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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 06.05.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-05-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-190405065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19040506
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19040506
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-05
- Tag1904-05-06
- Monat1904-05
- Jahr1904
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 06.05.1904
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MnsttiEnstthckr Anzeiger Tageblatt für Lahenstein-ßrnfttbat, Hberlungwih, Gersdorf, Aermsdorf, Wernsdorf, Wüstmbrar d, Urspmng, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grnmbach, Tirschheim rc. i Weitverbreitetes Jnserrions-Organ für amtliche «ad Privat-Anzeige«. —n Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegeber Abonnement: Bei Abholung monatlich 35 Pfg. die einzelne Nummer 5 „ Frei ins Haus monatlich 42 Pfg. vierteljährlich 1. M. 25 Pfg. Durch die Post bezogen 1.25 Mk. excl. Bestellgeld. Jnsertionsgebühren: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis vor«. 1V Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Nk. 104. Fernsprecher Nr. 151. Freitag, den 6. Mai 1904. Geschäftsstelle: Bahnstr. 3. 31. Jahrgang. Das Schulgeld, Fortbildungsschulgeld und dasjenige für fremdsprachlichen Unter richt auf die Monate April bis mit Juni lfd. Is. ist nunmehr längstens bis zum SL. Mai 1804 an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzusühren. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 2 Mai 1904 vr. Polster, Bürgermeister. St. Der 1. Termin Einkommen- und Ergänzungssteuer ist spätestens bis 18. Mai d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzusühren. Oberlungwitz, am 5. Mai 1904. Der Gemeinbevorstand. Lieberknecht. Der 1. Termin Gemeindeanlagen für 1904 ist spätestens bis 1«. Mai d. I. anher zu bezahlen. Dienstag, den 10. und Mittwoch, den 11. dss. Mts. vormittags von 9—12 Uhr findet Vereinnahmung in Ackermann's Restaurant statt. Alle verbleibenden Reste werden dem Vollstreckungsbeamten zur zwangsweisen Beitreibung überwiesen. Oberlungwitz, am 4. Mai 1904. Der Gemeindevorstand. Lieberknecht. Sonnabend, den 7. Mai d. I. bleibt das hiesige Gemeindeamt wegen Reinigung der Geschäftsräume für den Verkehr geschlossen. Das Standesamt ist an diesem Tage von 11 bis Uhr vormittags geöffnet. Nur dringliche, keinen Aufschub erleidende Sachen finden in dieser Zeit Erledigung. Oberlungwitz, am 4. Mai 1904. Der Gemeindevorstand. Lieberknecht. Kür die Schuhtruppe für Südwestafrika können sich Unteroffiziere und Mannschaften der Reserve, welche sich zu einer einjährigen Dienstzeit verpflichten, umgehend, spätestens bis 7. Mai dieses Jahres beim unterzeichneten Bezirks- Kommando melden, woselbst nähere Auskunft erteilt wird. Königliches Bezirks-Kommando Glauchau. Heute rohes Rindfleisch, Pfd. 40 Pfg. Freibank. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Gersdorf, Blatt 529, auf den Namen des Bäckermeisters Friedrich Wil helm Mehlhorn eingetragene Grundstück soll am 20. Juni 1904, vormittags 9 Uhr — an der Ge richtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 2 Hektar 17 Ar groß und auf 6373 M. — Pf. geschätzt, besteht aus dem 1 Hektar 24,9 Ar großen, mit 47,4 Steuereinheiten belegten Feld-Flurstück Nr. 316, dem 56,3 Ar großen, mit 21,85 Steuereinheiten belegten Wiesenslurstück Nr. 317 und dem 35,8 Ar großen, mit 19,45 Steuereinheiten belegten Wiesen flurstück Nr. 264. Es liegt zwischen den an der Gersdorfer Dorfstraße stehenden Häusern Nr. 45 6 und 471) des Brandkatasters und der von Hohen stein-Ernstthal nach Stollberg führenden Landstraße. