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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 24.02.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-02-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-190702248
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19070224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19070224
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-02
- Tag1907-02-24
- Monat1907-02
- Jahr1907
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 24.02.1907
- Autor
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WeWMOWMiM Tageblatt für Kohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Kirchberg, Erlbach, Langenberg. Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Küttengrund rc. — Nrgan kür Politik, Lokalgelchichtk und Geschäftsverkehr, sowie kür amtliche Nachrichten. Der „Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Kaus Mk. 1.50, bei Abholung in der Gelebäsls ^blle Alk. 1.25, durch die f> nt bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!, postanstalteu und die tandencnrä >er entgegen Als Ljtrabeilagen erhalten die Abonnenten jede» Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt" und monatlich ei» Mal die „Kirchlichen Nachrichten". — Anzeigengebühr -für die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Via- tür auswärts 15 Vtgi im Reklameteil die Heile 55 Vsg. Sämtliche Anzeigen finden gleichzeitig im „Vberlungwitzer Tageblatt" (Publikationsorgan der Gemeindebehörde zu Oberlungwitz) Aufnahme. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 1l Uhr; größere Anzeigen werden ani Abend vorher erbeten. Bei IViederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. Nb. 47. Fernsprecher Nr. 151. Sonntag, den 24. Februar 1907 Bahnür. 3. 34. Ahrgang. Vdvwottr Kronvnstr. II Ddvnmitr Reu erbaut l -lackern«« u. xecklsxsust«» Vtsr-Ksstaurant am klatrv. rruaavliaok aavrkannt vorrUxllodor vier«: M kllidit I. Uti«I>r»lm«i, McKim!»tndtN, lt«i!iin!. ». lueliit- liiaiditi unt llt«il»r f»i«iiill«!lir. tu »Uvn rlsr riu wLnixsu kivisvo. vou 12—8 UNr, so^vlv A I» » vtu' »d täßsUoN ralvdv 1r» kipv«1»lgvrlvNtov. sortier 10sjLNr1^sr küoNtvr Uor „Xlkorisdur^". »saa»»»aa»sa«oao« oa»o»»saoaa»aao» r Leittenstokfe, Z z Leliwarr uucs farbig, z § 8i>67.is,IitM: Sraul- un<1 ösIIKIsicisr. » Nustor, 8oli<lo8t6 Mriiunx. S I 6rö88to 8ortlmout,6. 8tet8 btoukoiton. § « knin 8ciie!!ndsW( lüiMüilr. » V Lluster frei goge» kreis Kllcksonäuu^. a »aovvvvvovooooooo » oovvvvvaooovoav 6eeiekt88okänl<e, vkgmnlk Ikeal6s-8li-s88k 84 LksinnlL Q-u.'bg'SxLlSg-^S Disrs, LU mäskliAku kreisen. ketmllellkr Lliemnltr, innere ^oftonnmstrnsse. Qpossss Spsisskibus. ^llsinixsr LossellauL vom NölllUllvIioll Nofdruutmu«, Hüuekev. lüxliek Untsrksltungsmusik. 8teigvn«slck L Uaisvi-, 6kemnilL,'"."°"L°'^ Zvslo und billigsio öorugsquells kor 8ki^, köiNKN- UNlj öüllmvollsvgl'kll, MW !/Vä80k6, Ii80kl!66k6N, ttrautnu88tEun^6ii, ktzMn-, Vnintzll- uvä Xiuätzr-Lonktzlrtion. 0b6muit2 MM — Obvmilitx 3M 8l6§68cj6k>I<M3! o» in 3M 8i6§68cs6ftt<M3l !. empüeklt seine vorrll^Iiedv Lllekv unä ^ntxvpttsxteu vektev Rivre unä Weine. Hoedaoktlln^voIIsr Oustav /Nüklback. Pie diesjährige Musterung der Militärpflichtige« der Stadt Kohensteiu-Krustlßak studet im Loge«-««» zu Höert««gwitz statt und zwar -ave« stch zu stellen am Freitag, den 15. März 1907 früh N Uhr die Mannschaften aus deu Jahrgängen 188b und 1886 und die Mannschaften älterer Jahrgänge; am Sonnabend, den 16. März 1907 früh ^9 Uhr die Mannschaften aus dem Jahrgange 1887. Asse in Kohenstei».Hr«fi1-«l aufhältlichen Militärpflichtige» werde« hiermit