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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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nannt werden; ich werde daher für diese Positionen stimmen, mit dem bereits angedeuteten Wunsche, daß die Stellung der Amts hauptleute thunlichst verbeffert werden möge. Abg. Todt: Obgleich die Ansichten, welche zu den Schaffrath'schen Anträgen Veranlassung gegeben haben, fast an jedem der früher» Landtage von mir mit ausgesprochen und vertreten worden sind, so würde ich doch einen solchen Antrag selbst nicht eingebracht haben, wenn er nicht von einer andern Seite emgebracht worden wäre, nachdem seit dem Landtage 1840-durch das, was damals hier beschlossen worden ist, mir ein gewisser Stillstand in die Sache gekommen zu sein schien. Ich habe indessen doch den Schaffrath'schen Antrag unterstützt, einmal weil, wie ich schon angedeutet habe, die Ansichten, die ihm zum Grunde liegen, auch die meinigen sind, und zweitens weil, wie ich bei näherer Erwägung gefunden habe, eine Ver änderung der Verhältnisse eingetreten ist. Was das Allge meine bei dieser Frage anlangt, so hat man sich bei jeder Ständeversammlung von vielen Seiten dahin ausgesprochen, daß zwei Mittelbehörden neben einander nicht zweckmäßig wären. Es wurde daher gewünscht, es möchten entweder die Kreisdirectionen abgeschafft, oder die Amtshauptleute in Weg fall gebracht werden.' Beide Meinungen haben ihre Ber- theidiger und Vertreter gefunden. Meine Meinung ging immer dahin, daß eine collegialische Mittelbehörde wohl erfor derlich , aber Eine auch ausreichend, daneben aber auch das Wirken der Amtshauptleute nicht überflüssig sei. Dieser Meinung bin ich noch heute. Noch jetzt glaube ich, daß bei vier Mittelbehörden des Guten Zu viel ist. Wollte man sich entschließen, statt der vier Kreisdirectionen blos eine einzige Mittelbehörde einzuführen, so hätte man, was man einmal hat haben wollen, eine Entscheidung durch drei Instanzen. Man hätte aber dann allerdings auch noch mehr Grund, als jetzt, die Amtshauptleute in ihrer dermaligen Wirksamkeit beizube halten. Damit ist aber übrigens nicht gesagt, daß nun die Mittclbehörde unbedingt ihren Sitz in der Residenz haben müsse. Es wäre im Gegentheile zweckmäßiger, wenn sie mehr im Mittelpunkte des Landes fixirt würde. Auch ist.es nicht allemal ersprießlich, daß die Mittelbehörde in unmittelbaren persönlichen Verkehr mit der Oberbchörde treten kann, wie jetzt oft der Fall ist. Endlich ist die Ausdehnung unsers Landes nicht so groß und das Fortkommen dermalen so erleichtert, daß es keinen großen Aufenthalt, noch andere Bedenken herbeifüh ren kann, wenn die Mittelbehörde in eine andere Stadt des Landes verlegt würde, als in die Residenz. Könnte man sich nun entschließen, statt der dermaligen vier Kreisdirectionen eine einzige Mittelbehörde für Berwaltungsangelegenheiren zu constituiren, so würden folgende Bortheile dadurch erreicht werben. Es würde erstens die Verschiedenheit der Entschei dungen, die jetzt so oft vorkommt, vermieden werden. Man wird mir vielleicht einwenden, im Justizfache habe man das auch. Es kann das zwar sein, aber nur nicht gegen den von mir aufgestellten Grund einen Grgengrund bilden, vielmehr würde daraus nur eine Vereinfachung auch in Bezug auf die Justizbehörden als zweckmäßig abgeleitet werden können. Daß aber jetzt eine Verschiedenheit der Entscheidungen je nach den einzelnen Kreisdirectionsbezirken vorkommt, ist eineThatsache, die, ich hoffe cs wenigstens, hier nicht bestritten werden soll. Ein zweiter Vortheil der Verschmelzung der vier Kreisdirectio nen in eine Mittelbehörde ist die Ersparniß — und hier be gegne ich zugleich einem Einwande, welchen der Herr Staats minister gestern gemacht hat, als er sich gegen die Anträge des Abgeordneten v. Schaffrath erklärte. Er meinte, wenn man auch Mißgriffe bei einzelnen Mittelbehördm bemerkt habe, so wäre dies doch noch keine Veranlassung, dieselben aufzuheben. Das mag richtig sein. So viel ich aber aus der Motion des Abgeordneten v. Schaffrath vernommen habe, war dieses An führen auch nicht der einzige oder Hauptgrund, welchen er seinem Anträge unterlegte, sondern im Gegentheil das Hin weisen auf die Ersparnisse, die in einem solchen Falle gemacht werden würden. Man hat zwar schon früher gesagt, daß, wenn man einmal eine Mittelbehörde (statt der vier Kreisdirectionen) aufstelle, und daneben auch die Amtshauptleute noch fortbe stehen lassen wolle, eine Ersparniß gar nicht eintreten wird. Ich muß indeß die Richtigkeit dieser Behauptung allerdings bezweifeln; denn so viel Räthe und so viel Canzleipersonal, als bei den vier Mittelbehörden angestellt sind, werden bei einer einzigen Mittelbehörde nicht nöthig sein, weil in viel facher Beziehung eine Vereinfachung der Geschäfte eintreten und Manches Hinwegfallen würde, was jetzt bei der Verviel fachung der Behörden nöthig ist. Auch glaube ich, daß man — und dies ist der dritte Nützen', den eine einzige Mittel behörde haben würde — dann weit weniger in den Fall kom men würde, sich eines gewissen Zuvielregierens zu befleißigen. Man bestreitet es zwar Seiten der Regierung, allein, was man auch dagegen sagen möge, wahr ist es doch, es wird zu viel regiert. Ich habe schon früher Beispiele hiervon ange führt, und ich könnte deren auch jetzt wieder anführen. Wenn aber eine Behörde, natürlich mit einer geringen Anzahl von Räthen, errichtet wird, so bin ich überzeugt, es wird das Zu- vielregieren von selbst aufhören, die Behörde wird sich auf das Nothwendigste beschränken müssen, und vieles nicht Nothwen- dige bei ihr wegbleiben, was ihr jetzt als nothwendig erscheint. Halte ich mir diese Momente vor, so dünkt mich doch, daß eine nochmalige Erwägung der Frage, ob zweierlei Mittel behörden neben einander fortöestehen sollen, nicht so o!hne Belang sei, und zwar um so mehr, als bei jedem Landtage diese Frage von neuem zur Sprache gekommen ist, und zwar auf die Anträge von ganz verschiedenen Abgeordneten und aus den verschiedenenTheilen des Landes, also doch die dar aufbezügliche Ansicht nicht so ganz vereinzelt dasteht. Was nun aber, von diesem allgemeinen Gesichtspunkte abgesehen, meine Behauptung anlangt, daß immittelst eine Veränderung der Ver hältnisse eingetreten sei, so kann ich hierbei zunächst auf die Aeu- ßerung des Herrn Ministers, welche er gestern aussprach, haß der Antrag, die einschlagende Frage nochmals zu erwägen, keine Folge haben könne, da die Regierung die Frage bereits er-
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