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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 05.10.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-10-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189810059
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18981005
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18981005
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1898
- Monat1898-10
- Tag1898-10-05
- Monat1898-10
- Jahr1898
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 05.10.1898
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veibergerAnzeig^ und Tageblatt F231 vr.Stbl. ferner sowie czen Rotz". ferner sowie i. daN,! eisUsw^ «> » 0. luKW^ > not« sinnst« rLxliok I»I»nck« tLijlöll. 1423. i-Biitter ll» Qual, zu 9 Pfd. netto tn, Syrlin» 8tx.LA.1693. der 2. Dezember 1898, Bormittag» 10 Uhr, als VerstetgerungStermin, der* 16. Dezember 1898, vormittags 11 Uhr, als Dermin za Verkündung des VertheilungSplans her (SaiseL' hen (1OV xr. von hervor. Heiuzmmm, der 11. November 1898, vormittags 11 Uhr, als Anmeldetermin, der 29. November 1898, Vormittags 1« Uh«, als Bersteigerungstermin, der 13. Dezember 1898, Vormittag» 1t Uhr, als Termin zn Verkündung des BertheilungSplans Se Preist! itt istwirNndl «o schnell ' Miuschcn. chLdllch »n nd l «N. arb, hinter« h, Drogerie, fl-. ISMj e ngsstelle end" tratze 3s ibrikant vr. k Uhr b» fr. ir wohl sch» nge ein Hila rentb ehrlichst Sunsche trip 1. Oktoba zum Preis, id noch sich II, da sich dis lersorgte und te gewönne, , allen Abo» rach Maatz werden wird. Bestellungen r gratis von olich, Leipzig. MtSdlatt sSr die MMeu mW slitdltschca Behörde« zu Kelling mW Braud. Verantwortlich« Leitnngr »sB»» Gurkha,»^ Ms, -s Brod für siehlt Islvr, reiberg. NS. Lr Sevsrds «s le». Lar^ddrüuel». DM r'IvvSlU. oäer leo kolxeü l. L- u. U. eitot» »vtu KE. kvuS» u.«it krtparat» r« i o. xm»oU«UA »miteo voeümä- ä«c(6h1iNo^ -HVvIv v "ss'vM Zlvangsvcrsteigcrnng. DaS im Grundbliche auf den Namen des Modelltischlers Ernst August Pönisch, früher in Kleinschirma, jetzt in Freiberg, eingetragene Hausgrundsrück unter Nr. 18 des BrandkatasterS, den Nrn. 19» und 19d des Flurbuchs und Folium 16 deS Grundbuchs für Kleinschirma, Amts» antheils, localgerichtlich geschätzt aus 1400 Mk. — Pfg., soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 15. November 1898, vormittag- 11 Uhr, als Anmeldetermin, DaS alte Wort, seit dem dritten finnischen Kriege im altek Rom heimisch geworden: „Nicht- Neues auS Afrika" drängt sich beut« wieder auf die Lippen. Nicht eben mit Sorge, aber doch beunruhigt durch daS, was englische Blätter Über das deutsch englische Abkommen zu melden wußten, wendet sich unser Volk an die Reichsregierung und fragt gespannt: „Nicht- Neues au» Afrika?" Wie dringend nothwendig e» ist, daß die ReichSregirrung sich vernehmen läßt über ihre Vereinbarungen mit England, das ersieht man wiederum recht deutlich aus einer Nachricht, die vor wenigen Tagen eine englische Zeitung bracht«. Danach soll der Gesandte von Transvaal, I)r. Leydö, Berlin verlassen haben und nach dem Haag zurückgekehrt sein, ohne den Kaiser gesprochen zu haben. Man soll ihm versprochen haben, der Kaiser werde ihn ein anderes Mal empfangen. In Abwesenheit v. Bülow- soll Wirklicher Geheimer Rath v. Derenthall den Gesandten mit den Worten empfangen haben : „NamenS Sr. Majestät habe ich Ihne« den dringenden Wunsch deS Kaiser- auszudrücken, daß Sie und Ihre Regierung zum mindesten aufhören sollten, in deutsch« Zeitungen gegen das anglo-deutsche Abkommen zu agitiren.* Diese Nachricht des englischen Blatte» ist natürlich erfunden. Herr v. Derenthall wird al- geschulter Diplomat keine Formen gebrauchen, wie man sie zu unrecht Gardelieutenants nachsagt, und Grundstücks-Versteigerung. Nachdem in Sachen de» Maurermeister» Louis Oskar Krumbiegel tn Zöblitz und Genossen, Kläger, gegen Georg Bruno Krumbiegel, derzeit in London aufhältlich, Be klagten, wegen Aufhebung der Gemeinschaft an einem Grundstücke durch rechtskräftige- Urteil der -II. Civilkammer des Königlichen Landgericht» zu Freiberg die Versteigerung deS Grundstücks Fol. 214 des Grund- und Hypothekenbuchs für Freiberg angeordnet worden ist, soll dasselbe auf Antrag der Kläger Dienstag, de« 6. Dezember 1898 Nachmittags 4 Uhr M AmtSgerichtSstelle im Zimmer Nr. 32 um daS Meistgebot öffentlich durch da- unterzeichnete Amtsgericht versteigert werden. Eine Beschreibung deS Grundstücks, sowie die Versteigerungsbedingungen sind amGerichts- drett angeschlagen. -reiberg, am 1. Oktober 1898. 'anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihre- Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgericht» ein gesehen werden. — — 51. Jahrgang. ——— Mittwoch, den 5. Oktober Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen deS Hermann Moritz Kluge, früher in Herrn- darf, jetzt in Dresden-Blasewitz, eingetragene Gasthossgrundstück unter Nr. 10 de» BrandkatasterS, Nr. 17 deS Flurbuchs und Folium 9 des Grundbuchs für Herrndorf, umfassend — da 14,4 »r Fläche und belegt mit 144,43 Steuereinheiten, localgerichtlich auf 12665 Mk. 80 Pfg. geschätzt, soll im hiesigen Königl. Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und e» ist Bekanntmachung. Rücksicht auf den AuSbruch der Maul- und Klauenseuche in Zinnwald, hat da» königliche Ministerium de» Innern beschlossen, die Einbruchstation Moldau bi» auf Weiteres zu schließen, was hiermit zur Kenntniß der Interessenten gebracht wird. -reiberg, den S. Oktober 1808. Königliche Amtshanptmannfchast. vr. 8t«1a«rt. Zum Bieten wird nur zugelaffen, wer sein« Bereitschaft zur Zahlung oder vicherstell««- den bestehenden Bestimmungen gemäß uachweist. -reiberg, am 2S. September 1898. Königliche» Amtsgericht, Adth. I. 2». 19/98 Nr. 18. — »v. »»Lim«, Ass. Nicolai. Deulsche Afrika-oM. Ueber das deutsch-englische Abkommen ist amtlich noch keine Zeile veröffentlicht worden. An Mittheilungen darüber, zum Theil recht ungeheuerlichen, fehlt es ja nicht, aber an maßgebender Stelle läßt man über den wirklichen Sachverhalt nicht das Ge ringste verlauten. Die natürliche Folge ist, daß die abenteuerlichen Gerüchte um so üppiger ins Kraut schießen. Die Beunruhigung wächst; die Meinung, Deutschland sei bei diesem Abkommen von dem lieben englischen Vetter recht gründlich übers Ohr gehauen worden, gewinnt Anhänger. Ganz natürlich; der naheliegende Schluß: wenn Deutschland sich dieses Abkommens zu freuen hätte, würde sich die Negierung beeilen, es zu allgemeiner Kenntniß zu bringen, ist dem Zeitungspublikum nicht zu verübeln. Man muß die Kritiken, die bisher laut geworden sind, für sehr voreilig halten; die Unruhe, die sich in mancher hochtönenden Verwahrung gegen die Preisgabe deutscher Interessen verrieth, war geradezu bemitleidenswerth, und die Dreistigkeit, mit der man ohne Kenntniß deS Vertrages scharfe Urtheile über dessen Inhalt fällte, verblüffend. Die deutsche Reichsregierung wird ihre guten Grunde haben, wenn sie bis jetzt Schweigsamkeit beobachtet hat. Aber lange wird freilich die öffentliche Meinung Deutschland-, nachdem nun einmal die Besorgnisse wachgerufen worden sind, Erscheint irden Wochentag Abrud» '/.g .Ihr für den andern: Tag. Drei» vierteljährlich 2 Mt. 2b Pfg. zweimonatlich 1 Mk. bO Psg.«. «tnmonatlichlbPsg. nicht mehr in Unkenntniß über den Vertrag bleiben dürfen. Jeder Tag erzeugt neue Beunruhigung, Mißtrauen, Verdrossenheit, — daS graue Gespenst, daS jahrelang das deutsche Volk ängstigt« und da» mit dem Auftreten deS Herrn v. Bülow gebannt schien, taucht wieder auf. Ob die Rücksicht hierauf nicht schwerer wiegt, al» die Rücksichten, welche für die Geheimhaltung sprechen, maß daS Auswärtige Amt prüfen. Einfach zur Ruhe verweisen läßt sich die öffentliche Meinung nicht mehr. DaS deutsche Volk ist in Fragen der großen Politik äußerst zurückhaltend und begnügt sich meist mit dem dürftigen Material, das aus halbamtlichen Quellen durchzu sickern pflegt. Auch die Volksvertretung legt sich bei unS in dieser Hinsicht Schranken auf, wie man sie kaum in irgendeinem anderen Lande kennt. Aber gerade in diesen afrikanischen Händeln, bei denen wir auf Schritt und Tritt auf englische Ansprüche und englische An schläge stoßen, kann unser Volk nur schwer den fonstigen Gleichmuth bewahren. ES weiß, daß wir in diesem der Aufschließung harrenden Erdtheil an verschiedenen Punkten wichtige Interessen zu wahren haben, daß England deren gefährlichster Gegner ist und somit jede Verhandlung mit England über afrikanische Angelegenheiten seine Zukunfts-Hoffnungen berührt. Dazu nun ganz still zu schweigen, im Hinblick auf die Weisheit der Regierung und die Beschränktheit deS Unterthanen-Verstande» still sich zu bescheiden, kann ihm nicht zugemuthet werden. l8S8» b «ah: Ab a. Weihend«« - " Inserat, verde« dt» Vormittag 11 Uhr I «narnommtie. Pret» für dl« GpaltMe 18 Pfg. f H F»2UX Außerha» de« v«ndgeriqt«b-,trks 1» Pf,. js LVVV anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiedcrkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätesten» im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisse» kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgericht» ein- gesehen werden. Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. -reiberg, am 27. September 1898. Königliches Amtsgericht, «bth. I. 2». 17/98 Nr. 15. I»r Ass. Nicolai. Bekanntmachung. Nachdem am heutigen Tage Herr Paul Hugo Ruppert als Kassirer der städtischen Sparkasse, Herr Julius Herman« Wolf al» Stadt- und Schulkassirer wwie Stadtsteuer-Einnehmer und Herr -ranz Rudolf Heinitz als Sparkassenhilfsarbeiter eidlich verpflichtet und in ihre Aemter eingewiesen worden find, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Brand, am 1. Oktober 1898. »er Stadtgemeinderath Salvr, Bürgermeister. Ttratzenfpernmgen betreffend. Behufs Fertigstellung der vor der südlichen Stirn der neuen Berthelrdorftrstraßrn-Unter- führung gelegenen Wegstrecken wird der sogenannte Stoknhausweg zwischen Berthelsdorfer» straße und neuer Zugerstraße - v vom 19. dieses Monats ad auf die Dauer von ungefähr vier Wochen gesperrt und wird während dieser Zeit der Verkehr von und nach Zug über den Branderstraßenübergang und die neue Zugerstraße verwiesen. Au» gleichem Anlaß werden ebenfalls vom 10. diese» Monat» an Vt< vor Vsv verthelSdorferstratze und dem Ttoünhauswea abzweigenven Zugänge -um Güterbahnhofe gesperrt. Der Verkehr wird von der Kohlen- und der Güterstraßr, insoweit er in Gemäßheit der Bestimmungen unter 8 82» und o der hiesigen Ttrahen-Poltzii-Ordnung nach der BerthelSdorferstraße geleitet ist, auf dir Branderstraße verwiesen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe bi» zu «0 Mk. oder Haft bi» zu 14 Tagen geahndet. -reiberg, am 3. Oktober 1898. »t« Stadtpoli-eibehörde. - Bgl. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über da» Vermögen de- Schneidermeisters Anton Gebauer in Freiberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung de- Verwalter-, zur Erhebung von Ein wendungen gegen da» Schlußverzeichniß der bei der Bertbeilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren BermvgenSstücke der Schlußtermin aus Dienstag, den 18. Oktober 1898, Vormittag '/.io Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 38, bestimmt. -reiberg, den 28. September 1898. Sekr. Flvolal, L. 5/98 Nr. 41. Gerichtsschreiber de» Königlichen Amtsgericht», Abth. I. Bekanntmachung. Die Kaffenstelle beim Ga»- und Wasserwerk bleibt Montag, den 19. Oktober und Dienstag, den 11. Oktober 1898 wegen vorzunehmenver Reinigung geschloffen. . yretberg, am 8. Oktober 1898. »er St<td1rath Vie. SoArnachn». Mllr Zulassung von „Dachpix" als Ersatz harter Dachung. Da» Königliche Ministerium de» Innern hat auf Grund sachverständiger Prüfung und Begutachtung beschlossen, die von der Firma „Berliner Dachpir-Fabrik Klemann SEo. in Berlin" unter der Bezeichnung „Dachpix" hergestellte Dachpappe sowohl in der Verwendung als einfache» Dach, wie in der als Doppel-Klebdach unter den in der Verordnung vom 29. September 1859 (Gesetz und Verordnungsblatt Seite 321 fgd.) angeführten Beschränkungen und mit dem Vor behalt jederzeitigen entschädigungslosen Widerruf» al» Ersatz für harte Dachung zuzulaffen. -reiberg, den 3. Oktober 1898. »er Stadtrath. V». PolvrooUvr. Wbr Bekanntmachung. Während der nächsten Montag und Dienstag, den 19. und 11» Oktober tM Nathhanfe stattstndenden Reinigung der Arbeitszimmer ist das hiesige Standes amt nur Montag, den 19. Oktober, vormittags von 9 bi» 1» Uhr sstr An meldung von Sterbefällen und Todtgeburten geöffnet. -reiberg, am 8. Oktober 1898. »er Stanvesbeamt«.
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