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuch amtes sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zurzeit der Eintragung des am 24. März 1904 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegen stehendes Recht haben, werden aufgrfordert, vor der Erteilung des Zuschlages die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei- zusühren, widrigenfalls für das Recht der Ver steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Hohenstein-Ernstthal, den 29. April 1904. Königliche« Amtsgericht. Deutscher Reichstag. 83. Sitzung vom 4. Mai. Zur ersten Beratung steht zunächst der Gesetz entwurf betr. Wetten bei öffentlich veranstalteten Pferderennen. Minister v. Pidbielski bittet, sitzen bleiben zu dürfen, da er körperlich behindert sei, längere Zeit zu stehen, und führt dann aus, die Vorlage wolle den Mißbräuchen ubhelfen, daß Leute, die von dem Zwecke der Wettrennen gar keinen Begriff hätten, das Publikum zum Spiele verleiteten. Das un befugte Vermitteln von Wetten müsse daher ver hindert und unter Strafe gestellt werden; dadurch werde auch dem vorgebeugt, daß zum Schaden der Landespferdezucht die Einnahmen der Rennvereine, die wesentlich auf die Erträge aus dem Totalisator angewiesen seien, noch weiter erheblich vermindert würden. Werde die Vorlage abgelehnt, so bleibe nur noch übrig, die Totalisatoren zu Vereins totalisatoren zu machen. Die Angriffe auf den Totalisator rührten von Leuten her, die keinen Begriff von der Sache hätten. Man spreche von Monako und Bankhalten; der Totalisator sei aber lediglich eine Konsolidierung des Weltmarktes. In dem freien England sehe in den Wetten niemand etwas moralisch Anstößiges, und wer habe bei uns nicht schon, und sei es auch nur um ein Glas Bier gewesen, darüber gewettet, ob es morgen regnen oder gut Wetter sein werde. Ohne das Vollblut sei keine Halbblutzucht und keine Remontierung möglich. Abg. Rettich (kons.) tritt für die Vorlage ein, die dem die Rennvereine schädigenden Treiben der privaten Wettbureaus, die sich vielfach durch Nicht anmeldung der Besteuerung entzögen, ein Ende zu machen bestimmt sei. Abg. Singer (Soz.): Seine Freunde müßten sich aus Gründen der öffentlichen Moral dagegen erklären, daß man Spiel und Wetten zu staat lichen Institutionen machen wolle. Wolle man die Landespferdezucht fördern, dann müsse es eben aus den öffentlichen Mitteln des Reiches geschehen. Minister v. Podbielski: Der Vorredner hat Agrarisches mit Vollblutzucht zusammengemengt; ein solcher Zusammenhang liegt aber gar nicht vor. Der Vorredner hat die Wetten als unmoralisch bezeichnet. Was ist denn so Schlimmes an den Wetten? Sie sagen: Ich habe recht! Ich sage: Ich habe Recht! Da steht also Behauptung gegen Behauptung, und da sagt einer: Wir wollen wetten, daß ich recht habe! (Heiterkeit.) In Frankreich ziehen zwei Drittel des Oorps IkAisIativ hinaus zu den Rennen. Nun, die Leute haben doch auch Verständnis für Verhältnisse. (Stürmische, minuten lang andauernde Heiterkeit) Abg. Fritzen-Düsseldorf (Zentr.) erklärt, er sei wahrlich kein besonderer Freund der Wettrennen und des Totalisators, und seine Freunde ebenso wenig; aber wenn Sachverständige kämen und sagten: Die Landespserdezucht und die Hebung von Vollblut- und Halbblutzucht bedürfen der Wett rennen, so beugen wir uns dem. Der Totalisator fördere keinesfalls das Spiel, zumal die Leute doch erst weit hinaus fahren müßten, um an Ort und Stelle zu wetten. Der Totalisator sei doch auch schon da, es werde gewettet, und da könne man doch nicht behaupten, daß die Vorlage das Wetten fördere. Abg. Hagemann (nat.