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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Zeit und allseitige Erörterung nicht widmen könne, was aber malige kostspielige Termine nach sich ziehe; daß der Pfarrer von Vielau sich an einen weitläuftigen, mündliche Besprechung nie aufwiegenden Schriftenwechsel ge wiesen, daher rathlos und in Verlegenheit sehe, wenn er schneller Auskunft oder Entscheidung bedürfe; daß bei unbedeutenden Kleinigkeiten geschrieben, Boten lohn, Postgeld verausgabt, oft wochenlang gewartet, überhaupt von der Kirche und Gemeinde blos der Entfernung und des Weges halber mancher ungleich höhere Aufwand, als an andern Orten getragen werden müsse. Vorstehendes Gesuch war bereits unterm 30. Juli 1844 bei dem Ministerium des Cultus angebracht worden, und es er- giebt sich aus den durch den Herrn Vorstand desselben als erbe tenen Königlichen Commissar der unterzeichneten Deputation gegebenen Mittheilungen folgender Hergang. Das Kultusministerium, bei welchem schon im Jahre 1836 wegen Ueberweisung von Vielau an die Ephorie Lößnitz Ver handlungen stattgefunden hatten, welche aber damals keinen Er folg hatten, fand sich hieraufbewogen, vondem Gesammtconsisto- rium zu Glauchau darüberBericht zu erfordern, obVielau, wo hin die Ortschaften Ober- und Niederhaßlau, Rosenthal und eine Parcelle von Friedrichsgrün eingepfarrt sind, entweder an dieEphorieLößnitz oder an dieEphorie Zwickau, und zwar letztern- falls in der Maaße zu weisen sein möchte, daß wegen dieser Ge meinde der Superintendent zu Zwickau dem Gesammtconsisto- rium in Glauchau untergeordnet würde. Das Gesammtconsistormm, bei welchem sich auch dafür der Stadtrath zu Zwickau, als Patronatsbehörde von Vielau, ver wendet hatte, erklärte sich in seinem Berichte vom 22. October 1844 weder für das Eine, noch für das Andere, obschon es nicht in Abrede stellte, daß die Zuweisung der Parochie Vielau an die Ephorie Zwickau sich vor der an die Ephorie Lößnitz durch die größere Nähe empfehlen würde. DasMinisterium nahm hieraufnochVeranlaffung, dasGut- achten derKreisdirection zuZwickauin der Sache zu vernehmen, welche sich für den obgedachten Antrag aussprach, indem sie be merkte, daßVielau vonZwickau 1 und Haßlaubeziehendlich 1, D/s, 1K Stunde entfernt, hiernächst der Ephorus in Zwickau mit der Collaturbehörde an einem Orte sich befinde und endlich der noch stattsindende Uebelstand, daß der weltliche Coinspector in dem 2 kleineStunden entfernten Neuschönfels wohne, sichnach dessen Abgang erledigen würde, da wohleinerder AdvocateninZwickau d.ie Gerichtsverwaltung übernehmen würde. Unter diesen Umständen fand sich das Kultusministerium bewogen, sich an den Herrn Fürsten v. Schönburg Durchlaucht zu wenden, um durch denselben die Erklärung des Gesammt- hauses Schönburg über den erwähnten Antrag zu erhalten. Man machte dabei auf die für letztem sprechenden Gründe auf merksam, und bemerkte zugleich, daß man in der Unterordnung des Superintendenten zuZwickau, wogegenauch der letztere und dieKreisdirection nichts eingewendet hatten, kein Hinderniß für die Ausführung einer solchen Maaßregel erblicken könne, wobei man zugleich die Erwartung aussprach, daß, da man im Jahre 1837 im Interesse der Verwaltung und der Unterthanen kein Bedenken gefunden habe, acht außerreceßherrschaftliche Paro- chien dem Superintendenten zu Waldenburg, in Unterordnung