Suche löschen...
Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 22.03.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-187203220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18720322
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18720322
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1872
- Monat1872-03
- Tag1872-03-22
- Monat1872-03
- Jahr1872
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 22.03.1872
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
570 Wien, 19. März. Da- Abgeordnetenhaus nahm in seiner heutigen Sitzung ohne Debatte den Antrag an, die Regierung auf zufordern, dieselbe möge sorgfältig die Kanzel überwachen und gegen jeden Mißbrauch derselben die Strafgesetze in Anwendung bringen. Parts, 18. März. Heute, am Jahrestage des AuSbrucheS der Jnsurrection vom l8. März, haben die Behörden große Vor« ficht-maßreaeln ergriffen. Alle Wachtposten find verstärkt worden und die ganze Garnison ist constgnirt. Jede Person, die sich an irgend einer Demonstration betheiligt »der den Tag aus irgend eine Weise zu feiern sucht, wird sofort verhaftet. Zahlreiche geheime Agenten find nach London und Genf abgegaugen, um das Gebühren der Lommunisten am heutigen Tage zu überwachen und Bericht darüber zu erstatten. Ruhestörungen in Paris find indessen kaum zu er warten. — In Lyon, wo die Angriffe auf vereinzelte Soldaten fortwährend sehr häufig stattfinden, haben die Militärs Befehl erhalten, nur in Gruppen von sieben bis acht Mann auszugehen. — Bekanntlich hatten die Pariser vor der Belagerung einen elektrischen Draht, der dir Hauptstadt mit der Provinz in Ver bindung setzen sollte, in der Seine versenkt. Ein Mann aus Bou- gival, welcher zufällig dem Legen des Drahtes beigewohnt, verrieth die Sache an die Preußen und diese schnitten ihn bei der Schleuse von Marlh ab. Der Mana erscheint jetzt vor den Versailler Kriegsgerichten. London, 18. März. Die meisten hiesigen Blätter beschäftigten sich heute mit der Besprechung der Antwort der Regierung der Bereinigten Staaten auf die englische Rote über die Alabamafrage. „Times" befürwortet, die englische Regieruna möge darauf bestehen, daß die von den Vereinigten Staaten erhobenen Ansprüche auf Ersatz des indirekten Schadens ausdrücklich zurückgenommen werden. Im gleichen Sinne sprechen sich auch „Daily NewS" auS. - Wie auS Lalcutta gemeldet wird, ist der Mörder des Generalgouverneurs Mayo letzten DienStag hingerichtet worden. — Zu allen den Un fällen, welche sie in den letzten Jahren erlitten hat, wird nun au« Malta gemeldet, daß Ihrer Majestät Schiff Lord Clyde, 18 Ka nonen, eiseugepanzerten Schraubeodampfer, während eS mit vollen Segeln sich der Insel Panteüaria näherte, um dem gestrandeten Sckiffe Ruby Castle zu Hülfe zu kommen, von der Strömung selber auf den Strand geworfen wurde. In einem vorbeisegelnden Schisst kam der Lieutenant Dundas nach Malta, um die Meldung zu machen, woraus Admiral Kev fick gestern in der ..Enchanrreß" sofort auf den Schauplatz des Unglückes begab; bald darauf folgten die Kriegsschiffe Lord Warden und Research. DaS Schiff Ruby Castle gilt für verloren ; und den Lord Clvde zeitig flott zu macken, wird bei dem leider gerade wehenden starken Rordost keioe leichte Ausgabe sein. DaS Geschehene wieder gut zu machen, dürfte eine hübsche Summe Sterling kosten. Sm Ende sieht die Regie rung, die ja die Sparsamkeit obenan auf ihr Programm gesetzt bat, keinen anderen Rath mehr, al- die ganze Flotte abzutakeln und trocken zu legen. Schweiz Die ultramoutane „Genfer Korrespondenz", welche sich stet- durch besondere Feindseligkeit gegen daS deutsche Reich und Preußen ausgezeichnet hat, hat ein