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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 23.08.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-08-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-186508238
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18650823
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18650823
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1865
- Monat1865-08
- Tag1865-08-23
- Monat1865-08
- Jahr1865
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 23.08.1865
- Autor
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Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Grrichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brand. 183. Erscheint jeden Wochentag früh 9 U. Inserate werden bi« Nachm. 3 Uhr für die nächste Nr. angenommen Mittwoch, den 23. August Preis vierteljährl. rv Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeil« oder deren Raum mit 5 Pf. berechnet. 18SS. Tagesgeschichte. Köln, 18. August. (Rh. Z.) Herr Classen-Kappelmann hat nachstehendes Schreiben an den VerwaltungSrath und die Direc- tion der Köln-Düsseldorfer Dampfschifffahrts-Gesellschaft ge richtet: „Gemäß Quittung habe ich den vereinbarten Pachtpreis für die zum Abgeordnetenfeste am 23. v. M. gemietheten 4 Dampf boote mit 400 Thlr. Ihnen entrichtet. Da ich aber durch Militär gewalt behindert wurde, die Dampfschiffe am 23. Juli zu benutzen, so erlaube ich mir die höfliche Anfrage, ob Sie mir die Pachtsumme von 400 Thlr. zurückerstatlen wollen. Falls Sie dazu nicht erbötig sind, werde ich gerichtliche Klage auf Restitution erheben und den Fiscus ädcitiren, um denselben verurtheilen zu lassen, event. mir die Summe zu erstatten, die ich Ihnen für die Schiffe bezahlt habe, weil nach meinem Dafürhalten die Militärgewalt gesetzlich nicht berechtigt war, die mir vermietheten 4 Dampfschiffe zu occu- piren, um mir die vertragsmäßige Benutzung derselben gewaltsam zu verwehren." Hierauf ist folgende Antwort ergangen: „Köln, 15. August 1865. Die preußisch-rheinische DampfschifffahrtSgesell- schsft an den Herrn Classen-Kappelmann hier. Die Beantwortung Ihres Geehrten vom 8. d. M. erfolgt erst heute, weil wir uns wegen der beantragten Rückerstattung der gezahlte» Miethe von 400 Thlr. für die Ihnen auf den 23. v. M. zu einer Fahrt nach dem Siebengebirge zur Verfügung gestellten 4 Dampfboote mit der Direction der Dampfschiffsahrtsgesellschaft zu Düsseldorf in Corre- spondenz gesetzt hatten. Dieselbe hat sich nun bereit erklärt, Ihnen Ihren Antheil von 200 Thlr. zu restituiren, wovon wir sie mit dem ganz ergebenen Bemerken benachrichtigen, daß Sie diesen Betrag bei unserer Kasse in Empfang nehmen können. Wir für unsern Theil fühlen uns indessen nicht berufen, irgend eine Resti tution eintreten zu lassen und bedauern daher, auch nicht in der Lage zu sein, Ihrem Anträge zu entsprechen. Mit aller Hochachtung gez. Leroy." Wegen Rückerstattung von 200 Thlr. für die zwei Dampfboote der Kölnischen Gesellschaft wird der Anmiether Classen- Kappelmann gerichtliche Anklage einleiten und den Fiscus ädcitiren, welcher durch militärische Besetzung die Fahrt auf den Dampfbooten gewaltsam verhindert hat. Vor dem Vergleichsamte sind folgende zwei Anklagen: 1) des Restaurateurs Herrn Keller im Gürzenich wegen 1066^/z Thlr. für das Diner im Gürzenich, und 2) des Zimmermeisters Herrn G. Wülfrath wegen Bauten und Decora- tionen im Gürzenich, Decoration der Schiffe rc., im Betrage von 487 Thlr. passirt, und in beiden Fällen erklärte der Beklagte Classen-Kappelmann, daß er sich nicht vergleichen könne, weil Fr den Fiscus beizuladen habe. Beide Anklagen gehen demnach vor das königliche Landgericht. München, 19. August. (A. Z.) Se. Majestät der König von Sachsen, welcher im Laufe des heutigen Tages mehrere unserer Kunstsammlungen besuchte und Abends nach Possenhofen zurückkehrte, wird sich in den nächsten Tagen nach Koburg begeben, um der Königin von England einen Besuch zu machen, und hierauf nach Possenhofen zurückkehren. Triest, 18. August. (W. Bl.) Die heute eingetroffene Levantepost bringt folgende Nachrichten: In Smyrna sind in der Woche vom 7. bis 11. d. M. 215 Personen an der Cholera ge storben. — Die russischen Dampfer haben die Fahrten nach Syrien, Aegypten und der Türkei eingestellt. — In RhoduS ist nur ein Cholerafall vorgekommen. In Cypern ist der französische Consul Graf Maricourt der Seuche erlegen. In Konstantinopel starben am 8. 