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Zwönitztaler Anzeiger : 11.10.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-190410119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19041011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19041011
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1904
- Monat1904-10
- Tag1904-10-11
- Monat1904-10
- Jahr1904
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 11.10.1904
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HimmWItt' hurtiger Erscheint wöchentlich viermal (Dienstag, Donners tag, Sonnabend und Sonntag) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für I Mark 25 Pfg. frei ins Haus zu beziehen. Druck und Verlag: Buchdruckerei C. Bernhard Ott. Redaktion: Karl Beruh. Ott, Zwönitz, für l. und 4. Seite. Hermann Arendt, Berlin 6., für 2. und 3. Seite. Lokalblatt fiir Zwönitz, Niederzwönitz, ALihnhaide, Burgstädtel, Lenkersdorf, Dittersdorf, Affalter, Streitwald, Dorfchemnitz, Griinhain usw. - Anzeigen: Die fünfgcspaltene Kleinzeile (Korpus) oder deren Naum 10 Pfg. Die gespaltene Zeile im amtl. Teile 40 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt nach Vereinbarung. Die Anzeigen werden einen Tag vor dem jedes maligen Erscheinen des Blattes bis mittags 12 Uhr erbeten. Expedition: Zwönitz, Kühnhaiderstrasje 73 b. Telephon Nr. 23. Nr. (23. Dienstag, den U. Oktober (YOH. 29. Iahrg. Die Urliste der in der Stadt Zwönitz zum Schöffen- und Geschworenenamte berechtigten Personen für das Jahr 1905 liegt in hiesiger Ratsexpeoition eine Woche lang, vom 11. Oktober dieses Jahres an gerechnet, zu Jedermanns Einsicht aus und kann innerhalb dieser Frist gegen die Nichtigkeit oder Vollständigkeit der Liste ebendaselbst schriftlich oder zu Protokoll Einsprache erhoben werden. Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dies hierdurch unter Hinweis auf die nachstehend unter (D abgedruckten Gesetzesparagraphen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Zwönitz, am 7. Oklober 1904. Der Stadtrat. Zeidler. K. . . Zu 88 1, 3- Gerichtsverfafsurrgsgesetz in der vom 1. Januar 1900 an geltenden Fassung. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. § '33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das 30. Lebens jahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen, oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienst boten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Gerichtsbeamte, welche jederzeit einst weilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Be amte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Neligionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine an gehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. § 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 enthaltend; vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2. Der Präsident des Landeskonsistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amts hauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zu ständigkeit der Amtshauptmannschafteü ausgenommen sind. In bezug auf die Sicherung der Telegraphenanlagen im Deutschen Reiche gegen Beschädigungen sind durch die 88 317—320 des Neichsstrafgesetzbuches die nach stehenden Bestimmungen getroffen: Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen der selben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft. Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenantage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß namentlich beim Füllen von Bäumen und beim Einholen der Obsternte in unmittelbarer Nähe der Neichstelegraphenleitungen zur Verhütung von Beschädigungen derselben geeignete Vorsichtsmaßregeln getroffen werden müssen, und daß, venn die Telegraphenleitungen gefährdet erscheinen, die nächste Neichstelegraphenanstalt zu benachrichtigen ist, damit die Leitungen während der Arbeiten bewacht werden können. Unterlassungen in dieser Beziehung würden beim Eintritt von Beschädigungen der Telegraphenanlagen nicht nur die Ersatzpflicht desjenigen, durch dessen Fahrlässigkeit der Schaden entstanden ist, begründen, sondern auch seine strafgerichtliche Verfolgung herbeiführen. Unter Telegraphenleitungen im Sinne des Gesetzes sind Fernsprechanlagen mitinbegriffen. Die Ortspolizeibehörden des hiesigen Bezirkes werden gleichzeitig hiermit angewiesen, in geeigneter Weise für weiteres Bekanntwerden dieser Vorschriften besorgt zu sein. Chemnitz, den 1. Oktober 1904. Königliche Amtshauptmannfchaft. Or. Morgenstern. M. 17. Hauptversammlung des Evangelischen Bundes. Dresden, 6. Oktober. Beim Festmahl am Mittwoch hielt O. Gras Wintzingerode die Rede auf Kaiser und König. Im Namen der Stadt sprach Bürgermeister Heischet. Superintendent v. Meyer toastete auf den Dresdner Zweigverein, usw. Manch gutes kräftiges Wort fiel auch hier. Der spätere Nachmittag brachte ein Kirchenkonzert in der Lulherkirche. Abends sanden wieder öffentliche Versammlungen statt. Im dichlbesetzlen Saale des Evangelischen Vereinshauses, wo Pfarrer Naumann den Vorsitz hatte, sprach zunächst Superintendent v. Meyer-Zwickau über „Religiöse Unklarheit als Bundesgenosse Noms/' Der auch diesmal mit stürmischem Jubel begrüßte Redner sührte etwa folgendes aus: In unsererer Zeit sei un endlich viel unklare religiöse Schwärmerei zu bemerken. Dazu gebe sich al« Retter der Welt und besonders des Staates der Ultramontanis- mus aus, durch welchen Aberglauben sogar Staatsmänner sich beeinflussen lassen. Und doch fördere die päpstliche Partei die sozialistisch- demokratische Umsturzbewegung durch gelegent liches Paktieren. Der große religiöse Strom mit seinen Kulturschiffen könne niemals ganz versanden, und Rom habe von diesem Kapital lächelnd immer die Zinsen eingestrichen. Manche Protestanten seien infolge theologischer Debatten etwas unsicher geworden, und Rom nütze solche Knochenerweichung weidlich au». Aber feste protestantische Religiosität gehe un bekümmert ihren Weg, trotz aller Diskussionen der Wissenschaft. Wie die reiche Natur bleibe, möge über sie geredet und nachgedacht werden, so bleibe die Religion. Und wir dürfen hoffen, Gott werde uns gerade durch aufrichtiges Forschen in djie religiöse Kraft und Klarheit geleiten. Nur nicht religiös gleichgültig seinl Da» sei so die Art der ärmlichsten Philister seelen. Glaubensleben gehe nicht ohne Kamps ab. Unausgebrochene oder abgelebte Geister lassen Rom gewähren, wie es wolle. Toleranz predige auch der Evangelische Bund, und er hindere keinen Katholiken in seiner religiösen Betätigung. Aber, solle solche Gesinnung im deutschen Vaterlande ausschlaggebend sein, dann müsse der Protestantismus der Führer bleiben. Unter ultramontaner Leitung würde gar bald das Sterbeglöcklein der Toleranz läuten. Und darum „müssen wir intolerant sein gegen die Herrfchastsgelüste der allein seligmachenden Kirche". Roms Macht über seine Anhänger beruhe aus jener Ueberschätzung, vte viele den bloßen äußeren kirchlich-päda gogischen Formen zu teil werden lassen. Wir, die Evangelischen, „müssen streiten aus Religion". In der Erfüllung dieser Pflicht seien unserem Volke viele Wunden geschlagen worden, und jetzt brenne der Kamps lichterloh. Es handle sich um die Entscheidung, ob Ultramontanismue oder Christentum. „Auch die Römischen können nichts wider die Wahrheit!" Wir Protestanten halten uns an das Wort, das ewig bleibt. Der konfessionelle Zwist müsse und werde doch immer mehr zur religiösen Klarheit führen, und wir hoffen auf eine Zukunft, wo auch die katholischen Deutschen den Ultramontanismus als ihren schlimmsten Feind erkennen werden! Begeisterter, langanhallender Beifall ward dem Redner. Nach einer vorzüglichen, von Gesangverein der Staatseisenbahnbeamten dargebotenen musi kalischen Einlage ergriff Pfarrer Hammer aus Graudenz das Wort zu einem hochinteressanten Vortrage über den „Kampf in der deutschen Ostmark." Im Linckeschen Bade in der Neustadt, wo Pastor I-io. Or. Kühn den Vorsitz sührte, sprach Professor Or. Trommershausen-Frank- iurl a. M. beherzigenswerte Worte über „Protestantische Erziehung", während für den verhinderten Pastor Fritze-Artern Rechtsanwalt Eisenkolb als Redner eingesprungen war. „Nimm Mich Mit" Nr. 2 liegt der gesamten durch Austräger be förderten Auslage unseres Blattes bei. Line Erinnerung eines Landwehr-Offiziers a. D. aus den Ariegsjahren 1870^1. (Fortsetzung.) Und nun erzählte sie mir, ihr Mann, der General Cmöy, habe al» jüngerer Offizier die Expedition Napoleon» I. 1798 nach Aegypten milgcmocht. Er habe sich in der Schlacht bei den Pyramiden ausgezeichnet und sei gleich nach der Schlacht von Napoleon zum Regiments- Kommandeur besördert. Seitdem habe er sich stets in der unmittelbaren Umgebung Napoleons befunden, habe auch dessen wunderbare Rück kehr nach Frankreich mitgemacht, wunderbar, weil es gelungen wäre, mitten durch die im Mittelmeer kreuzenden englischen Schiffe sich hindurch zu winden und