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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 08.04.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-04-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189804083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18980408
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18980408
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1898
- Monat1898-04
- Tag1898-04-08
- Monat1898-04
- Jahr1898
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 08.04.1898
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Das „Heim". Einer der wichtigsten Zweige der Volkserziehung scheint noch immer nicht die ihm gebührende Würdigung zu finden: Das Heim. Es fehlt an Anleitung, an praktischen Fingerzeigen, die Wohnstätte des Menschen angenehm und einladend zu machen, ja es scheint noch vielfach au Kenntniß deS Einflusses zu mangeln, den ein entsprechend hübsches, freundlich eingerichtetes Heim aus die Familienglieder, in welchem Alter sie immer stehen mögen, ausüben kann. Es ist nicht die Entfaltung deS LuxuS, wodurch ein Heim „anheimelnd" gemacht wird. LuxuS und Geschmack gehen nicht immer Hand in Hand: im Gegentheil, man fühlt sich gerade in den Wohnungen der Minderbemittelten häufig ganz besonders wohl, während sich in den Wohnungen der Reichen, besonders der erst reich Gewordenen, nicht selten der Glanz allzu prahlerisch aufdrängt. Einer sinnigen Frau ist es selbst bei ärmlicher Möblirung möglich, dem Heim gewissermaßen warmen LebenS- athem einzuhauchen, ohne Kosten, ohne große Mühe. Die Rein lichkeit allein ist es nicht, welche ein Heim schon anheimelnd macht. Vielleicht ist eS auch nicht die in den Zimmern getroffene UN- Tageblatt Amtsblatt für die königlichen Md städtischen Behörden zn Freiberg nnd Brand, verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. krscheint siden WoLentag Abends '/.» Uhr für den ü —. Jahrgang. anderen Lag. Pret» vieueljährltch S Mk. Lb Psg. » Artillla NtN R ,w«im°natIick>1Ml.bVPig.u.etmnonatli»7öPig. 44^4 44. 8 Inserate werden bi» Vormittag ÜÜ-rl. angenommen. Preis für die Lpalrzeile IS Pfg. I XzWg» «uherhalb deS Landgerichtsbezirk- 14 Pfg ss Bekanntmachung, Hundesperre betreffen». Am gestrigen Tage ist in Krummenhennersdorf ein Hund — männlicher schwarzgrauer Wolfsspitz, ungefähr 1 Jahr alt — getödtet worden, welcher, wie die bezirksthierärztliche Sektion ergeben hat, mit der Tollwuth behaftet gewesen ist. Da dieser Hund frei umhergelaufen ist, wird tn Gemäßheit der Vorschrift in § 38 flg. des Reichsgesetzes vom Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit Z 20 der unter dem 27. Juni 1895 bekannt gemachten Instruktion zur Aus führung der 88 19 und 20 dieses Gesetzes und Z 4 Abs. 2 und 3 der zu letzterem erlassenen Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 hiermit für die Gemeinden und bez. selbstständigen Gutsbezirke Krummenhennersdorf, Großschirma, Rothensurth, Sand, Halsbrücke, Tuttendorf, Conradsdorf, Falkenberg, Niederschöna, Herrndorf mit Erlicht, Oberschaar und Loßnitz die Hundesperre für einen Zeitraum von 3 Ronaten verfügt. Hiernach sind bi- zum 3. Juli d» I. alle in den oben genannten Gemeinden und Gutsbezirken befindlichen Hunde festzulegen (anzuketten oder einzusperren). Der Festlegung gleich zu achten ist daS Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne von der OrtSpolizeibehörde ertheilte Erlaubniß aus dem, durch obengenannte Orte gebildeten Sperrbezirke nicht auSgesührt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fletscherhunde« zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Bedingung ge stattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs, bez. außerhalb