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Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 08.01.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-192101080
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19210108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19210108
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-01
- Tag1921-01-08
- Monat1921-01
- Jahr1921
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 08.01.1921
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ASezugsprei« monatlich Mk. 4.7V, durch Boten frei ins Hau« t geliefert, bei Abholung in den Geschäftsstellen M. 4.50, Wochen- ^^arten 1.10 Mk. Bei Postbezug vierteljährlich Al. 15.— auSschl. l Zustellungsgeblihr. Einzelne Nummer 25 Pfg. Ausgabe werktäg. v ltch nachmittag«. Falls durch höhereGewalt, Betriebsstörung, Streik, ^ Sperre, Aussperrung der Anzeiger verspätet oder nicht erscheint, » ist der Verlag nicht zum Ersatz verpflichtet. — Postscheckkonto ? Leipzig 4S214. Geschäftsstelle; Hohenstein-Ernstthal, Bahnstr. ö. 1 OherlNngWiher TAAehLM GbrsÄvrsLr Lagehlsil Anzeigenpreis die «gespaltene kkorpulzeile 7V Pfg., Reklam«- »eil« 2.— Ptk.- bei Wiederholungen tarifmäßiger Nachlaß. — AuSkunftSertetlung und Vermittlung von schriftlichen Angeboten 80 Pfg. — Anzeigenaufgabe dmch Fernsprecher schließt jeden Ersatzanspruch aus. — Bei zwangsweiser Einziehung der An- zeigmgebührm durch Klage oder im KonkurSsalle gelangt Krf volle Betrag unter Wegsall der bei sofortiger Bezahlung v«. willigten Abzüge in Anrechnung. — Fernsprecher Nr. IVI? — Hohenstein - Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdorf, Rüsdors, Bernsdorf, WüstenbtMA Mittelbach,Grüna,Ursprung,Kirchberg,Erlbach,Meinsvorf,Langenberg,Falken.Langenchursdon «rM Rr. 8 SoZlisbtiid den 8. Januar 1821 <8. Jahrgang KekanNimachuNg, betreffend die Entrichtung der Umsatzsteuer i den Msnat Dezember 1920, für da, 4. Vierteljahr 1SL0, j das Kalenderjahr 1920. Auf Sruud des z 144 der Aussührunßsbesttmmunßen zum Nmsiltzste»ergesetze werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichtet « Personen, die eine selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, die Gesellschaften und sonstigen Personenoereinigungen in Hohenstetn-Eruftthal und Umgegend aufgefordert, die «orgeschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuer- pflichtigen Entgelte im Jahre 1926 — 4. Vierteljahr — Monat Dezember 1920 — bis spätestens Ende Januar 1921 (Ende des aus den Gteuerabschnitt solgeaden Monats) dem zuständigen Umsatz steueramt schrisil ch einzureichen oder die ersorderltchen Angaben an Amtsstele mündlich zu machen Als steuerpflichtiger Gewerbebctried gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues sowie der Bergweltbetrteb. Die Absicht der Gewinn- erzielung ist nicht Voraussetzung sür das Vorliegen eines Gewerbebetriebs im Sinne des Umsatz steuergesetzes. Auch Angehörige freier Berufs (Acrzte, Rechtsanwälte, Notare, Schriftsteller, Künstler usw.) sind steuerpflichtig iss« Auch kleinste Betriebe sind steuerpflichtig; eine Steuerbefreiung für Betriebe mit nicht mehr als 3V00 Mark Umsätze besteht «ach dem Umsatzsteuergesetze vom 24. Dezember 1919 nicht mehr Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit di« steuerpflichtige« Personen usw. Gegen- stände aus dem eigenen Betriebe zum GMstgeürauch oder -verbrauch entnehme«. Als Entgelt gilt in letzerem Fake der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern ge zahlt zu werden pflegt. Die Einreichung der Erklärung kann durch ersorderlichrnfals zu wiederholende vrdnungs- strafen bis zu je SOO Mark erzwungen werden. Umwandlung in Kast ist zulässig. Wer meint, zur Erfüllung der Aufforderung nicht verpflichtet zu sein, hat dies dem Umsatzsteueramt rechtzeitig unter Darlegung der Gründe mitzuteilen (§ 202 der Neichsabgabenordnung) Tas Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich un richtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht »der einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zu« LOfachen Betrage der gefährdeten oder hinter zogenen Steuer oder mit Gefängnis. Der Bertuch ist strafbar. Hur Einreichung der schriftlichen Erklärung sind Bordruck« zu »erwenden. Bis zu zwei Stück kännen von jedem Steuerpflichtigen bei dem unterzeichneten Lmsatzsteurramt kostenlos ent nommen werden. Steuerpflichtige find zur Anmeldung der Entgelte verpflicht«», auch w«nn ihnen Vordrucke zu einer Erklärung nicht zugegangen sind. Bei Nichtrinreichung einer Erklärung, die im übrigen durch eine Srdnungsstraf« geahndet »erden kann, ist das Finanzamt befugt, die Veranlagung auf Grund schätzungsweiser Ermittlung vorzunehmen. Ajnsmzamt Hoh nftem-Ernstthal. SeWliche kiMz her SMsttMimtn-SiIeMv Liesst«!, dvx 11. Ianmar 1911, abend» S Uhr im Sitzungssaal« du» Rathaus«». Hoy«ustei»>Gnrfi^al, am S. Zanuar 192 l. Nvb. Wolf, Stadtv.-Borst. r«S»s»rß««»-: I. Kenntnisnahmen. 2. NachoerwM-ungm von ») 2587,92 M. sür bauliche Verbesserungen im Mineraibade, b) 4828,88 M. sür Berl>efferun«m im Stadthause. 8. Festsetzung de« Pensions alters sür einen Beamten. 4 Bewilligung der Mittel sür die ärztliche Beratung in der Mutier- beratu«gsftekle. 3. Gewährung «iner Unterstützung sür die Neustädter Gemeindepflege. 8 Veränderter Nachtrag über Zusatzfteuer vom Mindesteinkommen. 7. Klavier- und Grammophonsteuer. 8. Er- Höhung der Hundesteuer 9. Gewährung von 3896 M. Vorschuß an den Schulvorstand zu Hüttengrund auf den Neichreinkommk«steuer-Nntei! 19. Errichtung eines Ehrenmals für die gefallenen Krieger bett 11. Gasleitung nach den Eigenheim-Häusern 12 Ankauf einer Schlacken- Waschmaschine. Hieraus «ichtöffeutliche Sitz«»,. Städtische» Fischverkauf morge« Sonntag von 8 Uhr ab im Hofe de» Lebenrmittelamtes Vlutfrischer Seelachs, kopflos, Pfund 8 «k. Anmeldung in der Neustadter Schule Die Anmeldung der Ostern 1921 schulpflichtig »erde«den Kinder Hst «outag, den 16. Januar, zu erfolgen, und zwar von 2—8 Uhr Knaben, von 8—4 Uhr Mädchen Borzulegen ist sür ale Kinder der Impfschein, sür die auswärts geborenen autzerdrm die Geburtsurkunde bezw. Taufbescheiniguus sizu Hoheusteiu-Gruftthal, den 3. Januar Schuldirektor Patzig. Obsrümgwitz Rattenvertilguug. Durch die immer mehr um sich greifende Maul- und Klauenseuche hat sich das Wrtjchaftsministerium genötigt gesehen, eine allgemeine Nsttcnsertisgung anzuorduen. Diese soll im hiesigen One nächste Woche erfolgen. Ale Haus- u«d Grundstücksbesitzer, die auf ihren Grundstücken Natten wahrgenommen haben, werden deshab hiermit ausgesordert, sich zur Inempfang nahme des nötig?