päpstliches Breve erhalten, welche- ihre Redacteure höchlich belobt und zur Fortsetzung ihre- guten Kampfe- aufmuntert. G a ch s e u. Freiberg. Wie bekannt, wirk vom biefneu oaturdiftoriscken Verein in Verbindung mit unseren Gärtnern auf dem KaufbauS- saale eine Ausstellung arrangirt, welcke nach Auswahl und Umfang angethan ist, daS allgemeinste Interesse zu erwecken DaS Publi kum wird nicht nur Gelegenheit haben außer den besten Novitäten unseres oaturhistorischen Museums an einem reichen Blumenflor sich zu ergötzen, sondern auch eine der bistgeordnetfien, von allen Sachkennern gerühmte Käfer- und Schmetterling-Sammlung zu be wundern Für Mitglieder ist diese Ausstellung beute. Freitag, Abend 8 Uhr geöffnet, während der Eintritt dem Publikum für eia billige- Entree nächste« Sonnabend und Sonntag gestattet ist. Freiberg, 21. März. Heute ging unS nachstehendes Schrei ben zu: gredrtr Rcd«tirv ve» . Kreiberger Autkigevk." «ni^dntn Sie tu Bordereüunaen in ve» VkupedtU tiai'kv» unk tnüpstn daran drc rdodidegrnnke» ^cvacrirnt kiwcnnng: Vak zet^iedi in Frrikerg?" Leiber in Pier von keine: ^oeite ttnregLNg m irrend einer knenUieben Feier zezel« Derben. S.- rnkgt ben» weniaSen, der Snn'K an»atsr»ckcn b-ß b-t tUe VcrgSad: Freiberg ;n Liren bet rrv'ern Labert bin» rei che» Ftagze» »«nck cis Lebertreietrn o.n sich geben wöge! xtvberg, den rt. " 0 - Dr< Generalpostamt hat wieder eine neue Erleichterung für d*S Publikum eingefichrt. Alle « den Eisenbahnzügeo befind lichen PostbureauS werden vom 1. April d. I. an einen Vorrath von Freimarken, Franko-Couvert- und Correspondenzkarten mit sich führen, um solche, im Falle eine- Verlangen-, au die im Eisenbahn- zuge oder auf dem Bahnhofe befindlichen Reisenden abzulasseo. Der Verkauf findet unter den gewöhnlichen Bedingungen, wie bei jeder stabilen Poftanstalt statt. Die Käufer werden natürlich gut Hm, die zu entrichtenden Beträge womöglich abgezählt bereit zu halte,, da bei der Kürze der Haltezeiten und den besonderen Verhältnisse, in den ambulanten PostbureauS ein Wechsel von Geld meistens nicht thunlich ist. -I- Dresden, 20. März. Heute begann die zweite Kama« ihre Berathung der revidirteu Städteordnung mit tz. 80, au« welchem die Bestimmung entfernt wurde, wonach die Richt, annahme einer Stadtverordneteuwahl mit 5—500 Thlr. belegt werden kann. Die Kammer trat diesem Anttage bei und ge»ch migte h 50 nach dem Entwurf mit Streichung dieser Bestimmung, — Die hß. 51 bi« mit 69 werden meist ohne Debatte und mit einigen von der Deputation angebrachten Modifikationen nach dm Entwurf genehmigt. — §. 70 bandelt von den Rechten und Pflich ten der Stadtverordneten und wird von der Deputation mit sehr vielen Abänderungen zur Annahme empfohlen. In der Debatte hierüber motivirte Abg. Ludwig ebenfalls einen AbänderungSantrag, den die Majorität der Deputation zu dem ihrigen machte, während Staatsminister v. Nostiz Wallwitz sich gegen denselben erklärte,« Wesentlichen aber das Einverständniß der Regierung mit den übri gen Deputations-Abänderungen des Z 70 documentirte. Schließ lich wurde dieser Paragraph in folgender Fassung angenommen: Die Stadtverordneten find, abgesehen von sonstigen gesetzlichen Be stimmungen, berechtigt beuehendlich verpflichtet: 1) Die Mitglieder deS Stadttatbs zu wählen (vergleiche aber §. 