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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 08.06.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-06-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-187206083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18720608
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18720608
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1872
- Monat1872-06
- Tag1872-06-08
- Monat1872-06
- Jahr1872
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 08.06.1872
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Merger Anzeiger und Tageblatt. Amtsblatt dr» Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter und der Stadträthe zu Freiberg u. Braud. 130. Erscheint t. Freiberg jed. Wochmt. Ab. 6 U. für den and. Tag. Jnser. werden bi« V. 1t U. für nächste Nr. angen. Sonnabend, den 8. Juni Preis vierteljährl. 20 Ngr. Inserate werden di« gespaltene Zeile oder deren Raum mit 8 Pf. berechnet. 1872. 4- Freiberg, 6. Juni 1872. Der Reichstag hat jüngst, und zwar schon zum dritten Male, einen Antrag angenommen, der die Aufnahme des gesammten bürger lichen Rechtes in die Gesetzgebung des Reiches verlangt. Die Opposition dagegen wurde lediglich von der clericalen Centrums partei und von den conservativen wie partikularistischen Abgeordneten geführt — einer Summe von Elementen, die grundsätzlich keine Freunde der deutschen Einheit sind. Auch ist mit sachlichen Gründen, und auf diese kommt eS doch vor Allem an, nicht stark gekämpft worden. Der baierische wie der württembergische und sächsische Bundesbevollmächtigte haben wenig mehr dagegen an führen können als ihre Abneigung und Besorgniß von Majorifirung der Rechte und des besonderen Rechtes der Einzelstaaten. Wirksam kann natürlich eine so schwache Bertheidigung des particularen Standpunktes nicht sein und eS läßt sich deshalb annehmen, daß die stärkere Sache, die Forderung nach einheitlichem Civilrecht, siegen wird. Auch kann man in der That llicht einsehen, weshalb, nachdem wir die politische Einheit haben und mit Fug und Recht unS des halb zufrieden fühlen, die Einheit des Rechts nicht ebenfalls von der Zusammengehörigkeit und festen Gliederung der deutschen Nation Zeugniß ablegen soll. ES ist als allgemeine Wohlthat erkannt worden, daß wir ein gemeinsames deutsches Obligationen-, Wechsel« und Handelsrecht besitzen und da auch das Strafrecht wie daS gerichtliche Verfahren in die ReichScompetenz fallen, so sollte eS gar nicht schwer halten, das ganze Civilrecht hineinzuziehen. Ein klein staatliches SouveränetätSrecht, welches hierin eine Beeinträchtigung sieht, kann ernstlich nicht in die Wagschaale fallen, denn eS ginge ja nicht an die Centralregierung verloren, sondern käme nur der Wohlfahrt der Nation und der nothwendigen Gleichheit ihrer Rechts« anschauungen sowie ihres allgemeinen Selbstgefühls zu Gute. Da wir Ein Reich bilden, so ist nichts natürlicher, als daß es mit den besonderen und vielerlei StaatSinterefsen ein Ende nehmen muß, sobald eS sich um allgemeine Reichsinteressen handelt. Vielerlei Recht in Einem Reich, in einer Familie ist doch ebensowenig ein beneidenswerther Zustand, wie vielerlei Münzen und Zölle. ES müßte ja doch ein armseliger Geist in diesem neuen deutschen Reiche leben, wenn es sich nun nicht auch durch eine gesunde Reichsgesetz gebung in Fleisch und Blut der Nation übersetzen würde. Eine solche Aufhebung der Einzelwirthschaft ist weder eine Schädigung der föderativen Kraft, in der wir Deutschland erhalten wissen wollen, noch ist eine solche Centralisation des Rechtes mit Gleichmacherei oder mit neuer Ausstattung von Oberrechten der kaiserlichen Macht zu verwechseln. ES sollen ja weder Gesetze abgeschafft, noch neue und fremde aufgezwungen, sondern die aller Orten