Suche löschen...
Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 16.01.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-01-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-191601165
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19160116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19160116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-01
- Tag1916-01-16
- Monat1916-01
- Jahr1916
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 16.01.1916
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MeWMOWerMOer Tageblatt M Hatzenftein-Ernstthal, Sberlungwitz, Gersdorj, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüftendrand, Mittelbach, Ursprung, «Irchberg, Erlbach M-dorf, Lugau, Langenberg, Falken, LangenLurrdorf, Meintdsrf rc. Der.Hohenstetn.Ernstthaler Anzeiger- erscheint mit Ausnahme der Sonn, und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages, Vierteljährttcher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Hans Mu 1^0, bei «bholnug tu de» »eschtifto- stellen Mk. 1.26, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. t.60. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts, und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postaustalteu und die Landbriefträger entgegen Air - Silage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Sonntagsblatt-. — Anzetgcngebührfürdie «gespaltene Korpuszeile oder deren Baum 12 Pfg^ filr auswärts 15 Pfg - im Beklmnetetl di« Zeile 30 Psg. M igespaltene Zeile im amtlichen Teil 60 Pfg. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wkd entsprechender Babatt gemäht jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an oorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. - Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich .ZDGDDDDTDDTDGDGGDDGGGGGkYGDDGTDGDDGDGDDGD die Redaktion nicht verbindlich. GGGGGGDDDDGSGSGGGGN'VSSiGGSGGGSSSSSGGGSGGi» Nr. 12. s-r-ipr-ch-r Nr. IS1. Sonntag, den 1k. Zannar 1K1K. G-schäst«ft-ll- 3 4Z, Jahrgang Die Auszahlung der Kriegsunterftutzungen und des Zuschusses UN kinderarme Familien erfolgt am Montag, den 17. Januar 1916, im Stadtverordnetensaale, Rathaus, 2. Obergeschoß, von nachmittags '^4—4 für die Nr. 1— 200, »» kk 4—'/,5 für die Nr. 201— 400, V,5-5 5-V,6 '/,6-6 6-'/,7 V.7-7 für die Nr. für die Nr. für die Nr. für die Nr. für die Nr. 401— 600, 601— 800, 801—1000, 1001—1200, 1201—1500. Der städtische Zuschuß wird im Zimmer Nr. 7 des Rathauses aukgezahlt. Hohenstein-Ernstthal, den 15. Januar 1916 Der Stadtrat. Die Stadthauptkasse und die Stadtsteuereinnahme bleiben am Montag, von mittags 12 Uhr ab wegen Zinszahlung der Kciegsunteistützungcn geschlossen. Hohenstein-Ernstthal, den 15 Januar 1916. Der Stadtrat. Städtischer Butterverkauf. Montag, den 17. Januar 1916, wird in den Verkaufsstellen der Herren 1 Hermann Schmidt, Altmarkt, 2. Hermann Beyer, Weinkellerstraße, 3. Wilhelm Lässig, Neumarkt, 4. Gotthilf Horn, Oststraße AuSlandkbutter verkauft. Das Stück Butter kostet l Mk. 40 Pfg. Bitter tSmen MM die Inhaber der Batterbarten Rr. Rbl bk 4M «nd Nr. i bk 710 erhalten. Es ist daher beim Einkauf der Butter die Butterkarte in den Verkaufsstellen mit vorzulegen. Die erwähnten Karteninhaber verlieren den Anspruch auf Butter, wenn sie diese nicht innerhalb 3 Tagen in den betreffenden Butterhandlungen abgeholt haben. Es haben die Butter in Empfang zu nehmen Nr. 3501-3900 bet Herrn Schmidt, Hohenstein-Ernstthal, am 3901-4500 „ „ Beyer, 1—50 „ „ Beyer, 51—600 „ „ Lässig, 601—700 „ „ Horn. 15 Januar 1916. Der Stadtrat. Versteigerung. Nächsten Montag, den 17. Januar 1916, vormittags 1l U >r werden im Hofe des Rat hauses vcrschiedene Fundsachen und ein Hund v rsteigcrt. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 14. Januar 1916. Altstädter Schulen. Die Anmeldung der Kinder, die Ostern 1916 m die Altstädter Schulen ausgenommen werden sollen, hat zu erfolgen: 1. Montag, den 17. Januar 1916, n rchm. von Vz3—5 Uhr für diejenigen Kinder des Altstädter Schulbezirks, die in die einfache Volksschule eintreten sollen; 2. DienStag, den 18. Januar 1916, nachm. von ch,3—5 Uhr für die Kinder des Alt- und Neustädter Schulbezirks sowie von auswärts, welche die mittlere Bürgerschule oder Selekta (höhere Bürgerschule) besuchen sollen. Für alle Kinder ist der Impfschein, für auswärts geborene außerdem die Geburtsurkunde und der Taufschein vorzulegen. Es wird gebeten, die anzumeldenden Kinder dem Direktor vorzustellen Hohenstein-Ernstthal, den 12. Januar 1916. Das Direktorat der Altstädter Schulen. Butterverkauf. Montag, den 17. Januar d. I., nachm. von 2 bis 5 Uhr wird im Gasthaus „Kronprinz" hier Bayrische Butter zum Preise von 1 Mk. das Stück an die Inhal er der gelben Butterkarten Nr. 1338 bis 1774 verkauft. Oberlungwitz, am 15. Januar 1916 Der Gemeindevorstand. Es wird hiermit bekannt gegeben, daß vom unterzeichneten Gcmeinderat der Höchstpreis für landwirtschaftliche Butter auf 2,40 Mk. für das Pfund, für Vollmilch auf 24 Pfg. für den Liter festgesetzt worden ist und vom 16. Januar ab erhoben werden darf. Oberlungwitz, am 15 Januar 1916 Der Gemeinderat. Hundeanmeldung. Alle im hiesigen Orte wohnhaften Hunde Besitzer werden hiermit aufgefordert, die in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Hunde bis zum 18. Januar 1916 im hiesigen Rathause — Gemetndekasse — anzumelden. Eine Feststellung der Hunde durch Umfrage seitens der Schutz- manuschaft findet nicht mehr statt. Die jährliche Steuer für einen Hund beträgt 5 Mk. und für jeden weiteren Hund 5 Mk. mehr als für den vorhergehenden. Unterlassung der Anmeldung wird unnachsichtlich bestraft. Oberlungwitz, am 13. Januar 1916 Der Gemeindevorstand. GlanAu. Die Anmeldungen neuer Schüler sind in den Tagen vom 17.—22. Januar 1916 bei dem unterzeichneten Rektor womöglich mündlich zu bewirken. Sprechzeit: 11—'/,1 Uhr mittags. vr. Berlet. oVm 14 Januar a. o. dadon vir Inttaber cies Verctienktzkreuxes Oralw gviaitat. l»8t 20 Jastro ianA unsrem Lirodemvorstancio anAsstört unä in äiossr ^ott unssror KiroÜAomsinäo mit bist unä Pat, mit vordiläliotwm ^anäol unä äon manniAkaodston Drvoison ^aftrttskt oftrist- liotmr OlssinnunA trou Aoäiont. ^ir Aeäsnirsn ssinsr mit stillsr Woümut unä mit ttorLliottsm Danko. Das Sockäosttois äiosos miläsn, varmstorri^on, xlaubonskrostvn unci AosoAnstou ^lannos virä uator uns in Llirvn irloibon. Dor Dorr, ävsson Junior m in Dvmut unä Diodo «via voUtv, lottno istm soino 1rsuo unä sodonko istm äon k'riväsn unä äiv ovigo LoliZkoit! OdvrlanFHvtt«, äoo 15. Januar 1916. Der llirobonvorstanä. Ser enM-denW RotenW- tMsWerdell„BMlong"-Mord. Aus die seinerzeit veröffentlichte Denkschrift dec deutschen Regierung über die Ermordung der Besatzung eines deutschen Unterseeboots durch den Kommandanten des britischen Hilfs- creuzers „Baralong" har die britische Regierung durch Vermittlung der amerikanischen Botschaft in Berlin die nachstclende Antwort erteilt: Uebersetzung der Antwort des Britischen Auswärtigen Amtes an den Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika über den Fall „Baralong". Auswärtiges Amt, 14. Dezember 1915. Euere Exzellenz! Ich habe die Ehre gehabt, Ihre Mitteilung vom 6. d. M. zu erhalten, der eine Denk schrift der Deutschen Negierung über angel liche Vorkommnisse bei der am 19. August d I. erfolgten Vernichtung eines deutschen Untersee boots und seiner