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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 12.01.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-01-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-190101120
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19010112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19010112
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-01
- Tag1901-01-12
- Monat1901-01
- Jahr1901
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 12.01.1901
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x "nd Festtage Ätr. 10 28. JahMUg. Sonnabend, den 12. Januar 1901. Redaction und Expedition: Bahnstrasje 3 (nahe dem K. Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. arbeiterstreik veranlaßter Nothstand vorgelegen, dos sei aber eine direkte Lüge, in Wirklichkeit habe eine Aus sperrung der Arbeiter durch die Unternehmer, ein Unter- nehmerterrorismus vorgelegen. Der Reichskanzler möge dafür sorgen, daß nicht dem Kaiser so dicke Lügen hinterbracht würden. — Hamburger Senator Dr. Latten berg erwidert, gelegentliche Niederlassungen, Uebernacht- ungen von Arbeitern in zollfreien Gebieten seien schon seit vielen Jahren erfolgt, und stets habe dieses die Zollbehörde zugelassen. Auch jetzt, beim Konflikt auf der Werft vou Blohm u. Voß, habe die Zollbehörde keinen Einspruch erhoben. Die hamburgische Finanz deputation habe aber Bedenken gehegt, und um auch den Schein der Parteilichkeit zu vermeiden, habe der Senat den Herren Blohm und Voß erklärt, daß solche Einquartierung mit dem Vertrag zwischen Hamburg und dem Reiche unvereinbar sei. Ueber die Verhand lungen zwischen dem Senat und den Zollbehörden ging einige Zeit hin und der Streik war schließlich, während noch darüber verhandelt wurde, zu Ende. — Abg. Klinckowström begründete seine Resolution. Artikel 19 T a g e 4 a e s ch i ch t e. Deutsches Reich Berlin, 10. Januar. (Reichstag.) Auf der Tagesordnung steht zunächst der Etat des Reichskanzlers. Es liegt hierzu die Resolution der Abgg. Grafen Klinckowström u. Gen. vor, bei Abschluß eines neuen Handelsvertrages mit Rußland in diesem die Bestimm ung zu treffe», daß die billigen russischen Getreidetarife in der Richtung nach den ost- und westpreußischen Häfen nur für die zur Ausfuhr über See nach dem Zollauslande bestimmten Frachten Geltung haben sollen. Dasselbe soll für Flachs und Hanf gelten. — Abg. Molkenbuhr (Soz.) erklärt die von verschiedenen Unter nehmern beliebten Einquartirungen bez. Ansiedelungen von Arbeitern in den Freihafengebielen, namentlich in den hamburgischen, für gesetzwidrig. Es handle sich dabei hauptsächlich um Ausländer, welche man bei Streikanläffen und Aussperrungen herangezogen habe. Die Hamburger Handelskammer behauptet zwar, es habe hierbei nur ein vorübergehender, durch den Werft Jnsertionsgebühren: die fünfgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreiturmsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg., Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Borm. IO Uhr. Größere Anzeigen Abends vorher erbeten. I seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes an."A^rdenttich^ sich nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher we - innerhalb des Reichsgebietes -der^ einen Wohnsitz hat, meldet sich m seinem Gebmto z schein die Eltern oder der Geburtsort im Auslands liegt, in demjenigen Orte, ch Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Geburtszeugniß Bei der Anmeldung zur Stammrolle^ vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte ,e»vp Militärpflichtige vom Aufenthaltsorte zeitig ^wesend, auf begriffen, Handlungsdiener, auf See befindliche Seeleute rc., s h > h ' Vormünder, Lehrherren, Brod- und Fabrikherren die Verpflichtung, fi z Die"Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschrlebenen Weise seitens der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis e gültige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehorden erfolgt if. , Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der nn ersten Militärjahre erhaltene Loosungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (m Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes und Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diesenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbe hörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurück- gestellt werden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der ! Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 3« Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. -Es werden daher alle nach Hohenstein-Ernstthal gehörigen Militär pflichtigen, soweit sie im Jahre 1881 geboren, bez. in früheren Musterungen zurück- gestellt worden sind, im Falle der Abivesenheit aber deren Eltern, Vormünder Lehr- oder Fabrikherren hiermit zur Befolgung der vorersichtlichen Bestimmungen,' insbesondere aber dazu aufgefordert, in der Zeit , m *5' Januar bis 1. Februar 1901 ,7' der Geburts- oder Loosungsscheine die vorgeschriebene Anmeldung zu oelvirren. Die Anmeldungen erfolgen im Meldeamt (Rathhaus-Zimmer Nr 5) Hohenstein-Ernstthal, am 9. Januar 1901. Der Stadtrat h. »r. Polster, Bürgermeister. des Schlußprotokolls mit Rußland sei überhaupt ver fassungswidrig, denn das Reich war gar nicht befugt, preußische Tarifpolitik festzulegen und Preußen dafür zu engagiren, daß die vereinbarten billigen Tarife nicht bloß der Durchfuhr, sondern auch der Einfuhr zu Gute kommen. Auch sei nicht einzusehen, weshalb wir auf unseren Bahnen unsere eigenen Produkte so und so viel theurer fahren lassen, als die russischen Produkte. — Abg. Rickert (freis. Ver.) spricht sich gegen die Forderung der Resolution aus. — Abg. Gerstenberger (Centr.) erklärt sich Namens seiner Freunde gegen alle Tarifvergünstigungen, welche einzelne Städte auf Kosten anderer Kreise begünstige. Deshalb begrüße seine Partei die Resolution, ohne aber damit aussprechen zu wollen, daß sie den ganzen Artikel 19 des Schlnßprotokolls anfgehoben zu sehen wünsche. — Abg. Dr. Paasche (nl.) hält es jedenfalls für wünschensmerth, ob nicht solche die Land.virthschaft schädigende Tarifbegünstigungen einzelner Staaten fernzuhalten seien. Auch die Mühlen industrie sei in der empfindlichsten Weise geschädigt worden. — Abg. Graf Kanitz (kons.) tritt lebhaft für »Elk-;» LuM, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Hennsdo-,, Pieles Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- ...L syeinaae täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Ml. 25 Psg. incl. der illusirirten Sonntagsbeilage. . . aus gemischten Kindern aus gemischten Ehen, »'s sind in d-r R-,-- Es ist jedoch den Eltern zu erziehen. etwas Anderes ssstzufiPen. Eiw- freie Uebereinkunft hierüber unter sich threr Kinder ist an eine Einwillimmn '7,""ff der Brautleute über die Konfession es find aber hierbei lheils die allo^n-i," oder Vormünder nicht gebunden, trage, theils auch die gesetzlich Bedingungen eines rechtsbeständiqen Ver- Dergleichen Vereinig Formen zu beobachten. derselben geschloffen, auch mit ^wohl vor Eingehung der Ehe, als während oder verändert werden. Pachtung der Formenvorschriflen wieder ausgehoben bereits erfüllt haben, ist der Kinder aber, welche das 6. Lebensjahr ungen ohne Einfluß oie Aufhebung oder Veränderung solcher Vereinig- vr. Polster »i.. - Bekanntmachung, Um dem "kl ^"dercuiose der Menschen. wird gemäß der Nerm ii der Tuberculose in dec Bevölkerung tyunlichst zu steuer», Sevtem^^ und ,7^ Könwl'chm Mmistenum» des Innen, von. 26. ungeordnet' "" Anordnung des KöniglichenBezirkrarzteS hiermit Folgendes Gaü- mid ^7^,777 77^^ Publikum zugänglich sind, insbesondere in allen SvucknävL Kaufläden sind m.t Kochsalzlösung gefüllte mildem" i Io cm Durchmesser und 10 um Höhe aufzustellen, auk de» Stellen Plakate mit großer Aufschrift: „Richt Vodeu spucken!" anzubringen. t- .^'beachtung dieser Vorschriften hat eine Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft bis zu 6 Wochen zur Folge. Hohenstein-Ernstthal, am 8. Januar 1901. Der Stadtrat h. vr. Polster. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen znr Rekrutirnngs- Stammrolle betr. -mch 88 22, 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. Novemier 1888 be- 77-^7^^^ mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, an welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Nach Beginn desselben haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle, und zwar in der Zeit vom 15. Jannar bis 1. Februar, anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen danernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde
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