in Deutschland vorhandenen gesichtet, gebessert und möglichst für die Bürger aller Einzelstaaten vortheilhafter gemacht werden. Wenn dies geschieht, so kann man es sich in Sachsen wie in Bayern und Württemberg wohl gefallen lassen; denn wer nehme nicht das Bessere, wenn er dabei auch ver nünftiger Weise vom alten Zopf lassen müßte? Da-wird überall, auch in Preußen geschehen müssen, da es sich nicht darum handelt, das preußische Civilrecht ganz Deutschland aufzudräugen. Ein neues deutsches Civilrecht würde vielmehr die sorgfältigste Prüfung aller in Deutschland darauf bezüglichen Gesetzbücher er heischen, von denen jedes seine Vorzüge im Einzelnen hat und durch lange Erfahrungen sie zu behaupten und für Alle zum Ge winn zu bringen vermöchte. Der Rechtsstaat fehlt uns eben noch, in welchem Recht und Gesetz die oberste Gewalt find, dem alle Kräfte dienen sollen. In diesem Sinne ist eS vernünftig, zu centra« lifiren, und eitel Reichsfeindlichkeit kann eS nur sein, vor solcher Zusammenfassung aller bürgerlichen Rechtsverhältnisse als vor ge fährlicher Centralisirung zu warnen. Das Recht ist ja überdies nur ein Ausfluß der Cultur und eS könnte bei gutem Willen sehr wohl angehen, daß alle Völker derselben Cultur auch dasselbe Recht erhielten, wie eS ja zum Beispiel in der ganzen katholischen Kirche nur Ein kanonisches, in der Hauptsache für alle Länder schon Tin Völkerrecht giebt. Lagesgeschichte. Berlin, 5. Juni. Die halbamtliche „Prov.«Corr." schreibt: Der Kronprinz Humbert und die Kronprinzessin Margarethe von Italien haben die letzte Woche theilS in Berlin, theilS in Potsdam im lebhaftesten und freundschaftlichsten Verkehre mit unserem kaiser lichen Hofe zugebracht und von unseren öffentlichen Einrichtungen meist unter Führung unserS Kronprinzen nach allen Seiten ein gehend Kenntniß genommen. Nicht bloS der kaiserliche Hof und die höheren Regierungskreise, sondern auch die Bevölkerung widmete den erlauchten Gästen ein lebhaftes und sympathisches Interesse. Der längere Besuch des kronprinzlichen Paares von Italien an unserem Hofe wird überall als ein erfreuliches Anzeichen der nahen und vertrauensvollen Beziehungen, welche zwischen dem deutschen Reiche und Italien bestehen, erkannt und begrüßt. — Der Taufe der jüngsten Tochter des Kronprinzen, welche vor Kurzem in Potsdam statt sand, wohnten als Taufzeugen in Person bei: Der Kaiser, der Kronprinz und die Kronprinzessin von Italien, der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg- Schwerin, der Großherzog von Sachsen-Weimar, der Erbgroßherzog von Mecklenburg-Strelitz, der Erbprinz von Sachsen-Meiningen, Prinz Wilhelm von Württemberg. Die übrigen Taufpathen sind: Die Kaiserin, die Königin Wittwe, der Kaiser und die Kaiserin von Brasilien, der König und die Königin von Sachsen, der Großher zog und die Großherzogin von Baden, die Landgräfin Friedrich von Hessen, die Prinzessin Beatrix von Großbritannien. Die junge Prinzessin erhielt die Namen: Margarethe Beatrix Feodora. — 6. Juni. Der Kronprinz Humbert nebst Gemahlin reisten heute Abend um 7 Uhr ab. Der Kaiser, der Kronprinz, die königlichen Prinzen und Prinzessinnen verabschiedeten sich am Bahnhof, wo noch andere ausgezeichnete Personen anwesend waren. — Etwa hundert Locomotivführer der verschiedenen in Berlin einmündenden Bahnen hielten am Sonnabend in Krng'S Garte» eine Versammlung ab, in welcher erörtert wurde, daß eS unter den gegenwärtigen Verhältnissen unmöglich sei, mit dem jetzigen Gehalte auszukommen, welcher noch in derselben Weise normirt sei, wie vor 25-30 Jahren. Es wurde eine Commission gewählt, die demnächst die nöthigen Vorlagen zu machen hat; doch wurde von vorn herein heschloffen, nur aus streng gesetzlichem Wege vorzugehen und zu«
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