9); 2» die dm Stadttathe obliegende Gemeindeverwaltung zu überwachen und za diesem Zwecke a) die auf die Gegenstände der unter b und 4 nach stehend bemerkten Art bezüglichen Acten, Rechnungen und sonstige, Schriften des Stadttaths und des städtischen Archiv« eimuseha; b) die Gemeinderecknungen, sowie die Rechnungen über die in Ver waltung deS Stadttarhs befindlichen öffentlichen Stiftungen lsovnt in letzterer Hinficht nickt etwa besondere Vorschriften bestehens z» prüicu und nach Erledigung der hiergegen etwa zu siebende» Erinnerungen zu justificiren; 3) auch unaufgefordert, nach Befindei auf Minbeilung anderer Personen, Beschwerden. Wabrnebunmza und Vorschläge zum Besten der Stadtzemeinde an den StadtraH gelangen zu lassen und von demselben Eröffnung der biermrs ge faßten Entschließung, sowie Angabe der diesfallfigen Gründe y erfordern ; 3 bs an die höheren Behörden im Interesse der Stadt gemeinde unmittelbar sich zu wenden; 4s der Zustimmung der Stadtverordneten bedarf eS nächst den in anderen Gesetze» be stimmten Fällen noch in Folgendem: st zur Errichtung «der Abänderung des OrtSstatutS, überhaupt zu allen statuarisch« Be stimmungen, ingleichen zu Senderung des Semeiodebezirk-; b) ff Feststellung oder Abänderung deS Hausbaltplanes der Sememdt und zu Verminderung des Stadtvermögens oder Veränderung sei,« Benandtdeilc; cs zur Erwerbung oder Veräußerung von Grund stücken und GereLtiamen für die Stadtgemeinde-. äs zu Urberach* bleibender Verbindlichkeiten aus dieselbe, sowie zur Vermehrung d« Gemeindeschulden: os zu Auslegung neuer Gemeindeleistunza; D zu allen Beschlüssen über Bewinbschaftuog von Gemeindegrotd- stücken oder Anstalten, oder über Benutzung von Gerechtsamen, wellte eine Veränderung der bisherigen Dirldschafts- oder RutzungSweise be zwecken: xs zur Einziehung von Processen, nickt minder zur Absch!» ßung von Vergleichen, sobald der Streitgegenstand über 50 Thlr. a» Werth ansteiat e§ sich auch nickt bloS um Geltendmachung wcke- zweifelter Reckte, z. V. um die Eintreibung rückständiger Zini» u. s. w. bandelt: Hs zu Erlassen mit Ausnahme von Srra-gelderi und soweit nicht dem Stadttathe eine weittrgehende Kestizoiß a^ drücklick eingeräumt wird, is zu polizeilichen Regulativen und A» ordnungen der K 105 gedachten Art soweit sie von dem Stadttcht oder der sonst zuständigen Verwaltung-- und Polizeibehörde da Stadt erlassen werden, zu Verleihung de- Ebrrnburzerrcht (§. 25s; 0 zum Verzicht ans Bürgernutzungen <§. 12s; «s ff allgemeinen Instructionen der Bezirk-vorsteher (ß. 121s. Die M Vorstehenden bemerkte Mitwirkung steht den Stadtverordneten ach bei Verwaltung der xub 2 b. obengedachten Stiftungen insoweit, als st ' hierbei Platz finden kann, zu. In Privatangelegenheiten habe, die Stadtverordneten keine Anträge oder Beschwerden anzuoehaa, sondern dieselben, wenn sie dennoch an sie gelangen, sofort ab- mb an die zuständige Behörde zu verweisen. Däfern es die örtlich« Ler- dälmisse rathsam erscheinen last«. können durch OrrsstatutAbändmw- gen der vorerst chtlicheo Bestimmungen getroffen werden " Die §8-71 bi« 56 werden, mit Au-schluß der Abstimmung über die 81, im Wesentlich« sack dem Entwurf ohne Debatte anzeroUlM«- — Z. 87 handelt von der Mitgliedschaft i» S-t-chtrath und l-M: Jede- M da« Bürg Ueberall v fitzen, wel zu Ableistu stimmen, I Befähigung den Fall i Etadtveror meister anz Titel „Obe putation bc muß winde »ach den b- eines selbst putation, b zweiten Ab Wort: „an norüät an, Abg. von : Vorschlags Worte „bi Advocatur' gemacht, r anttagten ' §. 89 will wesentlich Mitglieder jedoch dlw nächst aus Mitglied n den ist, w dasselbe al Amtszeit Hälfte seit Diese Hen durch and dienst ein mit Zur« üderstieger zeit erfolg soldete Ri besoldete § Adg. Mg müglieder wählbar, desgleiche einen best Wizard u dem noä anderen b Antrag < wersung Nachdem genommei -ä 87. Mär! hiesigen folgende März, w auS Fra Luder bei Legen sü Sitzung, Meineide Amalie ! Liülwvlt Hermanr - <LS r den 22. Chemnitz Falleobe °l« Güt
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder