezirke zu oildeu, Die Gröszc derj,,e.-. l-a uu eu in die Huushahungsckj.e zu ok^t ,.u en. r.ki wa r ei swidmge blugu I. 1. Oie Zahlung ist nach dem Stan ' gMü^-en. 8. Ok.ober t ii!) vvrzuiiegtuen und soll t. Zn die em Ziocck i,ü uu j Za,lungszcit inner-aib Lei ^attdes-'-ung -oei .-lowesen-mu täinlächer vr.sanweämden -ow e von ibrem jlätt-'f^," Vir 'Ausikelui-g Ler in v-rphi-incte^ digen Wo non vorüber-el end abwesenden Per ZAMn) sowie an jede einer .Aansaackungj konen scsistcllin. , glmck,gehellte Wmi-Ga .siorm, aljo an jede etii - ^i„^ oeu Auf die Vollständigkeit der Erhebung isl,'? ^/ "- '-.nde c.m,on, d.e eine beton n.e Zvm ^mu Geme.iidA'ez r! weil sie den Mas-,nahmen des ReichsernührnngsZ/Z , '!!/ ;.'E ^«eue HM!swl'..,wanf minislerittins zur Unterluge dienen soll, das E-, u -'-Ui-wir!, aröszle GeioiM zu legen. ^'7 LeglM, Vorjleher oder Veroomer Z, . .... -Anstalt usw. eine naushaunngslche zu 2. Etwa notig werdende Nachzahtnnacm,^^ ua.-en jich aus ocn Smud vom 8. Ok.ober 1919- '' ^äsle au- Besuch, Umermie er, l zu oeziehcn. ganger nnd eingnart-ertc Soldaten jind 3. Für die bei dieser Zählung über diePe,, Hauslmltungsnorständen, bei denen Persönlichkeit des Einzelnen gewonnenen Nach-gans Bestich sind, in Untermiete oder < li-.yien ist das Amtsgeheimnis zu wahren. DieistAie wohnen oder in Onanier lieaen, in Zählung bient ausschließlich statistischen Zwecken.sxen Haus, almngslisten mit einzutragen. -1. Als orlsanwesend werden dicjcnbgen^gesleilte, O-ienslboten und Gewervegehilfeu, Personen betrachlet, die in der "Nacht oom oc- 9. Ocwbci bei der .Zälckcrlglc durch die zum Aocud dc: Oi lind t-.'iiic andere sesl gcpruil und, soweit möglich, ergänz! und be- " 'riänigt isl, auch die Zäblerlislen der Zäbler mu Gemeindcbcamle mii der Otuchführung der Zählung beanüragt werde», können auch ou- dere Personen e--renamckich zur Nii Wirkung bei der Zäh'nng belangezogen wcrden. Au.ch die Bcleilignng geeigneter Frauen am Zähleraml ist in Erwägung zn ziehen. Die Wahl isl ans solche Personen zu richten, deren Gemeiminu und Befähigung dafür bürgen, dasz sie die Zählungsgeschäfte mit Umsicht nnd der Anwei sung gemäß ansführen werden. 3. Die Einteilung der Gemeinde in Zähl- bezirke und die Annahme der besonderen Zähler ist jpätesiens bis zum 3. Ok.obcr zu beenden. 1. Die Gemeindebehörden haben dajür zu sorge», dasz die besonderen Zähler sich mit ih- cguer Veranlwo-'tüchlkci-, .... Zahlers ei.Ien, so sind die entsprechenden bemcm»,l'^aZ-.,.E,,,^.„ veranlaiien und die ersoroer jedoch zur Zühlungszeil vorübergehend nicht be- derselbcii wohnenden Personen jind, wenn! sie keine andere Wohnung ständig innehabemi sondern sich auf Geschäfts-, Dienst-, Erholungs-j oder Vergnügungsreisen oder aus Besuch be: ,j.lAungslijten sind bis zum Nit- Veiwandteu oder Bekannten befinden oder als!-hä bes 8. Oktober ausznsüllen Pjlieger oder ans Arbei,! vorübergehend anders-! Oausba!!uugsr-orstanVc und die wo sich aujhalten oder in Anstaüen, in denen oder Verwalter von Anjtalmn oder sic nicht dauernd bleiben, verpflegt werden, als'jw Vcrtrenr bei Haushaltungen, vereir - samt vorübeigehend abwesend bei der Hanshaitung, whe Angehörige zn der sie gehören, mitzuzühlen. Insbesondere --Huo 1" bescheinigen. gelten Hauschaltnngsfrngclkörige. die ausbil- ^ep ciiibcr die Stadträte der unter 1 bezeich--^^^ vorstehende Nkilitärbehörde abzugeben, rock- neien ^tadü nebst emem Abdruck dec gcgenwar-^^ nötigen Anordnungen wegen der A... »gen Vcroidnung bis 3. Oitober dieses Iah-.^,^^ Zählmigs'-ormm'are treffen wird, res durch Vermittlung des Statistischen Landes-Z .. amles an das auch e-waige Nachsorderunge»' 7. Dte Ablieferung der yaushaüuugslisten zu rich-en sind di« Gemeindebehörde soll durch die Haus- ' 'M., o.-lvlmoun - s-.c> .' lin-. L i gct e.uz.i.-.n .:ocu oon vem Zähler und Hauswn" zu- tc Zäickuugsmu-erial alsbalL einer oor- iren und zu deren Haushaimng gehören, Oie Anssi, umg
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