-lib.) spricht sich namens seiner Freunde zustimmend zu der Vorlage aus. Abg. Ablaß (freis. Volksp.) spricht gegen die Vorlage, deren Zweck sei, Mehreinnahmen für den Fiskus und die Rennvereine aus dem Spiele zu schaffen. Vor ein paar Tagen, beim Börsengesetz, seien die ganze Rechte und das Zentrum über die Verwerflichkeit des Spiels einig gewesen. Von der bei jener Gelegenheit geäußerten Entrüstung hätte man doch auch etwas für das Totalisator spielen übrig behalten sollen. Abg. Pachnicke (freis. Ver.): Das Richtigste wäre, die Vorlage beschränkte sich auf die Be stimmung: Der Betrieb eines Wettunternehmens für die öffentlichen Pferderennen ist nur mit Er- laubnis der Landeszentralbehörde zulässig. Wenn man das aber nicht wolle, so bleibe allerdings nichts übrig, als wenigstens die größten Mißstände zu beseitigen, und zu dem Behufe sei es freilich das Beste, Konzessionen für Wctteinrichtungen nur den großen Vereinen zu geben, die doch wenigstens noch nebenher einen dankenswerten Zweck verfolgen. Aber wenn nach H 5 der Vorlage die Hälfte des Ertrages der Stempelabgabe von Wetteinsätzen den betreffenden Vereinen zufallen solle, so sei es doch wohl noch nicht dagewesen, daß das Reich derge stalt Gelder ohne jede Kontrolle verschenke. Im übrigen sei ß 5 auch schon deshalb unannehmbar, weil die Förderung der Pferdezucht Landes- und nicht Reichssache sei. Preußen und wahrscheinlich auch einige andere Staaten täten für die Hebung der Pferdezucht so viel sie könnten. Abg. v. Oertzen (kons.) betont die militärischen Interessen zu gunsten der Vorlage. Abgg. v. Bernstorff (Welse) und Graf Stolberg (kons.) treten für die Vorlage ein, die darauf an die Budgetkommission verwiesen wird. Es folgt die zweite Beratung des Gesetzent wurfs betr. die Entschädigung unschuldig Verhafteter. Bei Hß 1 und 2, die die Voraussetzung für Ge währung der Entschädigungen feststellen, konstatiert Abg. Burlage (Zentr.) als Referent der Kom mission, daß diese alle über die Vorlage hinaus gehenden Wünsche habe zurückstellen und sich be züglich derselben mit einer Resolution habe begnügen müssen, da die Kommission von dem Staatssekretär vor ein Entweder-Oder gestellt worden sei. Abgg.de Wilt (Zentr.), Himburg (kons.), Hage mann (nat.-lib.), Prüschenk v. Lindenhofen (freikons.) und v. Damm (b. k. F.) treten im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes für die Beschlüsse der Kommission ein. Abg. Mommsen (freis. Vereinig.) tritt für den sozialdemokratischen Antrag ein, wonach auch dem im staatsanwaltlichen Vorverfahren außer Verfolgung Gesetzten ein Anspruch auf Entschädigung für un schuldig erlittene Hast gewährt werden soll. Wenn die anderen Parteien auch dafür stimmten, so würde die Regierung zum Nachgeben gezwungen werden. Staatssekretär Nieberding bestreitet die-. Die Regierungen hätten genau erwogen, bis zu welcher Grenze sie gehen könnten. Schluß der Sitzung nach 6 Uhr. Sächsischer Landtag. Zweite