« Giftes bis Dienstag, den 11. d M, im Nathaus — Zimmer Nr. 8 — zu melden Dort erfolgt weitere Aufklärung. Kosten entstehe» nicht, dagegen wird für jede ab gelieferte tote Ratte eine Prämie von 1 Mark gezahlt. Infolge Versetzung des jetzigen Vorsitzenden des Mkete1«t>«n-»amte» Oberlungwitz, Henn R.giemnßs-Asisior Ebert, wird ab 16 d M. bis zur anderweiten Neubesetzung Herr Regierungsrot Or. Wahl dem hiesigen Einigungsamt vorstehen. Oberlungwitz, um S Januar 1921 Ler Lemeindevvrstand. UMM AMMO NtklilOiK 8eMf. Nach Anordnung der Lande»vekficherungsanstalt Sachsen« sind die Beiträge zur Alters- und Invalidenversicherung von dem Einhebungstermine ab in doppelter Höhr eiuzuziehen, in dem der 20. Dezember 1920 Mt. Es sind demzufolge im Bezirk unserer Kasse die Alters- und Inva» lidenversichelungsbeiträge bereit« schon vom 29 November 1920 mit dem doppelten Beitrage einzu- heben. Die geehrten Arbeitgeber werden um Beachtung dieser Bestimmung gebeten Vbvrlrmswttz, den 8. Januar 1621. Der Vorstand. Max Katzsch, Vorsitzender. Zn BerssMhl. L>« Unstetigkeit unseres Wirtschaftslebens hat di» Entscheidung in einer für jedes Menschen Le ben tief bedeutsamen Frage außerordentlich er schwert, der Frage der Berufswahl. Was sollen unsere Kinder werden, welcher Beruf wird nicht nur ihrer Neigung und körperlichen und geistigen Eignung entsprechen, sondern auch m der Rich tung der künftigen wirtschaftlichen Entwickelung liegen und auf dem Arbcitsmartte gesucht blei ben? — Wenn man früher fagen konnte, ein tüchtiger Mensch kann es in jedem Berrife zu etwas bringen, lc ist das leider heute und siir die nächste Zukunft nicht mehr zutreffend, wo eine ganze Reihe non Berufen überfüllt ift oder Ivo Ausbildungskosten und Selbständig mackunaS- kapital unerschwinglich doch geworden sind. Zu dieser Unsicherheit kommt, daß bei dem Stande der neuzeitlichen Arbeiisteilung der Emzelne ge wohnlich nur noch einen kleinen Ausschnitt des Berufslebens kennen lemen kann. Eltern und Kindern fehlt die Kenntnis und Anschauung der Berufe, das natürliche Hineinwachsen in einem Berufe wird immer seltener. Dix Berufswahl wird daher in allzuvielcn Fällen zu einer Zu fälligkeit oder sie leidet unter einer ausschließ. üchen Bestimmung durch äußerliche Faktoreu, wie Ansehen und rasches Geldverdienen. So mag zunächst für den Einzelnen eine rich tig getraftrne Berufswahl sür sein ganzes spä teres inneres und äußeres Wohlbefinden ent scheidend sein, jedoch nicht weniger bedeutsam sind die Rückwirkungen der Einzelentscheidungen für das gesellschaftlick)c Zusammenleben im Volk-s- körper; sie sind die Impulse für Wellenbewegun gen, die sich auf allen Gebieten, msbefandere den der Wirtschaft des Polkes, bemerkbar machen. Von der richtigen Berufswalü hängt die ökana mische Verwertung der menschlichen Arbeüotrasi ah, die Steigerung der Berufsireudigi'ei! und damii die der Arbeitsintensität, die Fördern-' der Qualitätsarbeit. Aus diesen Tatsachen l ' aus wächst das Bedürfnis nach einer geordneten VcrufSberanmg durch eine unparteiische, mit den Schwankungen deS Arbeitsmarktes eng vertrauten Stelle. Tie großen Kommunglverwaltungcn des Reiches haben daher schon in den lebten Vor- lricgsjahren die Berufsberatung als einen Zweig der öfient ichen Verwaltung übernommen und haben ihren Arl'eitsämtern Vcrufsämter oder wenigstens besondere Abteilungen für BerufSbe- mtung angegliedert. Ter starke Erfolg, den diese Stellen überall erzielt haben, ist zunächst ans der Tatsache zu erklären, daß man cs verstanden hat, die Bc- ratuugstätigkcit allen Anscheines einer bureaukra- tuchcn Bevormundung der Ratsuchenden zu ent kleiden und damit das Vertrauen der Bevölke rung zu gewinnen, daß man dann die Ratertei- lnng aut einwandfreies beruiskundlichc Unterla gen stützte,, die in ständiger unmittelbarer Ver bindung nut dem Erwerbsleben gewonnen wa ren. Ter doppelten Auswirkung der Beratung, einmal nach der sozialen, dann nach der wirl- fchaftlichen Sette hin, ist man dadurch gerecht geworden, daß die Beratungsstellen von allem Anfang an eng mit den Erziehern der Jugend und den Aerzten einerseits, den Vertretern der Industrie, des Handwerks, des Handels ander seits zusammenarhettcten. Ten Umfang, den diese Berufsämter allmählich gewonnen baben, z kann man durch folgende Beispiele illustrieren, j In Hamburg sind im Jahre 1918 3358 Bern-- j tungen auSgeführt worden, in Nürnberg im Jahre 1919 5416. Bereits während des Krieges, inSbcsontero aber während der Zeit der Demobilmachüng, sind auch kleinere Kommunalvcrwaltungen dem Bei- spiel der Großstädte gefolgt, zumal da auch die Bundesstaaten und das Reich der Berufsbera tung erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt und aus deni Verordnungswege die OrgamsierungSgrund- lag« für eine zentrale Regelung geschaffen hatten. In Bayern erfolgte dies am 19. 12. 1917, in Preußen am 18- 3. 1919 und in Svchseu am 17. 5. IL20. Gemeinsam ist dielen Verordnun gen unter anderem der als Regelfall anzufehende Anschluß an di« Arbeitsvermittlung, ihre enge Verknüpfung mit einer Organisation der Lehr- siellenvermittlung, ihre Einrichtung in Städten mit über 10 000 Einwohnern und in allen grö- Keren Landbeztrken, die zentral« Zusammenfas sung «kl« Beratungsstellen in d»n ÄandeSarbeitS- bezw. Landesberufsämtern, endlich die völlige Unparteilichkeit und Unentgeltlichkeit der Bera tung. Mit der Schaffung des Reichsamteö sür Arbeitsvermittlung, das die Förderung der öf- fent ichen Berufsberatung in feinen Aufgaben kreis eingegliedert hat, ist der zusamwensassende Abschluß der Organisation ersolgt. Daß man allerorten an der Durchführung dieser Verordnung arbeitet, beweisen die zahlrei chen Inform at-onSkurse über Berufsberatung, de ren einer kürzlich in Chemnitz stattgefunden hat; cs ist zu erwarten, daß nunmehr auch in Sach sen in den Mittel- und Kleinstädten, sowie bei den Bezirksverbänden öffentliche Berufsberatungs- slellen ihre Arbeit aufnehmen werden. Der Gang der Beratungstätigkeit ist wobl in den meisten Füllen so zu denken, daß zunächst der Schule eine DorbercitungStätigkeit zufällt; sie soll die Kinder aus die Beratungsstellen aufmerksam ma- chen, soll vor alletft durch eine «infühlende Be obachtung des Kindes durch die Erzieher eine geeignete Grundlage für den Berufsberater h»r- stellcn. Endlich bat sie di« Kinder der Bera tungsstelle zuzufübren. Das geschieht durch Aus füllung einer Perlonalkarte für sedeS Kind, aus der dieses seine Wünsche angibt, die mit den Bemerkungen der Eltern, zuletzt mit denen d»S KlassculebrerS und des Schularztes versehen und daraus der Berufsberatungsstelle übermittelt wird. Ticle bestellt nach eingehender Durcharbeitung des gewonnenen Materials die ratiuchenden Eltern und Kinder und erteilt ihnen unentgeltlichen Rat nach jeder gewünschten Richtung unter Berückfich- tigung der im einzelnen Falle vorliegenden wirt- scbastlichen Verhältnisse, der körperlichen und geistigen Eignung. Die Prüfung der letzteren bat in neuerer Zeit durch die steigende Anwen dung der jüngsten Ergebnisse der psychologischen Jarschung in der praktischen Berufsberatung er- bäbtc Bedeutung gefunden Die sogenannten Eignungsprüfungen, bei denen cS möglich ist, durch äußerlt instruierte Apparate das "-rb--i'der'^i", Nichtvorbanden- - dcrul notwendiger jörverlicher und geistiger Fähigkeiten scstzusiellen, sind während des Kriege? an verschiedenen Stel len, so zum Beispiel der Inspektion der Kratt- abrtruppcn, bei der sächsischen StaatSeisenbahn, bei der A E. G „nd der Löwe A.-G. in Ber lin in Aufnahme gekommen und linden mm- wehr auch Eingang bei den großen BcnifSbera- tungsämteru. denen es möglich ist, einen ge- schulten Psychologen anzustellen Dach kann kiel« Eignungsprüfung nur ein Hilfsmittel unter vielen sein, denn in den meisten BeratnngSsäl- leu isk nicht die Psychologie, sondern die Sozio logie eine? Berufes ausschlaggebend, also sein« Geltung im öffentlichen Leben seine äußeren Möglichkeiten, seine Lgge auf dem Stellcnmarkte. Au? all dieft Faktoren muß der Berufsberater lein Urteil gründen. ES kann hier einem oft entstandenen Mißver stäubni? nicht scharf genug entgmengetteicn wer den, nämlich der Ansicht, die öffentliche Bcnüs- beratungSstellc wolle die Ratsuchenden in eine ganz bestimmte Richtung drängen, sie verlange, der anneratene Beruf müsse auch angenommen werden. Das ist keineswegs ter Fall. Der Be rufsberater soll und kann lediglich versuchen, die Möglichkeiten, Anforderungen lind Aussichten der für den Bcratungsfall in Betracht kommenden Berufe objektiv darzulegen, Licht und Schatten richtig zn verteilen, Einseitigkeiten de? Urteils zu berichtigen, und wo bisher unbekannte Hin- bcrungSgründe gegen die Ergreifung cine? ge wünschten Berufes sprachen, andere Wege zu wei len. Tie Verantwortung für den Schritt der Berufswahl kann den Eltern niemals abgenmn- men werden, die Entscheidung muß ihnen unbe dingt überlassen bleiben. Die Lebrherrcn haben den Vorteil, daß sie nur noch solche Bewerber zur Auswahl vorge stellt bekommen, die einen Berus nach sachkun diger Prüfung ergreifen wollen; sic bleiben da bei in ibren Entschließungen vollständig frei. Lebrberren in Berufen, die unter Lehrling-man. gel leiden, werden nicht mebr genötigt sein, je den sich Meldenden, auch Ungeeignete«, elnzu- stellen, da die Beratungsstelle etwaige Vorurteile gegen den Beruf zerstreuev.. und das Angebot verstärken kann. Der deutsche Handwerks unk Eewerbekammertag hat auf leiner Tagung im Igbre 1917 in Hannover dies« Vorteile auch richtig erkannt und den Ausbau der öffentlichen VerufSbemtnnp im Anschluß an di» öffentlichen
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