des Jagdreviers, festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt werden. Alle Hunde, welche innerhalb des obenbezeichneten Sperrbezirks frei umherlaufend betroffen werden, sind einzufangen und in sicheren Gewahrsam zu bringen. Die Ent schließung darüber, ob dieselben zu tödten sind, behält sich die unterzeichnete Königliche AmtS- hauptmannschaft, an welche deshalb unverzüglich Anzeige zu erstatten ist, für jeden einzelnen Fall vor. Die Ortspolizeibehörden werden ermächtigt, umherlaufende Hunde, deren Einfangen mit be sonderen Schwierigkeiten verbunden ist, ohne Weiteres erschießen oder auf sonst geeignete Art tödten zu lassen. Im Uebrigen sind alle diejenigen Hunde und Katzen, welche von dem wuthkranken Hunde gebissen worden sind, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von diesem Thiere gebissen sind, sofort zu tödten. Zur Kontrole darüber, daß den vorstehenden Bestimmungen nicht entgegengebandelt werde, haben die Ortspolizeibehörden öftere Umgänge des CavillerS anzuordnen und dafür, daß solche gchirig stattfinden, in Gemäßheit von § 26 Absatz 1, 2 und 3 der Kompetenz-Verordnung vom 22. August 1874 Sorge zu tragen. Verdächtige, auf Tollwuth hindeutende Erscheinungen an Hunden oder Katzen sind sofort zur Kenntniß der OrtSpolizeibehörde zu bringen, welche letztere ihrerseits ungesäumt an die König liche Amtshauptmannschaft Anzeige zu erstatten hat. Zuwiderhandlungen gegen die angeordnete Hundesperre werden nach § 328 deS Strafgesetz buchs bez. ZZ 65*, 66* deS Reichsgesetzes vom bestraft. Freiberg, am 6. April 1898. Königliche Amtshauptmannschast. Vr 8t«1u»r4. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen des in Konkurs gerathenen Stellmachermeisters und jetzigen Eisengießereiarbeiters Oswald Clemens Stein in Kleinschirma eingetragenen Grundstücke, alS: a. das Haus mit Garten und Feld unter Nr. 4 des Brandkatasters, den Nrn. 64, 65, 156 und 157 des Flurbuchs und Folium S des Grundbuchs für Kleinschirma, Herrschaft!. Anth., umfassend eine Fläche von — da 98,9 a und belegt mit 62,98 Steuereinheiten, und d. das Feldgrundstück unter Nr. 155 d deS Flurbuchs und Folium 51 deS Grund buchs für Kleinschirma, Amtsantheils, mit einer Fläche von 1 da 28,0 a, worauf 31,43 Steuereinheiten kuhen, welche Grundstücke zu a: auf 4314 M., zu b: auf 2291 M. localgerichtlich geschätzt worden sind, sollen im hiesigen Königl. Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und eS ist der S6. April 189», Bormittags 11 Uhr, als Anmeldetermin, ferner der 1S. Mai 1»9», Vormittags 1v Uhr, als Verstetgerungstermtn, sowie der 84. Mai 1898, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des BertheilungsplanS anberamnt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen werden. Zum Bieten wird nur zugelaffen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, am 4. April 1898. Königliches Amtsgericht, Abth. I. 2a. 3/98 Nr. 16. Di». ILnaur. Nicolai. Mehrvtetnugstermin. Für die der Stadtgemeinde Freiberg eigenthümlich gehörige, an der Buchstraße hier neben dem HauSgrundstück des Herrn Wollwcarenfabrikant Klöpfel gelegenen Baustelle No. 1519 V deS Flurbuchs für Freiberg mit einem Flächeninhalte von rund 840 gm ist ein KaufSangebot von 10 Mark für daS gm hier abgegeben worden. KausSliebhaber für diese Baustelle, die diese- Gebot zu übersetzen bereit find, werde« ge beten, an Rathsstelle — Zimmer No. 5 — in den üblichen Kanzleistunden, spätestens aber in dem auf Donnerstag, de« 14. April dieses Jahres, Vormittags 11 Uhr anberaumten MehrbietungStermine an Rathsstelle — Zimmer No. 5 — ihre Gebote schriftlich oder mündlich abgeben zu wollen. Freiberg, am 6. April 