Kammer. Dresden, 4. Mai. In ihrer heutigen 97. öffent lichen Sitzung beschäftigte sich die Zweite Kammer mit den König!. Sammlungen für Kunst und Wißen- schast sowie mit einer Petition der wissenschaftlichen Hilsiarbeiler an den König!. Sammlungen. Der Antrag der Finanzdeputation, bei den König!. Sammlungen die Einnahmen mit 92138 Mk. zu genehmigen, die Aulgaben mit 647 788 Mk. zu be willigen und die Petition der wissenschaftlichen Hilf»- arbeiler, soweit sie sich auf die Gewährung von Wohnungrgeldzuschüßen bezieht, auf sich beruhen zu laßen, im übrigen aber der König!. Staatlregterung zur Kenntnisnahme zu überweisen, wurde nach einiger Debatte, in welcher Abg. Günther-Plauen Abgabe von Kunstschätzen an die Provinz verlangte, angenommen. Nachdem die Kammer sich noch mit der Erbauung der elektrischen Straßenbahn Dresden-Cotta bi« Cossebaude sowie mit der Errichtung einer Güter- zusührungsanlage vom Bahnhof Deuben einverstanden erklärt und eine Anzahl Petitionen abgesetzt hatte, vertagte sich da« Hau« auf Donner«tag vormittag lO Uhr. * * * Die Finanzdeputation .4 legt der Zweiten Kammer Nericht vor über die wegen Errichtung von Amts gerichten eingegangenen Petitionen. Sie beantragt sie Petitionen wegen Errichtung von Amllgerichten in Rötha und Wilkau fowie Weißenberg und Zwönitz der Regierung zur Erwägung zu überweisen, diejenigen von Brandis, Gottleuba, den Lößnttzortschasten, au« dem Lugau-Oel«nitzer Kohlenbecken, von Strehla und Schöneck, der Regierung zur Kenntnt«nahme zu über weisen, die Petition der Gemeinde Paun«dorf um Entnahme au« dem Amt«gcricht«bezirk Taucha und Ueberweisung an da« Amtsgericht Leipzig auf sich beruhen zu laßen. Bom russisch-japanischen Kriegsschauplatz. Die Palukämpfe, in denen Proben helden mütigster Tapferkeit abgelegt wurden, sind beiden Teilen sehr teuer zu stehen gekommen. Die Ver luste der Russen an Offizieren und Mannschaften sind groß, die der Japaner noch wesentlich größer. An den Hauptübergangsstellen am Palu und Jha lagen allein etwa 3- bis 4000 japanische Loldaten- Leichen. Diese waren gefallen, ehe der eigentliche Kampf noch begann, in dem dann gleichfalls unter den Kugeln der Russen noch etwa 1000 Mann ihr Leben ließen. Die Verluste der Russen an Toten dürften sich auf rund 1000 Mann belaufen, die Zahl der Verwundeten wird wesentlich höher zu veranschlagen sein. General Kuropatkin meldete bereits unterm 3. Mai, daß etwa 800 Verwundete, die, zum Teil von Kameraden gestützt, zu Fuß angelangt, zum weitaus größeren Teil durch chinesische Kulis auf Tragbahren befördert worden waren, in den Lazaretten von Föngwangtschöng Aufnahme gefunden hätten. Wo Holz gespalten wird, da fliegen Späne. Sachlich fallen die Ver luste an Toten und Verwundeten weniger ins Gewicht als die Tatsache, daß die Russen in fluchtartiger Eile ihre Stellungen am Halu räumen und dabei die Geschütze und Maschinengewehre zurücklassen mußten. Zwar meldet General Kuro patkin, daß die zurückgelassenen Geschütze durch Entfernung ihrer Verschlußteile unbrauchbar ge- macht worden waren, aber auch das ist doch nur ein geringer Trost. Der russische Oberbefehlshaber hat dem Zaren einen Bericht des Generals Sassu- litsch übersandt, aus dem wir im Vorstehenden schon einiges herausgenommen haben, aus dem einige interessante Einzelheiten jedoch noch beson ders hervorgehoben werden sollen. Auf russischer
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