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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 21.10.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-10-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-187110219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18711021
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18711021
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1871
- Monat1871-10
- Tag1871-10-21
- Monat1871-10
- Jahr1871
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 21.10.1871
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1S»8 Bekanntmachung. In da- Handelsregister für die Stadt Freiberg hat man heute zu Folge Anzeige vom 11. l. MtS. auf Fol. 218 die neuentstandene Firma: „Gebrüder Müller in Freiberg", errichtet am 11. vctober 1871, und al« Inhaber derselben ») Herrn Johann Heinrich Müller zu Freiberg, t>) Herrn Johann Hermann Müller daseldst eingetragen. Freiberg, den 16. October 1871. Königl. Handelsgericht im Bezirksgericht. Vvkfnsuer. Schenk. Li-Ieckizt hat sich die unterm 20. September dieses Jahres erlassene, den Armenhausbewohner August Friedrich Leberecht Ulbricht au« St. Michaelis betreffende Bekanntmachung durch dessen Einlieferung. Brand, den 17. Oktober 1871. - Königliches Gerichtsamt. II»8eke. Hch Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben des Gutsbesitzers Johann August Rechenberger in Eppendorf soll Mittwoch, den 25 October 1871, Mittags 12 Uhr, das zum Nachlaß des letzteren aehörige Gutsgrundstück, Fol. 202 deS Grund- und HhpothekenbuchS, Nr. 199 de« Brandcatasters für Eppendorf, welches ohne Berücksichtigung der Ovlasten gerichtlich auf 12,335 Thaler geschätzt worden ist, an Ort und Stelle ver steigert werken. Erstehungslustige wollen sich daher gedachten Tages vor 12 Uhr Mittags im Rechenbergcr'schen Nachlatzgrundstücke ein finden und über ihre Zahlungsfähigkeit ausweisen. Jngleichen sollen den 26. October 1871 und die darauf folgenden Tage, je von Vormittags 10 Uhr an, im Rcchenberger'schen Gute die zum Nachlaß gehörigen beweg lichen Gegenstände, ,nS Besondere auch Vieh, HauS- und Wirthschaftsgeräthe, gegen Baarzahlung zur Auction gelangen. Unter.Bezugnahme auf den an hiesiger Amtsstelle und im LehngerichtSgasthos zu Eppendorf aushängenden Anschlag wird die- hierdurch bekannt gemacht. Königl. Gertchtsamt Augustusburg, am 3. October 1871. coitk. HedenuS, Ass. Antwort auf die Angriffe des Herrn Stadtrath 8rlkk88v. Die im heutigen Anzeiger enthaltenen Angriffe haben mich in nicht geringes Erstaunen gesetzt. Ich habe wohl gewußt, daß Herr Stadtrath Sachße ein entschiedener und schroffer Gegner der liberalen Richtung ist; daß er sich aber hergeben würde, sekt ^Voelreu nach der Diöcesanversammlung mich in so maßloser Weise zu beleidigen, da er sich doch infolge der erlittenen Niederlage im offenen und ehrlichen Kampfe davon schlich, ist mir neu. Ob hier vielleicht irgend welche Cinflüsterultgen auf denselben mit gewirkt haben, vermag ich nicht zu beurtheilen, doch kann ich wir nicht denken, daß der Artikel dem Herrn Verfasser so lange Zeit geraubt haben sollte. Dem sei, wie ihm wolle, ich gehe auf den selben mit der ausdrücklichen Bemerkung ein, daß ich nicht gewohnt bin, mit der aller Bildung entblößten Härte zu kämpfen, wie Herr Stadtrath Sachße seine Gegner anzugreifen beliebt. Ich bin überzeugt, daß er sich dadurch in den Augen seiner Mitbürger selbst gerichtet. Herr Stadtrath Sachße erklärt seinen freiwilligen Austritt aus dem Kirchenvorstande von St. Petri und bittet seine Mitbürger, ihn nicht wieder zu wählen; das ist das, was ich lobend anerkennen muß; denn ein Mann, der sich zn so grenzenlosen persönlichen Beleidigungen herbciläßt, ist meiner Ansicht nach nicht fähig, ein derartiges Ehrenamt zu bekleiden. Aus die G.