278, am 9. 358, am 10. 210 Personen; die in Skutari Gestorbenen sind nicht beigezählt. In Salonichi starben täglich gegen 25 bis 30 Personen; die Seuche ist auch in Bagdad und Buschir zum Ausbruche gekommen. Die Quarantäne für alle Schiffe, welche aus Häfen, wo die Cholera herrscht, kommen, ist aufgehoben worden. Jena, 17. August. Wie das Festmahl, so verlief der Commers in der schönsten Harmonie, nur daß die verschiedenen Reden und der feierliche Landesvater eine ernstere Stimmung über die Ver sammlung ausgegossen. Die Alten feierten in dieser schönen Stunde die Erinnerung an jene trübe Zeit, wo sie den schönen Jünglingsbund gegründet, der den Einheitsgedanken dem deutschen Volke wahrte. Manche Thräne rollte in den greisen Bart, als die feierlichen Töne des Landesvaters erschollen, als die asten Brüder sich umschlossen und den Bundesschwur von vor fünfzig Jahren erneuten: „Halten will ich stets auf Ehre, stets ein treuer Bursche sein." Zu dieser ernsten FestesstimmuNg, die sich der Be deutung des Festes in jedem Augenblicke bewußt blieb, hatte vor zugsweise die Rede de« Studiosus Proping beigetragen. Proping entwickelte die burschenschaftliche Idee, wie sie sich im Laufe dieser fünfzig Jahre gestaltet hatte. Er legte nicht den Hauptton auf die Einheit, sondern auf die Freiheit des Vaterlandes, ohne welche überhaupt kein Vaterland existirt. Er nannte es einen demokratischen Zug der Zeit, den die Burschenschaft in sich ausgenommen habe und dessen Ausführung sie anstreben müsse, daß das deutsche Volk der Schöpfer seiner eigenen Geschicke sein werde. Er fand gegen über den Klagen der alten Burschenschafter die Einheit der Burschen schaft in der gemeinsamen Liebe zum Vaterlande und rechtfertigte die Trennung in einzelne Verbindungen durch den Hinweis auf die verschiedenen politischen Parteien, die darum doch auch gemeinsame patriotische Zwecke verfolgten. Schon wollte die Versammlung auseinandergehen, als der alte Horn hereintrat und in begeisternden Worten den Vorschlag Motivirte, daß die drei Burschenschaften, wie zur Zeit der Gründung der Burschenschaft je drei Vertreter wählen sollten, um eine gemeinsame Grundlage zur Einigung auf zufinden : die Vertreter der Arminia und Teutonia stimmten sofort Namens ihrer Verbinduugen bei, während der Germane die Ge nehmigung seiner Verbindung vorbehielt. Es scheint mir nach den in Jena waltenden Verhältnissen kaum möglich und nicht einmal wünschenswerth, daß sich eine Einigung im Sinne der alten Burschen schafter vollzieht. Die wackeren Männer übersehen, daß eS heute Burschenschaften giebt, die ehen nur dem Namen nach Burschen schaften sind, und mehr oder weniger sich den Corps nähern. DaS Fest ist aus und Alles strebt der Heimath zu mit dem erhebenden Gefühl, drei schöne Tage verlebt zu haben, nicht ein Vergnügungs fest, sondern ein Erinnerungsfest, das in die Herzen der deutschen akademischen Jugend manch guten Samen ausgestreut hat. Gute, wackere Bürger zu bilden, die treu ihrem Volke zur Seite stehen, wenn es den Kampf für seine Rechte und seine Freiheit gilt, möge die Burschenschaft diese ihre Aufgabe immer mehr zu erfüllen streben und ihre Wirksamkeit in diesem Sinne durch Abstreifung der Schlacken studentischer Unsitte immer weiter entfalten. Frankfurt a. M., 18. August. In der gestrigen Sitzung der Bundesversammlung kam ein Vortrag des am 2. März 1854 niedergesetzten Ausschusses, die allgemeine deutsche Wechselordnung be treffend, zur Verhandlung. Nachdem der Ausschuß constatirt hat, daß die meisten Regierungen den am 23. Januar 1862 gefaßten Bundesbeschluß: „die acht Vorschläge der Nürnberger Commission zur Ergänzung der Wechselordnung bald möglichst und unverändert in ihren Ländern zur gesetzlichen Einführung zu bringen", Folge geleistet haben oder demnächst leisten werden, spricht er die zuver sichtliche Hoffnung aus, daß mit Ausnahme von Luxemburg und Limburg in „nicht allzuferner Zeit" die allgemeine deutsche Wechsel- ordnung mit den von der Commission zu Nürnberg bMtachteten Ergänzungen sich in allen deutschen Bundesstaaten in Wirksamkeit
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