unter dieKreisdircctionzu Zwickau zurBeaufsichtigungzu über weisen, im umgekehrten Falle das Haus Schönburg einer dem receßherrschaftlichen Rechte auf keine Weise präjudicirenden administrativen Maaßregel nicht entgegen sein', vielmehr deren Zweckmäßigkeit selbst anerkennen werde. Es erfolgte hierauf eine von Sr. Durchlaucht Herrn Otto Victor Fürsten v. Schönburg Namens seines ganzen Hauses gegebene Erklärung vom 18. Februar 1845, durch welche der Antrag aus folgenden vom Gesammtconsistorium zu Glauchau angeführten Gründen abgelehnt wurde: a) Die Entfernung der Parochie Vielau von Waldenburg betrage höchstens sechs Stunden, und es führe diese Ent fernung um so weniger Beschwerden mit sich, als an) die zur Parochie Vielau gehörigen Dörfer Dber- und Niederhaßlau und Rosenthal durch die von Waldenburg über Zwickau in das Obergebirge füh rende Straße direct mit Waldenburg verbunden würden, und oberhalb Zwickau von jener Straße ab die Kohlenstraße nach Vielau führe, überdem aber noch ein um eine Stunde näherer Weg über Glau chau, Thurm und Reinsdorf nach Vielau gehe, der hauptsächlich von Fußgängern benutzt werde, diese sämmtlichen Wege aber in gutem Stanbe seien, und weil bb) es höchst selten sek, daß dermalen noch einzelneDiö- cesanen mit dem Ephorus persönlich zu verkehren hätten, indem in der Regel alle desfallsige Anbrin gen an den weltlichen Coinspector, der das vireeto- rium sctorum habe, gelangten, und wenn sich ja ein persönlicher Verkehr mit dem Ephorus nöthig oder wünschenswerth mache, dazu dessen Anwesenheit bei Expeditionen in Vielau hinreichende Gelegen heit darbiete. ä) Die jetzt bemerkte Beschwerde, daß die Termine der Jnspection in Vielau mit Verhandlungsgegenständen übersetzt würden, würde vom Konsistorium leicht abzu stellen sein. e) Wenn, wie behauptet werden wolle, das Direktorium causas mangelhaft gehandhabt werde, so liege dies nicht in der Entfernung der Jnspectionsmitglieder von ein ander, da selbst Inspektoren, welche an einem und dem selben Orte wohnten, ihre Ansichten in der Regel schrift lich austauschten, dem also jene Entfernung auch nicht entgegenstehe. <l) Die Kostenvermehrung, welche aus der berührten Ent fernung entstehe, sei so unbedeutend, daß sie gar nicht in Betracht kommen könne. e) Daß die Localkenntniß des Ephorus wegen seiner Ent fernung von Vielau eine geringere sein müsse, als sie dann sein würde, wenn er in größerer Nähe der Parochie wohnte, dem müsse widersprochen werden, da die größere Nähe einen vermehrten Besuch der Parochie auch nicht zur Folge haben könne, übrigens aber die einfachen Ver hältnisse der Landgemeinden sich leicht übersehen ließen, auch der Ephorus zu Waldenburg in dieser Beziehung nie einen Mangel habe wahrnehmen lassen. f) Hauptsächlich nothwendig erscheine es aber, dafür zu sorgen, daß das Directorium Aetorum ein besseres werde, als es jetzt sei. g) Was den Umstand anlange, daß bei Pfarrvacanzen in Vielau die Geistlichen der Ephorie Zwickau aushelfen müßten, so finde ein gleiches Verhältniß fast bei allen Grenzparochien statt. b) Es scheine demnach der Antrag nicht auf einem von der Kirchengemeinde gefühlten Bedürfnisse zu beruhen, son dern nur eine Folge äußerer Anregung zu sein. Das Ministerium des Cultus hat diesen Bedenken zwar nicht allenthalben beipflichten können, erachtet vielmehr die
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