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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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mung gegeben worden wäre. Meine Herren, als das Gesetz gegeben wurde, waren keine Stände, welche die Berechtigung hatten, bei der Gesetzgebung gehört zu werden und ihre Zustim mung zu geben. Wenn man ferner die Nothwehr so verstanden hat, daß die Nothwehr nur von dem Einzelnen gegen den Ein zelnen vollbracht werden könne, und es ist erwiesen, daß der Leutnant Bollborn Steinwürfe auf die Brust erhalten hat, so hätte er nur gegen den schießen lassen können, der den Stein ge worfen hatte. Das ist nicht zu rechtfertigen. Es sind nicht kleine Steine gewesen, sondern große Steine gewesen und viele Steine gewesen. Wenn ein Zeuge auch zuletzt spricht von Steinmassen, welche geschleudert worden wären — es ist nicht erwiesen —ob sie geworfen oder geschleudert worden sind, Einer spricht vom Schleudern, — nun, da hat man denn geglaubt, es hätte nur der durch die Waffen verletzt werden können, welcher den Stein geworfen hat. Das wird schwer zu ermitteln sein, wenn Haufen von Hunderten zusammenstehen, und auf dem linken Flügel von Kaufenden. Den Angreifenden und den, der den Stein geworfen hat, zu schießen, streift an das Unmög liche. Eben so wenig kann man verlangen, daß, wenn der Soldat durch Thätlichkeit verletzt wird, wenn er auch eine Ohr feige bekommt, ehe er etwas weiter thut, er um Erlaubniß bit tet, daß er ihn möchte in Ruhe lassen. Das geht nicht. Wenn Sie das Militair auftreten lassen, so muß es in Kraft auftreten. Wenn Sie wollen Aufruhr haben, so können Sie ihn am besten dadurch haben, daß das Militair auftritt und zurückgeworfen wird. Dann verliert es alle Haltung und der moralische Ein druck geht verloren. Zm Berichte ist schon beleuchtet worden, daß das Feuergewehr nicht hätte sollen angewendet werden. Darüber kann man Weggehen. Es ist unmöglich zu bestimmen, welche Waffe soll gebraucht werden., Es kommt auf das Terrain an, auf die Menschenmassen, wie sie beisammen stehen. Es wurde noch des 13. Augusts gedacht, daß kein Militair zum Schutze des Prinzen gewesen sei. Ich glaube, auf die Ge schichte des 13. Augusts einzugehen, möchte man Verzicht leisten. Es ist auch kein Glanzpunkt in den Augusthändeln. Die De putation in ihrer Majorität hat Ihnen alles das vorgelegt, was sie vorzulegen hat. Es sind die Gesetze aufgestellt worden, nach denen man geglaubt hat, urtheilen zu müssen, und die Zeugen auch. Es hat Niemand die Richtigkeit dieser Sätze bezweifelt. Wie gesagt, ich muß das immer und immer wieder sagen, die Differenz zwischen der Majorität und Minorität besteht darin, daß die Majorität glaubt, es ist kein Verdacht vorhanden, die Minorität will aber den Verdacht entfernen, oder naher bestä tigt finden. - Gleichviel, sie will noch eine Untersuchung. Die Majorität kann sich.'nicht dazu entschließen, und alle Debatten gestern und heute haben mich von der Ueberzeugung, welche ich in dem Berichte vorgelegt habe, nicht abziehen können. Präsident Braun: Ich hatte mir zwar vorgenommen, meine Abstimmung zu motiviren; da aber der Abgeordnete Klinger meine Ansicht im Wesentlichen ausgesprochen hat, so verzichte ich darauf. Er hat meineMeinung in der Hauptsache getroffen, und ich habe nur noch zu bemerken, daß ich für die Minorität stimmen werde. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Ich muß mir noch auf einige Augenblicke das Wort erbitten, nicht zur Ver- theidigung der Armee, sondern im Interesse des Vaterlandes. Es gilt keiner Parteifrage, sondern nur dem Wohle des Vater landes! Wenn in solchen Fällen, wie hier vorliegen, die In dividuen der bewaffneten Macht in so schwierigen Verhältnissen, wegen Handlungen, die im Augenblicke der Gefahr getroffen werden mußten, einer criminellen Untersuchung unterliegen sollen, dann wird für die Zukunft die Wirksamkeit der bewaff neten Macht, sei es der Communalgarde oder des Militairs, vollkommen gelähmt. Wer würde unter solchen Verhältnissen sich der Gefahr aussetzen, in eine Criminaluntersuchung zu verfallen? Abg. Rittner: Ich erlaube mir, zu beantragen, daß durch Namensaufruf abgestimmt werde. Präsident Braun: Es sind drei Anträge. Der Antrag der Majorität befindet sich Seite 247 des Berichts (s. Nr. 141 S. 3978). Dann folgen noch zwei Anträge S. 252 und S. 253 (s. Nr. 141 S. 3980). Der Antrag der Minorität ist auf S. 287 (s. Nr. 141 S. 3992) befindlich. Wünscht nun der Abgeordnete, daß blos über die beiden Hauptanträge mittelst Namensaufrufs abgestimmt werde? Abg. Rittner: Nur über den Hauptantrag. Präsident Braun: Will die Kammer'über dieHüupt- anträgemittelstNamensaufrufs abstimmen? — Einstimmig Za. Präsident Braun: Der Antrag der Majorität befin det sich S. 247 des Berichts. Er lautet dahin: „daß die ver ehrte Kammer beschließen möge, dahin sich auszusprechen, wie sie bei der durch die angestellten Erörterungen erlangten Ueber zeugung, daß in demjenigen, was von den betheiligten Offizieren auf Veranlassung des Tumultes, welcher zu Leipzig den 12. August 1845 stattgefunden, befohlen und ausgeführt worden, sich derVerdacht eines begangenenBerbrechens keineswegs heraus gestellt habe, und sie daher sich nicht bewogen sehe, bei der hohen Staatsregierung die Einleitung einer Criminalunter suchung gegen den Oberst v. Buttlar, den Oberstleutnant v. Süßmilch und den Leutnant Vollborn zu beantragen." Ich habe die Kammer zu fragen: ob sie den so eben vorgetragenen S. 247 des Berichts befindlichen Antrag an die Staatsregie rung gelangen lassen will? Es beantworten diese Frage mit Nein: Secretair Hensel, Secretair Kzschucke, Stellvertr. Abg. Harkort, Stellv. Abg. Evans, Brockhaus, Ziegler, Kleeberg, Haußtyald, Voß, Klinger, Ludwig, Stellv. Abg. Beutler, Erchenbrecher, Neydel, Metzler, Rewitzer, Stellvertr. Abg. Kr rmse, Heyn,
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