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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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«arstt Schuldentilgung zu verwenden für nvthwendrg erach ten sollten. Ob die Grundsteuer hoch sei oder nicht, muß nach einem andern Maaßstabe beurtheilt werden, als blos nach dem des Bedarfs. Es kann nach meiner Ueberzeugung die Höhe der Grundsteuer nur danach beurtheilt werden, wie viel Pro rente vom Reinerträge dabei gegeben werden gegen andere Ge-. werbe, die der Besteuerung unterliegen, und wenn sich findet, -aß das landwirthschastliche Gewerbe einem drei- und vierfach hohem Steuersätze unterliegt, als andere Gewerbe, dann würde wohl die Frage eintreten, ob nicht eine Ermäßigung nothwen- dig Platz greifen müsse. Die Klagen über die Höhe der Grundsteuer überhaupt muß ich allerdings vollständig bsstäti. gen, und ich würde meine Pflicht vernachlässigen, wenn ich es nicht thäte; wenigstens kann ich sagen, daß in der Provinz, welcher ich angehöre, die Grundsteuer selbst in den Kriegsjah ren kaum so hoch gewesen ist, wie jetzt. Wenn also in einer Provinz die Grundsteuern jetzt so gegeben werden, wie im Kriege, so kann man gewiß nicht sagen, daß sie niedrig seien. Hierbei ist in Betracht zu ziehen, daß die Klagen des kleinen Grundbesitzes in diesem Augenblicke hauptsächlich dadurch ge rechtfertigt werden, daß eine große Menge anderer Lasten auf demselben liegen. Zwar ist allerdings davon Vieles vorüber gehend, wie z. B. die Abgaben an die Landrentenbank, und diese sind eine Wohlthat für den kleinen Grundbesitz; aber 50 Jahre eine Last zu tragen, so wohlthätig sie sein mag, kann allerdings dennoch hart werden, d. h. sie lastet immer auf dem selben Grundbesitz, und es ist viel leichter, die Frohnen zu lei sten , als im Augenblicke das baare Geld aufzubringen. Ich sage das nicht, um die Verwaltung anzugreifen, sonst würde ich das Deputationsgutachten nicht haben unterschreiben kön nen; im Gegentheile glaube ich, daß einige Zeit noch abgewar tet werden müsse, wo eS sich hrrausstsllt, ob die Bedürfnisse, die Steuern nach jetziger Höhe sortzugeben, noch vorhanden sind, oder nicht; denn nach dem Berichte über die Cassenbe- stände hat sich bereits herausgestellt, daß wir bis jetzt nur nothwendige Bedürfnisse befriedigt haben. Sobald also das Verhältniß sintreten sollte, daß die Steuern nicht mehr blos zu Befriedigung nothwendiger Bedürfnisse erhoben würden, würde ich für Herabsetzung derselben stimmen und sie beantra gen. Den Grundsatz kann ich auch nicht anerkennen, daß die indirekten Abgaben lediglich von Andern, als den Grundbe sitzern getragen würden, denn sie bezahlen eben so gut die Con- sumtionssteuer, wie jede andere Classe der Staatsbürger. Es ist hier nicht der Ort, um weiter auf diese Angelegenheit einzu gehen; ich habe auch das Gesagte nur darum gesprochen, um meine Abstimmung in der Deputation zu rechtfertigen und um für die Zukunft wenigstens mich und meine Ansichten nicht ge fangen zu geben. Abg. Georgi (aus Mylau): Es ist kein Zweifel und wird eben so wenig von der Staatsregierung als von der De putation in Abrede gestellt, daß, wenn auch nicht mit vollstän. diger Gewißheit, doch mit ziemlicher Sicherheit des Erfolgs manche Position des Einnahmebudjets erhöht werden könne, und daß wir dann allerdings die Möglichkeit haben würden) einen weitern Abgabenerlaß stattfinden zu lassen. Bis jetzt hat man aber bei uns das System befolgt, vorsichtig bas Budjet aufzustellen, und wenn sich dann Verwaltungsüberschüsse er geben Haven, so sind sie zu einem doppelten Zwecke benutzt wor den. Einmal, Abgabenerlasse zu gewähren, andererseits, dringende außerordentliche Staatsbedürfnisse zu befriedigen. Die Deputation hat geglaubt, daß gegenwärtig, wo so große außerordentliche Staatsbedürfniffe vorltegen, wohl nicht der Moment sei, von dem zeither befolgten Systeme abzugehen. Es ist auch bei diesem Landtage bis jetzt daran festgehalten worden, es sind von den berechneten Verwaltungsüberschüffen Abgaben erlassen worden in Beziehung auf die Vergangenheit, es ist auch in Beziehung auf die Zukunft eine Abgabenermäßi gung vorgeschlagen worden, es ist aber auch ferner ein Lheil der Verwaltungsüberschüsse zu außerordentlichen StaatS- bedürfniffen verwendet worden. Aber die Verwendung für Staatszwecke hat jederzeit nur da stattgefunden und soll auch ferner nur da stattfinden, wo die Dringlichkeit derselben von der Ständeversammlung ausdrücklich anerkannt worden ist. Muß man nun voraussetzen, daß auch in derjetzt begonnenen Finanz periode nicht unbedeutende Verwaltungsüberschüsse sich bilden werden , so hat dagegen die Staatsregierung bereits eine vor läufige Verwendung dieser Caffenüberschüsse proponirt und in den Finanzplan ausgenommen, und es wird darüber noch Be richt zu erstatten sein; aber es ist diese Verwendung nur als eine vorläufige zu betrachten, und die hohe StaatSregierung hat ausdrücklich erklärt, daß die nächste Ständeverfammlung darüber zu entscheiden haben wird, ob diese Verwendung eine bleibende werden oder nur eine einstweilige sein soll. Man wird sich aber bei dieser Erklärung um so mehr beruhigen können, als die Vergangenheit lehrt, daß uns durch eine solche vorläufige Bestimmung keineswegs die Hände gebunden werden; denn in der abgelaufenen Finanzprriode waren die Verwaltungs überschüsse aus der Periode 18Ztz, welche sich noch über die Voranschläge bilden würden, auch vorläufig zur Verwendung für die Eisenbahnen bestimmt und bewilligt; aber diese Ver wendung ist bei der jetzigen Ständeversammlung nicht zur bleibenden gemacht worden, sondern die betreffende Summe ist zu Abgabenerlassen und andern außerordentlichen Staats zwecken bestimmt worden. Wollte man nun das seitherige System verlassen, ein strenger bemessenes Einnahmebudjet auf stellen und Abgabenerlasse dagegen stattfinden lassen, so würde die nächste Frage allerdings die sein, an welchen Abgaben vorzugsweise Erlasse stattfinden sollen? Man faßt dabei in sonderheit immer die Grundsteuer in's Auge; allein es ist wohl zu bedenken, meine Herren, daß die Verwaltungsüber schüsse keineswegs aus einem höher» Ertrage der Grund steuer, keineswegs aus einem höher» Ertrage der Abgaben vom Besitze zeither sich ergeben haben, sondern daß sie haupt sächlich durch das Mehreinkommen von dem nutzbaren Staats vermögen und den Regalien und von den Abgaben entstanden sind, auf welche der steigende Verkehr und die wachsende Be-
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