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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 12.03.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-03-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-186603120
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18660312
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18660312
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1866
- Monat1866-03
- Tag1866-03-12
- Monat1866-03
- Jahr1866
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 12.03.1866
- Autor
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Merger Anzeiger '.üt! und Tageblatt ?7 ouf, 2 Ü 7 >U 'chso', - ssnl Amtsblatt de« Kgl. .Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Sgl. Gerichtsämter u. der StadtrSthe zu Freiberg, Cayda u. Brand) Montag, den 18. März Raum ml« «i Pf ökVkfsmet. «Kschttui »den Wochen,ag fmh v U. Inserat« werden bi« Nachm 3 Uhr für die nächste Nr anaenommen stl«« «errelläy« ru Stgl. Zn,era, 1 «erden die gespaltene Zeile oder beim O v V ^j> — (Pr.) Wie wir erfahren, beabsichtigt da» Handelsministe rium zur Feststellung de» Platzes für die im Jahre 1870 hier ab« zuhaltende Weltausstellung eine eigene Commission zusammen zu berufen, welche ungefähr um die Mitte des laufenden MpngtS hier zusammen zu treten hatte. Vorläufig hat der Prater, und da na mentlich die Eircuswiese, die meisten Chancen, zum Ausstellungs- Platze gewählt zu werden. Weimar, b. März. Am 5. Mai feiert da» Großhsrzogthgm das erste konstitutionelle Jubiläum in Deutschland. Am 5. Mai 1816 hatte Karl August seinem Lande eine Verfassung gegeben, Hie 1850 auf verfassungsmäßigem Wege revidirt worden und Nie von der Gewalt entweiht, nie durch Interpretationen in Frage gestalt ist Besonders wird sich die gesammte Bevölkerung freuen, Hrn. v. Watzdorf noch an der Spitze der Regierung zu sehen, her nun fast 27 Jahre der Träger des ungetrübten Vertrauen» von Fürst und Volk ist. Lom Main, 6. März. (N. C ) Zwischen Oesterreich und Preußen besteht nach den diesfälligen BuvdeSbestimmungen ein vierjähriger Turnus in dem Oberbefehle über die in Frankfurt garnisonirenden Bundestruppen und in der Stadtcommandantschast dieser freien Stadt. Am 15. d. M. tritt dieser Wechsel tinp der Oberbefehl über die Bundesgarnison geht aus Oesterreich über, di« Stadtcommandanlschaft auf Preußen. Der Präsident der BundeS- militärcomrmssion, der österreichische Generalmajor Packens v. Kiel städten, ist nach nunmehr hier eingegangener Metvüng von dem Kaiser von Oesterreich mit dem Obercommando über die Bunde»- truppen für die nächste vierjährige Periode in Frankfurt beauftragt. Aus Berlin ist noch keine officielle Anzeige ergangen, wen der Kö nig von Preußen für den Posten eine» Stadtkommandanten defig« nirt habe. Wie», 8. März. (Deb.) Die Regierung schreitet rüstig vor- Härt» auf her Bahn der Reformen, welche sie bezüglich de« lom« bardisch-venetiqnischen Königreiches betreten hat. Nebst den admini strativen Reformen soll demnächst auch die Reorganisiruyg der dor tigen Gerichtsbehörden vorgenommen werden. Der bezügliche Re« organiManSplän soll u. A. dem Wunsche der seinerzeit zur Pcra- thung des Siatutentwprfs für das lombardisch-venetianische Königreich bxrufeuen Hertrauenscommissiou nachkommen und die Einsetzung eines eigenen obersten Gerichtshofes (8euato di ^iustirin) für das lombardisch-venetianische Königreich anordnen. Dieser würde seinen ' Sitz in Verona, da« Appellationsgericht den seinigen in Venedig haben. Die Provinzialtribunäle würden in ihrer jetzigen Zahl und Gestalt fortbestehen, das Handelsgericht aufgelöst und dessen Attri- bution dem dortigen Landesgerichte zugewiesen werden. Die Zahl der Präturen würde reducirt und auf 58 herabgesetzt werden, wo durch eine nicht unbedeutende Ersparung erzielt werden würde. ' Weiter verlautet, daß der Entwurf eines Gemeindegesetzes, mit des sen Verfassung die lombardisch-venetianische Centralcongregation vom StaatSmiuisterium betraut wurde, schon in der nächsten Zeit dem Ministerium wiH> vorgelegt werden können. — Seit geraumer Zeit wird auf die Nothwendigkeit der Aenderung des österreichischen Li- vilpenstonSuormale« Hingewielen; heute versichert die „Gen.