Mannschaft durch S. M. Hilfsftcuzer „Baralong" beigesügt war Die Deutsche Regierung gründet auf diese angeblichen Vorkommnisse die Forderung, daß der Kommandant und andere Beteiligte an Bord S. M. S. „Baralong" wegen Mordes zur Verantwortung gezogen und entsprechend bestraft werden. Seiner Majestät Regierung nimmt mit gro ßer Befriedigung, wenn auch mi! einiger Ueber- f raschung, von dem seitens der Deutschen Re gierung jetzt zum Ausdruck gebrachten Verlan gen Kenntnis, wonach die Grundsätze einer gesitteten Kriegführung innegelalten werden müßten, und eine entsprechende Strafe diejeni gen treffen sollte, die jene vorsätzlich mißachte ten. Allerdings waren bei dem Vorfall, der die Deutsche Regierung plötzlich daran erinnert bat, daß es solche Grundsätze gibt, die angeb lichen Verbrecher diesmal Briten und nicht Deutsche. Seiner Majestät Regierung glaubt indes nicht einen Augenblick, daß es die Ab sicht sein kann, den Bereich einer gerichtlichen Untersuchung, die inan einzuleiten sür gut be findet, unbillig einzuschränken. Es ist nun einleuchtend, daß es der Gip fel der Ungereimtheit sein würde, den Fall der „Baralong" für eine Einzeluntersuchung auszufondem. Gesetzt den Fall, daß die Aus sagen, auf die sich die Deutsche Regierung stützt, richtig wären (un- Seiner Majestät Regierung hält sie nicht sür richtig), so würde die An schuldigung gegen den Kommandanten und die Mannschaft der „Baralong" doch unbedeutend sein im Vergleich zu den Verbrechen, die von deutschen Offizieren zu Land« und zu Wasser gegen Kämpfer und Nichtkämpfer vorsätzlich be gangen zu sein scheinen. Zweifellos wird die Deutsche Regierung gA- tend machen, daß die große Menge solcher An schuldigungen einen mit deren Untersuchung befaßten Gerichtshof derart überlasten würde, das: der Eicdzioeck des Gerichtsverfahrens gänz lich vereitelt würde. Wenn z. B. ein« ganze Armee des Mordes, der Brandstiftung, der Plünderung und der Begehung von Gewalt tätigkeit beschuldigt wird, so ist es offenbar unmöglich, jedem einzelnen, der an diesem Verbrechen beteiligt ist, eine besondere Unter suchung zu widmen. Diese rein praktischen Erwägungen können nicht übersehen werden, und Seiner Majestät Regierung erkennt ihr Gewicht an. Sie würde deshalb zunächst be reit sein, die gerichtlich« Untersuchung aus die den deutschen und britischen Seeoffizieren zur Last gelegten Verbrechen zu beschränken; und wenn selbst diese Einschränkung sür unzurei chend erachtet wird, würde sie sich begnügen können, die Aufmerl samkeit aus drei Ereignisse zur See zu richten, die während derselben 48 Stundens vorgefallen sind, während deren die „Ba ralong" das Unterseeboot versenkte und die „Ni- cosian" rettete. Der erste Vorfall bezieht sich auf ein deut sches Unterseeboot, das einen Torpedo au^ die ..Arabic" abfeuerte und sie versenkte. .Keine Warnung wurde dem Handelsschiffe gegeben; keine Anstrengungen wurden gemacht, um die Mannschaft, die sich nicht wehrte, zu retten; 47 Nichtkämpfer wurden unbarmherzig in den Tod getrieben. Es wird behauptet, daß diese barbarische Tat, wenngleich im vollständigen Einklang mit der früheren Politik der Deut schen Regierung, den kurz zuvor erlassenen An ordnungen widersprach. Dies würde, wenn es wahr ist, die Verantwortung des Untersee boots-Kommandanten nur erhöhen. Aber Sei ner Majestät Regierung hat keine Nachricht er- alten, die ernennen ließe, daß die Behörden in diesem Falle die Richtlinie verfolgt hätten, die sie im Falle der Besatzring der „Baralong" empfehlen, nämlich, daß sie den Unterseeboots- Kommandanten wegen Mordes zur Verantwor tung gezogen hätten. ' . . . .
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite