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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 16.01.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-01-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-186501163
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18650116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18650116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1865
- Monat1865-01
- Tag1865-01-16
- Monat1865-01
- Jahr1865
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 16.01.1865
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. - . mlierger Anzeiger . und Tageblatt. Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brand. 12. Erscheint jeden Wochentag früh 9 U. Inserate werden bi« Nachm. 3 Uhr für die nächste Nr. angenommen. Montag, den 16. Januar. Preis vierteijährt 20 Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 5 Pf berechnet. 1863. Tagesgeschichte. , Berlin, 12. Januar. Die Regierung wird dem Landtage tue nachstehenden neuen Vorlagen zur Berathung unterbreiten: eine Vorlage in Betreff der für den Krieg verausgabten Gel der (wozu eine Anleihe bekanntlich nicht erforderlich war und auch weiter nicht beantragt wird), sobald die Rechnungen darüber vor liegen werden, — ein Gesetz, betreffend die Fürsorge für die Militärinvaliden und die Wittwen der im Kriege Gebliebenen, — eine Vorlage in Bezug auf die weitere Entwickelung der preu ßischen Seemacht, — und zwar der vollständige Gründungsplan und die Anträge in Betreff der zur allmählichen Ausführung erforder lichen Mittel, — eine Vorlage in Betreff der Herstellung einer Canalverbindung zwischen der Ost- und Nordsee durch Schleswig und Holstein und der Betheiligung Preußens daran, — die Verträge über die Erneuerung des deutschen Zollvereins, sowie die Abänderungen des Handelsvertrags mit Frankreich, — eine allgemeine Wegeordnung, — eilt allgemeines Berggesetz, — ein Gesetz über die Gerichtsbarkeit der preußischen Consuln im Auslande, — Vorlagen in mehreren Eisenbahnangelegenheiten (zunächst in Betreff der Bahnen von Danzig nach Neufahrwasser, von Heppens nach Oldenburg, von Trier durch die Eifel nach Call, ferner wegen der Berlin-Küstriner, der Tilsit-Jnsterburger, der ostpreußischen Südbahn n. s. w.), endlich eine Anzahl Gesetzentwürfe von geringerer Bedeutung, nament lich aus dem Bereiche des Justiz- und Handelsministeriums. — Die Berliner „Prov. - Corresp." vom 12. d. M. bemerkt: Die österreichische Regierung stimmt mit der preußischen darin völlig überein, daß irgend ein Vernehmen mit den übrigen deutschen Bundesregierungen in Betreff der schleswig-holsteinschen Sache nicht eher stattzusinden hat, als bis darüber eine Verständigung zwischen Preußen und Oesterreich selbst erzielt sein wird. — 12. Januar. (D. Allg. Ztg.) In Paris soll, wie man hört, das lange Schweigen über die schleswig-holsteinische Sache gebrochen sein, zwar in der freundlichsten Weise, aber immer ist doch die vollkommene Indifferenz aufgegeben, in welcher das Pariser Cabinet seit dem Abbruch der Londoner Conferenzen anscheinend ver harrte. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Paris, Drouyn de LhuhS, soll dem preußischen Gesandten, dem Grafen v. d. Goltz, seine Verwunderung über die lange Dauer des Pro visoriums ausgesprochen und dabei zugleich die Bemerkung gemacht haben, daß doch'die neuesten Nachrichten von Berlin über die Stellung der preußischen Regierung zu der Erbfrage in einigem Widerspruch mit denen des Herrn v. Bismarck selbst zu stehen schienen, welche derselbe bei seiner Anwesenheit in Paris im vorigen Herbst dem Minister gemacht habe. Damals habe eS geschienen, als ob die Anerkennung der Ansprüche deS Herzogs von Augusten ¬ burg, resp. die Anerkennung als Herzog in nächster Aussicht stünde, während jetzt die Erörterungen, die der Entscheidung vorhergehen sollten, ganz unabsehbar zu sein schienen. Man vermuthet, daß es der Fürst Metternich gewesen ist, welcher den französischen Minister zu diesen Aeußerungen angeregt hat. Fürst Metternich soll unter den österreichischen Staatsmännern derjenige sein, der sich gegen etwaige Concessionen Oesterreichs an Preußen am lebhaftesten aus« gesprochen hat. Wie dem aber auch sein möge, immer scheint uns diese freundliche Bemerkung des Herrn Drouyn de LhuyS in der Weise beachtenSwerth, daß man bei einem langen Verschleppen der Sache nicht immer wird darauf rechnen können, Frankreich als gleichgültigen Zuschauer dabei zu haben. Wien, 12. Januar. Die heutige „W. Z." veröffentlicht in ihrem amtlichen Theile den Staatsvertraq zwischen Oesterreich und Sachsen vom 30. Nov. l 864, über den Anschluß der Voitersreuth« Egerer Eisenbahn an die böhmischen Eisenbahnlinien. Als Bevoll mächtigte bei Abschließung dieses Uebereinkommens haben von Seiten Oesterreichs der Ministerialrath im Ministerium für Handel und Volkswirthschaft l)r. Vincenz Maly Ritter v. Bevanowitsch, und von Seiten Sachsens der k. sächsische Gesandte und bevollmächtigte Minister am kaiserlichen Hofe, wirkliche Geheime Rath und Kammer herr v. Könneritz fungirt. Die Hauptbestimmungen des Vertrag« sind in den folgenden Artikeln enthalten: Die königlich sächsische Regierung verpflichtet sich, auf ihre Kosten eine Eisenbahn von dem sächsischen Voigtlande au« in der Richtung über Brambach, Schönberg, Voitersreuth und FranzenS- bad nach Eger zum Anschluß an die von der bayerschen Ostbahn gesellschaft herzustellende Strecke Waldsassen - Eger zu erbauen und zu betreiben, und die k. k. österreichische Regierung ertheilt ihre Einwilligung zum Baue und Betriebe der genannten Eisenbahn (soweit dieselbe auf österreichisches Gebiet fällt) durch die königl. sächsische Regierung unter den nachstehenden Bedingungen: Der Bau der erwähnten Linie ist spätestens binnen drei Jahren, vom Tage der Genehmigung des Bauprojekts an gerechnet, und längstens bis zum Schluffe des Jahres 1866 zu vollenden und ordnungs mäßig in Betrieb zu setzen und zu erhalten. Pie Bauten sind nach den von der k. k. österreichischen Staatsverwaltung zu genehmigenden Plänen auszuführen. Nach der commissionell fetztgesetzten Trace hat die erwähnte Bahn bei Voitersreuth die böhmische-sächsische Grenze zu überschreiten. Der Grenzbahnhof ist zu Voitersreuth zu erbauen und daselbst ein gemeinschaftliches Grenzzollamt zü errichten, doch wird auch in Brambach eine combinirte Zollstelle zu unterhalten sein. Nürnberg, 13. Jan. Der „Nürnb. Corresp." schreibt: „Der Zwiespalt, welcher thatsächlich im „Nationalverein" besteht, tritt mehr und mehr offen hervor. Als ein Ergebniß dieses innern Miß verhältnisses erscheint u. A. eine eben veröffentlichte Broschüre von Jak. Venedey, betitelt: „Die Grundübel im Nationalverein". Ve nedey unterläßt es, die Frage zu erörtern: ob der preußische Staat nach seiner ganzen Entwickelung und Organisation überhaupt den vom liberalen Theil der Nationalvereinsmitglieder gestellten Be dingungen entsprechen könne. Er nimmt diese Möglichkeit ohne jede Untersuchung von vorn herein an, kommt aber zu dem Resultate, daß die erstrebte Hegemonie nicht etwa blos, wie eine Anzahl Ver einsmitglieder behaupten, „für jetzt unmöglich", sondern daß sie über haupt „noch nicht einen Augenblick möglich gewesen sei". Er schildert, wie das Schwert Preußens eben jetzt gegen die F^heit im eigenen Lande und ebenso gegen die Freiheit in ganz Deutschland gerichtet erscheine. Er sagt: „So lange eine vollkommen undeutsche Richtung in dem innern Staatsleben Preußens waltet, so lange diese Richtung in den preußischen Zuständen so tief begründet ist, daß das preußische Volk dieselbe duldet oder dulden muß — so lange ist die „preußische Spitze" in Deutschland nicht nur unmöglich, sondern eine Art Hohn gegen den gesunden Sinn de« deutschen Volkes. Wer bei dieser Lage der Dinge für dieselbe in die Schranken treten will, der muß den Eiertanz der Phrase so verstehen, wie wir ihn so oft, wenn von der „preußischen Spitze" im Nationalverein
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