angewiesen, z« den festgesetzten Zeiten an dem bezeichnete« Hrte persönlich in reinlichem «ad nüchternem Zu stande nor der Königliche« Krfatz-Aommiffio« pünktlich z« erscheinen. Wer z« spat, betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Musteruugstermiue erscheint, hat eine Heldstrafe von 1v Mark oder eine Kaftstrafe von 2 Tagen z« erwarte» Außerdem können ihnen von den Ecsatzbehörden die Vorteile oer Losung entzogen werden. Die beim Musterungs- und Aushebungsgeschäfte zur Vorstellung kommenden Mannschaften, welche auf einem oder beiden Augen nicht gut sehen können und deshalb Augengläser (Brille oder Klemmer) tragen, haben zur leichteren nnd sicheren Feststellung der Sehschärfe ihre Augengläser mitzubringen. Hierbei wird noch besonders darauf ausme>ksam gemacht, daß jeder Militärpflichtige mit dem Hrte stch zu stellen hat, an welchem er seinen Wohnsitz hat. Im Uebrigen wird noch folgende- bemerkt: 1. Durch Krankheit am Erscheinen im Musteruugstermiue b Hinderte Militärpflichtige haben ein ärztliches und, sofern der auSstellende Arzt nicht amtliche Eigenschaft hat, von der Polizeibehörde beglaubigtes Zeugnis beim Zivilvorsttzenden der Königlichen Ersatzkommisfion zu Glauchau einzureichrn. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. 2. Jeder Militärpflichtige kann sich tm Musteruugstermiue freiwillig zu zwei-, drei- oder vier-, bei der Marine auch zu fünf- oder sechsjährigem Pienste melden, ohue daß ihm hieraus ei« besonderes Mecht anf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppen teils erwächst; nach einer Merordnuug des Königliche« Kriegsministerinms sollen jedoch die Wünsche solcher Militärpflichtigen, bei einer bestimmte« Gruppe, für welche der Bezirk aushevt, eingestellt z« werde«, «ach Möglichkeit HLerüLfichtiguag finden. Werden die Wünsche erst im Aushebungstermme angebracht, so kann auf ihre Berück sichtigung nicht gerechnet werden. Wer sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie ver pflichtet und dieser Verpflichtung nachgekommen ist, braucht in der Landwehr ersten Auf gebots nur drei, anstatt fünf Jahre zu dienen. Purch diese freiwillige Meldung verzichtet der Militärpflichtige auf die Vorteile der Losnummer und gelaugt in erster Linie zur Aushebung. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zum Diensteintritt melden wollen, haben, wenn sie noch minderjährig find, die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters oder eine obrig keitliche Bescheinigung darüber »orzulegen, daß die Familie der Hilfe des Militärpflichtigen entbehren kann. Diese Ausweise find bei der Musterung, jedenfalls aber noch vor der Losung abzugebcn. 3. Diejenigen Militärpflichtigen, welche bei der Musterung alt tauglich znm Militärdienst be funden werden, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die von der Königlichen Ersatz- kommisston ausgesprochene und im Losungsscheine vermerkte Entscheidung über die Truppen gattung, zu welcher fie bestimmt worden sind, nicht endgültig ist, sondern daß die ent scheidende Bestimmung darülur erst von der Königlichen Hber-Krsatzkommlffio« getroffen wird. 4. Etwaige Znrückfiessungs««träge wegen bürgerlicher Verhältnisse können gemäß 8 63, 7 der Wehrordnung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Beteiligten solche vor dem Musteruu-sgeschäste »der spätesten» bei Gelegenheit derselben anbringen. Spätere Reklamationen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn die Veran lassung zu denselben erst nach Beendigung de» Musterungtgeschäfts entstanden ist. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich be glaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenige« Personen, ;« deren Künsten reklamiert wird, haben stch zur Fest stellung, ob fie «och arbeits vezw aufsichtsfähig stad oder nicht, der Krsatzbehörde persönlich vorzustellen. Ist ihnen dies nicht möglich, so ist über ihre« Kej«ndheitszu- staud ein von einem beamteten Arzt ausgestelltes Zeugnis beiznvringen. Nach 8 20 des RrichSimlitärgesetzes vom 2. Mai 1874 ist für den Fall, daß zwei arbcitsjähige Ernährer hilssloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Ge schwister nicht gleichzeitig entbehrt weiden können, einer von ihnen zurückjustellen, bis der andere entlassen wird. Spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahre- soll der einstweilen Zurückgestellte eingestellt und gleichzeitig der zuerst Eingestellte entlasten werden. Vorläufige Zurückstellung wegen bürgerlicher Verhältnisse ist namentlich dann zulässig, wenn der Sohn eines zur Arbeit und Aussicht unfähigen Grundbesitzers, Pächters oder Gewerbetreibenden dessen einzige zur wirtschaftlichen Erhaltung des Besitzes, der Pachtung oder des Gewerbes unentbehrliche Stütze ist. b Wer an Epilepsie zu leiden behauptet hat auf eigene Kosten spätestens im Musterungs termine drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein amtliches Protokoll über deren Abhörung oder ein Zeugnis eine- beamteten (Bezirks-, Gerichts-, Polizei- oder Armen-) ArzteS beiznbringen. Die Losung der Mannschaften der lausenden Altersklasse wird für dm Aushebungsbezirk Kohenstein-Krnfithal im Logenhaus zu Oberlungwitz am Montag, den 18. März 1907, früh 4I0 Uhr vorgenommen. Das Erscheinen im Losungstermine bleibt jedem Militärpflichtigen überlassen, durch das Ausbleiben in diesem Termine entstehen aber keine Nachteile, es wird vielmehr für die nicht Erschienenen durch ein Mitglied der Ersatzkommisfion gelost. Stadtrat Hohenftein-Srnftthal, am 22. Februar 1907. vr. Polster, Bürgermeister. Gehler. Gemäß ministerieller Verordnung, die Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 1906 aus der Staatskaste bestrittenen Veclägc an Biehsenchenentfchädig- «ngen usw. bctr., sind für jede- der am 1. Dezember 1906 ausgezeichneten a Pferde: — M. 96 Pfg. b. Rinder im Alter von sechs Wochen und darüber: — M. 21 Pfg. e. Kälber im Alter von weniger als sechs Wochen ebenfalls: — M 21 Pfg. zu leisten. Solche» wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß durch einen Schutzmann die Einhebung der gedachten Beiträge erfo gen wird. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 23. Februar 1907. vr. Polster Bürgermeister. Knq. Die Zinsen der Falcke-Gottfried Landgraff-Stiftnng sind am 9. April o. I an be dürftige und würdige Personen zu verteilen und zwar in erster Linie an solche, die der Firma Gott fried Landgrafs oder dem Privathause Biktor Falcke ihre Dienste gewidmet haben, gleichviel wo sie wohnen; in zweiter Linie an solche, die in Hohenstein-Ernstthal als Wirkwarenarbeiter im weiteren Sinne (Handlungsgehilfen, Appreteure, Wirker usw.) tätig waren oder sind. Gesuche um Berücksichtigung find bi- zum 1v. März d. I bei unS einzureichen oder im Rathause, Zimmer Nr. 2, anzubringen. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 1. Februar 1907. I)r. Polster, Bürgermeister. We. Gemeinde-Sparkaffe Oberlungwitz — im Gemeindeamt, Fernsprecher No. 161 Amt Hohensten-Er. — ist täglich vorm. von 8—12, nachm. von 2—5 Uhr geöffnet, expediert auch schriftlich und verzinst alle Einlagen — die bis znm S. de» Monat» geleisteten für den vollen Monat — mit 3'//,
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