ünde des Ausscheidens deS Herrn Sachße, welche er darin findet, daß ich meine Mitgliedschaft gemißbraucht, dem parlamentarischen Anstande zuwider gehandelt, politische Parteibestrebungen auf kirchliches Gebiet verpflanzt, mit unwürdigen Waffen ge kämpft, den Beschluß meines Kirchenvorstandes, den ich selbst mitgefaßt, anzugreifen gewagt und als kläglicher Logiker nur durch Be nutzung einer Einflüsterung nothdürftig mich gerettet habe, gestatte ich mir Folgendes zu bemerken: Auf der Tagesorenung der vorjährigen Diöcesanversammlung stand der folgende von mir eingebrachte und vom St. Petrikirchen- Vorstande angenommene Antrag: „Die Diöcesanversammlung wolle bei der Synode dahin wirken, daß bei Besetzung der geistlichen Stellen dem Kirchenvorstande ein größerer Einfluß, als der durch 8 25 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung demselben eingeräumte, gesichert werde." Diesen Antrag machte die vorjährige Diöcesanversammlung zu dem ihrigen und beschloß, denselben in der diesjährigen zu berathen. Während dem tagte die Synode und dieselbe faßte in der Patronatsfrage Beschlüsse, welche mich, wie viele andere nicht befriedigten. Schon damals nahm ich mir vor, eine diesjährige Diöcesanversammlung zu ersuchen, obigen Antrag in folgender veränderter Form zu berathen und den St. Petrikirchenvorstand in einer Sitzung zu bitten, dieser meiner Ansicht beizutreten: „Die Diöcesanversammlung möge dahin wirken, daß bei Besetzung der geistlichen Stellen dem Kirchenvorstande ein größerer Ein fluß als der durch tz 25 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung und durch die Beschlüsse der letzten Synode eingeräumte, gesichert werde und möge deshalb beim nächsten Landtage petiren: „Derselbe wolle die diesbezüglichen Beschlüsse der Synode ablehnen. (Die Diöcesanversammlung ist der Ansicht, daß die Wahl deS Geistlichen dem von der Gemeinde gewählten Kirchenvorstande zusteht; will man dem Patron noch Rechnung tragen, so gestatte man in dieser Frage dem Patron ein gleiches Stimmrecht, wie ein solches jedes gewählte Kirchenvorstandsmitglied besitzt.") Ich verreiste; kam am 6. August zurück und hatte von einer Diöcesanversammlung keine Ahnung. Am 1k. August Abends in der siebenten Stunde erhielt ich ein Circular des Herrn Pastor Walter, welches sagte, daß am 16. August Vormittags 10 Uhr Diöcesanversammlung sei, daß Anträge an dieselbe, welche von den einzelnen Kirchenvorständen vorher durchzusprechen gewesen wären, am 12. August, also am nächsten Tage schon, beim Herrn Superintendenten eingereicht werden müßten, und daß er meinen, den vorjährigen Antrag, durch die Synode als erledigt betrachte und dessen Zurückziehung empfehle. Eine Sitzung ist nicht abgchalten worden. Meine Herren College» hatten der Beseitigung meines Antrags beigestimmt; nur ich protestirte dagegen, weil ich mich von der Ansicht nicht trennen konnte, daß nur die Diöcesanversammlung berechtigt war, denselben von der Tagesordnung zu streichen. Trotzdem referirte der Herr Vorsitzende der Diöcesanversammlung, daß der Kirchenvorstand von St. Petri den betreffenden An trag zurückgezogen habe; ich verwahrte mich nochmals dagegen und appellirte an das Votum der Versammlung, welche mit nicht unbe deutender Majorität beschloß: „Den Antrag nicht nur auf der Tagesordnüng zu belassen, sondern ihn in erster Reihe zu berathen "
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