den heimischen Hasen zu erreichen. Ein Jahr später sei er zum General besördert worden. Aus all diesen Be gebnissen erkläre sich ihre Verehrung und treue Anhänglichkeit für den großen Kaiser und sein Haus. In ganz Frankreich herrschte große Trauer, denn man sehe den Sturz der napo leonischen Dynastie voraus. Ich erwiderte der Dame, daß sie mir zu pessimistische Anschauungen zu haben schiene. Unser König Wilhelm sei ein menschenfreund licher, edler Charakter; er wisse auch, daß Kaiser Napoleon III. von seiner Umgebung und törichten Ratgebern zu diesem Kriege ge drängt sei. Nichts würde ihm ferner liegen, als nach Beendigung des Krieges das Kaiser reich zu stürzen, da es klar sei, daß wir da durch den Haß ganz Frankreichs auf uns ziehen würden. Die Dame schien durch diese Erklä rung etwas beruhigt zu sein. Nicht lange darauf — e« war 7 Uhr geworden — erschien ein Diener und meldete, daß die Tafel gedecki sei, woraus ich von der Frau Generalin freund lich zu einem kleinen Imbiß eingeladen wurde. Wir begab m uns in das Speisezimmer, und ich lernte nun auch die übrigen Familienglieder kennen, den Sohn der Dame, einen pensionierten Marine-Offizier, wie ich bald erfuhr, dessen Gemahlin und Tochter, einen bildschönen, rei zenden Backfisch von 16—17 Jahren. Ich er wähne hier gleich, daß das junge Mädchen aus der Pension in Straßburg in das elterliche Hau« zurückgekehlt war. Die Aermste hatte die ganze Belagerung von Straßburg mit durchgemacht, und zwar halte die gesamte Pension den größten Teil der Zeit in einem tiefen Keller zugebracht. Natürlich war sie nun ausgesprochen preußenseindlich und bediente sich in der Unterhaltung nur der französischen Sprache, während die Großmama und die Ellern mit mir deutsch redeten. Ihr Haupt« argument für ihren Preußenhaß bestand darin, daß die preußischen Kanoniere nicht einmal da» „Straßburger Münster, diesen altehrwürdigen, herrlichen Kunstbau", mit ihren Granaten ver schont hätten. (Natürlich rührte alles Unge mach, da» die Franzosen in diesem Kriege er fuhren, von den bösen Preußen her, nie habe ich die bösen Deutschen nennen hören.) Nun nahm ich meine gesamten sranzösischen Kennt nisse und Vokabeln zusammen und setzte dem niedlichen jungen Fräulein auseinander, daß vis „deutschen" Kanoniere (denn es hätte auch badische und württembergische Artillerie vor Straßburg mitgewtrkl) erst dann ihre Kanonen auf das Münster gerichtet hätten, als bemerkt wurde, daß sich auf der Plattform ein Obser- oationskocps niedergelassen habe. Uebrigen» seien die Beschädigungen höchst minimal, wie ich mich persönlich überzeugt hätte. Bald nach dem Abendessen, da» übrigens sehr einfach, aber schmackhaft zubereitet war, trennten wir uns. Ich begab mich aus mein Zimmer und trug dort die Erlebnisse des Lage» in mein Tagebuch. Früh legte ich mich zur Ruhe, da am nächsten Tage srüh sieben Uhr der erste Streiszug in die Umgebung des Ortes unternommen werden sollte. Genau zur festgesetzten Stunde brachen wir, Kamerad B. und ich, mit unseren Leuten auf. Teilweise vereinigt, teilweise getrennt, durchzogen wir die ganze Umgegend, ohne jedoch irgendwo eine Spur von Franktireuren zu entdecken. Fast zu derselben Zeit kehrten wir nach AlbeS- troff zurück, es war gegen 12 Uhr. Ich er fuhr, daß sämtliche Familtenglieder sich im Garten befänden und ging deshalb hinunter. Dieser hinter dem Hause befindliche Garten war höchst sauber gehalten und offenbar mit derselben Liebe gepflegt, wie der vorhin er wähnte Vorgarten. Ich fand die Familie in einer großen, schattigen Laube. Die Begrüßung der Leute war durchaus freundlich. Wir hatten noch nicht lange geplaudert, da wurde mir der Besuch von Kamerad B. gemeldet. Ich muß erwähnen, daß ich zu ihm von dem reizenden Backfisch gesprochen hatte. B. war ein unverheirateter, schmucker Herr, außerdem ein großer Verehrer weiblicher Schönheit. Aus meine Frage, ob ich ihn der Familie vorstellen dürfe, wurde zustimmend geantwortet, und so wurde er in den Garten geführt. Bald war eine lebhafte Unterhaltung im Gange, und ein vorzügliche» Glas Wein, da» herumgereicht wurde, ries dann eine animierte Stimmung hervor. Ja, es geschah da» Wunderbare, daß man, als wir auf ein musikalisches Thema kamen, sich nicht abgeneigt zeigte, mich den Flügel probieren zu lassen. (Kamerad B. hatte zu dem jungen Fräulein irgend eine Bemerkung iber mein Klavierspiel gemacht.) (Fortsetzung folgt.)
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