1898. Der Stadtrath. Vr Mllr. Oeffentliche Zustellung. Die Emilie Ernestine verehel. Oestreich geb. Ehrlich zu Meißen, vertreten durch den Rechtsanwalt Leonhardt hier, ladet ihren Ehemann, den Handarbeiter Karl August Oestreich, vormalS zu Döbeln, jetzt unbekannten Aufenthalts, — mit dem Anträge, die Ehe der Parteien vom Bande zu scheiden, eventuell die Parteien auf Zeit von Tisch und Bett zu trennen, — zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung deS Rechtsstreits vor die 2te Civilkammer d«S Königlichen Landgerichts zu Freiberg auf den 15. Juni 1898, vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht Freiberg, den 23. März 1898. Der GertchtSschreiber des Königlichen Landgericht-. L 50/97 No. 16. LLsmiuvr, Sekretär. Personen-Sonderzttge Dresden-Reick. Anläßlich der Pjerderennen bei Reick werden am 8. Osterfeiertag, den 11. April und Sonntag, den 17. April nachmittags Personen-Sonderzüge nach Bedarf abgtlassen und zwar: L. von DreSden-Altstadt (Hauptbhf., Osthalle) nach Reick von 1 Uhr 25 Mm. ab bis 1 Uhr 45 Min., d. von Reick nach Dresden-Altstadt von 5 Uhr 35 Min. ab bis 5 Uhr 55 Mi«. Zu diesen Zügen werden in Dresden-Al stadt Rückfahrkarten ll. Klaffe für 60 Pfg. und HI. Klaffe für 40 Pfg., in Reick einfache Fahrkarten nach Dresden-Altstadt für 50 Pfg. (II. Klaffe) und 30 Pfg. (III. Klasse) ausgegeben. Zur Vermeidung von Unglücksfällen wird das Publikum aufgefordert, da» Aufspringen auf die Züge, solange sie sich- noch in Bewegung befinden, zu unterlassen. Zuwiderhandlungen werden nach 88 61 und 62 der Betriebsordnung bestraft. Dresden, am 4. April 1898. Königliche Generaldirektion der Sächsische« StaatSeisenbahne«. 2821 01. LI o tliusnu. Verdingung. Für den Verlegungsbau der Rothenthal-Olbernhauerstraße zwischen Rothenthal und Grünthal sollen unter Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern die Erd-, Mauer- und Berstetnernngsarbeite« vergeben werden. Baulänge 880 m Massenbewegung rund 6000 odm. (I. 0. 1211. Die Verdingungsunterlagen find gegen Erlegung von 1 Mk. 30 Pfg. Gebühren von der Königlichen Straßen- und Waffer-Bauinspeltion Annaoerg, bei welcher auch die Zeichnungen auS- liegen, zu beziehen. Die Angebote sind unterschrieben, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum 81. April d. I., nachmittag? 3 Uhr, bei der Königlichen Bauverwalterei Marien berg (Königliche Bezirkssteuereinnahme) einzureichen, woselbst zur angegebenen Zeit die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Bewerber erfolgen wird. Zuschlag 10 Tage nach der Eröffnung. Annaoerg und Marienberg, am 31. März 1898. Königliche Straßen- und Wasser-Bauinspektion. Königliche Bauverwalterei. Stecker. »reuckel. Kolzversteigerung auf Naundorfer Staatsforftrevier. In Klotzsches Gasthof zu Raundorf sollen Montag, 18. April 1898 von Vor mittags 9 Uhr an, nachstehende Nutz- und Brennhölzer, als: 280 w. Stämme, 55 w. Klötzer, 2 rm h. u. 27 rm w. Nutzscheite, 4 rm h. u. 25 rm w. Nutzknüppel, 3 rm h. u. 60 rm w. Brenn scheite, 2 rm h. u. 12 rm w. Brennknüppel, 6 rm h. u. 2 rm w. Zacken, 11 rm h. u. 8,5 rm w. Aeste, 18,00 Wllhdt. und 120 rm w. Brennreisig und 450 rm w. Stöcke versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königl. Forstrevierverwaltung Naundorf und Königl. Forstrentamt Tharandt, I. V.: Tkoiuus. am 6. April 1898. HVoltteumm. Gemeinde-Sparkasse in Halsbrücke. Herr Hütten-Werksschreiber und Hausbesitzer Karl Oswald Zehl ist von der Königl. Amtshauptmannfchaft als Kassirer für die hiesige Sparkaffe in Pflicht genommen worden, waS hiermit bekannt gegeben wird. Halsbrücke, am 5. April 1898. Idvr e-vmvlutlvrutk»
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