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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Präsident Braun: Der Bericht ist ziemlich umfänglich, und daher schlägt daS Direktorium der Kammer vor, daß sie den Druck desselben beschließen wolle. Ist die Kammer der Ansicht, daß der Bericht gedruckt werde? — Einstimmig Ja. P räsident Braun: Er wird übrigens auf eine spätere Ta gesordnung kommen. 12. (Nr. 1083.) Bericht der vierten Deputation der zwei ten Kammer über eine Bittschrift der Weberinnung zu Auerbach, Näh- und Stickwaaren, mitAuönahme der Kaufleute, ausschließ lich zum Handel führen zu dürfen. Präsident Braun: Wird ebenfalls auf eine spätere Tages ordnung gelangen. 13. (Nr. 1084.) Petition der Stadtgemeinde zu Wehlen, Bürgermeister Karl Friedrich Reichert und Gen., um Verwen dung für Errichtung eines Dammes, durch welchen den Ver wüstungen der Elbfluthen nöthige Abhülfe geschehe. Abg. Klinger: Es kann den Anschein gewinnen, als ob diese Petition sofort an die erste Kammer zu verweisen sei, weil dort zunächst der Bauetat zur Berathung vorliegt. Jndeß werde ich den Herrn Präsidenten ersuchen, der Kammer vorzu schlagen, daß diese Petition an die zweite Deputation unserer Kammer verwiesen werde, weil sie weit mehr mit den Grund sätzen über das Eisenbahnwesen in Verbindung steht. Die Be- wandniß der Sache selbst ist kürzlich folgende: Die Stadtge meinde Wehlen ist der Meinung, daß die sächsisch-böhmische Eisenbahn ohne Zweifel auf dem linken Elbufer hinaufgeführt werden wird. Sie knüpft aber daran die große Befürchtung, daß durch die Eisenbahn ihren Grundstücken, welche an der Elbe auf deren rechtem Ufer gelegen sind, große Verluste erwachsen werden, und leitet dies daraus ab, daß, wenn die Eisenbahn fort während im Betriebe erhalten werden solle, die Bahngleise so hoch gelegt werden müssen, daß sie niemals und auch bei dem größten Wasserstande nicht von den Fluthen erreicht werden kön nen. Dadurch müsse es natürlich geschehen, daß die Wasser- fluthen und Eisschollen sich nicht mehr auf dem linken Elbufer ausbreiteten, sondern an den hohen Bauten der Eisenbahn an prallen, sich brechen und blos auf das rechte Elbufer hinüberge worfen werden würden. Die Petenten hoffen daher mit Recht, daß Seiten des Staats bei Zeiten durch Ausführung von Schutz dämmen Vorsorge dafür getroffen werde, daß sie den ihnen dro henden Verwüstungen nicht ausgesetzt würden, zumal ein durch Neubauten veränderter Fluthenlauf schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen demjenigen, der ihn herbeisührt, die Verbind lichkeit zum Schadenersatz auflegt. Ich muß deshalb diese Pe tition aus innerster Ueberzeugung auf daS nachdrücklichste empfehlen. Präsident Braun: Will die Kammer dem Vorschläge des Herrn Abgeordneten Klinger, gemäß diese Eingabe an die zweite Deputation verw eisen? — EinstimmigJa. II. 8l. 14. (Nr. 1085.) Petition der Grundbesitzer zu Lindenau, Johann Gottlob Bergk und 78 Gen-, um eine Revision der bei dortiger Gemeinde behufs der Grundbesteuerung vorgenornme« nen Abschätzung und um eine nochmalige Prüfung der dasigen Localverhältnisse unter Zuziehung von Ausschußperfonen aus allen Elasten der Grundeigenthümer. Abg. Joseph: Nicht allein für Lindenau, meinen Wohn ort, sondern für die ganze Umgegend von Leipzig, ist die neue Grundsteuer, deren Einführung vielen andern Gegenden des Landes zur Erleichterung und Freude gereichte, zur Beschwe rung und zur bitter» Klage geworden. Die Erwartung, daß diese neue Grundsteuer die Abgaben, welche schon vor und bis zu der Zeit der Einführung sehr drückend erachtet wurden, ver mindern würde, hat sich dort nicht nur nicht bewährt, sondern die Steuern sind an den meisten Orten um und über das Dop pelte gestiegen und arme Häusler müssen jetzt für ihre blos un ter Dach gebauten Häuser 7 — 8 Thaler Steuer zahlen, statt daß sie früher blos eben so viel Groschen entrichteten. Die Petenten suchen den Grund dieser übermäßigen Beschwerung in einer unrichtigen 'Abschätzung. Mit den Verhältnissen oder vielmehr Mißverhältnissen der Abschätzung genau bekannt, konnte ich mir es nicht versagen, die Petition bei der Kammer einzuführen, und ich bitte, sie an die vierte Deputation zu ver weisen. Präsident Braun: Will die Kammer diese Eingabe an die vierte Deputation abgeben? — Einstimmig Ja. 15. (Nr. 1086.) Petition des Advocate» Julius Troitzsch in Leipzig, 1) um Gestattung der Ablösung der geistlichen Zehn ten, und 2) um authentische Erläuterung, ob und in wie fern Zehntberechtigungen bei den Grundstückszusammenlegungen zu berücksichtigen sind. Abg. Joseph: Nachdem ich vorhin gehört habe, daß der Bericht über diesen Gegenstand bereits von der dritten Depu tation gefertigt worden ist, kann ich mich enthalten, auf eine weitere Bevorwortung dieser Petition einzugehen. Jedoch muß ich dabei bemerken, daß ich, trotz meiner Bevorwortung, dem einen Theile der Petition, welcher eine Entschädigung der PfarrlehenmitLand in Vorschlag bringt, entschieden entgegen trete. Den zweiten Theil der Petition jedoch bevorworte ich sehr gern und mache ich zu dem meinigen. Der Petent nämlich, ein geachteter und viel beschäftigter Specialcommissar Leipzigs, welcher übrigens auch Zeugniß ablegen könnte von der ungün stigen Meinung des Bauernstandes über die Erschwerung der Ablösung des Pfarrzehntens, deckt eine Lücke der Gesetzgebung auf, welche in so fern fühlbar geworden ist, als darüber, ob bei Zusammenlegung von Grundstücken die Zehntenberechtigung sofort von dem einen auf das andere Grundstück übertragen werden kann, oder ob es dazu erst der Einwilligung des Zehn tenberechtigten bedürfe, eine gesetzliche Bestimmung nicht vor handen ist. Eine Lösung dieser Frage ist sehr wünfchenswerth, und deshalb habe ich diesen Theil der Petition zu dem meini gen gemacht. 2*
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