-Corr", daß, wie sie au» verläßlicher Quelle vernimmt, esu neue«, guf den Grundsätzen der Lebeusversicherung-wissenschafl basirtcs PensionS- uorvche bereit« jzz Berathung ist und in nicht ferner Zeit schon dK dchyjMvM OMßsassuog unterzogen werhM dürste. Frankfurt a M., 7. März. Von Seiten de» Bunde» wird der Berthei-igungsfähigkeit der Bundesfestungen fortwährend ge bührende Aufmerksamkeit geschenkt, um dieselbe nicht hinter de» Fortschritten der neueren Kriegskunst Mückbleiben zu lassen. Nach dem seit Jahren schon eine bedeutende Anzahl gezogener Geschütz« beschafft und dieselben mittlerweile noch weiter vermehrt worden sind, (im Ganzen beträgt der Stand der gezogenen Geschütze setzt 707), hat die Erwägung, daß die gezogenen Geschütze im Festung«« kriege der Zukunft die Hauptrolle spielen werden, daß deren größere Wirkungssphäre auch den Fernkampf erweitern und entsprechend auch mehr Munition beanspruchen wird, al» man ursprünglich be rechnete, neuerdings die Nothwendigkeit erhöhter Munitionsetat» für sämmtliche gezogene Geschütze in» Auge fassen lassen. Die Bundesversammlung hat in ihrer letzten Sitzung die betreffenden Anträge der Militärcommisston genehmigt. Es wird danach jede» gezogene Rohr 700 Schüsse (Granaten- und Shrapnel- resp. Kar- tätschenschüsse) erhalten, und tyird die zur Ausführung dieser Maß regel, einschließlich der nöthigen Magazinbauten, erforderliche Ma- tricularumlage von 948,000 Fl, in zwei gleichen Raten, ary.ersten Juli und qm ersten Oktober d- I- zahlbar, umgelegt. , ' Schleswig-Holstein. Hamburger Blätter zeigen große Ent rüstung über eine dort erschienene Schrift : „Die Städte Hamburg, Lübeck, das Fürstenthum Lübeck und der Wiener Friede vom 30. Oktober 1864, Nachtrag zu dem auf Grund de» allerhöchsten Erlasses vom 14. Dec. 1864 vom Kronshndikate erstatteten Rechts« gutachten (Hamburg, 1866, Bohe« u. GeiSher)," deren Zweck nicht weniger unh nicht mehr ist, al» zu beweisen, daß Hamburg und Lübeck keineswegs, wie dieß bisher eine vielfach verbreitete irrige Meinung gewesen, freie Htädte unp - souveräne Mitglieder de« Deutschen Bundes, sondern vielmehr, ganz in derselben Weise spie Altona, Kiel, Itzehoe u. s. w., zum Herzogthum Holstpi« gehörige Ortschaften, Mithin die «Schicksale de» letzteren Laudjs- ^uHchev Tagesgeschichte. Berlin, 8. März. Die Amtsblätter bringen einen, ihnen aus dem Ministerium des Innern zugegangenen gleichlautenden Artikel über die am 23. vor. Mts. geschlossene Landtagssesston. Diese Artikel sind namentlich ihres Schlusses wegen bemerkenSwerth, weil in demselben ausgesprochen wird, daß „da« Land'' noch vor Ablauf diese« JabreS durch die Wahlen seine Meinung zu bekennen in den Stand gesetzt werden wird. Die „N. Pr. Ztg." dagegen bringt eine Reihe von Artikeln, die „Krisis" überschrieben, worin gesagt wird, daß, wenn die „richtige" Auslegung der Verfassung durch „unlautere" Einflüsse nicht zum Gemeingute de« Volke« würde, solle man der „buchstäblichen Beobachtung" der Verfassung den „Geist" der letzter» (nämlich die königliche Souveränität) und das LandeSwohl vorziehen, die dann zu ergreifenden Maßregeln dürften aber keine halben sein. Man ersieht aus Alledem, daß die Fort führung der innern Krists noch nicht klar ist. — Die Kronprin zessin sieht ihrer Entbindung entgegen. Mit dem nächsten Sonn tage (12. März) beginnen für die hohe Frau in allen Kirchen deS Lande« die üblichen Fürbitten. — Die „Nordd. Allg. Ztg." ent hält einen halbamtlichen Artikel, worin gesägt wird: Um die um ständlichen und schwierigen neuen Einrichtungen bei der Militärge« ftellung im Frieden zu probiren, sei von dem Generalkommando de« dritten Armeecorps schon vor einiger Zeit angeregt und von dem kgl. Kriegsministerium genehmigt worden, daß die in diesem Jahre in Berlin statifindenden Controlversammlungen dazu benutzt werden, um bei Gelegenheit derselben die für die Linientruppen im Fßll der Mobilmachung aus Berlin zu stellenden Augmentations mannschaften in derselben Weise, in derselben Geschwindigkeit und Zeitfolge und mit Anwendung derselben Kräfte, welche im Fall der Mobilmachung zu Gebote stehen, zu ihrer Gestellung zu beordern. Eine solche Maßregel sei durch die Ausnahmeverhältnisse der gro ßen Stadt dringend nothwendig, und es habe erforderlich erschienen, auf den Grund und Zusammenhang der bevorstehenden Operation hier besonders aufmerksam zu machen, um irrthümlichen AuSlegun« gen, welche an dieselben geknüpft werden könnten, vorzubeugen.
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